Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe. Und zwar ist ein Bekannter zum 1.12 in eine Wg gezogen, jedoch gab es nur Probleme mit dem Hauptmieter und es wurde kurz darauf entschieden einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Beide Parteien haben diesen unterschrieben.
In diesem steht nun, dass der Untermieter innerhalb 2 Tagen auszieht - dieser Punkt wurde erfüllt.
Das eine Couch, die den Hauptmieter gestört hat, auch in diesem Zeitraum entfernt wird - Ebenfalls erfüllt.
Und nun der letzte Punkt:
„Der Untermieter verpflichtet sich dazu weiterhin sämtliche Mietzahlungen gemäß Untermietvertrag pünktlich zu entrichten, Beisein vom Hauptmieter selbst bestimmter Nachmieter
einzieht."
Dieser Punkt kommt mir sehr suspekt vor, da dies meiner Meinung ein guter Hinterhalt ist, da der Hauptmieter somit theoretisch keinen einziehen lassen kann und meinem Bekannten jeden Monat einfach das Geld aus der Tasche ziehen könnte. Bzw. doppelt kassieren könnte, indem er nicht angibt, dass jemand neues eingezogen ist.
Naja, aber viel wichtiger ist der Nächste Punkt um den es mir hauptsächlich geht:
„Dem Untermieter ist bewusst, dass eine Nichteinhaltung bzw. ein Verstoß gegen eine der o.g. Bedingungen zur sofortigen Unwirksamkeit dieses Aufhebungsvertrages führt. Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter."
Mein Bekannter hat wie erwähnt die ersten zwei Punkte erfüllt, jedoch scheint der Hauptmieter sich keinen Nachmieter zu suchen oder auszusuchen und verlangt jetzt die Monatsmiete. Diese hat mein Bekannter leider nicht und hat sie deswegen auch nicht zahlen können.
Ist der Untermietvertrag nun fristlos gekündigt, wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?
Vielen Dank schon einmal
Probleme mit Untermietvertrag bzw Aufhebungsvertrages/ Mietaufhebungsvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt?
Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.
Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.
ZitatWie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt? :
Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.
Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.
Das Mietverhältnis hat zum 1.12.19 angefangen also vor einem Monat und war theoretisch auf ein Jahr befristet (meiner Meinung nach kann man einen befristeten Jahresvertrag nicht kündigen), und es gab direkt Probleme ab dem einzugsdatum. Ich meine es wurde ja ein aufhebungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, jedoch dreht der Hauptmieter jetzt anscheinend am Rad. Und meinen Recherchen nach kann man aus so einem befristeten Untermietvertrag nur mit einem Aufhebungsvertrag raus.
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Man kann einen befristeten Vertrag in der Laufzeit kündbar oder unkündbar machen - hängt von der genauen(!) Klausel ab.
Aber ja - wenn der Ex Mieter sowas
unterschreibt, dann ist er tatsächlich für die Zahlung der Miete verantwortlich, bis der Vertrag entweder ordentlich gekündigt wird und die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Hauptmieter eben einen Nachmieter hat, der einzieht.Zitat„Der Untermieter verpflichtet sich dazu weiterhin sämtliche Mietzahlungen gemäß Untermietvertrag pünktlich zu entrichten, Beisein ["bis ein" soll das wohl heißen] vom Hauptmieter selbst bestimmter Nachmieter einzieht." :
Clever vom Hauptmieter, SEHR wenig clever vom Ex Mieter, sowas dann zu unterschreiben.
Spielt keine Rolle, ob er sie hat oder nicht - in der Verpflichtung ist er und da laufen ziemlich schnell merkbare Schulden auf. Wahrscheinlich wusste er schon bei der Unterschrift, daß er das nicht wird zahlen können?Zitatund verlangt jetzt die Monatsmiete. Diese hat mein Bekannter leider nicht und hat sie deswegen auch nicht zahlen können. :
Ziemlich blöde Situation.
Einzige Möglichkeit.ZitatWie wäre es wenn der Untermieter first- und formgerecht kündigt? :
Dann ist ein definitives Ende seiner Zahlungspflichten abzusehen.
Nämlich das Ende der Kündigungsfrist.
Der dreht nicht am Rad, der nimmt einfach die Möglichkeit wahr, die ihm da geboten wurde. "Fairness und Moral" sind keine Rechtsgrundlagen.ZitatIch meine es wurde ja ein aufhebungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, jedoch dreht der Hauptmieter jetzt anscheinend am Rad :
Aber widerspricht sich der Punkt mit dem „weiterhin Miete zahlen" nicht mit dem letzteren Punkt, dass wenn er dies nicht tut in einer fristlosen Kündigung endet? Ich meine klar, clever, dass er das so eingebundet hat, aber ist es denn überhaupt rechtens
Ich halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Das Problem ist zunächst, dass dies den ursprünglichen Vertrag nicht ersetzt, der zwingend wie schon erwähnt zu kündigen ist.
die Frage ist nun, was die beste Strategie ist, wenn man der Sittenwidrigkeit folgt.
Persönlich würde ich den unmittelbaren Wiedereinzug oder - falls möglich - eine Weitervermietung an einen Mieter meiner Wahl ankündigen und dann auf eine vernünftige Auflösung hinwirken.
Grüße
Oder so?
Ausgezogen bin ich schon. Die Couch ist auch schon weg.
Was stört noch?
Ich würde mich mich auf die Vereinbarung beziehen---
Ich habe 1 Bedingung nicht erfüllt--- Ergebnis: Fristlose Kündigung.Zitat... Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter." :
Das würde ich gerne annehmen. Und natürlich nichts mehr zahlen.
Gundsätzlich ja. Was steht dazu im ursprünglichen Mietvertrag?Zitatwenn ja wann steht ihm seine Kaution zu? :
Evtl. streitet man sich später um die Kaution. Da hat der Hauptmieter mE keine guten Karten.
-- Editiert von Anami am 02.01.2020 18:01
Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Der ursprüngliche Untermietvertrag war auf ein Jahr befristet und somit konnte man diesen nicht kündigen, jedoch waren beide Parteien von Anfang an nicht wirklich glücklich bzw zufrieden mit der Situation, weswegen mein Bekannter ja dann auch den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen hat, weil dies die einstige Möglichkeit war, dort rauszukommen.
Jedoch nach allem was ich so mitbekommen habe, denke ich, dass der Hauptmieter ein krummes Spiel spielt. Er hat trotz 3Mm Kaution noch zusätzlich eine Bürgschaft verlangt, und schreibt meinem Kollegen jetzt, dass wenn dieser die Miete nicht zahlt, er aufhöre nach einem Nachmieter zu suchen ? Ebenso droht er in einer Nachricht am, dass die Kation die nächsten 11 Monate nicht decken würde... ich mein das hört sich alles so an als wolle er eh keinen Nachmieter für die Zeit, sondern gemütlich allein zu Hause hocken und sich schön das Geld zuschicken lassen.
ZitatErgebnis: Fristlose Kündigung. :
Das würde ich gerne annehmen. Und natürlich nichts mehr zahlen.
1. Eine Kündigung muss man nicht annehmen, die muss nur ordnungsgemäß zugestellt werden
2. Der Vermieter müsste gar nicht kündigen. Hier hat er die automatische Kündigung schon in den Vertrag eingebaut.
3. Das eine fristlose Kündigung einen Anspruch auf Schadenersatz entstehen lässt erklären dann Anwalt und Gericht - kostenpflichtig.
ZitatIst der Untermietvertrag nun fristlos gekündigt, :
Ja, der Vermieter hat die automatische Kündigung schon in den Vertrag eingebaut.
Zitatwenn ja wann steht ihm seine Kaution zu? :
Gar nicht - die geht für den Schadenersatz drauf.
Das gilt nur, wenn die vertragliche Vereinbarung gültig wäre.
Zitatda Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. :
Wo genau? Das man seine Miete zahlt bis ein Nachmieter mietet ist nicht unüblich.
Das wäre auch mein Gedanke gewesen....Zitat3. Das eine fristlose Kündigung einen Anspruch auf Schadenersatz entstehen lässt erklären dann Anwalt und Gericht - kostenpflichtig. :
Wurde denn der auszugswillige Mieter zur Unterschrift gezwungen und wenn ja, wie?ZitatIch halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. :
Die Zwangslage oder Unerfahrenheit oder oder oder.... Lag das vor? Er hat den Vertrag als mündiger Mensch unterschrieben - er hätte auch dort wohnen bleiben können oder selbst untervermieten oder einfach bessere Konditionen aushandeln können, davon gehe ich aus. Eine Sittenwidrigkeit sehe ich nicht alleine dadurch, daß jemand anscheinend nicht in der Lage ist, einen Vertrag bis zum Ende zu denken.Zitat:Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Das genau ist für mich noch nicht notwendigerweise Fakt. Bitte tippen Sie den kompletten Vertrag, speziell was Laufzeit und Kündigung, etc angeht, mal ab.ZitatDer ursprüngliche Untermietvertrag war auf ein Jahr befristet und somit konnte man diesen nicht kündigen, :
Moin.
Zunaechst: der Abs. 2 ist der "Spezialfall" zur Generalnorm des abs. 1. Hier das "insbesondere" nicht vergessen .
So wie ich diesen "Vertrag" interpretiere, ist das doch eine reine Übervorteilung. Hier besteht eine ausschließliche schlechter Stellung des einen, welche durch die weitere Kommunikation verstärkt wird.
ich persönlich halte auch die weiteren Ausführungen "wenn du nicht zahlst, dann suche ich keine Nachmieter" für eine rechtswidrige Drohung.
Zitat:wenn ja wann steht ihm seine Kaution zu?
Gar nicht - die geht für den Schadenersatz drauf.
Das ein Schadensersatz fällig wäre, ist ja ok, aber doch nicht die ganze Kaution von 3MM. Wobei ich jetzt sogar gesehen habe, dass er nicht die Kaltmiete sondern die Gesamtmiete (für das Zimmer, wo natürlich wlan etc mit einberechnet sind) genommen hat. Dass heißt es sind knapp 2500€ die er wöfür einhalten sollen dürfte? Sagen wir mal er nimmt sich die Miete für diesen und auch den nächsten Monat wären immer noch knapp 900-1000 zu viel was ihm bleibt.
Zitatda Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. :
Wo genau? Das man seine Miete zahlt bis ein Nachmieter mietet ist nicht unüblich.
Das dies nicht unüblich ist, ist mir bewusst, jedoch nicht in der Form, wie er es vorhat? Nämlich erst gar keinen zu suchen, bzw zu drohen.
Nun habe ich das besagte Zimmer sogar auf einer Internetseite für Wg‘s gefunden, nur ist er jetzt mit dem Preis drastisch gesunken? Wenn ich mich nicht täusche, darf man zwar ein wenig „drauflegen" um ein wenig daran zu verdienen, aber das war meiner Meinung nach grad 20%? Jetzt ist das Zimmer für knapp 150€ billiger... wie gesagt, es kommt mir alles extrem suspekt vor. Am Dienstag gibts dann einen offiziellen Termin, bei dem mein Kollege hoffentlich genaueres in Erfahrung bringen wird.
Nochmal kurz zum offiziellen Untermietvertrag:
„6.Der Untermietvertrag wird unbefristet für die Dauer von min. 1Jahr geschlossen. Darüber hinaus gelten die Kündigungsfristen gemäß §6 dieses Vertrages."
–> „§6 1. ..... wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden."
Wie aber schon erwähnt wurde genau deswegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, indem der Hauptmieter die fristlose Kündigung mit eingebunden hat.
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:09
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:10
ZitatIch halte eine solche Vereinbarung für sittenwidrig und damit für nichtig. da Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Wurde denn der auszugswillige Mieter zur Unterschrift gezwungen und wenn ja, wie? :
Natürlich wurde er nicht gezwungen, sondern wollte einen Aufhebungsvertrag, jedoch ist er sehr unerfahren.
Zitat:Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.Zitat:Die Zwangslage oder Unerfahrenheit oder oder oder.... Lag das vor? Er hat den Vertrag als mündiger Mensch unterschrieben - er hätte auch dort wohnen bleiben können oder selbst untervermieten oder einfach bessere Konditionen aushandeln können, davon gehe ich aus. Eine Sittenwidrigkeit sehe ich nicht alleine dadurch, daß jemand anscheinend nicht in der Lage ist, einen Vertrag bis zum Ende zu denken.
Selbst untervermieten hätte er es nicht, da es der Hauptmieter nicht zugelassen hat. Er war von Anfang an in einer Zwangslage, da er dringend eine Wohnung gebraucht hatte und das hier in München leider sehr sehr schwierig ist. Zudem ist er selber sehr unerfahren, da er davor noch nie wirklich so etwas (Wohnungssuche) hatte, er ist er letztes Jahr mit seiner Ausbildung fertig gewesen.
Dort weiter zu wohnen war keine Möglichkeit, ich selbst habe das Zimmer gesehen und weiß, dass er in einer blöden Lage war, als er diese annehmen musste, aber es war einfach nur ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht und das für über 900€ ?? Klar er hatte eine Besichtigung aber sowas läuft immer sehr zügig ab, in dem Raum hätte man auf Dauer Depression bekommen... wie auch immer, der Hauptmieter ist in der kurzen Zeit wo er dort gewohnt hat, zweimal einfach so ins Zimmer gekommen, wovon einmal nachts gegen 2 Uhr war.
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:11
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:12
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:13
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:14
-- Editiert von Taitaj1 am 04.01.2020 17:15
ZitatHier besteht eine ausschließliche schlechter Stellung des einen, :
Nein, besteht nicht. Wenn ein Nachmieter da ist, ist er ja raus aus dem Vertrag.
Unter dem Aspekt wären ja alle üblichen "Nachmieterklauseln" in Aufhebungsverträgen nichtig. Das hätte doch schon mal einem Mieter / Mieterverein auffallen müssen?
Zitatich persönlich halte auch die weiteren Ausführungen "wenn du nicht zahlst, dann suche ich keine Nachmieter" für eine rechtswidrige Drohung. :
Solche Mitteilungen - sollten sie gerichtsfest nachweisbar sein - würden bei tatsächlicher Umsetzung den Schadenersatz gegen 0 tendieren lassen.
ZitatNun habe ich das besagte Zimmer sogar auf einer Internetseite für Wg‘s gefunden, :
Scheint das er die Drohung nicht wahr macht...
ZitatDas ein Schadensersatz fällig wäre, ist ja ok, aber doch nicht die ganze Kaution von 3MM. :
Der Schadenersatz kann sogar höher ausfallen - kommt darauf an, wann er die wieder vermietet bekommt.
ZitatDass heißt es sind knapp 2500€ die er wöfür einhalten sollen dürfte? :
Ersatz des des verursachten Schadens.
ZitatJetzt ist das Zimmer für knapp 150€ billiger... :
Die Anzeige sollte man dann mal sichern - denn das könnte den zu ersetzenden Schaden durchaus reduzieren.
ZitatAm Dienstag gibts dann einen offiziellen Termin :
Bedeutet was genau?
Uninteressant. Es geht einfach um eine Zwangslage, die hätte ausgenutzt werden müssen, um die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag zu erzwingen - und das sehe ich auch trotz Ihrer Ausführungen nach wie vor nicht.ZitatEr war von Anfang an in einer Zwangslage, da er dringend eine Wohnung gebraucht hatte :
Auch das hier
spielt mE nach keine Rolle. Natürlich ist weiter wohnen eine Möglichkeit - "ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht", das sieht man auch bei einer kurzen Besichtigung!ZitatDort weiter zu wohnen war keine Möglichkeit, ich selbst habe das Zimmer gesehen und weiß, dass er in einer blöden Lage war, als er diese annehmen musste, aber es war einfach nur ein Keller ohne vernünftiges Tageslicht und das für über 900€ ?? Klar er hatte eine Besichtigung aber sowas läuft immer sehr zügig ab, in dem Raum hätte man auf Dauer Depression bekommen... :
Also, tut mir leid, ich bleibe bei meiner Ansicht (die ja dennoch nicht korrekt sein muss ).
Was nun - unbefristet oder für die Dauer von einem Jahr oder Kündigungsausschluß im ersten Jahr?ZitatNochmal kurz zum offiziellen Untermietvertrag: :
„6.Der Untermietvertrag wird unbefristet für die Dauer von min. 1Jahr geschlossen. Darüber hinaus gelten die Kündigungsfristen gemäß §6 dieses Vertrages."
–> „§6 1. ..... wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, (ich denm', er wurde unbefristetet geschlossen..? Fragen über Fragen...) so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden."
Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Vermieters in diesem Fall - vielleicht lässt sich daraus was stricken, Harry? Oder Couchy?
ZitatUngenauigkeiten gehen zu Lasten des Vermieters in diesem Fall - vielleicht lässt sich daraus was stricken :
Vermutlich nicht. Denn die Ungenauigkeit hier dürfte nicht groß genug sein, so das nach §133 BGB ein 1 jähriger Kündigungsausschluss heraus käme.
Dankeschön, Harry - ich habe es geahnt (oder besser : mir so zusammengereimt)....hätte ja sein können . Aber dann weiß man/der TE Bescheid, daß dieser Weg "verschlossen ist".
Und was steht dort wörtlich drin? Wir können das nicht erahnen. WÖRTLICH bitte.ZitatWie aber schon erwähnt wurde genau deswegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, indem der Hauptmieter die fristlose Kündigung mit eingebunden hat. :
Evtl. relativiert sich die *Ungenauigkeit* dann doch zu *ziemlich genau*...
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Ich würde nicht wieder einziehen, nicht weiter zahlen. Später um die Kaution kämpfen.
Bei solchem Mietobjekt und solchem Vermieter wäre ich aktuell daran interessiert, die 900,- pro Monat in der Hand zu behalten...als Monate oder Jahre später um die Kaution UND die xmal 900,-Mietzahlung zu kämpfen.
ZitatUnd was steht dort wörtlich drin? Wir können das nicht erahnen. WÖRTLICH bitte. :
„Dem Untermieter ist bewusst, dass eine Nichteinhaltung bzw. ein Verstoß gegen eine der o.g. Bedingungen zur sofortigen Unwirksamkeit dieses Aufhebungsvertrages führt. Dies resultiert automatisch in einer fristlosen Kündigung des Untermietverhältnisses durch den Hauptmieter."
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Zitat:Ich würde nicht wieder einziehen, nicht weiter zahlen. Später um die Kaution kämpfen.
Bei solchem Mietobjekt und solchem Vermieter wäre ich aktuell daran interessiert, die 900,- pro Monat in der Hand zu behalten...als Monate oder Jahre später um die Kaution UND die xmal 900,-Mietzahlung zu kämpfen.
Wieder einziehen ist eh keine Option, nach all dem Stress gehe ich mal stark davon aus, dass auch der Hauptmieter dies nicht wirklich als die beste Entscheidung sehen würde (zumindest würde ich mit keinem gerne zusammen wohnen mit dem ich mich 0,0 verstehe)
-- Editiert von Taitaj1 am 06.01.2020 23:14
Eine der o.g. Bedingungen aus dem Aufhebungsvertrag -Vertrag ist nicht eingehalten. (Punkt 3) Dieser Vertrag wird deshalb unwirksam. Daraus resultiert die fristlose Kündigung.
Das kann doch nicht missverständlich sein.
Es geht hier nicht um Emotionen, es geht um ziemlich viel Geld.
ZitatEine der o.g. Bedingungen aus dem Aufhebungsvertrag -Vertrag ist nicht eingehalten. (Punkt 3) Dieser Vertrag wird deshalb unwirksam. Daraus resultiert die fristlose Kündigung. :
Das kann doch nicht missverständlich sein.
Es geht hier nicht um Emotionen, es geht um ziemlich viel Geld.
Naja anscheinend scheint dies nicht so, theoretisch wäre es denkbar, jedoch nicht direkt in der Praxis, was nun bei einem Gespräch mit dem Anwalt rauskam...
Und was ist --dies--?ZitatNaja anscheinend scheint dies nicht so :
Was meinst du denn?Zitatjedoch nicht direkt in der Praxis, :
Oder besser: Was meint denn der Anwalt? War das der offizielle Termin am Dienstag?--- Wieso offiziell?
Sollen die Monatsmieten weiter mit 900,- bezahlt werden, bis der Hauptmieter sich bequemt, einen neuen Untermieter mit ähnlichem Vertrag zu ködern?
Oder möchte der Anwalt auf einen außergerichtlichen Vergleich hinaus?
Oder gibt es inzwischen eine Kündigung des Untermieters nach Vorschlag aus #1?
Oder wurde die Januar-Miete schon bezahlt?
Sorry, du schreibst in Rätseln.
Und jetzt?
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