Hallo Zusammen,
ich hab seit 29.09.2019 ein vollmöbliertes Zimmer in meiner Wohnung untervermietet. Untermietvertrag wurde gemacht. Leider gibt es Probleme mit der Untermieterin. Ihr Freund geht hier ein und aus, übernachtet, wäscht seine Wäsche. Sie fragt auch nicht ob das okay ist sondern es wird einfach über meinen Kopf hinweg bestimmt. Ich hab den Eindruck das er sich einquartieren möchte. Beide treten mir gegenüber sehr aggressiv auf. Sie hat bereits mehrere Sachen kaputt gemacht. Ich habe wirklich Angst inzwischen und kann keine Nacht mehr schlafen. Des Weiteren besteht der Verdacht das sie meine Wohnung besetzen wollen. Es wurden schon Andeutungen gemacht, was eigentlich mit dem Zimmer danach passieren wird.
Der Vertrag endet ohne Kündigung zum Ende Februar 2020.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Darf der Freund hier ein und aus gehen? Muss sie mich um Erlaubnis fragen? Kann ich die Polizei involvieren und eine Anzeige erstatten?
Was ist zu tun im Falle das Beide nach Vertragsende die Wohnung nicht verlassen?
Vielen Dank!
Probleme Untermieterin - Wohnungsbesetzung
8. Oktober 2019
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Frage vom 8. Oktober 2019 | 00:43
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
Probleme Untermieterin - Wohnungsbesetzung
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2019 | 10:47
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Solange er als Besucher angesehen werden kann: Ja, klar darf er sie besuchen und sie muss dafür nicht um Erlaubnis fragen.ZitatDarf der Freund hier ein und aus gehen? Muss sie mich um Erlaubnis fragen? :
Wenn sie etwas kaputt machen, kannst du natürlich versuchen, eine Sachbeschädigung anzuzeigen. Ansonsten sehe ich gerade gar nichts, was die Polizei irgendwie interessieren könnte.ZitatKann ich die Polizei involvieren und eine Anzeige erstatten? :
Dann wirst du wie jeder andere Vermieter, der seine Mieter nicht rausbekommt, eine Räumungsklage anstrengen müssen. Die Frau wohnt dort und die Wohnung ist nun mal laut Grundgesetz besonders geschützt.ZitatWas ist zu tun im Falle das Beide nach Vertragsende die Wohnung nicht verlassen? :
#2
Antwort vom 8. Oktober 2019 | 11:19
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
Wenn er seine Wäsche separat wäscht, müssen Sie das natürlich nicht hinnehmen. Wäscht seine Freundin seine Wäsche zusammen mit ihrer, dürfte es egal sein, ob die Maschine für 10 oder 16 Teile läuft. Allenfalls, wenn wegen ihm die Maschine 4x die Woche läuft und die Freundin alleine nur alle 2 Wochen waschen würde, könnte man das monieren. Und man müsste es glaubhaft machen..... Aber wollen Sie echt deswegen rechtliche Schritte einleiten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2019 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32142 Beiträge, 5653x hilfreich)
Schon seit 10 Tagen?Zitatseit 29.09.2019 :
Sie empfängt Besuch. Hast du das im Mietvertrag ausgeschlossen? Soll sie dich fragen, ob sie die WaMa jetzt benutzen darf oder erst gegen X Uhr? Oder wie oft in der Woche?ZitatIhr Freund geht hier ein und aus, übernachtet, wäscht seine Wäsche. :
Eine gemietete Wohnung und ein untervermietetes Zimmer? Wohnungsbesetzungen gehen anders, sei beruhigt.ZitatDes Weiteren besteht der Verdacht das sie meine Wohnung besetzen wollen. :
Das ist ja doch recht überschaubar mit 5 Monaten.ZitatDer Vertrag endet ohne Kündigung zum Ende Februar 2020. :
Bitte frag nochmal hier nach, falls sie zum Mietende dir das Zimmer und die Schlüssel nicht wie vereinbart zurückgibt.ZitatWas ist zu tun im Falle das Beide nach Vertragsende die Wohnung nicht verlassen? :
Andere Frage: Was steht denn im Mietvertrag? Was zahlt die Untermieterin denn für die Betriebskosten? Und was wird gemeinschaftlich genutzt?
Was denn? Sie hat evtl. eine Privathaftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert--- frag sie doch bitte.ZitatSie hat bereits mehrere Sachen kaputt gemacht. :
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