Probleme bei Auszug mit Vermieter

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme bei Auszug mit Vermieter

Hallo ich hab ein dringendes Anliegen.
Person A ist am 20.6 aus der Wohnung ausgezogen. Hat die Wohnung in meinen Augen ordentlich geputzt für die Übergabe (war als Zeuge zur Übergabedabei, weil wir schon mit Problemen rechneten, VM ist ein sehr unfreundliches .....). Am Tag der Übergabe kam eine Firma im Namen der Eigentümer für die Abgabe, soweit so gut.
Er guckte sich die Wohnung an und notiert sich etwas ins Protokoll. Am Ende las er es grob vor und sagte das er das ein oder andere grob notierte, tat sie aber als normale Gebrauchsspuren ab. Ich legte Person A aber ans Herz das egal was drin steht, er es nicht unterschreiben soll. Person A begründete mir auf gutglauben und weil er es vorlaß unterschrieb es. Ich war sauer, schaute mir selbst das Protokoll an und viel aus allen Wolken.

Flur/ Raum1/Schlafzimmer/ Bad kein Neuanstrich, geringe Nutzerspuren, unsauber, Lüsterklemmen fehlen
Feinreinigung fehlt, Sockel unsauber, Laminat geringe Gebrauchsspuren, Steckdosen unsauber

Bad:Kalkablagerungen, unsauber, Feinreinigung, Lüfter säubern
Balkon/Keller unsauber, Feinreinigung

Küche: 2xKlebehacken


So leider hat A das Protokoll gutgläubig unterschrieben....-.-

Dann meldten sich die Eigentümer per Post.
Person A soll doch bis zum 27.7 aufgezählt Mängel entfernen: 1. Diverse Reinigungsarbeiten (gem. Abnahmeprotokoll)
2.Fehlende Lüsterklemmen anbringen
3. Kalkspuren an Badarmatur beseitigen
4. Fachgerechte Beseitigung der Bohr und Dübellöcher

Mit anschließender Info, dass wenn die Mängel bis zum genannten Termin nicht nachweislich beseitig worden, werden entsprechende Fachbetriebe beauftragt werden und Person A für den Ausfall der Vermietung in Rechnung gestellt wird.

Ich hatte A ja geraten da gar nichts zu machen, da die Wohnung in Top Zustand ist aber A hat es kulanterweisedoch getan.

Er hat alles getan was die von ihm wollten.
Er hat die Wohnung erneut! gefegt und jetzt sogar gewischt. Hat alle Armaturen geputzt, Fensterbretter abgewischt, Badlüfter erneut! Gesäubert..Toilette erneut! Geputzt...Bohrlöcher und Klebehaken beseitig (2 wurden versehentlich vergessen) Rollos von innen und außen abgewischt über die Steckdosen drüber gewischt, Lüsterklemmen angebracht
In meinen Augen viel zu viel und vor allem zu Unrecht aber jetzt kommen wir zum Problem.

Heute erneute Abgabe: Selber Typ wie beim letzten mal...kommt rein und sagt....hier wurde ja nicht viel gemacht.

Er merkt erneut an, Steckdosen wurden nicht gemacht (Er sollte die Abdeckungen zum reinigen abmachen und in die Spülmaschine tun) Kalk wurde nicht entfernt ( das war kein Kalk sondern normal Gebrauchsspuren) Lüfter nicht gesäubert...wurde 2x gereinigt !!!! Toilette angeblich nicht gereinigt..., er hätte die Fenster nicht geputzt, die Außentür in den Hausflur habe er weder von innen noch von außen gereinigt (A wurde sie von innen abgewischt und B seit wann muss man die Außentür von außen reinigen ?) Außenrollos sind lt. ihm nicht sauber gewesen,
Küchentür lag auf dem Rand der Scheibe bisschen Staub...
Er wollte das der Keller ausgelegt bzw gewischt wird...der Keller wurde gefegt aber nicht gewischt
Er verlangte eine komplette Feinreinigung der Wohnung und zählte mehr auf als im vorherigen Protokoll stand.
Er unterschrieb das zweite Protokoll nicht, daher wissen wir nicht was noch drin stand...da er davon keinen Durchdruck erhalten hat.

Zu den Daten. Person A wohnte seit 12/2017 in der Wohnung zum Zustand der Wohnung existieren nur wenige Fotos, da A verpennt hat noch mehr zu machen und ich in dem Moment nur bedingt dran dachte. Im Mietvertrag steht tatsächlich auch nicht viel dazu.
Leider kann ich hier keine Bilder zwecks Protokoll etc anfügen.


So jetzt zu den Fragen...
1. Was hätte A von dem wirklich machen müssen?
2. Darf der Vermieter ihm das überhaupt in Rechnung stellen mit der fachgerechten Ausbesserung ?
3. Muss A für den eventuellen Mietausfall auskommen zwecks der Ausbesserungen, auch wenn es gar keine Interessenten für die Wohnung gibt?
4. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?
5. Wer ist hier überhaupt im Recht?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32135 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Hallo ich hab ein dringendes Anliegen.
Kapitel 1: Was steht im Mietvertrag?
Du warst ein schlechter Zeuge--- weiter muss man gar nicht lesen.

zu 1. bis 5. Das kann man jetzt nicht sagen.
Zitat (von Monsterchen007):
Leider kann ich hier keine Bilder zwecks Protokoll etc anfügen.
Doch, einen der üblichen Bilderdienste aus dem Netz nutzen . Anonymisieren nicht vergessen.
Das Protokoll ist nicht wichtig, hast ja alles hergeschrieben. Aber der Mietvertrag und das Übernahmeprotokoll vom Einzug wäre wichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Monsterchen007):
Hallo ich hab ein dringendes Anliegen.
Kapitel 1: Was steht im Mietvertrag?
Du warst ein schlechter Zeuge--- weiter muss man gar nicht lesen.

zu 1. bis 5. Das kann man jetzt nicht sagen.
Zitat (von Monsterchen007):
Leider kann ich hier keine Bilder zwecks Protokoll etc anfügen.
Doch, einen der üblichen Bilderdienste aus dem Netz nutzen . Anonymisieren nicht vergessen.
Das Protokoll ist nicht wichtig, hast ja alles hergeschrieben. Aber der Mietvertrag und das Übernahmeprotokoll vom Einzug wäre wichtig.


So hab hier mal den MV, dass ist alles was ich zu dem Thema finden konnte
https://prnt.sc/tpc732
https://prnt.sc/tpc7r8
https://prnt.sc/tpc83u
https://prnt.sc/tpc8dz
https://prnt.sc/tpc8m2

und das Protokoll vom Einzug
https://prnt.sc/tpcdbm

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
1. Was hätte A von dem wirklich machen müssen?

Wenn er die Mängel im Protokoll anerkannt hat, wird er nicht umhinkommen diese zu beseitigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Monsterchen007):
1. Was hätte A von dem wirklich machen müssen?

Wenn er die Mängel im Protokoll anerkannt hat, wird er nicht umhinkommen diese zu beseitigen.

So eine Unterschrift kann man nicht zurück ziehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32135 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
So eine Unterschrift kann man nicht zurück ziehen ?
Nein.
Du hattest doch wegen dieser Sache schon hier gefragt. Warum machst du einen neuen Thread auf?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/VM-will-Farbe-bei-Auszug-vorschreiben-__f575178.html
Da hat dein Freund wahrscheinlich ein Problem...
Zitat (von Monsterchen007):
Ich hatte A ja geraten da gar nichts zu machen, da die Wohnung in Top Zustand ist
Der Beauftragte des Vermieters sah das wohl ganz anders, evtl. wirklich übertrieben pingelig---aber nun ist die Tinte unterm Protokoll trocken.
Allerdings finde ich im MV nirgends was von Feinreinigung, von Lüsterklemmen, von Staub an Scheiben oder Rahmen. Da er das neue Protokoll nicht unterschrieben hat, wird es darauf hinauslaufen, dass der Vermieter wahr macht, was er schon angekündigt hat.
Vielleicht hat die Pingeligkeit auch andere Ursachen, die außer dem Mieter keiner kennt?



Bitte:
Du brauchst nicht alles nochmals zitieren. Es genügt, wenn du nur unten auf ANTWORTEN klickst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
So eine Unterschrift kann man nicht zurück ziehen ?


Doch, könnte man, ist aber wenig erfolgversprechend und zudem unnötig.

Ich lese nichts davon, dass sich der Mieter zu irgend etwas verpflichtet habe. Er hat lediglich den gemeinsam festgestellten Zustand durch Unterschrift bestätigt.
Wie will man da argumentieren, dass es doch nicht so war.

Zitat (von Monsterchen007):
1. Was hätte A von dem wirklich machen müssen?


a) Die entwendeten Lüsterklemmen ersetzen (10 Paare kosten ab 1. €)
b) Etwaige alte Kalkablagerungen auf den Armaturen beseitigen
c) die Klebehaken in dr Küche entfernen

d) ob noch mehr hängt davon ab, ob Schönheitsreparaturen rechtswirksam auf den Mieter abgewälzt wurden und ob diese bei Auszug fällig waren. Dazu gibt Dein Text nichts her.



ansonsten reicht besenreine Übergabe (leider aus Vermietersicht)

Zitat (von Monsterchen007):
5. Wer ist hier überhaupt im Recht?
Zum Teil der Vermieter, zum Teil der unwillige Mieter.

Zitat (von Monsterchen007):
Er merkt erneut an, Steckdosen wurden nicht gemacht (Er sollte die Abdeckungen zum reinigen abmachen und in die Spülmaschine tun)

Kann man zwar so machen, ist aber nicht die Aufgabe des Mieters.

Zitat (von Monsterchen007):
Kalk wurde nicht entfernt ( das war kein Kalk sondern normal Gebrauchsspuren)
Wenn ich die Armatur vor einer Neuvermietung reinige, sieht sie aus wie neu denn vom Chrom lässt sich alles was sich nicht monatelang eingefressen hat rückstandslos entfernen. Nach zweimaliger Reinigung sollten alle "normalen" Gebrauchsspuren entfernt sein. Vielleicht ist insoweitt Deine Einschätzung fehlerhaft.

Zitat (von Monsterchen007):
Lüfter nicht gesäubert...wurde 2x gereinigt
Einmal richtig sollte reichen, wäre aber ebenfalls nicht geschuldet - besenrein, in dem Fall staubsaugerrein.

Zitat (von Monsterchen007):
Toilette angeblich nicht gereinigt.
Was heißt angblich, es gibt entweder "Spuren" oder es gibt wie wohl in fast allen Haushalten keine.
Ablagerungen im Syfonrohr muss der Mieter nicht beseitigen.

Zitat (von Monsterchen007):
Rollos von innen und außen abgewischt über die Steckdosen drüber gewischt,
Macht man als zivilisierter Mensch wäre aber außer bei groben Verschmutzungen nicht geschuldet.

Zitat (von Monsterchen007):
er hätte die Fenster nicht geputzt,
grundsätzlich über die Mietzeit hinweg nicht? Das wäre dann tatsächlich ein Mangel bei Übergabe, oder nur nicht aktuell neu, das wäre auch nicht geschuldet.


Zitat (von Monsterchen007):
Er wollte das der Keller ausgelegt bzw gewischt wird...der Keller wurde gefegt aber nicht gewischt
Gefegt reicht - besenrein halt.

Zitat (von Monsterchen007):
Er verlangte eine komplette Feinreinigung der Wohnung und zählte mehr auf als im vorherigen Protokoll stand.


Verlangn kann er viel. Durchsetzen eher wenig.

Zitat (von Monsterchen007):
Er unterschrieb das zweite Protokoll nicht, daher wissen wir nicht was noch drin stand...da er davon keinen Durchdruck erhalten hat.
Da war wohl einer ganz besonders schlau, dass die Unterschrift und somit die Durchschrift verweigert wurde. Na ja, muss jeder halt selbst für sich entscheiden.

Und weshalb genau warst Du jetzt mit dabei?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja der VM hat ein Problem mit Person A. Es gab mal eine Beschwerde weil der Hund der Freundin ne Zeitlang bellte da er von Nachbarn durch permanentes klingeln und provozieren aufgebracht wurde, aber der Werte VM interessierte sich nen Schieß dafür und aufgrunddessen sind A und VM aneinandergeraten, daher rechneten wir auch mit Problemen bei der Übergabe und haben versucht so viel wie möglich entgegen zu kommen und waren bei der Reinigung schon penibler als normal.


Ps: Tatsächlich ist der Hund nach dem Auszug nun deutlich ruhiger und ausgeglichener.


Danke für die Hilfe, hat sich nun erledigt. Wir geben den Fall an einen Anwalt weiter. Wir haben eh schon zu viel gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.07.2020 18:37:45):
Er hat alles getan was die von ihm wollten.
Er hat die Wohnung erneut! gefegt und jetzt sogar gewischt. Hat alle Armaturen geputzt, Fensterbretter abgewischt, Badlüfter erneut! Gesäubert..Toilette erneut! Geputzt...Bohrlöcher und Klebehaken beseitig (2 wurden versehentlich vergessen) Rollos von innen und außen abgewischt über die Steckdosen drüber gewischt, Lüsterklemmen angebracht
In meinen Augen viel zu viel und vor allem zu Unrecht aber jetzt kommen wir zum Problem.


Warum nochmals geputzt, wenn beim ersten mal schon" penibel als normal" geputzt wurde? Gab es da tatsächlich noch was zu putzen?

Zitat (von guest-12327.07.2020 18:37:45):
daher rechneten wir auch mit Problemen bei der Übergabe und haben versucht so viel wie möglich entgegen zu kommen und waren bei der Reinigung schon penibler als normal.




-- Editiert von Leo4 am 27.07.2020 18:49

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32135 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.07.2020 18:37:45):
Wir geben den Fall an einen Anwalt weiter.
Jetzt schon? Wozu denn das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt schon? Wozu denn das?

Vermutlich weil man sich mit der Problematik überfordert sieht - da schaltet man dann halt einen Profi ein, auch wenn es einen ein paar hundert EUR kostet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Schönheitsreparaturenklausel siwht für mich eher unwirksam aus, da bei der Abgeltungsklausel nur von einem Kostenvoranschlag seitens des Vermieters die Rede ist.

Bei der Kleinreparaturenklausel sind zerbrochene Glasscheiben mit aufgeführt...…. ??

Zitat:
Flur/ Raum1/Schlafzimmer/ Bad kein Neuanstrich, geringe Nutzerspuren, unsauber, Lüsterklemmen fehlen
Feinreinigung fehlt, Sockel unsauber, Laminat geringe Gebrauchsspuren, Steckdosen unsauber
Bad:Kalkablagerungen, unsauber, Feinreinigung, Lüfter säubern
Balkon/Keller unsauber, Feinreinigung
Küche: 2xKlebehacken


Wie schon geschrieben wurde ist das eine Feststellung, keine Schuldzuweisung oder ein Schuldanerkenntnis....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich weil man sich mit der Problematik überfordert sieht - da schaltet man dann halt einen Profi ein, auch wenn es einen ein paar hundert EUR kostet.
Und der nächste Beitrag im Forum beginnt dann mit: "Ich hab da was beim Anwalt unterschrieben, jetzt will der Geld. Ist das rechtens?"

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