Problem mit "Vermieter"

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit "Vermieter"

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. Ich habe ein WG-Zimmer in einer WG gemietet. Allerdings konnte/wollte ich nicht zum Einzugstermin einziehen. Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich mich melde sobald ich einziehe. Daher ist es zu keiner Wohnungsübergabe / Schlüsselübergabe gekommen. Ich habe jedoch die Kaution bezahlt und auch stets die Miete. Aus verschiedenen Gründen war der Wohnortwechsel nicht nötig, weshalb ich die Wohnung gekündigt habe. Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt. Ich habe dann allerdings den Vermieter noch gebeten mir die Schlüssel für die Wohnung zu geben (er meinte ich darf keinen Nachmieter suchen & ich wollte sicherstellen, dass er das Zimmer nicht schon längst weitervermietet hat & ich noch dafür zahle). Ich habe ihn sowohl telefonisch als auch per WhatsApp aufgefordert mir die Schlüssel zu geben, aber er hat mich einfach ignoriert, bzw ist überhaupt nicht auf meine Forderungen eingegangen & hat nur gesagt ich darf eh keinen Nachmieter suchen & hat dann einfach auch nicht mehr zurückgeschrieben. Da ich mir etwas verarscht vorgekommen und hab für den kommenden Monat nicht gezahlt. Er hat sich dann beschwert wo das Geld bleibt. Ich habe nochmals die Schlüssel angefordert. Er meinte ich würde sie nur bekommen, wenn ich vorab Geld überweise (Er hatte zu dem Moment noch 1 1/2 Monatsmieten als Kaution hinterlegt von mir). Auf jeden Fall war er nicht dazu bereit mir die Schlüssel zu geben. Ich habe ihn per Einschreiben nochmals aufgefordert mir die Schlüssel zu geben, es kam nix zurück.

Ich habe jetzt einen Schreiben von ihm erhalten, in dem er noch Geld fordert, da die Mietkaution ja nicht die kompletten restlichen 2 Monatsmieten abdecken. Gleichzeitig schreibt er in dem Brief, dass es für ihn nicht zu vertreten war mir die Schlüssel zu geben, weil ich ja die Miete nicht gezahlt hätte. Zudem erklärt er mir, dass er die Kaution als "Miete" einbehalten wird & fordert eben noch mehr Geld als "Miete". Also in dem Fall habe ich mit der Kaution ja doch meine Pflicht erfüllt & er seinen nicht. Ich komme mir etwas verarscht vor, es kann ja sein, dass in der Zeit schon längst jemand in der Wohnung gelebt hat. Wie würdet ihr euch verhalten? Ich habe ihn nachweislich mehrmals um die Schlüssel gebeten & er schreibt in dem Schreiben, dass es für ihn nicht zu vertreten war sie mir zu geben... Wie würdet ihr euch verhalten? Ich seh auch nicht ein, warum ich nachdem ich mehrmals um die Schlüssel gebeten wurde & nur ignoriert wurde noch weiter zahlen sollte?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt.
Bis zum letzten Tag der Mietdauer war die Miete fällig und zu zahlen. Ob du dort tatsächlich gewohnt hast oder nicht.
Zitat (von Anj.kel):
Da ich mir etwas verarscht vorgekommen und hab für den kommenden Monat nicht gezahlt
Das war vermutlich ein Fehler.
Zitat (von Anj.kel):
Wie würdet ihr euch verhalten?
ICH würde gar nichts mehr schreiben. Er dürfte im Recht sein und bis zum letzten Tag der Mietdauer von dir Miete fordern können, oder eben nicht gezahlte Miete mit der Kaution verrechnen.
Zitat (von Anj.kel):
& fordert eben noch mehr Geld als "Miete".
Sind das evtl. Betriebskosten? Auch die darf er abrechnen.
Zitat (von Anj.kel):
es kann ja sein, dass in der Zeit schon längst jemand in der Wohnung gelebt hat.
Ja, das hat aber nichts mit deinem Mietvertrag zu tun.
Zitat (von Anj.kel):
Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich mich melde sobald ich einziehe.
Vermutlich war das der erste Fehler.

Wer eine Wohnung mietet mit Vertrag und Beginn des Mietverhältnisses, lässt sich in aller Regel mit einem Übergabeprotokoll auch die Wohnungsschlüssel aushändigen.
Ob er als Mieter dann irgendwo in der Sonne liegt, ist nicht relevant.
Ob dieser Vermieter jetzt einem anderen die Wohnung überlassen hat, weißt du nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde gar nichts mehr schreiben.

Immerhin, ein Treffer...
Den ganzen Rest der merkwürdigen Ansichten, keine Ahnung in welchem Land diese gelten sollten - mit deutschen Gesetzen und Rechtsprechung hat es nicht viel zu tun.


Wenn man gerichtsfest beweisen kann, das die Übergabe der Schlüssel berechtigt gefordert und unberechtigt verweigert wurden, hat der Vermieter ein Problem.

Wann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete?


Mal abgesehen davon, die Wohnung wurde doch gekündigt, wieso willst du da noch die Schlüssel haben. Nach deinen Ausführungen hast du sowohl Kaution, als auch Miete bis einen Monat nach Mietende gezahlt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform, nicht zu verwechseln mit WhatsAppForm wie hast du

Zitat (von Anj.kel):
weshalb ich die Wohnung gekündigt habe


das denn gemacht?
Zitat (von Anj.kel):
Ich habe jedoch die Kaution bezahlt und auch stets die Miete. Aus verschiedenen Gründen war der Wohnortwechsel nicht nötig, weshalb ich die Wohnung gekündigt habe. Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt.


Dann dürfte doch alles Klärchen sein, oder hast du mündlich auf denAB gequasselt und gekündigt oder wie ein Teenie per WhatsApp?

-- Editiert von Solan196 am 22.12.2021 20:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann genau war die erste gerichtsfeste Aufforderung die Schlüssel zu übergeben? Vor oder nach der Fälligkeit der zweiten Miete?


Ich hatte für den Monat Juli pünktlich die Miete überwiesen. Mitte Juli hatte ich ihn zunächst telefonisch gebeten mir die Schlüsselzu geben. Da hat er nur rumgedruckst - hab ihn aufgefordert sich wieder zu melden, und mir einen Terminvorschlag zu machen. Von seiner Seite hatte er sich 3 Tage danach immer noch nicht gemeldet. Dann habe ich ihn nochmals im WhatsApp geschreiben und ihm konkrete Termine vorgeschlagen, auf was er nicht eingegangen ist. Für August habe ich dann die Miete zurückgehalten & am dritten August hat er sich dann beschwert. Ich habe nochmals gesagt, dass ich die Schlüssel möchte. Er meinte ich bekomm sie nur wenn ich vorab die komplette Augustmiete überweise. Allerdings wäre er ja vorleistungspflichtig & er meinte er verrechnet das ganze jetzt mit der Kaution & hat mir eben schriftlich mitgeteilt jetzt, dass eine "Schlüsslübergabe von seiner Seite nicht zu vertreten war, weil ich ja die Miete nicht gezahlt hab für den Monat."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Mal abgesehen davon, die Wohnung wurde doch gekündigt, wieso willst du da noch die Schlüssel haben.


Tut doch gar nichts zur Sache. Die Wohnung - auch wenn gekündigt - steht einem immer noch bis zum Ende des Mietverhältnisses zu? Und wenn ich die Wohnung so nutzen will, dass man dort einfach mal 10 Minuten aus dem Fenster schaut... hat das doch niemand zu interessieren. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Tut doch gar nichts zur Sache. Die Wohnung - auch wenn gekündigt - steht einem immer noch bis zum Ende des Mietverhältnisses zu


Öhm

Zitat (von Anj.kel):
Die erste Miete nach der 3-monatigen Kündigungsfrist habe ich noch bezahlt.


Das Mietverhältnis ist doch beendet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das Mietverhältnis ist doch beendet.
Vielleicht war vom TE gemeint: Ich habe mit der 3monatigen K-Frist zum... 30.9.21 gekündigt. Habe aber danach noch 1x Miete gezahlt für Juli.

Dem Vermieter fehlen wohl noch 2 Monatsmieten...die für August und September.
----------------------------------------------------------
Zitat (von Anj.kel):
Er hatte zu dem Moment noch 1 1/2 Monatsmieten als Kaution hinterlegt von mir
Wann war denn das und warum noch 1,5 MM?

Ich vermute, das war gar kein *richtiger* Vermieter, eher der Hauptmieter einer WG-Wohnung ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ich hatte für den Monat Juli pünktlich die Miete überwiesen. Mitte Juli hatte ich ihn zunächst telefonisch gebeten mir die Schlüsselzu geben. Da hat er nur rumgedruckst - hab ihn aufgefordert sich wieder zu melden, und mir einen Terminvorschlag zu machen. Von seiner Seite hatte er sich 3 Tage danach immer noch nicht gemeldet. Dann habe ich ihn nochmals im WhatsApp geschreiben und ihm konkrete Termine vorgeschlagen, auf was er nicht eingegangen ist. Für August habe ich dann die Miete zurückgehalten & am dritten August hat er sich dann beschwert.


Mit viel Phantasie und einem guten Anwalt könnte man die Zurückbehaltung der Augustmiete mit einer Unsicherheitseinrede rechtfertigen. Immerhin ist das Zurückhalten der August-Miete die Reaktion auf die Verweigerung der Schlüsselübergabe (da kommt es natürlich auch auf das konkrere rumgedruckse an).
Allerdings heisst das dann, dass bei Schlüsselübergabe auch die Miete Zug-um-Zug fällig wäre.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen