Problem mit Mietvertrag (m²)

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Undead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Mietvertrag (m²)

Bin am 15.5.06 mit meiner Freundin in eine Dachgeschosswohnung eingezogen...

In der Zeitung wurde die Wohnung mit 75m² angegeben... Jetzt wo die Möbel drin stehen sah das ganze ein bischen "kleiner" aus und ich hab mal nachgemessen.

^^Mit Berücksichtigung der Dachschrägen komme ich auf 63,4m².

Naja, war erstmal sauer aber auch gleichzeitig erfreut darüber, weil ich dachte das ich so schneller aus dem bestehenden Mietvertrag raus komme. (Parkplatzangebot ist ätzend, und man schwitzt sich einen ab wenn die Sonne scheint -> 30Grad warens gestern in der Wohnung)

Also hab ich mal im Mietvertrag geschaut und da steht nirgends eine m²-Angabe !!!!

^^Muss die Größe der Wohnung nicht normal angegeben werden ??

Der Mietvertrag wurde für 2 Jahre geschlossen... Gibts ne Möglichkeit da frühzeitig rauszukommen ??? (Wegen der fehlenden Angaben im Mietvertrag z.B.) ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ein Mangel würde vorliegen, wenn die Miete in EUR/Qm angegeben wäre.

Wie lautet denn die Vereinbarung über die VErtragslaufzeit ?? Die könnte evtl. ungültig sein und ein unbefristetetr MV bestehen, der in 3Monatsfrist gekündigt werden kann.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)
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#3
 Von 
Undead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, im Mietvertrag steht folgendes:

Der Vermieter, XXXX wohnhaft in XXX und der Mieter XXX (ich) schließen folgenden Mietvertrag:


§1 Mieträume

1. Im Hause XXX Straße 2.OG rechts werden vermietet: 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Abstellraum, 1 Kellerraum



§2 Mietzeit
1. Mietvertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen
2. Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.06 und endet am 30.4.08

wird nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, so verlängert sich es auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen.


§3 Miete

1. Die Miete beträgt monatlich 340,00 EURO;
in Worten:
EUR Dreihundertdreißig

^^ Was genau ist da nun richtig ??? 330€ oder 340€ ???


§15 Kündigung

Der Mieter kann einen Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

§17 Nachmieter

Der Mieter kann das Mietverhältnis zum Monatsende kündigen, wenn er dem Vermieter einen wirtschaftlich und persönlich zuverlässigen und- soweit erforderliche- zum bezug der Wohnung berechtigten Ersatzmieter vorschlägt, der bereit ist, in den Mietvertrag einzutreten.




^^
Dort steht nichts von der genauen Wohnfläcche ! -> Keine m²-Angaben (in der Zeitung gab die Vormieterin diese aber mit 75m² an)

Dann zu §17: Soll das heißen das ich nächsten Monat nen Nachmieter besorgen könnte und ich dann sofort aus dem bestehenden Mietvertrag austreten kann ??? -> Muss der Vermieter meinen "Nachmieter" annehmen ?

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

§2 Mietzeit
1. Mietvertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen

Dieser Passus ist ungültig, es gibt keine "Zeitmietverträge" mehr, sondern man müsste einen beidseitigen Kündigungsverzicht für 2 Jahre erklären.

Du hast einen unbefristetetn Mietvertrag und kannst mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Undead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

^^GEIL !

Vielen Dank für diesen Satz.. das ist genau der den ich hören wollte :)

Muss ich da nen Nachmieter suchen oder reicht es wenn ich dem Vermieter sage: "In 3 Monaten zieh ich aus" ???

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde ihm schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein die Kündigung zukommen lassen, Nachmieter musst Du keinen suchen.

Gruß

Michael

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#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Bedeutet das Wörtchen 'mindestens' nicht einen Kündigungsverzicht ?

Nicht dass ich einen kündigungswilligen Mieter verunsichern will, aber bevor etwas schiefgehen sollte..........

Gruss det11

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

2. Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.06 und endet am 30.4.08

Meiner Meinung nach müsste nach heute gültigen Recht in einem "Zeitmietvertrag" schriftlich der Kündigungsverzicht erklärt werden.
Sonst könnte man ja auch die alten Zeitmietverträge so sehen wie diesen, wenn ein Vertrag auf 2 oder 4 Jahre geschlossen wird, so verzichtet man natürlich immer auf sein Kündigungsrecht.

Gruß

Michael


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#9
 Von 
Undead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mnhh... und das heißt jetzt ??? :)

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

daß det11 meint, falls die Angelegenheit vor Gericht gehen sollte, das Wörtchen "mindestens" auf einen Kündigungsverzicht hindeuten könnte, ich bin da anderer Meinung.

Gruß

Michael

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