Problem mit Müllzeiten

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Müllzeiten

Guten Tag,

ich habe aktuell ein Problem mit meiner Müllentsorgung. Ich wohne in einem Mehrparteienhaus als Mieter. Hier gibt es feste Zeiten, wo man seinen Müll abgegeben kann. Diese sind Montag und Mittwoch zwischen 17.00-18.00 Uhr und Freitag zwischen 13.00-14.00 Uhr. Dies ist für mich jedoch ein großes Problem, da ich in eine neue Arbeitsschicht eingeteilt wurde und zwischen 09.00-18.00 Uhr arbeiten muss und diese Zeiten so niemals einhalten kann. Dem Großteil der Mieter stellt sich dieses Problem nicht, da diese entweder Rentner oder Arbeitslose sind, welche sowie den Großteil des Tages das Haus nicht verlassen und für die die Mülltage soziale Events scheinbar darstellen. Dies ist kein Scherz, da die halbe Hausbelegschaft sich meist zu den genannten Zeit trifft und vor der Tür kampiert. Dieses Problem habe ich schon mal den Eigentümern vorgebracht und diese haben auch etwas getan, da auch andere Erwerbstätige Mieter sich dagegen ausgesprochen haben. Dies führte dazu, dass eine Weile die Müllabholung von Freitag auf Samstag verschoben wurde. Jedoch hat sich ein Großteil der schon oben erwähnten Personen dagegen ausgesprochen, da sie sonst nicht übers Wochenende in den Urlaub fahren können, weshalb diese Sache nach wenigen Wochen wieder vorüber war. Diese Probleme möchte ich auch gerne haben....

Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß was ich mit meinem Müll machen soll. In öffentliche Tonnen darf man diesen unglücklicherweise nicht entsorgen, weshalb ein Nachbar schon mal eine Geldstrafe bekommen hat, weil einer der "Mülleventer" diesen angezeigt hat und ewig lagern kann ich diesen auch nicht. Da ich in einem Kaff lebe, gibt es auch keine großartigen Alternativen und der nächste Wertstoffhof ist etwa 10 km entfernt, was ohne Auto ein wenig schwer werden könnte. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Ich würde mir gerne eine eigene Tonne bestellen und auch dafür die Kosten tragen, jedoch darf diese ja nur der Hauseigentümer ordern. Desweiteren zahle ich ja monatlich etwas für die Entsorgung, welche ich nachweislich nicht nutzen kann. Hat hierzu jemand eine Idee?

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120073 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Diese sind Montag und Mittwoch zwischen 17.00-18.00 Uhr und Freitag zwischen 13.00-14.00 Uhr.

Wie kommt es dazu?
War das vor Abschluss des Mietvertrages bekannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Naffyx):
Diese sind Montag und Mittwoch zwischen 17.00-18.00 Uhr und Freitag zwischen 13.00-14.00 Uhr.

Wie kommt es dazu?
War das vor Abschluss des Mietvertrages bekannt?


Der Grund dahinter ist scheinbar, dass der Müll früher nicht korrekt getrennt wurde und nun die Müllabgabe überwacht werden muss.
Mir wurde zwar gesagt, dass man den Müll abgeben muss, aber nicht das es feste Zeiten gibt, Davon steht auch nichts im Mietvertrag.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Hier gibt es feste Zeiten, wo man seinen Müll abgegeben kann. Diese sind Montag und Mittwoch zwischen 17.00-18.00 Uhr und Freitag zwischen 13.00-14.00 Uhr.
Et jitt nix, wat et nich jitt...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich denke auch, dass ein Vermieter seinen MIetern nicht vorschreiben kann, wann er seinen Müll zur Mülltonne bringen darf. Der Vermieter muss dafür ausreichende Möglichkeiten schaffen.
Vielleicht interessiert sich auch die Gemeinde oder städtische Müllabfuhr für diese Einschränkung und veranlaßt den Vermieter zu einer praktikabelen Änderung.


-- Editiert von Spezi-2 am 16.08.2019 21:54

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120073 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Vermieter muss dafür ausreichende Möglichkeiten schaffen.

So ist es - und zwar auch für Mieter die Nachtschicht haben.


Ich würde den Vermieter gerichtsfest (Frist nach Datum, Zustellnachweis) auffordern den Mangel unverzüglich zu beseitigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Diese sind Montag und Mittwoch zwischen 17.00-18.00 Uhr und Freitag zwischen 13.00-14.00 Uhr
Vollkrass. :devil:
Damit kommt ihr ins *fähnsähn*---hoffe ich mal, zB hierhin:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/extra-3-Spezial-Der-reale-Irrsinn-XXL,sendung739684.html

WO soll der Müll abgegeben werden? WER kontrolliert die ordnungsgemäße Trennung?
Der Hausmeister??
Wie organisierst du das jetzt? Hast du einen verständnisvollen Nachbarn, der deinen Müll mit Vollmacht mit zur *Abgabestelle* nimmt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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