Probleme bei Auszug - Bitte um Rat

5. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sunny1987123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme bei Auszug - Bitte um Rat

Guten Abend,

wir haben 2 Schwierigkeiten und hoffen auf Rat.

Wir sind vor kurzem in eine Eigentumswohnung gezogen und hatten letzten Samstag die Wohnungsübergabe in unserer alten Mietwohnung.
Die Wohnungsübergabe haben wir extra an diesem Samstag gemacht, damit wir im Falle einer Beanstandung noch Zeit (2 Tage) zur Nachbesserung gehabt hätten.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 2 Stunden dauerte, wurde aber nichts beanstandet.
Lediglich das Garagentor und die Balkonfliesen waren den Vermietern nicht gründlich genug gereinigt, woraufhin die Vermieterin von sich aus aber sagte, das wäre kein Thema, sie würde nochmal mit ihrem Spezialreiniger darüber gehen.

Im Wohnungsübergabeprotokoll wurde die Übergabe als ohne Mängel angeben.

Ich muss dazu kurz sagen, dass wir immer ein gutes Verhältnis zu unseren Vermietern hatten, wir haben 4 Jahre da gewohnt und das Verhältnis wurde erst angespannt als wir einen Schaden an den Küchenfliesen meldeten (uns ist eine Flasche aus der Hand auf die Fliesen gerutscht und dieses hat eine kleine Macke verursacht) dies wurde aber über unsere Haftpflichtversicherung bezahlt und die Fliesen getauscht (kurz vor Auszug).
Die Vermieterin wurde da aber schon sehr ungerecht und ungehalten.

Nach besagter Wohnungsübergabe konnten wir, aufgrund der Nähe unserer neuen Wohnung, sehen, dass die Vermieter denn ganzen Tag noch in der Wohnung waren.

Am Sonntag wurden wir dann angerufen, uns wurde mitgeteilt das ein Briefkasten Schlüssel fehle und uns wurde auf pampige Art und Weise gesagt, man war sehr enttäuscht von uns.
Sie hätten noch einen Mangel entdeckt (ein Lüftungsgitter in der Gästebad-Tür hätte eine leicht eingedrückt Strebe) und wir hätten ja scheinbar nie den Mietvertrag gelesen und einige Gegenstände, nie gereinigt (u.a bezug auf Garagentor und eine Stange an der Balkon Markise).
Das alleine ist eine Frechheit, den wir haben sehr gründlich geputzt, was meine Helfer bezeugen können und eine saubere Wohnung hinterlassen.

Am darauffolgenden Montag sollten wir den fehlenden Schlüssel in den Briefkasten schmeißen, was wir auch erledigten. Zu dem Gitter bot mein Mann an, dieses natürlich zu zahlen obwohl uns dieses Mängel nicht bekannt war.

Am Dienstagabend kam dann eine weitere unangenehme und in Wortwahl unangebrachte E-Mail, dass noch weitere Mängel gefunden wurden.

Die angeblichen Mängel sind ein Witz und die Vermieter scheinen da sehr lange gesucht zu haben.
Zumal wir nicht nach voll ziehen können, warum man dann wartet, sodass unser Mietzeitraum um ist und wir nicht mehr nachbessern können, wenn es den berechtigt gewesen wäre.

Wir beziehen uns bisher auf das Übergabeprotokoll und nun wird dieser Teil wohl beim Anwalt landen.


Die Zweite Sache ist das bei Einzug ein Untertischgerät in der Küche war, bei dem wir bei Einzug feststellten, dass es Defekt ist.
Wir haben damals telefonisch den Vermieter informiert und angeboten ein neues zu besorgen da ich aufgrund meiner Arbeit super da dran komme.

Nach Rücksprache wurde das Gerät von uns gekauft und das alte entsorgt.

Am Tag der Übergabe wollten die Vermieter den Brutto wissen, da ich diesen nicht im Kopf hatte, sagte ich das auch und gab eine Schätzung von ca. 150-200€ ab. Daraufhin haben mein Mann und die Vermieter sich auf 70€ geeinigt.
Diese hat mein Mann sofort erhalten.

Im Laufe der Woche jetzt bekamen wir eine E-Mail, dass sie vom Kauf zurücktreten, weil wir eine falsche Preisangabe gemacht hätten, im Internet zum jetzigen Zeitpunkt wäre das Gerät neu für 125€ zu bekommen.
Wir hätten falsche Angaben gemacht, außerdem würde ja die Rechnung und eine Anleitung fehlen und somit wäre das Gerät nicht vollständig.

Die Rechnung wurde aber bei Verkauf ja gar nicht verlangt.
Wir sollten am Freitag in der alten Wohnung das Gerät abholen und die 70€ vorlegen, ansonsten würde man bei uns vorbeikommen und das Gerät bringen.

Des Weiteren sollten wir das alte Gerät vorlegen, da wir kein Recht haben ihr Eigentum zu entsorgen, was wir ja vor 4 Jahren nach Rücksprache mit ihnen taten.

Gestern Abend müssen sie dann wohl vor der Tür gestanden haben. Wir waren aber nicht da und sind ehrlich gesagt auch froh drum.

Heute wurde uns per E-Mail mitgeteilt, dass wir das Gerät zurücknehmen müssen und ganz viele weitere Unterstellungen wie z. B. wir seien ja vor 4 Jahren ohne Absprache früher in die Wohnung eingezogen (was einfach an den Haaren herbeigezogen ist und eine Lüge ) und ganz viel anderer Schwachsinn.

Wir haben keine Lust uns wegen 70€ zu streiten aber möchten die Dame doch gerne in ihre Schranken weisen da Ihre Art und Weise einfach sehr unangenehm und äußerst unangebracht ist.

Mit uns kann man im normalen Umgangston super reden und wir sind immer für Kompromisse bereit, aber langsam reicht es uns.

Könnt ihr uns sagen, wie wir rechtlichen stehen?

Vielen Dank fürs Lesen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sunny1987123):
Zu dem Gitter bot mein Mann an, dieses natürlich zu zahlen obwohl uns dieses Mängel nicht bekannt war.

Vermutlich etwas voreilig, aber jetzt nicht mehr zu ändern.



Zitat (von Sunny1987123):
Im Wohnungsübergabeprotokoll wurde die Übergabe als ohne Mängel angeben.

Mit welchen Wortlaut?
Ein Original hat man?
Mit der Unterschrift vom Vermieter?



Zitat (von Sunny1987123):
im Internet zum jetzigen Zeitpunkt wäre das Gerät neu für 125€ zu bekommen.

Irrelevant.
Das die Vermieter in ihrer Ungeduld nicht warten wollten, selber schuld.
Im übrigen hat man sich ja auf einen Betrag geeinigt, unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis.
Das den Käufer jetzt Kaufreue befällt ist daher alleine sein Problem.



Zitat (von Sunny1987123):
außerdem würde ja die Rechnung und eine Anleitung fehlen und somit wäre das Gerät nicht vollständig.

Wenn beides nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung war, ist das auch nicht geschuldet.


Ich würde jetzt erst mal dazu neigen die Vermieter zu ignorieren, also nicht zu antworten und auch nicht die Türe zu öffnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Sunny1987123):
damit wir im Falle einer Beanstandung noch Zeit (2 Tage) zur Nachbesserung gehabt hätten.
Ihr hättet evtl. noch länger Zeit gehabt.
Zitat (von Sunny1987123):
Im Wohnungsübergabeprotokoll wurde die Übergabe als ohne Mängel angeben.
Gut aufheben.
Nichts mehr schreiben, sagen, anbieten, bringen oder zahlen.

Auf die BK-Abrechnung und Kautionsabrechnung warten. Dann weiter...

Zitat (von Sunny1987123):
Könnt ihr uns sagen, wie wir rechtlich stehen?
Bisher ganz gut.

-- Editiert von Anami am 06.03.2022 15:35

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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