Probleme mit Mitmietern im Hof

28. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
Probleme mit Mitmietern im Hof

Was kann ich tun? Ich habe im engen Hof einen zugeteilten Stellplatz (als Einziges) direkt neben der einzigen Garage. Neben meinem Stellplatz geht es zur Waschküche/Fahrradabstellraum.
Seit vor 3 Jahren andere Mieter eingezogen sind, gibts immer wieder Probleme, weil diese zu faul (Originalton!) sind ihre beiden Räder in den Fahrradabstellraum zu stellen. Dadurch werde ich beim ausparken (wegen Wenden) und auch beim Parken meines Motorrades und Rollers beeinträchtigt. Nun ist die Vermieterin gestorben, die das ganze zugelassen hat.
Der Raum ist sehr eng und ich muss dann beim ausparken die Räder wegstellen.
Ist es möglich hier darauf einzuwirken, dass diese Mitmieter ihre Räder im dafür vorgesehenen Abstellraum abstellen? Wer weiß weiter. Ich muss mich auch dauernd dafür beleidigen lassen und als schlechte Autofahrerin und Parkerin (ich solle erstmal lernen wie man das macht) vorwerfen lassen. Nun hab ich einen Kratzer im neuen Roller (nachdem sie den wegschoben um ihr Rad zwischen dem Roller und der Wand zu schieben) genau auf Höhe des Metalpedals und keiner war es.
Reicht es über den Sohn (Erblasser) zu gehen oder soll ich zum Rechtsanwalt. Wer hat bei sowas Erfahrung damit? Allgemeine Info würde reichen, danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

fahr doch mal über die fahrräder drüber ... keiner hat das recht deine fahrzeuge zu bewegen ..

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#2
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

naja... ich mag natürlich nicht solche sachen machen, denn dann muss ich mir falsches verhalten vorwerfen lassen. mir wäre lieber, wenn ich den vermieter da mit den richtigen worten zum thema räder in den fahrradabstellraum bewegen könnte.
solche mittel bringen ja nix... sonst hab ich auch noch kratzer im auto oder so.

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#3
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

wurde gestern leider schon wieder ungebührlich von den mitmietern angesprochen. so gesehen wäre es echt sehr schön, wenn mir jemand schnell rat weiß... das wäre super, danke, :) ))

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ist zwar wohl ein Privat-Grundstück, aber die Grundregeln der StVo sollten m.E. doch auch hier gelten.
z.B.
§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
--------
und
§12 Halten und Parken
...
(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
...

Man muss seinen Mitmenschen ja nicht gleich mit §§ herumwedeln, aber mit der StVo im Hinterkopf lässt sich ja vielleicht doch ein Fünkchen Verstand wecken.
Notfalls vielleicht doch nächstesmal statt "Fahrräder umstellen" > Polizei rufen

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#5
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

hei lolle, leider interessiert diese das umstellen der räder nicht. ich muss diese ja auch jedesmal wegstellen, um auszuparken, wenn die besitzerin der garage ihren pkw direkt vor die garage stellt. dann komm ich gar nicht mehr aus meiner parkebene, wenn am haus was steht. das gilt auch für 1 rad. ich muss mir nur anhören, dass sie zu faul sind ihre räder 3 stufen (direkt neben der wand ist ja der eingang zum radkeller) runter zu bringen. sie fahren auch nicht jeden tag mit dem rad.
also bis jetzt war leider die nun verstorbene vermieterin auf deren seite... nun ist der sohn der erbe und jetzt wäre die frage die hofproblematik mal sinnvoll zu lösen. zumal mir ja nun auch ein schaden am roller entstand. aber bevor ich auf den sohn zugehe, wollte ich das auch "rechtlich" mal gecheckt haben.
hätte nun auch ne rechtschutzversicherung für mietfälle und könnte so gesehen auch zum ra wenns härter kommt gehen. aber wie gesagt, ich wollte mich vorab erstmal informieren...

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#6
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

kann mir da noch jemand nen tipp geben? immerhin kann man mir ja nicht vorschreiben wie ich da genau zu parken habe, oder?
denn wenn das andere auto der garagenmieterin im hof steht, komme ich wg. der räder nicht mehr raus.
ich bitte um hilfe... :)

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#7
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Hm... Normalerweise würde ich mal denken das weder die gegenpartei noch Du die im wege stehenden gegenstände entfernen dürfen! Wenn auf meinem Grundstück ein Fahrzeug in der Einfahrt (trotz Schild) steht und ich dieses entfernen lasse muss ich die Rechnung bezahlen, in der Hoffnung das der Halter des Fahrzeuges die Rechnung begleicht... :( Die Polizei wird mir auch nix nützen da sie nicht zuständig ist für privatgrundstücke...
Aber in deinem Mietvertrag müsste Dein Stellplatz vermerkt sein, und daher zur Mietsache gehören! Dafür bezahlst Du dann schließlich Geld. Auch ein Blick in die Hausordnung könnte Aufschluss geben. Ob die Fahrräder nur dort abgestellt werden dürfen wo einrichtungen hierfür vorgesehen sind. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit Dein Problem rechtlich zu lösen.
Findus

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