Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich habe ein WG-Zimmer in einer WG gemietet. Allerdings konnte/wollte ich nicht zum Einzugstermin einziehen. Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich mich melde sobald ich einziehe. Daher ist es zu keiner Wohnungsübergabe / Schlüsselübergabe gekommen. Ich habe jedoch die Kaution bezahlt und auch stets die Miete. Aus verschiedenen Gründen war der Wohnortwechsel nicht nötig, weshalb ich die Wohnung gekündigt habe. Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt. Ich habe dann allerdings den Vermieter noch gebeten mir die Schlüssel für die Wohnung zu geben (er meinte ich darf keinen Nachmieter suchen & ich wollte sicherstellen, dass er das Zimmer nicht schon längst weitervermietet hat & ich noch dafür zahle). Ich habe ihn sowohl telefonisch als auch per WhatsApp aufgefordert mir die Schlüssel zu geben, aber er hat mich einfach ignoriert, bzw ist überhaupt nicht auf meine Forderungen eingegangen & hat nur gesagt ich darf eh keinen Nachmieter suchen & hat dann einfach auch nicht mehr zurückgeschrieben. Da ich mir etwas verarscht vorgekommen und hab für den kommenden Monat nicht gezahlt. Er hat sich dann beschwert wo das Geld bleibt. Ich habe nochmals die Schlüssel angefordert. Er meinte ich würde sie nur bekommen, wenn ich vorab Geld überweise (Er hatte zu dem Moment noch 1 1/2 Monatsmieten als Kaution hinterlegt von mir). Auf jeden Fall war er nicht dazu bereit mir die Schlüssel zu geben. Ich habe ihn per Einschreiben nochmals aufgefordert mir die Schlüssel zu geben, es kam nix zurück.
Ich habe jetzt einen Schreiben von ihm erhalten, in dem er noch Geld fordert, da die Mietkaution ja nicht die kompletten restlichen 2 Monatsmieten abdecken. Gleichzeitig schreibt er in dem Brief, dass es für ihn nicht zu vertreten war mir die Schlüssel zu geben, weil ich ja die Miete nicht gezahlt hätte. Zudem erklärt er mir, dass er die Kaution als "Miete" einbehalten wird & fordert eben noch mehr Geld als "Miete". Also in dem Fall habe ich mit der Kaution ja doch meine Pflicht erfüllt & er seinen nicht. Ich komme mir etwas verarscht vor, es kann ja sein, dass in der Zeit schon längst jemand in der Wohnung gelebt hat. Wie würdet ihr euch verhalten? Ich habe ihn nachweislich mehrmals um die Schlüssel gebeten & er schreibt in dem Schreiben, dass es für ihn nicht zu vertreten war sie mir zu geben... Wie würdet ihr euch verhalten? Ich seh auch nicht ein, warum ich nachdem ich mehrmals um die Schlüssel gebeten wurde & nur ignoriert wurde noch weiter zahlen sollte?
Problem mit "Vermieter"
22. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 22. Dezember 2021 | 12:58
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit "Vermieter"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30525 Beiträge, 5451x hilfreich)
Bis zum letzten Tag der Mietdauer war die Miete fällig und zu zahlen. Ob du dort tatsächlich gewohnt hast oder nicht.ZitatDie erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt. :
Das war vermutlich ein Fehler.ZitatDa ich mir etwas verarscht vorgekommen und hab für den kommenden Monat nicht gezahlt :
ICH würde gar nichts mehr schreiben. Er dürfte im Recht sein und bis zum letzten Tag der Mietdauer von dir Miete fordern können, oder eben nicht gezahlte Miete mit der Kaution verrechnen.ZitatWie würdet ihr euch verhalten? :
Sind das evtl. Betriebskosten? Auch die darf er abrechnen.Zitat& fordert eben noch mehr Geld als "Miete". :
Ja, das hat aber nichts mit deinem Mietvertrag zu tun.Zitates kann ja sein, dass in der Zeit schon längst jemand in der Wohnung gelebt hat. :
Vermutlich war das der erste Fehler.ZitatIch habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich mich melde sobald ich einziehe. :
Wer eine Wohnung mietet mit Vertrag und Beginn des Mietverhältnisses, lässt sich in aller Regel mit einem Übergabeprotokoll auch die Wohnungsschlüssel aushändigen.
Ob er als Mieter dann irgendwo in der Sonne liegt, ist nicht relevant.
Ob dieser Vermieter jetzt einem anderen die Wohnung überlassen hat, weißt du nicht.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 17:59
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39248x hilfreich)
ZitatICH würde gar nichts mehr schreiben. :
Immerhin, ein Treffer...
Den ganzen Rest der merkwürdigen Ansichten, keine Ahnung in welchem Land diese gelten sollten - mit deutschen Gesetzen und Rechtsprechung hat es nicht viel zu tun.
Wenn man gerichtsfest beweisen kann, das die Übergabe der Schlüssel berechtigt gefordert und unberechtigt verweigert wurden, hat der Vermieter ein Problem.
Wann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 20:58
Von
Status: Master (4094 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatWann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete? :
Mal abgesehen davon, die Wohnung wurde doch gekündigt, wieso willst du da noch die Schlüssel haben. Nach deinen Ausführungen hast du sowohl Kaution, als auch Miete bis einen Monat nach Mietende gezahlt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, nicht zu verwechseln mit WhatsAppForm wie hast du
Zitatweshalb ich die Wohnung gekündigt habe :
das denn gemacht?
ZitatIch habe jedoch die Kaution bezahlt und auch stets die Miete. Aus verschiedenen Gründen war der Wohnortwechsel nicht nötig, weshalb ich die Wohnung gekündigt habe. Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt. :
Dann dürfte doch alles Klärchen sein, oder hast du mündlich auf denAB gequasselt und gekündigt oder wie ein Teenie per WhatsApp?
-- Editiert von Solan196 am 22.12.2021 20:59
#4
Antwort vom 23. Dezember 2021 | 12:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete? :
Ich hatte für den Monat Juli pünktlich die Miete überwiesen. Mitte Juli hatte ich ihn zunächst telefonisch gebeten mir die Schlüsselzu geben. Da hat er nur rumgedruckst - hab ihn aufgefordert sich wieder zu melden, und mir einen Terminvorschlag zu machen. Von seiner Seite hatte er sich 3 Tage danach immer noch nicht gemeldet. Dann habe ich ihn nochmals im WhatsApp geschreiben und ihm konkrete Termine vorgeschlagen, auf was er nicht eingegangen ist. Für August habe ich dann die Miete zurückgehalten & am dritten August hat er sich dann beschwert. Ich habe nochmals gesagt, dass ich die Schlüssel möchte. Er meinte ich bekomm sie nur wenn ich vorab die komplette Augustmiete überweise. Allerdings wäre er ja vorleistungspflichtig & er meinte er verrechnet das ganze jetzt mit der Kaution & hat mir eben schriftlich mitgeteilt jetzt, dass eine "Schlüsslübergabe von seiner Seite nicht zu vertreten war, weil ich ja die Miete nicht gezahlt hab für den Monat."
#5
Antwort vom 23. Dezember 2021 | 15:04
Von
Status: Student (2008 Beiträge, 528x hilfreich)
ZitatMal abgesehen davon, die Wohnung wurde doch gekündigt, wieso willst du da noch die Schlüssel haben. :
Tut doch gar nichts zur Sache. Die Wohnung - auch wenn gekündigt - steht einem immer noch bis zum Ende des Mietverhältnisses zu? Und wenn ich die Wohnung so nutzen will, dass man dort einfach mal 10 Minuten aus dem Fenster schaut... hat das doch niemand zu interessieren. :-)
#6
Antwort vom 23. Dezember 2021 | 17:41
Von
Status: Master (4094 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatTut doch gar nichts zur Sache. Die Wohnung - auch wenn gekündigt - steht einem immer noch bis zum Ende des Mietverhältnisses zu :
Öhm
ZitatDie erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt. :
Das Mietverhältnis ist doch beendet.
#7
Antwort vom 23. Dezember 2021 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30525 Beiträge, 5451x hilfreich)
Vielleicht war vom TE gemeint: Ich habe mit der 3monatigen K-Frist zum... 30.9.21 gekündigt. Habe aber danach noch 1x Miete gezahlt für Juli.ZitatDas Mietverhältnis ist doch beendet. :
Dem Vermieter fehlen wohl noch 2 Monatsmieten...die für August und September.
----------------------------------------------------------
Wann war denn das und warum noch 1,5 MM?ZitatEr hatte zu dem Moment noch 1 1/2 Monatsmieten als Kaution hinterlegt von mir :
Ich vermute, das war gar kein *richtiger* Vermieter, eher der Hauptmieter einer WG-Wohnung ?
#8
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 10:27
Von
Status: Student (2081 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatIch hatte für den Monat Juli pünktlich die Miete überwiesen. Mitte Juli hatte ich ihn zunächst telefonisch gebeten mir die Schlüsselzu geben. Da hat er nur rumgedruckst - hab ihn aufgefordert sich wieder zu melden, und mir einen Terminvorschlag zu machen. Von seiner Seite hatte er sich 3 Tage danach immer noch nicht gemeldet. Dann habe ich ihn nochmals im WhatsApp geschreiben und ihm konkrete Termine vorgeschlagen, auf was er nicht eingegangen ist. Für August habe ich dann die Miete zurückgehalten & am dritten August hat er sich dann beschwert. :
Mit viel Phantasie und einem guten Anwalt könnte man die Zurückbehaltung der Augustmiete mit einer Unsicherheitseinrede rechtfertigen. Immerhin ist das Zurückhalten der August-Miete die Reaktion auf die Verweigerung der Schlüsselübergabe (da kommt es natürlich auch auf das konkrere rumgedruckse an).
Allerdings heisst das dann, dass bei Schlüsselübergabe auch die Miete Zug-um-Zug fällig wäre.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.073
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
32 Antworten
-
18 Antworten
-
61 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten