Hallo zusammen,
da ich seit heute mit meinem Vermieter (es gibt nur 2 in der kleinen Stadt hier) Streß habe zwecks meiner Sat-Schüssel möchte hier mal um ein wenig Rat bitten.
Seite_1 Vermieterschreiben
Seite_2 Vermieterschreiben
In dem Schreiben ist die Rede von einem Beschluss des BGH von 2010.
[URL=http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-27509_BGH-Mieter-hat-keinen-Anspruch-auf-Parabolantenne-zum-Empfang-von-HDTV-Fernsehsendern.news10566.htm]Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZR 275/09
-[/URL]
So wie ich das verstanden habe ist das nur eine Abweisung einer Klage da der BGH die Grundsatzfrage ob man eine Sat-Schüssel aufstellen darf oder nicht in den auch im Beschluss erwähnten vorgänger Urteilen als entschieden sieht.
[URL=http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-20704-_BGH-zur-Aufstellung-einer-Parabolantenne-auf-dem-Balkon-einer-Mietwohnung.news4250.htm]Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
- [/URL]
und
[URL=http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-11804_BGH-zum-Anspruch-eines-Mieters-auf-Anbringung-einer-Parabolantenne.news267.htm]Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 118/04
-[/URL]
Da ich kein Äusländer bin berufe ich mich auf das Urteil
[URL=http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-20704-_BGH-zur-Aufstellung-einer-Parabolantenne-auf-dem-Balkon-einer-Mietwohnung.news4250.htm]Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
- [/URL]
darin heisst es:
Zitat:
"Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG
geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist"
Das wäre genau mein Fall da meine Sat-Schüssel nämlich auch in der Ecke auf dem Balkon steht und nirgends an der Fassade oder dergleichen befestigt wurde,sie steht nämnlich auf einen kleinen Ständer und ist von aussen nur geringfügig zu sehen.
hier ein kleines Bild von dem Ständer
Nein soll keine Werbung für den Shop sein aber ich habe nunmal keine Rechte was das Bild angeht daher der komplette Link
So das wäre meine Geschichte und würde gerne Eure Ratschläge hören, soll ich kleinbeigeben oder es darauf ankommen lassen?
Ich persönlich wurds ja darauf ankommen lassen bin mir aber noch nicht so sicher.
Würde ich die Sat-Schüssel noch ein stück nach unten korrigieren würde man sie sogar von außen garnicht mehr sehen können.
Meine 3 Stühle und den 1Tisch auf dem Balkon kann man auch nicht sehen nur das die Schüssel halt nen LNB hat mit Kabel.
Verstehe nicht wie man so abgehen kann wnur weil man was auf den Balkon abstellt.
Ich glaub ich hätte die Mängelliste nicht abgeben sollen :D
-- Editiert mirko099 am 29.10.2012 21:55
Problem mit Vermieter wegen Satellitenschüssel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Soweit ich weiß gibt es inzwischen etliche Urteile, bei denen auch für Ausländer die Schüssel abgelehnt wird, wenn sie genügend Programme ihrer Heimat per Livestream im Internet empfangen können. Als Nichtausländer hast du mehr als genügend Programme über Kabel. Sollten die Kabelkosten auch in den Betriebskosten enthalten sein, müßtest du sie übrigens auch mit Schüssel bezahlen.
In dem Schreiben wird der Denkmalschutz erwähnt. Das könnte noch ein zusätzlicher Punkt sein, der das Verbot der Schüssel rechtfertigt.
Unterm Strich mußt du den Vermieter um Erlaubnis fragen und das hast du offenbar nicht getan.
Was für eine Mängelliste? Das Schreiben liest sich, als wärst du Neumieter?
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Hallo und Danke ersteinmal für Deine Antwort.
Ich wohne seit über 10 Jahren hier drinne und habe seit 2007 eine Schüssel.
Mit Mängelliste meine ich halt Mängel an der Wohnung die zu beheben waren, wie zbsp Heizung Strom usw.
Nein den Vermieter fragte ich nicht, ich fragte Ihn allerdings auch nicht ob ich einen Tisch und paar Stühle und mein Blumenkasten hinstellen darf.
Dennoch wird das geduldet.
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-- Editiert mirko099 am 29.10.2012 22:38
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Tisch, Stühle und Blumenkästen gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch eines Balkons. Eine Sat-Schüssel nicht.
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Die Schüssel ist also nicht unmittelbar am Balkon befestigt?
Ist sie von außen problemlos sichtbar?
Können Sie die Schüssel vielleicht "verstecken"?
Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, die Schüssel auf den Boden und dann "verkehrt herum" zustellen, also quasi "auf den Kopf".
Eine genauere Erläuterung würde aber nicht in dieses Forum passen.
Dennoch ist es zweifelhaft, ob Ihnen die Aufstellung einer Antenne untersagt werden kann, die von außen gar nicht sichtbar ist und nicht am Gebäude bzw. Teilen davon befestigt ist.
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@michatubbie
Danke ersteinmal für die Antwort.
Die Schüssel ist von außen ein wenig zu sehen aber nicht dolle. Ich werde die Schuessel die Tage die ca 20cm nach unten verstellen und gut ist.
Die Schüssel ist in keinster weise am Bauwerk befestigt oder Fenster,Fensterbank oder sonstwas.
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Was mir auffällt, ist, dass das Schreiben Deines Vermieters sehr allgemein und nicht auf Deinen Einzelfall bezogen formuliert ist
"am bzw. auf dem Balkon/an der Außenwand/ am Fenster bzw. an der Fensterbank installiert haben".
Was denn jetzt?
"Das Anbringen von persönlichen Sachen an der Außenwand des Gebäudes ..." ?
Trifft auf Dich nicht zu.
Außerdem hast Du den "baulichen Zustand" des Gebäudes nicht verändert.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Dann würde ich es darauf ankommen lassen.
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
Moin zusammen
Eine rechtsschutz hab ich nicht, werde es aber nun doch darauf ankommen lassen da ich mich durch das Urteil vom GBH gestärkt sehe und der Mieterverein in meiner Nachbarstadt sagt auch das ich unter den umständen eine Schüssel aufstellen kann da nichts an der Bausubstanz verändert wurde.
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Jedoch nur, wenn die Schüssel von außen wirklich nicht zu sehen ist, denn der Denkmalschutz ist eine ganz andere Nummer und beginnt nicht erst mit Eingriff in die Bausubstanz, sondern schon bei optischen Beeinträchtigungen.
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quote:
denn der Denkmalschutz ist eine ganz andere Nummer
Wobei erst einmal zu klären wäre, ob es für das Objekt oder den Bereich derartige Vorgaben überhaupt gibt.
Das Larifari-Schreiben des Vermieters geht hierauf nämlich auch nicht ein.
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
Zumindest werden auf Seite 1 Vorgaben des Denkmalschutzes erwähnt und ich weiß aus eigener Erfahrung hier bei uns wie streng diese Vorgaben sind und dass eine Mißachtung richtig teuer werden kann.
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quote:
Zumindest werden auf Seite 1 Vorgaben des Denkmalschutzes erwähnt
Ja, erwähnt.
Genauso wie Fassade, Balkon, Außenwand, Fensterbank, "Anbringen" von persönlichen Sachen, "Installation" (was ist das eigentlich genau? Bauliche feste Verbindung?) erwähnt werden, Mieter, such' Dir was aus, es könnte auf Dich zutreffen oder auch nicht.
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
-- Editiert Felicia Absahn am 01.11.2012 12:19
Der Denkmalschutz an sich hat mich nicht zu interessieren da ich den nicht berührte,es sei den ich verstoße schon gegen wenn ich den Balkon betrete.
Die Schüssel ist nicht mehr zu sehen mittlerweile und baulichen mist hab ich ehh nicht verzapft.
Ich meld mich wieder wenn es was neues gibt, für die die es interessieren sollte.
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