Problem mit dem Vermieter

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sparks2k7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit dem Vermieter

Hallo,

ich habe ein Problem mit dem Vermieter, und irgendwie fühle ich mich total hilflos, das Problem ist folgendes:

Ich wohnte mit einem Freund in einer WG, dieser zog aber im November 2005 aus und hinterlies mir die Wohnung, der Vermieter wusste es und war damit einverstanden. Mein alter Mitbewohner (der Hauptmieter war) schuldet dem Vermieter noch Geld, er meldete sich allerdings nie ab und wohnt laut Einwohnermeldeamt noch immer dort. Der Vermieter wollte mit mir einen neuen Vertrag ausmachen und dies bereits im Dezember 2005 (ich hatte nur einen Untermietvertrag bei meinem Freund). Nun haben wir April 2006 und es kam immer noch kein Mietvertrag zustanden, obwohl der Vermieter es immer wieder versprochen hatte, ie Miete bekam er weiterhin pünktlich nur eben von mir. Nun habe ich vor 3 Wochen das Türschloss meiner Wohnung ausgetauscht, da ich keine Lust hatte das mein alter Mitbewohner, der die Schlüssel nie zurückgab, wieder auf der Matte steht. Gestern abend gegen 18.00 Uhr lag ich gerade im Bett und wollte noch etwas schlafen da ich Nachtschicht habe, klingelt es an meiner Türe, ich machte nicht auf weil ich Grundsätzlich meine Ruhe möchte wenn ich Nachts arbeitenb muss, jedenfalls fing es dann an am Schloss herumzuschrauben, und ich bekam mit wie jemand Schlüssel durchprobierte... Ich schlich dann an die Wohnungstüre und bekam mit das es mein Vermieter war, er hatte seinen Neffen dabei der dann einen Kommentar abgab von wegen "Der Sack hat das Schloss ausgetauscht." Ich machte nicht auf sondern legte mich wieder hin, sie gingen dann auch wieder. Das ganze gab mir allerdings zu Denken, ich hatte erst vor drei Wochen das Schloss ausgetauscht, was bedeutet der Vermieter hatte vom alten einen Nachschlüssel, wie ich gelesen habe ist sowas ja garnicht erlaubt, ich wusste auch nichts davon. Daher meine Frage: Ist es erlaubt das der Vermieter versucht (OHNE Vorankündigung) in die Wohnung zu gelangen, ich habe keinen Mietvertrag mit ihm, aber zahle ja Miete, ist das trotzdem Hausfriedensbruch? Muss ich nun immer Angst haben das der Vermieter versucht in die Wohnung zu kommen wenn ich nicht anwesend bin? Kann ich etwas dagegen unternehmen?

EDIT: Ich vermute das der Vermieter bevor ich das Schloss ausgetauscht habe in der Wohnung war, er wusste immer über alles Bescheid das ich nie sagte, z.b. kam ein Kommetar, als ich von der Arbeit kam: "Und gehen Sie wieder ins Internet?" Nun, möglich das es nur eine Vermutung war, aber ich habe ihm sowas gegenüber NIE verlauten lasse, das ich in meiner Freizeit oft Online bin!!!

-- Editiert von Sparks2k7 am 19.04.2006 19:57:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Sparks,

ich vermute, dass Du mit Deinem Vermieter durch konkludentes Handeln (Duldung der Wohnungsnutzung alleine durch DIch und Annahme der Miete von Dir) einen mündlichen Vertrag hast, dessen Inhalt über die §§ des BGB definiert wird.

Schreibe dies Deinem Vermieter und untersage ihm den zukünftigen [unabgestimmten] Zutritt zu Deiner Wohnung.

Bau ein neues Schloss ein.

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ein Mietvertrag bedarf nicht der schriflichen Form, obwohl diese natürlich zu
empfehlen wäre. Aber wegen des fehlenden
Vertrages musst Du Dir keine Sorgen machen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Miete gezahlt hast und eben auch dort wohnst.

Ich bin nicht so sicher, ob es was bringt, wenn Du nun Deinen VM *ermahnst* Deine Wohnung nicht mehr zu betreten. Wenn Du ein
neues Schloss hast, ist dies ja für die Zukunft ausgeschlossen.
Du weisst sicher, dass du bei Auszug das alte Schloss wieder einbauen musst, aber ansonsten ist das OK mit dem Austausch.

Hinterlege nur eine Adresse, wo Du im Notfall zu erreichen bist, oder wo ein Zweitschlüssel liegt, sonst könnte Dein VM
in einem echten oder auch nur simulierten
Notfall die Tür öffnen lassen, was dann Kosten verursachen würde.

Würde mal sagen, dass ein Großteil der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnungen, die sie vermietet haben zurückbehalten, obwohl sie das nicht dürfen.

Betritt der VM ohne wichtigen Grund in Deiner Abwesenheit die Wohnung ist das klar
Hausfriedensbruch. Es wäre auch ein Grund
für eine fristlose Kündigung, wenn Du aus der Wohunung raus willst.

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