Guten Tag,
wir, meine Partnerin und ich, haben ein Problem mit unseren (künftigen) Vermietern.
Aktuelle Situation:
Sie wohnt derzeit in einem MFH in einer 2-Zimmer Wohnung. Ich wohne noch 80km entfernt.
Bei ihr im Haus ist eine 3-Zimmer Wohnung nebenan frei geworden. Da ich ab August beruflich in ihre Richtung ziehen muss, hatten wir uns überlegt, diese Wohnung zusammen zu beziehen statt dass ich mir eine einzelne Wohnung suche.
Wir haben zusammen mit den Vermietern gesprochen, die uns die Wohnung auch vermieten wollten. Einen Tag später hatte meine Partnerin den Mietvertrag für uns beide im Briefkasten, mit einem Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung. Es wurde mündlich vereinbart, dass die Vermieter für die 2-Zimmer Wohnung einen Nachmieter suchen und sobald dieser gefunden sei, wir in die 3-Zimmer Wohnung einziehen können, spätestens jedoch zum 01.08.19.
Jetzt war am Samstag eine Besichtigung in der 2-Zimmer Wohnung, jedoch ohne unser Beisein, da wir anderweitig unterwegs waren.
Gestern hatte meine Partnerin einen Brief von den Vermietern im Briefkasten. In diesem stand, dass bei der Besichtigung aufgefallen wäre, dass sie Ratten halten würde (es sind Degus und keine Ratten) und es sehr unangenehm in der Wohnung riechen würde, so dass die Wohnung aktuell nicht weiterzuvermieten wäre. Beides ist völliger quatsch. Zu erwähnen wäre, dass die Vermieter davon wussten, da sie zuletzt im Januar zum Ablesen der Heizung in der Wohnung waren.
Weiterhin war ein Aufhebungsvertrag für die 3-Zimmer Wohnung im Umschlag, sowie eine Frist, diesen bis zum 3.6.19 zu unterschreiben, die „Ratten" zu entfernen und dies schriftlich bis zum genannten Datum mitzuteilen.
Wir wissen, dass Kleintiere ohne Zustimmung gehalten werden dürfen. Weiterhin geht von diesen Tieren weder eine Geruchs- oder Lärmbelästigung aus. Im Treppenhaus riecht man nichts. In der Wohnung nur minimal. Bisher hat sich auch kein Nachbar oder ein Besuch in irgendeiner Art und Weise beschwert.
Sie hat die 2-Zimmer Wohnung nicht gekündigt, da diese durch den Aufhebungsvertrag und des Zustandekommens des anderen Vertrages aufgelöst worden wäre.
Wir wissen aktuell nicht weiter. Wir wollten uns eventuell Hilfe durch einen Mieterschutzbund holen. Doch auch hier liest man eher Negatives statt hilfreiches, so dass wir davon noch etwas abgeschreckt sind. Leider hat auch keiner von uns beiden eine Rechtsschutzversicherung in dieser Richtung.
Wir hoffen, dass ihr uns helfen könnt und wären euch überaus dankbar. Uns die rechtliche Lage unklar, für welche Wohnung nun ein Vertrag gültig ist, welcher nichtig ist und wie wir uns im Bezug auf die Vermieter nun verhalten sollen.
Liebe Grüße
Stephan
Problem mit Vermietern und Mietvertrag
28. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2019 | 14:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Vermietern und Mietvertrag
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#1
Antwort vom 28. Mai 2019 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Wer seine Vermieter ohne eigenes Beisein in die Wohnung lässt, muss mit den Konsequenzen leben.
Sucht euch zusammen eine andere Wohnung, fertig. Deine Freundin kann dann fristgerecht kündigen.
Der Vermieter kann nicht wegen der Tiere kündigen. Weils riecht, auch nicht.
Degus sind trotzdem Ratten.
#2
Antwort vom 28. Mai 2019 | 16:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatEinen Tag später hatte meine Partnerin den Mietvertrag für uns beide im Briefkasten, :
Von wem unterschieben?
Zitatmit einem Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung. :
Von wem unterschieben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Mai 2019 | 12:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatEinen Tag später hatte meine Partnerin den Mietvertrag für uns beide im Briefkasten, :
Von wem unterschieben?
Vermieter und anschließend von uns.
Zitatmit einem Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung. :
Von wem unterschieben?
Vermieter und anschließend von meiner Partnerin.
#4
Antwort vom 13. Juni 2019 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
Dann wären sowohl der Aufhebungsvertrag für die alte Wohnung gültig, wie auch der Mietvertrag für die neue Wohnung.
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