Problem wegen Wäsche waschen

14. April 2017 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Darf man am Karfreitag, Karsamstag oder Ostersamstag Wäsche waschen und draußen aufhängen? Karsamstag und Ostersamstag sind im Gegensatz zu Karfreitag keine gesetzlichen Feiertage. Das Waschen und Aufhängen von Wäsche ist an diesen Tagen grundsätzlich nicht verboten. Regional kann dies jedoch über Gemeindeverordnungen oder auch Hausordnungen anders geregelt sein. Kann man die Wäsche aus Rücksicht auf die Nachbarn nicht verschieben, sollte man sich vorab informieren.

 Von 
fb463515-38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem wegen Wäsche waschen

Habe zoff wegen Wäsche waschen mit Vermieter und Nachbarn Und wollte wissen Nach Hausordnung kann ich Wäsche waschen wann ich will und da steht werktags alles ok...also heute nicht aber morgen wieder und da können die nix machen dann oder

-- Editiert von Moderator am 14.04.2017 14:10

-- Thema wurde verschoben am 14.04.2017 14:10

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41 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb463515-38):
Habe zoff wegen Wäsche waschen mit Vermieter und Nachbarn Und wollte wissen Nach Hausordnung kann ich Wäsche waschen wann ich will und da steht werktags alles ok...also heute nicht aber morgen wieder und da können die nix machen dann oder


Kommt darauf an.... Heute geht es auf keinen Fall. Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage. Morgen ist Karsamstag, auch ein Feiertag, auch wenn die Geschäfte aufhaben.

Ostern darf weder gewaschen noch Wäsche aufgehängt werden (jedenfalls nicht sichtbar).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Heute geht es auf keinen Fall.

Rechtsgrundlage?



Zitat (von Ver):
Morgen ist Karsamstag, auch ein Feiertag,

Morgen ist ein normaler Werktag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Morgen ist ein normaler Werktag.


Nein, nicht für Christen. Das ist der letzte Tag der Karwoche, genauso wie der Karfreitag ist das ein Fastentag. Außerdem ist der Karsamstag der Auftakt des Osterfestes.

Je nachdem, wo man wohnt...

Warum sich mit Nachbarn und Vermieter anlegen, wegen Wäsche?

Zitat (von Harry van Sell):
Rechtsgrundlage?


Steht bei uns in der Gemeindeverordnung. Es dürfen an Sonn- und Feiertage keine Arbeiten verrichtet werden, die die Nachbarn stört. Laut Auskunft des Ordnungsamtes darf man noch nicht einmal Fegen (!) oder Saugen an Feiertagen oder in den Ruhezeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Nein, nicht für Christen.

Auch für Christen, die müssen morgen ganz normal arbeiten. Oder Urlaub nehmen.
Kircheninterne Feiertage haben diesbezüglich keine Relevanz, nur offizielle, gesetzliche Feiertage.



Zitat (von Ver):
Warum sich mit Nachbarn und Vermieter anlegen, wegen Wäsche?

Da bin ich voll bei Dir. Das sollte man organisiert bekommen, das das an Sonn und Feitertagen nicht sein muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kircheninterne Feiertage haben diesbezüglich keine Relevanz, nur offizielle, gesetzliche Feiertage.


Karfreitag und Karsamstag sind bei uns sogenannte "stille" Feiertag. Tanzen und Spaß haben sind verboten. Genauso wie Hausarbeiten, sobald die Nachbarn sich gestört fühlen.

Zitat (von Harry van Sell):
Auch für Christen, die müssen morgen ganz normal arbeiten. Oder Urlaub nehmen.
Kircheninterne Feiertage haben diesbezüglich keine Relevanz, nur offizielle, gesetzliche Feiertage.


Es gibt auch Christen, die heute arbeiten müssen und heute ist ein offizieller hoher Feiertag. Das jemand arbeiten muss ist kein Beweis.

Wie gesagt, bei uns würde es definitiv nicht gehen, wenn sich die Nachbarn gestört fühlen. Und hier haben doch schon Vermieter und die Nachbarn Zoff gemacht.

Mal in der Gemeindeverordnung nachlesen.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Das jemand arbeiten muss ist kein Beweis. Okay, dann nennen Sie bitte mal ein Feiertagsgesetz eines Bundeslandes, welches den Karsamstag als Feiertag definiert und nicht etwa nur als "stillen Tag".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Okay, dann nennen Sie bitte mal ein Feiertagsgesetz eines Bundeslandes, welches den Karsamstag als Feiertag definiert und nicht etwa nur als "stillen Tag".


In den Feiertagsgesetz der verschiedenen Bundesländer steht er als Ostersonnabend (am Samstag beginnt das Osterfest). In fast alle außer Berlin und Bremen, in Süddeutschland wird das vermutlich enger gesehen.

Man darf keinen Krach machen, noch nicht einmal Tanzen oder öffentlich Musik machen. Warum sollte man an diesem stillen Feiertag Haushaltskrach machen dürfen?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Warum sollte man an diesem stillen Feiertag Haushaltskrach machen dürfen? Weil in einer Demokratie alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und während das Tanzen und öffentliche Musikmachen halt verboten ist, fehlt es an einer analogen Regelung zu "Haushaltskrach".
In den Feiertagsgesetz der verschiedenen Bundesländer steht er als Ostersonnaben In welchen denn? Ich habe jetzt nur mal drei gecheckt (BY,BB und NDS) und da stand stets Karsamstag bzw. Karwoche.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von muemmel):
Okay, dann nennen Sie bitte mal ein Feiertagsgesetz eines Bundeslandes, welches den Karsamstag als Feiertag definiert und nicht etwa nur als "stillen Tag".


Man darf keinen Krach machen, noch nicht einmal Tanzen oder öffentlich Musik machen. Warum sollte man an diesem stillen Feiertag Haushaltskrach machen dürfen?


Warum spielt dann morgen die Bundesliga?

Fuer Karfreitag sehe ich auch ein Waschverbot aufgrund der Einhaltung der Ruhezeiten in Mehrfamilienhaeusern.
Im EfH seh ich das nicht.
An Karsamstag auch nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Rechtsgrundlage?


die vom TS erwähnte Hausordnung
Zitat (von fb463515-38):
und da steht werktags alles ok


Berry

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Harry van Sell):
Rechtsgrundlage?

die vom TS erwähnte Hausordnung

Die wohl als AGB einzustufen ist. Und damit dürfte ein Verbot der Waschmaschinennutzung an Feiertagen unwirksam sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von fb463515-38):


Ostern darf weder gewaschen noch Wäsche aufgehängt werden (jedenfalls nicht sichtbar).


Das ist doch ein Witz, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
Zitat (von Ver):
Zitat (von fb463515-38):


Ostern darf weder gewaschen noch Wäsche aufgehängt werden (jedenfalls nicht sichtbar).


Das ist doch ein Witz, oder?


Wir haben uns heute strafbar gemacht ....

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Harry van Sell):
Rechtsgrundlage?

die vom TS erwähnte Hausordnung

Die wohl als AGB einzustufen ist. Und damit dürfte ein Verbot der Waschmaschinennutzung an Feiertagen unwirksam sein.


Eine AGB Regelung, die den Mieter verpflichtet, die allgemeinen Ruhezeiten sowie die Sonn und Feiertagsruhe einzuhalten, ist jetzt weder ueberraschend noch eine unangemesse Benachteiligung.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wir haben uns heute strafbar gemacht ....


Ich auch ;-). Keine Angst, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, ich fahre auch i.d.R. etwas zu schnell. Nur wenn man schon "Zoff" mit dem Vermieter und den Nachbarn hat, würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

Zitat (von Verflxt):
Das ist doch ein Witz, oder?

Nein. Nur weil es i.d.R. nicht verfolgt wird, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Michael32):
Wir haben uns heute strafbar gemacht ....


Ich auch ;-). Keine Angst, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, ich fahre auch i.d.R. etwas zu schnell. Nur wenn man schon "Zoff" mit dem Vermieter und den Nachbarn hat, würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

Zitat (von Verflxt):
Das ist doch ein Witz, oder?

Nein. Nur weil es i.d.R. nicht verfolgt wird, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.


Aber gibt es dazu tatsächlich allgemein gültige Gesetze? Also, dass es in einer Hausordnung stehen kann, glaube ich ja noch...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

also hier bei uns würde kein Hahn nach krähen und ich muss ja auch morgen Wäsche waschen, da ich auch wieder Wäsche benötige und auch alles sammel und dann voll packe. Da ist es wurscht ob es nun an Feiertagen oder so ist. Ich hänge meine Wäsche auch in der Wohnung auf und die Maschine macht auch nicht mehr so viel Krach wie früher. Heute hätte ich auch Zeit gehabt zum Wäsche waschen, das hätte hier auch niemanden gestört.

Diese Hausordnung scheint mir bei Euch teilweise auch unwirksam zu sein, schalte da mal den Mieterbund ein, der wird evtl. helfen können. Wir leben nicht mehr im Mittelalter oder wie anno zu damal. Ich frage mich auch, warum aufm Osterwochenende Fußball gespielt wird und das andere aber nicht erwünscht ist und auch das mit dem Tanzverbot find ich überholt. Jeder sollte doch da selbst entscheiden können, wie er es für richtig hält. Kommt ja bei den jungen Leuten heute auch kaum gut an, weil viele nicht wissen, was heute für ein Feiertag ist.

Und ich denke, wer mehrere Kinder zu versorgen hat, da ist es doch auch so, das gewaschen werden muss (zwar nicht nachts) aber auch an Feiertagen, weil die lieben Kleinen doch genug ihre Sachen dreckig machen, das Mama kaum hinterher kommt mit Waschen. Soweit ich informiert bin ist das auch weg gefallen, das an solchen Tagen nicht mehr gewaschen darf. Die Zeiten ändern sich.

Schöne Feiertage Rosenrot

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
Aber gibt es dazu tatsächlich allgemein gültige Gesetze?


Nein, das sind nur Verordnungen und keine Gesetze. Ich habe auch geschaut wie ein Auto, als die Tussi vom Ordnungsamt damit um die Ecke kam, weil sich ein Nachbar wegen Fegen, Saugen und Fensterputzen (!) am Sonntag aufgeregt hat. Theoretisch kann es sogar ein Bußgeld geben (Ich kenne jedoch niemanden, der je etwas bezahlt hat).

z.B. gibt es doch die Lärmschutzverordung. Die gilt auf Bundesebene. Jede Gemeinde kann eine eigene Lärmschutzverordnung ausgestalten. Bei uns gibt es sogar eine "Rasenmäher"-Verordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Verflxt):
Aber gibt es dazu tatsächlich allgemein gültige Gesetze?


Nein, das sind nur Verordnungen und keine Gesetze. Ich habe auch geschaut wie ein Auto, als die Tussi vom Ordnungsamt damit um die Ecke kam, weil sich ein Nachbar wegen Fegen, Saugen und Fensterputzen (!) am Sonntag aufgeregt hat. Theoretisch kann es sogar ein Bußgeld geben (Ich kenne jedoch niemanden, der je etwas bezahlt hat).

z.B. gibt es doch die Lärmschutzverordung. Die gilt auf Bundesebene. Jede Gemeinde kann eine eigene Lärmschutzverordnung ausgestalten. Bei uns gibt es sogar eine "Rasenmäher"-Verordnung.


Aber man kann doch Rasen mähen nicht mit Wäsche waschen und vor allem sichtbarem aufhängen vergleichen?
Seis drum, wir leben in einem ordnungsliebendem Land.

-- Editiert von Verflxt am 14.04.2017 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
Aber man kann doch Rasen mähen nicht mit Wäsche waschen und vor allem sichtbarem aufhängen vergleichen?


Nein natürlich nicht. War als Beispiel für Verordnungen gemeint und das sogar hier jede Gemeinde das eigene Süppchen kocht.

Zitat (von Verflxt):
Wäsche waschen und vor allem sichtbarem aufhängen vergleichen?
Seis drum, wir leben in einem ordnungsliebendem Land.


Es stören sich halt Menschen an dem Anblick von Wäsche an einem Feiertag ...

Weil sie es als Respektlosigkeit empfinden, das an einem hohen kirchlichen Fest, Wäsche gewaschen und sichtbar aufgehängt wird.

Auch wenn es kein gesetzlicher Feiertag ist, ist Karsamstag oder Ostersonnabend ein Tag des Gedenkes (Es wird der Grabesruhe Jesu gedacht) Gleichzeitig ist der Karsamstag Auftakt der Osterfeierlichkeiten. Die heilige Messe in der Osternacht beginnt in vielen Gemeinden am Karsamstag und das Osterfeuer wird entzündet.

Lustig wird es allerdings, wenn auf die Einhaltung der Feiertagsregelung gepocht wird, von Nachbarn, die mit der Kirche nichts am Hut haben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb463515-38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ich habe auch Wäsche zu waschen wegen arbeitssachen Und heute muss ich mal waschen. Morgen oder Montag mache ich es dafür nicht

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38371 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ob Verordnungen rechtskonform sind, das ist so eine Sache. Viele werden ja von Gerichten gekippt. Und ein absolutes Waschverbot, Staubsa***erbot u.s.w. halte ich nicht für tragbar. Der Respekt vor Sitten und Gebräuchen hört für mich da auf, wo es um normale Wohngeräusche geht, die nun mal entstehen, wenn man lebt. Hinzu kommt ja noch, dass die Waschmaschinen heute ja durchweg recht leise sind, also auch in hellhörigen Häusern in Nachbarwohnungen kaum wahrgenommen werden. Und das wenige, das man wahrnimmt, das ist doch wirklich zumutbar. Hinzu kommt ja noch, dass wegen Erkrankungen, Pflegefällen, Kindern aus Hyienegründen gewisse Sachen eben zeitnah gewaschen werden müssen. Geht gar nicht anders.

Letztlich kann man es doch darauf reduzieren: man muss nicht provozieren, darf an diesen Tagen aber nach seiner Vorstellung sein normales Leben führen. Da regen wir uns über das Einmischen in familäre Situationen in muslimisch-radikal geprägten Ländern auf, machen hier aber dasselbe, und finden das okay?

wirdwerden

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#23
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Also nur um das klar zu stellen: Heute ist nicht Ostersamstag. Der ist erst in einer Woche. Heute ist Karsamstag. Und das ist, außer in Chile, nirgendwo ein gesetzlicher Feiertag ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38371 Beiträge, 13984x hilfreich)

Beduine, im Prinzip hast Du völlig recht. Aber hier geht es doch um was anderes. Nämlich darum, ob eine Gemeinde durch Rechtsverordnung eben in normales familiäres privates Leben eingreifen darf. Es geht um die Benutzung des Staubsaugers, um das Anstellen einer Waschmaschine. Und da eine Kommune religionsneutral zu sein hat, sehe ich hierfür keine Rechtsgrundlage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Kommt darauf an.... Heute geht es auf keinen Fall. Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage. Morgen ist Karsamstag, auch ein Feiertag, auch wenn die Geschäfte aufhaben


Habe nicht alle Beiträge gelesen, aber mal soviel zu Karfreitag, der nur für Christen zählt. Karsamstag ist kein Feiertag. Und Wäsche waschen kann jeder wann er will. Man bedenke, es wären Kleinkinder im Haushalt und auch mehrere Personen, da mag es schon mal vorkommen, dass auch sontags die Wäsche zu waschen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
aber mal soviel zu Karfreitag, der nur für Christen zählt.

Nö, Tanzveranstaltungen sind z.B. nicht erlaubt, egal welche Religion Veranstalter oder Besucher haben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, Tanzveranstaltungen sind z.B. nicht erlaubt, egal welche Religion Veranstalter oder Besucher haben.


In Bezug auf Wäsche waschen meinte ich. Auch sonst ist es nur Christen nicht erlaubt zu tanzen, singen, jegliche Art des Gaudiums
sollte an Karfreitag vermieden werden. Ob dies Gesetz ist weiß ich nicht, jedenfalls Empfehlung, und daran kann man sich doch an einem Tag im Jahr halten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38371 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ banane: es interessiert doch gar nicht, was Christen, Muslimen, Juden, Buddisten erlaubt oder verboten ist. Die Kernfrage ist doch, ob eine zur Neutralität in religiöser Hinsicht verpflichtete Kommune per Verordnung (Achtung: kein Gesetz) so weit in das Privatleben seiner Bürger eingreifen darf, dass sie normale Wohngeräusche in normaler Lautstärke verbietet. Und je mehr ich darüber nachdenke, desto klarer wird mir, dass das gar nicht geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ banane: es interessiert doch gar nicht, was Christen, Muslimen, Juden, Buddisten erlaubt oder verboten ist. Die Kernfrage ist doch, ob eine zur Neutralität in religiöser Hinsicht verpflichtete Kommune per Verordnung (Achtung: kein Gesetz) so weit in das Privatleben seiner Bürger eingreifen darf, dass sie normale Wohngeräusche in normaler Lautstärke verbietet. Und je mehr ich darüber nachdenke, desto klarer wird mir, dass das gar nicht geht.

wirdwerden


Wäsche waschen mal ausgenommen, wenn es denn nicht vermeidbar ist. Sonst aus Pietätsgründen Rücksicht auf Karfreitag. Es ist in der christlichen Welt seit Jahrhunderten Tradition sich an Karfreitag entsprechend zu verhalten. Niemand muss, jeder kann und soll.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38371 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich spreche von normalen Wohngeräuschen, nicht von lauter Musik. Und dazu gehört auch mal den Staubsauger schwingen. Eine Waschmaschine anstellen. Und christliche Welt - der überwiegende Anteil der US-Bürger, das sind Christen. Karfreitig ist da ein normaler Arbeitstag. Nur, da hat sich eine Kommune nicht einzumischen. Die müssen neutral sein. Und letztlich nehme ich als mündiger Bürger mir das Recht raus, mein normales Leben an jedem Tag im Jahr auszuleben. Mit Staubwischen an christlichen Feiertagen. Und unter Rücksichtnahme, aber bitte nicht, weil die Kommune es für richtig hält. Das ist doch eine Wiedereinführung der Nazi-Blockwart-Mentalität.

Und es wird ja ganz offensichtlich nicht mal darauf abgestellt, ob das Betreiben der Waschmaschine von Nachbarn gehört wird. Und wenn, wie laut. Was ist das denn?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 16.04.2017 09:54

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