Hallo,
wir wohnen seit knapp einem Jahr in einer Mietwohnung, Kündigungsfrist 3 Monate.
Probleme gab es, leider, von Anfang an mit unserem Nachbarn, angefangen von: nachts im Schlafzimmer nicht mehr reden - sei zu laut.
Dachfenster abends nicht mehr schließen - zu laut.
Andauernd so kleine Sticheleien, die wir jedoch frohen Mutes ignorierten, bzw. mit ihm besprachen, wir sind täglich 12-15h außer Haus, das einzige was man von uns hören könnte wäre die Toilettenspülung oder unsere Gespräche (irgendwann will man ja auch mal mit seinem Partner reden).
Desweiteren wird unsere Mülltonne von weiteren Mietern durchsucht, aber auch ohne Grund.
Staubsaugen dürfen wir nurnoch ab 15Uhr, (wir sind nur Montags vor 15 Uhr überhaupt zu Hause, irgendwann muss der Haushalt auch mal gemacht werden), weil ein Mieter unter uns Nachtschicht hat und sich gestört fühlt.
Nun gut, seit geraumer Zeit zerkratzt unser (der wg. Fenster/Gespräche nachts) Nachbar jedoch unseren Neuwagen im Hof.
Anzeige bei der Polizei wurde schon geschalten, dabei kam aber noch nichts raus, die Staatsmühlen mahlen langsam.
Da wird aber nicht gewillt sind, weiterhin unser Auto zerkratzen zu lassen (Garage ist leider nicht vorhanden), wollen wir schnellstmöglich aus dieser Wohnung ausziehen.
Besteht die Möglichkeit, fristlos zu kündigen - wir haben schon ein paar neue Wohnungen in Aussicht.
3 Monate zu warten ist einfach nicht möglich, jede 2te Woche steigt der Nachbar wieder ans Auto, außerdem will kaum ein Vermieter der neuen Wohnungen 3 Monate warten.
Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen!
Gruß,
Andreas
Problem mit Nachbarn
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



> Nun gut, seit geraumer Zeit zerkratzt unser Nachbar jedoch unseren Neuwagen im Hof.
> Besteht die Möglichkeit, fristlos zu kündigen - wir haben schon ein paar neue Wohnungen in Aussicht.
Nein !
Das wäre ja nochmal schöner, wenn
jeder, der ausziehen will, sich
für'n paar € nen Kratzer ins Blech
seiner Karre ritzt und dann meint,
er hätte deshalb ein Sonderkündigungs-
recht und könnte dadurch 3 Monate
Miete sparen.
> 3 Monate zu warten ist einfach nicht möglich, jede 2te Woche steigt der Nachbar wieder ans Auto, außerdem will kaum ein Vermieter der neuen Wohnungen 3 Monate warten.
Sie werden sehen:
Das IST ohne weiteres möglich.
Niemand zwingt Sie dazu, Ihr Auto
vor dem Haus abzustellen. Wenn der
Nachbar den Lack zekratzt hat dies
überhaupt nichts mit Ihrem
Mietvertrag zu tun.
Sie haben doch freie Auswahl:
a) Sie ziehen sofort aus und bezahlen
für die alte Wohnung doppelt Miete.
b) Sie bleiben noch drei Monate wohnen
und bezahlen für die neue Wohnung doppelt.
Was wollen Sie noch mehr ?
Alberto... das ist echt ein konstruktiver Beitrag!
Bekommt man von Ihnen immer so freundliche Ratschläge? Oder sind Sie evtl. der Nachbar? *grübel*Dann nämlich würde ich mich über Ihren Ton überhaupt nicht wundern. *tztztz*
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"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
öhm, die Parkfläche gehört zum Haus.
Desweiteren verbitte ich mir die Verdächtigungen, selbst mein Auto zu zerkratzen.
Vielleicht sollten Sie Ihre Mittagspause anderweitig nutzen, als unnütze Kommentare in Foren zu schreiben.
Fran_zi: glaube ich weniger, der Nachbar hat, wenn überhaupt, nen Computer nur aus der Ferne gesehen
> Alberto... das ist echt ein konstruktiver Beitrag! Bekommt man von Ihnen immer so freundliche Ratschläge?
Meine Antworten waren mietrechtlich
korrekt.
Vieleicht gibt es bei
www.ich-will-endlich-die-Antwort-die-ich-mir-wuensche.de
die ersehnte seelische Unterstützung.
>öhm, die Parkfläche gehört zum Haus.
das ändert mietrechtlich nicht das
geringste
>Vieleicht gibt es bei
www.ich-will-endlich-die-Antwort-die-ich-mir-wuensche.de
die ersehnte seelische Unterstützung.
vielleicht finden sie bei
www.runter-vom-hohen-ross.de
ein paar Verhaltenstipps.
Danke für Ihre mietrechtlich korrekten Antworten, jedoch würde es mich freuen, weitere nicht dem Thema dienlichen Beiträge zu unterlassen.
Vielen Dank
@Alberto
ich habe nicht die inhaltlichen Gesichtspunkte kritisiert. Es geht hier auch nicht darum, die Antwort zu bekommen, "die man sich wünscht". Einen höflichen Umgangston kann man doch aber voraussetzen. Darin dürften wir uns einig sein, oder?!
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"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist "
Ich geh mal davon aus, dass diese eigenartige Diskussionsweise hier beendet ist und wieder Netikette herrscht...
Hallo Andreas,
wenn Sie fristlos kündigen wollen, müssen schon schwerwiegende Gründe angegeben werden.
Der Vermieter kommt seinen mietvertraglichen Pflichten nach - Ihre Wohnung ist o.k., ob Sie nur im Hof parken oder dort einen Stellplatz vermietet bekommen haben, weiss ich nicht, nur der Vermieter haftet nicht für Ihren PKW.
Wenn Sie nun der Ansicht sind, von Ihren Nachbarn terrorisiert zu werden, der Hausfrieden enorm gestört ist, haben Sie die Pflicht, dies dem Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung zur Abhilfe mitzuteilen.
Die Sachbeschädigung/Vandalismus an Ihrem Wagen ist eine andere Sache , da kann der Vermieter nichts dafür und wird es schon gar nicht ändern können (Vermieter zum Nachbarn:Hiermit fordere ich Sie auf, den Wagen von Herrn A. nicht mehr zu zerkratzen! Nachbar zum Vermieter: Hab ich nie getan! Ich zeig Sie an wegen aller möglichen Straftatbestände!
Was käme dabei raus - nichts!
Bleibt dann eigentlich nur, die 3 Monate abzuwarten, also fristgemäß zu kündigen und den Wagen woanders zu parken.
Abgesehen davon, natürlich "warten" neue Vermieter auch 3 Monate. Auch wenn im Angebot steht: ab sofort bezugsfertig. Das können doch die Wenigsten, eher nur die, die noch zu Hause im Hotel Mama wohnen oder wo Trennung in der Partnerschaft angesagt ist, oder Berufspendler.. Alle anderen (Familie mit Kind(ern) etc)kündigen doch nicht erst auf blauen Dunst hin und befassen sich danach mit der Wohnungssuche um per Verdacht auf einen nahtlosen Übergang zu hoffen. Das wissen auch die Vermieter.
Also, 3 Monate sind keine Ewigkeit oder Sie entscheiden sich dafür sofort auszuziehen, haben dann allerdings doppelte Mietzahlung...
(der Schichtarbeiter - verschonen Sie Ihn, wenn Staubsaugen erst ab 15 Uhr, dann lassen Sie`s dabei bewenden, ist doch nicht der Rede wert)
LG
TomH
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