Probleme mit Untermietvertrag bzw Aufhebungsvertrages/ Mietaufhebungsvertrag

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Untermietvertrag bzw Aufhebungsvertrages/ Mietaufhebungsvertrag

Hallo,

Ich brauche dringend Hilfe. Und zwar ist ein Bekannter zum 1.12 in eine Wg gezogen, jedoch gab es nur Probleme mit dem Hauptmieter und es wurde kurz darauf entschieden einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Beide Parteien haben diesen unterschrieben.

In diesem steht nun, dass der Untermieter innerhalb 2 Tagen auszieht - dieser Punkt wurde erfüllt.
Das eine Couch, die den Hauptmieter gestört hat, auch in diesem Zeitraum entfernt wird - Ebenfalls erfüllt.
Und nun der letzte Punkt:
„Der Untermieter verpflichtet sich dazu weiterhin sämtliche Mietzahlungen gemäß Untermietvertrag pünktlich zu entrichten, Beisein vom Hauptmieter selbst bestimmter Nachmieter einzieht."

Dieser Punkt kommt mir sehr suspekt vor, da dies meiner Meinung ein guter Hinterhalt ist, da der Hauptmieter somit theoretisch keinen einziehen lassen kann und meinem Bekannten jeden Monat einfach das Geld aus der Tasche ziehen könnte. Bzw. doppelt kassieren könnte, indem er nicht angibt, dass jemand neues eingezogen ist.

Naja, aber viel wichtiger ist der Nächste Punkt um den es mir hauptsächlich geht:
„Dem Untermieter ist bewusst, dass eine Nichteinhaltung bzw. ein Verstoß gegen eine der o.g. Bedingungen zur sofortigen Unwirksamkeit dieses Aufhebungsvertrages führt. Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter."

Mein Bekannter hat wie erwähnt die ersten zwei Punkte erfüllt, jedoch scheint der Hauptmieter sich keinen Nachmieter zu suchen oder auszusuchen und verlangt jetzt die Monatsmiete. Diese hat mein Bekannter leider nicht und hat sie deswegen auch nicht zahlen können.

Ist der Untermietvertrag nun fristlos gekündigt, wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?

Vielen Dank schon einmal

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt?

Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.

Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Wie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt?

Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.

Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.



Das Mietverhältnis hat zum 1.12.19 angefangen also vor einem Monat und war theoretisch auf ein Jahr befristet (meiner Meinung nach kann man einen befristeten Jahresvertrag nicht kündigen), und es gab direkt Probleme ab dem einzugsdatum. Ich meine es wurde ja ein aufhebungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, jedoch dreht der Hauptmieter jetzt anscheinend am Rad. Und meinen Recherchen nach kann man aus so einem befristeten Untermietvertrag nur mit einem Aufhebungsvertrag raus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Man kann einen befristeten Vertrag in der Laufzeit kündbar oder unkündbar machen - hängt von der genauen(!) Klausel ab.

Aber ja - wenn der Ex Mieter sowas

Zitat (von Taitaj1):
„Der Untermieter verpflichtet sich dazu weiterhin sämtliche Mietzahlungen gemäß Untermietvertrag pünktlich zu entrichten, Beisein ["bis ein" soll das wohl heißen] vom Hauptmieter selbst bestimmter Nachmieter einzieht."
unterschreibt, dann ist er tatsächlich für die Zahlung der Miete verantwortlich, bis der Vertrag entweder ordentlich gekündigt wird und die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Hauptmieter eben einen Nachmieter hat, der einzieht.

Clever vom Hauptmieter, SEHR wenig clever vom Ex Mieter, sowas dann zu unterschreiben.
Zitat (von Taitaj1):
und verlangt jetzt die Monatsmiete. Diese hat mein Bekannter leider nicht und hat sie deswegen auch nicht zahlen können.
Spielt keine Rolle, ob er sie hat oder nicht - in der Verpflichtung ist er und da laufen ziemlich schnell merkbare Schulden auf. Wahrscheinlich wusste er schon bei der Unterschrift, daß er das nicht wird zahlen können?

Ziemlich blöde Situation.
Zitat (von Anitari):
Wie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt?

Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.

Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.
Einzige Möglichkeit.
Zitat (von Taitaj1):
Ich meine es wurde ja ein aufhebungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, jedoch dreht der Hauptmieter jetzt anscheinend am Rad
Der dreht nicht am Rad, der nimmt einfach die Möglichkeit wahr, die ihm da geboten wurde. "Fairness und Moral" sind keine Rechtsgrundlagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber widerspricht sich der Punkt mit dem „weiterhin Miete zahlen" nicht mit dem letzteren Punkt, dass wenn er dies nicht tut in einer fristlosen Kündigung endet? Ich meine klar, clever, dass er das so eingebundet hat, aber ist es denn überhaupt rechtens

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Das Problem ist zunächst, dass dies den ursprünglichen Vertrag nicht ersetzt, der zwingend wie schon erwähnt zu kündigen ist.
die Frage ist nun, was die beste Strategie ist, wenn man der Sittenwidrigkeit folgt.
Persönlich würde ich den unmittelbaren Wiedereinzug oder - falls möglich - eine Weitervermietung an einen Mieter meiner Wahl ankündigen und dann auf eine vernünftige Auflösung hinwirken.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

Oder so?
Ausgezogen bin ich schon. Die Couch ist auch schon weg.
Was stört noch?
Ich würde mich mich auf die Vereinbarung beziehen---

Zitat (von Taitaj1):
... Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter."
Ich habe 1 Bedingung nicht erfüllt--- Ergebnis: Fristlose Kündigung.
Das würde ich gerne annehmen. Und natürlich nichts mehr zahlen.

Zitat (von Taitaj1):
wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?
Gundsätzlich ja. Was steht dazu im ursprünglichen Mietvertrag?
Evtl. streitet man sich später um die Kaution. Da hat der Hauptmieter mE keine guten Karten.

-- Editiert von Anami am 02.01.2020 18:01

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Der ursprüngliche Untermietvertrag war auf ein Jahr befristet und somit konnte man diesen nicht kündigen, jedoch waren beide Parteien von Anfang an nicht wirklich glücklich bzw zufrieden mit der Situation, weswegen mein Bekannter ja dann auch den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen hat, weil dies die einstige Möglichkeit war, dort rauszukommen.

Jedoch nach allem was ich so mitbekommen habe, denke ich, dass der Hauptmieter ein krummes Spiel spielt. Er hat trotz 3Mm Kaution noch zusätzlich eine Bürgschaft verlangt, und schreibt meinem Kollegen jetzt, dass wenn dieser die Miete nicht zahlt, er aufhöre nach einem Nachmieter zu suchen ? Ebenso droht er in einer Nachricht am, dass die Kation die nächsten 11 Monate nicht decken würde... ich mein das hört sich alles so an als wolle er eh keinen Nachmieter für die Zeit, sondern gemütlich allein zu Hause hocken und sich schön das Geld zuschicken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ergebnis: Fristlose Kündigung.
Das würde ich gerne annehmen. Und natürlich nichts mehr zahlen.

1. Eine Kündigung muss man nicht annehmen, die muss nur ordnungsgemäß zugestellt werden
2. Der Vermieter müsste gar nicht kündigen. Hier hat er die automatische Kündigung schon in den Vertrag eingebaut.
3. Das eine fristlose Kündigung einen Anspruch auf Schadenersatz entstehen lässt erklären dann Anwalt und Gericht - kostenpflichtig.



Zitat (von Taitaj1):
Ist der Untermietvertrag nun fristlos gekündigt,

Ja, der Vermieter hat die automatische Kündigung schon in den Vertrag eingebaut.



Zitat (von Taitaj1):
wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?

Gar nicht - die geht für den Schadenersatz drauf.


Das gilt nur, wenn die vertragliche Vereinbarung gültig wäre.



Zitat (von kalledelhaie):
da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.

Wo genau? Das man seine Miete zahlt bis ein Nachmieter mietet ist nicht unüblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
3. Das eine fristlose Kündigung einen Anspruch auf Schadenersatz entstehen lässt erklären dann Anwalt und Gericht - kostenpflichtig.
Das wäre auch mein Gedanke gewesen....

Zitat (von kalledelhaie):
Ich halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Wurde denn der auszugswillige Mieter zur Unterschrift gezwungen und wenn ja, wie? :schock:

Zitat:
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Die Zwangslage oder Unerfahrenheit oder oder oder.... Lag das vor? Er hat den Vertrag als mündiger Mensch unterschrieben - er hätte auch dort wohnen bleiben können oder selbst untervermieten oder einfach bessere Konditionen aushandeln können, davon gehe ich aus. Eine Sittenwidrigkeit sehe ich nicht alleine dadurch, daß jemand anscheinend nicht in der Lage ist, einen Vertrag bis zum Ende zu denken.

Zitat (von Taitaj1):
Der ursprüngliche Untermietvertrag war auf ein Jahr befristet und somit konnte man diesen nicht kündigen,
Das genau ist für mich noch nicht notwendigerweise Fakt. Bitte tippen Sie den kompletten Vertrag, speziell was Laufzeit und Kündigung, etc angeht, mal ab.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Moin.
Zunaechst: der Abs. 2 ist der "Spezialfall" zur Generalnorm des abs. 1. Hier das "insbesondere" nicht vergessen .

So wie ich diesen "Vertrag" interpretiere, ist das doch eine reine Übervorteilung. Hier besteht eine ausschließliche schlechter Stellung des einen, welche durch die weitere Kommunikation verstärkt wird.

ich persönlich halte auch die weiteren Ausführungen "wenn du nicht zahlst, dann suche ich keine Nachmieter" für eine rechtswidrige Drohung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?
Gar nicht - die geht für den Schadenersatz drauf.




Das ein Schadensersatz fällig wäre, ist ja ok, aber doch nicht die ganze Kaution von 3MM. Wobei ich jetzt sogar gesehen habe, dass er nicht die Kaltmiete sondern die Gesamtmiete (für das Zimmer, wo natürlich wlan etc mit einberechnet sind) genommen hat. Dass heißt es sind knapp 2500€ die er wöfür einhalten sollen dürfte? Sagen wir mal er nimmt sich die Miete für diesen und auch den nächsten Monat wären immer noch knapp 900-1000 zu viel was ihm bleibt.



Zitat (von kalledelhaie):
da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Wo genau? Das man seine Miete zahlt bis ein Nachmieter mietet ist nicht unüblich.


Das dies nicht unüblich ist, ist mir bewusst, jedoch nicht in der Form, wie er es vorhat? Nämlich erst gar keinen zu suchen, bzw zu drohen.

Nun habe ich das besagte Zimmer sogar auf einer Internetseite für Wg‘s gefunden, nur ist er jetzt mit dem Preis drastisch gesunken? Wenn ich mich nicht täusche, darf man zwar ein wenig „drauflegen" um ein wenig daran zu verdienen, aber das war meiner Meinung nach grad 20%? Jetzt ist das Zimmer für knapp 150€ billiger... wie gesagt, es kommt mir alles extrem suspekt vor. Am Dienstag gibts dann einen offiziellen Termin, bei dem mein Kollege hoffentlich genaueres in Erfahrung bringen wird.


Nochmal kurz zum offiziellen Untermietvertrag:

„6.Der Untermietvertrag wird unbefristet für die Dauer von min. 1Jahr geschlossen. Darüber hinaus gelten die Kündigungsfristen gemäß §6 dieses Vertrages."
–> „§6 1. ..... wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden."

Wie aber schon erwähnt wurde genau deswegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, indem der Hauptmieter die fristlose Kündigung mit eingebunden hat.

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:09

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Ich halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Wurde denn der auszugswillige Mieter zur Unterschrift gezwungen und wenn ja, wie? :schock:



Natürlich wurde er nicht gezwungen, sondern wollte einen Aufhebungsvertrag, jedoch ist er sehr unerfahren.



Zitat:
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zitat:
Die Zwangslage oder Unerfahrenheit oder oder oder.... Lag das vor? Er hat den Vertrag als mündiger Mensch unterschrieben - er hätte auch dort wohnen bleiben können oder selbst untervermieten oder einfach bessere Konditionen aushandeln können, davon gehe ich aus. Eine Sittenwidrigkeit sehe ich nicht alleine dadurch, daß jemand anscheinend nicht in der Lage ist, einen Vertrag bis zum Ende zu denken.





Selbst untervermieten hätte er es nicht, da es der Hauptmieter nicht zugelassen hat. Er war von Anfang an in einer Zwangslage, da er dringend eine Wohnung gebraucht hatte und das hier in München leider sehr sehr schwierig ist. Zudem ist er selber sehr unerfahren, da er davor noch nie wirklich so etwas (Wohnungssuche) hatte, er ist er letztes Jahr mit seiner Ausbildung fertig gewesen.
Dort weiter zu wohnen war keine Möglichkeit, ich selbst habe das Zimmer gesehen und weiß, dass er in einer blöden Lage war, als er diese annehmen musste, aber es war einfach nur ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht und das für über 900€ ?? Klar er hatte eine Besichtigung aber sowas läuft immer sehr zügig ab, in dem Raum hätte man auf Dauer Depression bekommen... wie auch immer, der Hauptmieter ist in der kurzen Zeit wo er dort gewohnt hat, zweimal einfach so ins Zimmer gekommen, wovon einmal nachts gegen 2 Uhr war.

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:11

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:12

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:13

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:14

-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Hier besteht eine ausschließliche schlechter Stellung des einen,

Nein, besteht nicht. Wenn ein Nachmieter da ist, ist er ja raus aus dem Vertrag.
Unter dem Aspekt wären ja alle üblichen "Nachmieterklauseln" in Aufhebungsverträgen nichtig. Das hätte doch schon mal einem Mieter / Mieterverein auffallen müssen?



Zitat (von kalledelhaie):
ich persönlich halte auch die weiteren Ausführungen "wenn du nicht zahlst, dann suche ich keine Nachmieter" für eine rechtswidrige Drohung.

Solche Mitteilungen - sollten sie gerichtsfest nachweisbar sein - würden bei tatsächlicher Umsetzung den Schadenersatz gegen 0 tendieren lassen.



Zitat (von Taitaj1):
Nun habe ich das besagte Zimmer sogar auf einer Internetseite für Wg‘s gefunden,

Scheint das er die Drohung nicht wahr macht...


Zitat (von Taitaj1):
Das ein Schadensersatz fällig wäre, ist ja ok, aber doch nicht die ganze Kaution von 3MM.

Der Schadenersatz kann sogar höher ausfallen - kommt darauf an, wann er die wieder vermietet bekommt.



Zitat (von Taitaj1):
Dass heißt es sind knapp 2500€ die er wöfür einhalten sollen dürfte?

Ersatz des des verursachten Schadens.



Zitat (von Taitaj1):
Jetzt ist das Zimmer für knapp 150€ billiger...

Die Anzeige sollte man dann mal sichern - denn das könnte den zu ersetzenden Schaden durchaus reduzieren.



Zitat (von Taitaj1):
Am Dienstag gibts dann einen offiziellen Termin

Bedeutet was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Taitaj1):
Er war von Anfang an in einer Zwangslage, da er dringend eine Wohnung gebraucht hatte
Uninteressant. Es geht einfach um eine Zwangslage, die hätte ausgenutzt werden müssen, um die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag zu erzwingen - und das sehe ich auch trotz Ihrer Ausführungen nach wie vor nicht.

Auch das hier
Zitat (von Taitaj1):
Dort weiter zu wohnen war keine Möglichkeit, ich selbst habe das Zimmer gesehen und weiß, dass er in einer blöden Lage war, als er diese annehmen musste, aber es war einfach nur ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht und das für über 900€ ?? Klar er hatte eine Besichtigung aber sowas läuft immer sehr zügig ab, in dem Raum hätte man auf Dauer Depression bekommen...
spielt mE nach keine Rolle. Natürlich ist weiter wohnen eine Möglichkeit - "ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht", das sieht man auch bei einer kurzen Besichtigung!

Also, tut mir leid, ich bleibe bei meiner Ansicht (die ja dennoch nicht korrekt sein muss :) ).
Zitat (von Taitaj1):
Nochmal kurz zum offiziellen Untermietvertrag:

„6.Der Untermietvertrag wird unbefristet für die Dauer von min. 1Jahr geschlossen. Darüber hinaus gelten die Kündigungsfristen gemäß §6 dieses Vertrages."
–> „§6 1. ..... wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, (ich denm', er wurde unbefristetet geschlossen..? Fragen über Fragen...) so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden."
Was nun - unbefristet oder für die Dauer von einem Jahr oder Kündigungsausschluß im ersten Jahr? :augenroll:

Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Vermieters in diesem Fall - vielleicht lässt sich daraus was stricken, Harry? Oder Couchy?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Vermieters in diesem Fall - vielleicht lässt sich daraus was stricken

Vermutlich nicht. Denn die Ungenauigkeit hier dürfte nicht groß genug sein, so das nach §133 BGB ein 1 jähriger Kündigungsausschluss heraus käme.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Dankeschön, Harry - ich habe es geahnt (oder besser : mir so zusammengereimt)....hätte ja sein können :) . Aber dann weiß man/der TE Bescheid, daß dieser Weg "verschlossen ist".

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Taitaj1):
Wie aber schon erwähnt wurde genau deswegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, indem der Hauptmieter die fristlose Kündigung mit eingebunden hat.
Und was steht dort wörtlich drin? Wir können das nicht erahnen. WÖRTLICH bitte.

Evtl. relativiert sich die *Ungenauigkeit* dann doch zu *ziemlich genau*...
--------------------
Ich würde nicht wieder einziehen, nicht weiter zahlen. Später um die Kaution kämpfen.

Bei solchem Mietobjekt und solchem Vermieter wäre ich aktuell daran interessiert, die 900,- pro Monat in der Hand zu behalten...als Monate oder Jahre später um die Kaution UND die xmal 900,-Mietzahlung zu kämpfen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was steht dort wörtlich drin? Wir können das nicht erahnen. WÖRTLICH bitte.




„Dem Untermieter ist bewusst, dass eine Nichteinhaltung bzw. ein Verstoß gegen eine der o.g. Bedingungen zur sofortigen Unwirksamkeit dieses Aufhebungsvertrages führt. Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter."


--------------------
Zitat:
Ich würde nicht wieder einziehen, nicht weiter zahlen. Später um die Kaution kämpfen.

Bei solchem Mietobjekt und solchem Vermieter wäre ich aktuell daran interessiert, die 900,- pro Monat in der Hand zu behalten...als Monate oder Jahre später um die Kaution UND die xmal 900,-Mietzahlung zu kämpfen.


Wieder einziehen ist eh keine Option, nach all dem Stress gehe ich mal stark davon aus, dass auch der Hauptmieter dies nicht wirklich als die beste Entscheidung sehen würde (zumindest würde ich mit keinem gerne zusammen wohnen mit dem ich mich 0,0 verstehe)

-- Editiert von Taitaj1 am 06.01.2020 23:14

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

Eine der o.g. Bedingungen aus dem Aufhebungsvertrag -Vertrag ist nicht eingehalten. (Punkt 3) Dieser Vertrag wird deshalb unwirksam. Daraus resultiert die fristlose Kündigung.
Das kann doch nicht missverständlich sein.

Es geht hier nicht um Emotionen, es geht um ziemlich viel Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Taitaj1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine der o.g. Bedingungen aus dem Aufhebungsvertrag -Vertrag ist nicht eingehalten. (Punkt 3) Dieser Vertrag wird deshalb unwirksam. Daraus resultiert die fristlose Kündigung.
Das kann doch nicht missverständlich sein.

Es geht hier nicht um Emotionen, es geht um ziemlich viel Geld.


Naja anscheinend scheint dies nicht so, theoretisch wäre es denkbar, jedoch nicht direkt in der Praxis, was nun bei einem Gespräch mit dem Anwalt rauskam...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32147 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Taitaj1):
Naja anscheinend scheint dies nicht so
Und was ist --dies--?
Zitat (von Taitaj1):
jedoch nicht direkt in der Praxis,
Was meinst du denn?
Oder besser: Was meint denn der Anwalt? War das der offizielle Termin am Dienstag?--- Wieso offiziell?
Sollen die Monatsmieten weiter mit 900,- bezahlt werden, bis der Hauptmieter sich bequemt, einen neuen Untermieter mit ähnlichem Vertrag zu ködern?
Oder möchte der Anwalt auf einen außergerichtlichen Vergleich hinaus?
Oder gibt es inzwischen eine Kündigung des Untermieters nach Vorschlag aus #1?
Oder wurde die Januar-Miete schon bezahlt?

Sorry, du schreibst in Rätseln.

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