Probleme mit Mitbewohnern

16. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Abstiomen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Mitbewohnern

Die Sache ist die: Ich habe ein Zimmer i mit einem Mitmieter, dem im Juni dieses Jahres ein gemeinsames Mietverhältnis gewährt wurde, und laut Vermieter ist er ein Mieter mit den gleichen gemeinsamen Pflichten wie ich.
Heute habe ich eine E-Mail vom Vermieter erhalten, in der er mich auffordert, einen Einkommensnachweis vorzulegen, da der andere Mitmieter aus dem Vertrag austreten wolle. Wie bereits in früheren Beiträgen erwähnt, verschwand er und ich habe später durch andere Personen informiert. Jetzt hat er sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und einen Antrag auf Austritt aus dem Mietvertrag gestellt. Er und ich sind uns nicht einig, dass er aus dem Vertrag austritt, da ich dachte, es sei der übliche Konsens, dass er sich einen Nachmieter suchen sollte, und die Tatsache, dass er mich nicht 3 Monate im Voraus per Schriftform informiert hat, hat mich ein wenig unvorbereitet getroffen. Weitere Informationen sind wie früher erwähnt, dass der Mitmieter bei seinem Einzug keine Kaution an den Vermieter gezahlt hat, die Wohnungskaution wurde von mir bei der Vormieterin bezahlt und sie verzichtete darauf, bevor sie auszog. Der jetzige Mieter hat seit seinem Einzug ein sehr schlechtes Sauberkeitsverhalten gezeigt, er hat die Gemeinschaftsräume nie gereinigt und sein eigenes Zimmer ist in einem sehr schlechten Reinigungszustand, wofür er vom Vermieter eine Verwarnung und von einem Nachbarn eine Beschwerde erhalten hat, weil er Müll im Hausflur hinterlassen hat. Außerdem beschwerten sich die Nachbarn über ihn, weil er mehr als sechs Stunden am Tag Oboe spielte. Da ich die gesamte Miete an den Vermieter zahle und die Verträge für Strom und Internet unterschreibe, zahlt er mir die monatliche Miete und einige andere Nebenkosten.

Meine Frage ist: Es liegt in meiner Verantwortung, dem Vermieter einen Nachweis über mein Einkommen vorzulegen, was mir durchaus bewusst ist, aber kann ich es dem Mitmieter ermöglichen, einen neuen Nachmieter zu finden, bevor er auszieht. Während ich die Mietkosten für einen kurzen Zeitraum übernehmen kann, ist es nicht kosteneffizient, die hohen Kosten für die Anmietung einer Wohnung über einen längeren Zeitraum zu tragen. Was sollte ich tun? Wenn ich einen Einkommensnachweis vorlege, ob das bedeutet, dass ich dem Vermieter nachweise, dass ich mit seinem Auszug einverstanden bin und mich bereit erkläre, das gesamte Zimmer selbst zu mieten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5778 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich versteh nix, ABER wenn das Mietverhältnis bereits besteht und läuft, musst du ihm den Nachweis nicht vorlegen.

Bei all dem anderen: Kürzen und besser formulieren.

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#2
 Von 
Abstiomen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ich versteh nix

Tut mir leid, es ist plötzlich passiert und ich schreibe durcheinander. Ich habe die Formulierungen umgestellt:


Hier ist die Situation: Ich teile mir derzeit ein Zimmer mit einem Mitbewohner, dem im Juni dieses Jahres ein gemeinsamer Mietvertrag gewährt wurde. Laut Vermieter haben wir beide gleiche Pflichten als Mieter. Heute habe ich eine E-Mail vom Vermieter erhalten, in der ich aufgefordert werde, einen Einkommensnachweis vorzulegen. Der Grund dafür ist, dass mein Mitbewohner aus dem Vertrag austreten möchte. Wie bereits zuvor erwähnt, ist er plötzlich verschwunden, und später erfuhr ich von anderen Personen, dass er den Vermieter kontaktiert hat, um auszutreten. Wir sind uns uneinig über seinen Vertragsausstieg, da ich davon ausging, dass eine übliche Übereinkunft vorsieht, dass er einen Nachmieter finden sollte. Zudem hat mich überrascht, dass er mich nicht schriftlich drei Monate im Voraus über seinen Auszug informiert hat.

Es ist erwähnenswert, dass mein Mitbewohner bei Einzug keine Kaution beim Vermieter hinterlegt hat. Die Wohnungskautionszahlung erfolgte von meiner Seite an die Vormieterin, die darauf verzichtete, bevor sie auszog. Seit seinem Einzug hat mein aktueller Mitbewohner ein unangemessenes Verhalten in Bezug auf Sauberkeit gezeigt. Die gemeinschaftlichen Räume wurden von ihm nie gereinigt, und sein eigenes Zimmer befindet sich in einem unakzeptablen Zustand. Er erhielt eine Verwarnung vom Vermieter und eine Beschwerde von einem Nachbarn aufgrund von Müll im Hausflur. Darüber hinaus beschwerten sich die Nachbarn darüber, dass er täglich mehr als sechs Stunden Oboe spielt. Ich zahle die gesamte Miete an den Vermieter und unterzeichne die Verträge für Strom und Internet. Anschließend erstattet er mir seine Mietanteile sowie einige Nebenkosten.

Meine Frage lautet wie folgt: Ich verstehe, dass es meine Verantwortung ist, dem Vermieter einen Einkommensnachweis vorzulegen. Kann ich jedoch meinem Mitbewohner erlauben, einen neuen Nachmieter zu finden, bevor er auszieht? Obwohl ich die Mietkosten kurzfristig übernehmen kann, ist es finanziell nicht sinnvoll, die hohen Kosten einer Wohnung über einen längeren Zeitraum alleine zu tragen. Wenn ich einen Einkommensnachweis vorlege, bedeutet das, dass ich dem Vermieter zustimme, dass mein Mitbewohner auszieht und ich bereit bin, das Zimmer alleine zu mieten? Was sollte ich in dieser Situation tun?

-- Editiert von User am 16. August 2023 18:26

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6650 Beiträge, 2340x hilfreich)

Zitat:
Ich teile mir derzeit ein Zimmer mit einem Mitbewohner, dem im Juni dieses Jahres ein gemeinsamer Mietvertrag gewährt wurde.

Komischer und unklarer Text.
Was soll man unter "gewährt" verstehen ?
Ein Zimmer wird von 2 Personen bewohnt und beide sind MIeter ??
Also haben beide beschlossen zusammen zu wohnen oder wie ist es dazu gekommen ?

Oder ist es ein Heim ? Oder eine 1 Zimmerwohnung und auch mit WC und Küche ? Was ist mit Möbeln ?
Was soll denn gemeinsamer MIetvertrag heißen ? Ein Mietvertrag mit 3 Unterschriften ?
Also 1 Vermieter und 2 Mieter ?
Was steht in diesem Mietvertrag als Mietsache ??

-- Editiert von User am 16. August 2023 19:23

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40727x hilfreich)

Zitat (von Abstiomen):
da ich davon ausging, dass eine übliche Übereinkunft vorsieht, dass er einen Nachmieter finden sollte.

Man sollte sich eher dafür interessieren, was sich in den eigenen vertraglichen Vereinbarungen findet.



Zitat (von Abstiomen):
Zudem hat mich überrascht, dass er mich nicht schriftlich drei Monate im Voraus über seinen Auszug informiert hat.

Warum sollte er das?



Zitat (von Abstiomen):
Kann ich jedoch meinem Mitbewohner erlauben, einen neuen Nachmieter zu finden, bevor er auszieht?

Da kommt es darauf an, was sich in den eigenen vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema findet.



Zitat (von Abstiomen):
Obwohl ich die Mietkosten kurzfristig übernehmen kann, ist es finanziell nicht sinnvoll, die hohen Kosten einer Wohnung über einen längeren Zeitraum alleine zu tragen.

Das ist allerdings ein absolut übliches Konzept.
Wobei man sich hier ja nicht damit beschäftigen muss, denn man hat ja nur ein Zimmer gemietet und das auch nur zur Hälfte.



Zitat (von Abstiomen):
Wenn ich einen Einkommensnachweis vorlege, bedeutet das, dass ich dem Vermieter zustimme, dass mein Mitbewohner auszieht und ich bereit bin, das Zimmer alleine zu mieten?

Da kommt es darauf an, was sich in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema findet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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