Probleme mit Vermieter, Anwalt vom Vermieter bezahlen?

2. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Probleme mit Vermieter, Anwalt vom Vermieter bezahlen?

Hallo,

hätte da mal eine Frage die mich zurzeit beschäftigt.

Ich habe vor einem Jahr eine Wohnung gemietet. Als mich die Vermieterin nach meinem Grund fragte, sagte ich dir, dass ich eine Wohnung mit großem Ausblick suchen würde.

Diese Wohnung galt als Nebenwohnsitz, worüber ich Sie aber nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Frage, muss man dies überhaupt?

Diese Wohnung habe ich selten betreten, diese war eher für meinen Bruder bestimmt eine Art "Bürgschaft". Alles soweit so gut, Miete wurde bezahlt von mir, kein Untermieterverhältnis.

Irgendwann kam die Nachbarin auf den abstrusen Gedanken, zu behaupten ich würde die Wohnung Untervermieten und es würden sich dubiose gestalten dort aufhalten.

Sie schaltete ihren Anwalt ein, mit diesem setzte ich mich zusammen und dieser gab mir zwei Möglichkeiten.

1. Einmal die einvernehmliche Kündigung beidseitig, den er aufsetzen würde. 3 Monate bis zum Auszug, sowie die Kosten des Anwalts müsse ich tragen. Frage von mir, für was?! Ist das rechtens?

2. Andernfalls würde die Vermieterin mich fristlos kündigen und ich wäre ihr zudem noch Schadensersatzpflichtig. Ist das nun rechtens?

Wo lag nun der Fehler, bzw lag überhaupt ein Fehler vor? Den Mietbaustein habe ich in meiner RSV nicht, weshalb ich diese auch nicht befragen kann.

Wäre schön wenn der ein oder andere mir einen hilfreichen Tipp geben könnte.

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32 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Diese Wohnung galt als Nebenwohnsitz, worüber ich Sie aber nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Frage, muss man dies überhaupt?

Nein.

Zitat (von Stivikivi):
Diese Wohnung habe ich selten betreten, diese war eher für meinen Bruder bestimmt eine Art "Bürgschaft". Alles soweit so gut, Miete wurde bezahlt von mir, kein Untermieterverhältnis.

Wohnt der Bruder in der Wohnung? Dann sollte man sich mal über § 540 BGB und über § 543 (2) 2. BGB Gedanken machen. Dabei ist vollständig unwichtig, ob der Bruder selber Miete bezahlt. Relevant könnte eher sein, dass enge Familienangehörige im eigenen Haushalt keine Dritten im Sinne des § 540 BGB sind. Wenn du selber dort aber nicht wohnst, wird das auch nicht helfen.

Zitat (von Stivikivi):
Irgendwann kam die Nachbarin auf den abstrusen Gedanken, zu behaupten ich würde die Wohnung Untervermieten und es würden sich dubiose gestalten dort aufhalten.

Ich kann noch nicht ganz nachvollziehen, ob dieser Gedanke wirklich so abstrus ist. Wenn der Bruder dort wohnt, dann scheint das doch eher der Wahrheit zu entsprechen.

Zitat (von Stivikivi):
1. Einmal die einvernehmliche Kündigungbeidseitig, den er aufsetzen würde. 3 Monate bis zum Auszug, sowie die Kosten des Anwalts müsse ich tragen. Frage von mir, für was?! Ist das rechtens?

Vereinbaren kann man alles. Ob so eine Vereinbarung zu empfehlen ist, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Das wird im wesentlichen darauf ankommen, wer dort wohnt und ob dies dem Vermieter mitgeteilt wurde. Zudem dürfte bei so einem Auftrag an den Anwalt mindestens mal eine sogenannte Einigungsgebühr dazukommen. Die Anwaltskosten werden also nicht unbedingt gering sein.

Zitat (von Stivikivi):
2. Andernfalls würde die Vermieterin mich fristlos kündigen und ich wäre ihr zudem noch Schadensersatzpflichtig. Ist das nun rechtens?

Eine fristlose Kündigung ist in der Regel erst nach Abmahnung möglich. Wenn also die Gebrauchsüberlassung an Dritte sofort nach Abmahnung beendet wird, dürfte eine fristlose Kündigung vermutlich nicht halten. Schadensersatz ist selbstverständlich möglich. Anwaltskosten fallen jedoch nur dann darunter, wenn sie notwendige Rechtsverfolgungskosten sind. Eine Abmahnung kann ein Vermieter meiner Meinung nach selber schreiben. Von daher könnte man zumindest argumentieren, dass dafür noch keine Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen sind. Bei einer fristlosen Kündigung wirds dann schon schwieriger. Wenn das nicht gerade ein professioneller Vermieter mit eigener Rechtsabteilung ist, wird da vermutlich der Anwalt notwendig sein.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn SIe die Wohnung gemietet haben und ein Familienangehöriger dort auch mitwohnt, dann hat der Vermieter das zu dulden.
Wenn der Zweitwohnsitz auch so beim EMA angegeben wurde ist das mE auch kein Kündigungsgrund.

Allerdings, wenn Sie die Wohnugn für Ihren Bruder mieten ohne den VM hier zu informieren, dann hat das schon ein komisches Geschmäckle, warum hat Ihr Bruder nicht die Wohnung selbst gemietet und Sie nur gebürgt?

Klar ist, dass Sie - im Unterliegensfalle - die Kosten des Anwalts zu tragen haben, allerdings weist Ihre Geschichte große Löcher auf und ich kann noch nicht so richtig sehen, wo hier der VM ein Kündigungsrecht hernehmen möchte.

Weisen SIe einfach das Untermietverhältnis zurück, und bitten mal um Definierung des Umschreibung "dubiose gestalten", und dann mal abwarten, ob da überhaupt noch was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn SIe die Wohnung gemietet haben und ein Familienangehöriger dort auch mitwohnt, dann hat der Vermieter das zu dulden.
Wenn der Zweitwohnsitz auch so beim EMA angegeben wurde ist das mE auch kein Kündigungsgrund.

Allerdings, wenn Sie die Wohnugn für Ihren Bruder mieten ohne den VM hier zu informieren, dann hat das schon ein komisches Geschmäckle, warum hat Ihr Bruder nicht die Wohnung selbst gemietet und Sie nur gebürgt?

Klar ist, dass Sie - im Unterliegensfalle - die Kosten des Anwalts zu tragen haben, allerdings weist Ihre Geschichte große Löcher auf und ich kann noch nicht so richtig sehen, wo hier der VM ein Kündigungsrecht hernehmen möchte.

Weisen SIe einfach das Untermietverhältnis zurück, und bitten mal um Definierung des Umschreibung "dubiose gestalten", und dann mal abwarten, ob da überhaupt noch was kommt.


Hallo :)

Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie geantwortet haben.

Nun ich werde die Lücken, ausfüllen die Sie zur "vollständigen" Sachlagenbearbeitung benötigen.

1. Wieso er nicht selbst gemietet hat? Weil er zurzeit Studiert, ich aber schon Arbeitnehmer mit Schufa Nachweis bin.
Aus Erfahrung habe ich folgendes Geschöpft. Selbst ein Bürgverhältnis ist für die meisten Vermieter sehr unangenehm und dieser Weg wird meistens mit Steinen gepflastert weswegen wir uns "wissentlich" man könnte also hier von Vorsatz sprechen so geeinigt haben. Ich bin ja dort auch ab und an, nutze den Wohnsitz jedoch nur als Nebenwohnsitz. Sofern mir bekannt ist, darf der Vermieter nicht darüber bestimmen, wer und wann jemand zu Besuch kommt.

Zudem ist die Wohnung so erschlossen, dass beide Parteien den Raum in einem Vorraum betreten. Dann geht jeder in seine eigene Wohnung. Ich denke, dass ist der Hauptgrund wieso die Vermieterin überhaupt sich gestört fühlt. Jedoch kann man nicht feststellen wer die Wohnung betritt, ohne immer durch das "Fischauge" zu schauen. Darum werfe ich ihr einfach mal Nachstellung vor!.

2. Der Wohnsitz ist selbstverständlich angemeldet auf mich. So macht man das jedenfalls hier in Deutschland, und ich habe keine Lust auf "Strafe" die Ämter lassen sich ja alles mögliche einfallen. Den zweiten Wohnsitz habe ich fristgerecht angemeldet.

3. Eine Abmahnung habe ich NICHT erhalten. Es lag plötzlich Brief vom Anwalt in der Post und einer bitte sich zusammenzuschließen. Daraufhin wurden mir diese "zwei" Möglichkeiten unterbreitet. Fühle mich eingeschüchtert, da der Anwalt auch gesagt hat, "Sie sollten, dass Angebot lieber annehmen sonst kann es teuer werden". Keine Feine Art, würde ich hier behaupten.

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#4
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Stivikivi):
Diese Wohnung galt als Nebenwohnsitz, worüber ich Sie aber nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Frage, muss man dies überhaupt?

Nein.

Zitat (von Stivikivi):
Diese Wohnung habe ich selten betreten, diese war eher für meinen Bruder bestimmt eine Art "Bürgschaft". Alles soweit so gut, Miete wurde bezahlt von mir, kein Untermieterverhältnis.

Wohnt der Bruder in der Wohnung? Dann sollte man sich mal über § 540 BGB und über § 543 (2) 2. BGB Gedanken machen. Dabei ist vollständig unwichtig, ob der Bruder selber Miete bezahlt. Relevant könnte eher sein, dass enge Familienangehörige im eigenen Haushalt keine Dritten im Sinne des § 540 BGB sind. Wenn du selber dort aber nicht wohnst, wird das auch nicht helfen.

Zitat (von Stivikivi):
Irgendwann kam die Nachbarin auf den abstrusen Gedanken, zu behaupten ich würde die Wohnung Untervermieten und es würden sich dubiose gestalten dort aufhalten.

Ich kann noch nicht ganz nachvollziehen, ob dieser Gedanke wirklich so abstrus ist. Wenn der Bruder dort wohnt, dann scheint das doch eher der Wahrheit zu entsprechen.

Zitat (von Stivikivi):
1. Einmal die einvernehmliche Kündigungbeidseitig, den er aufsetzen würde. 3 Monate bis zum Auszug, sowie die Kosten des Anwalts müsse ich tragen. Frage von mir, für was?! Ist das rechtens?

Vereinbaren kann man alles. Ob so eine Vereinbarung zu empfehlen ist, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Das wird im wesentlichen darauf ankommen, wer dort wohnt und ob dies dem Vermieter mitgeteilt wurde. Zudem dürfte bei so einem Auftrag an den Anwalt mindestens mal eine sogenannte Einigungsgebühr dazukommen. Die Anwaltskosten werden also nicht unbedingt gering sein.

Zitat (von Stivikivi):
2. Andernfalls würde die Vermieterin mich fristlos kündigen und ich wäre ihr zudem noch Schadensersatzpflichtig. Ist das nun rechtens?

Eine fristlose Kündigung ist in der Regel erst nach Abmahnung möglich. Wenn also die Gebrauchsüberlassung an Dritte sofort nach Abmahnung beendet wird, dürfte eine fristlose Kündigung vermutlich nicht halten. Schadensersatz ist selbstverständlich möglich. Anwaltskosten fallen jedoch nur dann darunter, wenn sie notwendige Rechtsverfolgungskosten sind. Eine Abmahnung kann ein Vermieter meiner Meinung nach selber schreiben. Von daher könnte man zumindest argumentieren, dass dafür noch keine Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen sind. Bei einer fristlosen Kündigung wirds dann schon schwieriger. Wenn das nicht gerade ein professioneller Vermieter mit eigener Rechtsabteilung ist, wird da vermutlich der Anwalt notwendig sein.


Hallo,

auch vielen Dank an dich für deine klare und ausführliche Antwort. Ich bin in dem Thema auch nicht bewandert, dass vorab möchte von dem her auch nichts falsch machen.

Das heißt, also "Verwandheitsgrad" 1 darf dort wohnen, jedoch gäbe es bei "Dritten" Probleme? Wieso sollte, dass stören wenn die Miete monatlich kommt? Möchte das nur verstehen.

Zum anderen wurde ich nicht abgemahnt, mir wurde einfach die Unvollendete Tatsache auf den Tisch gelegt, dass ich nun nur noch diese beiden Möglichkeiten hätte. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Jahreskaltmietenumsatz, so wurde mir gesagt. Sprich 12 Monate von der Miete anteilig. Das wäre in meinem Fall 544,26€ die ich zu zahlen hätte.

Nun wie sieht es aus, wenn ich dieser Abmachung zustimmen würde, und das Geld bezahle? Wäre ich dazu überhaupt verpflichtet, da hier noch überhaupt keine Abmahnung stattgefunden hat? Die Vermieterin hat auch das Gespräch nicht gesucht, sondern ist direkt zum Anwalt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ein Kündigungsgrund liegt mE nicht vor. Klar versucht der Anwalt Sie einzuschüchtern, dafür bekommt er ja sein Geld.

Einfach antworten, dass eine Untervermietung nicht gegeben ist, dass ein Familienmitglied mit in der Wohnung lebt, und dass Ihnen der Begriff "dubiose Gestalten" nichts sagt, man möge dies doch mal näher erläutern. Daraufhin wird er nichts mehr sagen, da alles was dann kommen könnte schon schwer im Bereich der üblen Nachrede fallen würde.

Für mich ist der Brief eine sog. Nebelbombe. Viel Rauch, nix dahinter.

Viel Erfolg.

-- Editiert von AltesHaus am 02.02.2017 16:21

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#6
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich kann die VM verstehen, denn der Bruder ist ja dort in der Wohnung nicht gemeldet.
Und sagen, daß er Besucher ist oder die Wohnung in Abwesenheit hütet, muß ein VM nicht schlucken.
Vielleicht zielt der Anwalt eben auch darauf ab, daß der Bruder nicht angemeldet ist und stellt Vermutungen an.
Am besten einen Anwalt nehmen, der sich damit auch auskennt. Scheint ja auch eine große Wohnung zu sein und wenn da Studentenpartys gefeiert werden, obwohl sie als ruhiger "seriöser" gemietet haben....

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#7
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Er ist gemeldet. Hat sich mit dem Vertrag auch dort gemeldet, nur ohne den Vermerk an die Vermieterin. Das ging vor einem Jahr ja noch unproblematisch, jetzt ist das natürlich schwieriger.

Meine Frage ist, diese Gebühren sind also nicht rechtens? Sollte ich diesen also annehmen, könnte man da nachträglich z.B. noch an die Gebühren kommen? Oder wäre das dann mein Problem, da man aus Unwissenheit gezahlt hat? Würde mich nur interessieren was passieren würde "wenn".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von vase):
Ich kann die VM verstehen, denn der Bruder ist ja dort in der Wohnung nicht gemeldet.
Und sagen, daß er Besucher ist oder die Wohnung in Abwesenheit hütet, muß ein VM nicht schlucken.
Vielleicht zielt der Anwalt eben auch darauf ab, daß der Bruder nicht angemeldet ist und stellt Vermutungen an.
Am besten einen Anwalt nehmen, der sich damit auch auskennt. Scheint ja auch eine große Wohnung zu sein und wenn da Studentenpartys gefeiert werden, obwohl sie als ruhiger "seriöser" gemietet haben....


Es ist eine 1 Zimmer Wohnung mit großem Ausblick. Die Vermieterin ist alt und hat vermutlich nur Angst. Aber, dass muss man sich als Rechtschaffender Bürger hier nicht anhören. Sie tut ja so als würde ich da Illegale behausen und sie müsste Bange haben die Miete nicht zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Der Anwalt wurde vom Vermieter beauftragt. Vermutlich hat er dabei dem Vermieter zugesichert, dass er versuchen wird, sich sein Honorar von dir zu holen. Von daher sollte man Aussagen des Gegneranwaltes immer mit Vorsicht genießen. Dieser ist einzig seinem Mandanten verpflichtet und muss für diesen das Optimum rausholen. Das ist aber in der Regel nicht das Optimum für dich.

Wenn du dort wirklich wohnst, dann ist der Bruder als enges Familienmitglied nicht Dritter im Sinne des § 540 BGB . Das geht letztlich auf den grundgesetzlichen Schutz der Familie zurück. Zur Einordnung: Wenn eine Mieterin ein Kind bekommt, muss sie auch nicht erst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob das Kind mit in der Wohnung wohnen darf. Enge Familienangehörige sind daher immer erlaubt, dazu ist auch keine Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Bei allen anderen gibt es halt § 540 BGB und damit wäre eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. So ist es nunmal Gesetz.

Zur Abmahnung: Siehe § 543 (3) BGB . Ohne Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wenn keine Vertragsverletzung vorliegt, dann sind natürlich keine Anwaltskosten für eine haltlose Abmahnung zu zahlen.

Ich möchte nur eine Warnung hinzufügen: Meiner Meinung nach sollte man sowas nie auf die leichte Schulter nehmen. Du hast den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages offenbar getäuscht und nicht klargestellt, wer alles in der Wohnung leben wird. Solltest du z.B. eine Mieterselbstauskunft falsch ausgefüllt haben, dann kann der Mietvertrag sogar wegen Arglist angefochten werden. Und ja, dann kann es teuer werden.

Von daher wäre mein Rat, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Diesen Anwalt wirst du vermutlich selber bezahlen müssen. Aber ohne Anwalt ist die Gefahr groß, dass das Ding kolossal nach hinten losgeht. Zumindest wenn du vor einem Richter die Geschichte so schilderst wie hier.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
Ich kann die VM verstehen, denn der Bruder ist ja dort in der Wohnung nicht gemeldet. .


Ist er nicht?

Zitat (von vase):
Und sagen, daß er Besucher ist oder die Wohnung in Abwesenheit hütet, muß ein VM nicht schlucken. .


Doch muss er schon.

Zitat (von vase):
Vielleicht zielt der Anwalt eben auch darauf ab, daß der Bruder nicht angemeldet ist und stellt Vermutungen an..


Nö, der Anwalt vermutet ein nicht genehmigtes Untermietverhältnis.

Zitat (von vase):
Am besten einen Anwalt nehmen, der sich damit auch auskennt. Scheint ja auch eine große Wohnung zu sein und wenn da Studentenpartys gefeiert werden, obwohl sie als ruhiger "seriöser" gemietet haben....


Hier würde ich mit der Anwaltsbeauftragung noch was warten und @vase wie kommen Sie auf Studentenpartys? Davon steht nix im TE, evtl. im Müsli?

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#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Die Vermieterin ist alt und hat vermutlich nur Angst. Aber, dass muss man sich als Rechtschaffender Bürger hier nicht anhören. Sie tut ja so als würde ich da Illegale behausen und sie müsste Bange haben die Miete nicht zu bekommen.


Und diese Angst kannst Du nicht nachvollziehen? Ich hätte da als ältere Frau, die nebenan wohnt, auch Angst, wenn ich an Hrn. X vermiete, diese Person aber nie sehe und dafür aber täglich eine mir völlig fremde Person. Ein Vermieter hat durchaus das Recht zu entscheiden, an wen er vermieten möchte und an wen nicht. Und gerade als ältere Person, die sich den Vorraum mit dem Mieter teilt, dürfte einem doppelt wichtig sein, wer da nun einzieht.
In diesem Fall wäre es sicher besser gewesen, von Anfang mit offenen Karten zu spielen. Ich kann die Angst der Dame jedenfalls nachvollziehen, Ihr Bruder ist für sie schließlich ein Fremder? Und ihr eigentlicher Mieter ist fast nie da. Ich hätte da auch Angst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist es ein 2-Familienhaus?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Zitat (von vase):
Ich kann die VM verstehen, denn der Bruder ist ja dort in der Wohnung nicht gemeldet.
Und sagen, daß er Besucher ist oder die Wohnung in Abwesenheit hütet, muß ein VM nicht schlucken.
Vielleicht zielt der Anwalt eben auch darauf ab, daß der Bruder nicht angemeldet ist und stellt Vermutungen an.
Am besten einen Anwalt nehmen, der sich damit auch auskennt. Scheint ja auch eine große Wohnung zu sein und wenn da Studentenpartys gefeiert werden, obwohl sie als ruhiger "seriöser" gemietet haben....


Es ist eine 1 Zimmer Wohnung mit großem Ausblick. Die Vermieterin ist alt und hat vermutlich nur Angst. Aber, dass muss man sich als Rechtschaffender Bürger hier nicht anhören. Sie tut ja so als würde ich da Illegale behausen und sie müsste Bange haben die Miete nicht zu bekommen.


Zitat: Zudem ist die Wohnung so erschlossen, dass beide Parteien den Raum in einem Vorraum betreten. Dann geht jeder in seine eigene Wohnung. Ich denke, dass ist der Hauptgrund wieso die Vermieterin überhaupt sich gestört fühlt. Jedoch kann man nicht feststellen wer die Wohnung betritt, ohne immer durch das "Fischauge" zu schauen. Darum werfe ich ihr einfach mal Nachstellung vor!.

..............................................

Aja, das mit 2 Parteien sind nicht sie mit dem Bruder, sondern ihre angemietete Wohnung und eine andere.
Bruder angemeldet, aber nicht bei Vermieterin, suspekt:

Zitat:
Er ist gemeldet. Hat sich mit dem Vertrag auch dort gemeldet, nur ohne den Vermerk an die Vermieterin. Das ging vor einem Jahr ja noch unproblematisch, jetzt ist das natürlich schwieriger.


Ich geh hier raus aus dem Threat.


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Anwalt wurde vom Vermieter beauftragt. Vermutlich hat er dabei dem Vermieter zugesichert, dass er versuchen wird, sich sein Honorar von dir zu holen. Von daher sollte man Aussagen des Gegneranwaltes immer mit Vorsicht genießen. Dieser ist einzig seinem Mandanten verpflichtet und muss für diesen das Optimum rausholen. Das ist aber in der Regel nicht das Optimum für dich.

Wenn du dort wirklich wohnst, dann ist der Bruder als enges Familienmitglied nicht Dritter im Sinne des § 540 BGB . Das geht letztlich auf den grundgesetzlichen Schutz der Familie zurück. Zur Einordnung: Wenn eine Mieterin ein Kind bekommt, muss sie auch nicht erst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob das Kind mit in der Wohnung wohnen darf. Enge Familienangehörige sind daher immer erlaubt, dazu ist auch keine Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Bei allen anderen gibt es halt § 540 BGB und damit wäre eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. So ist es nunmal Gesetz.

Zur Abmahnung: Siehe § 543 (3) BGB . Ohne Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wenn keine Vertragsverletzung vorliegt, dann sind natürlich keine Anwaltskosten für eine haltlose Abmahnung zu zahlen.

Ich möchte nur eine Warnung hinzufügen: Meiner Meinung nach sollte man sowas nie auf die leichte Schulter nehmen. Du hast den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages offenbar getäuscht und nicht klargestellt, wer alles in der Wohnung leben wird. Solltest du z.B. eine Mieterselbstauskunft falsch ausgefüllt haben, dann kann der Mietvertrag sogar wegen Arglist angefochten werden. Und ja, dann kann es teuer werden.

Von daher wäre mein Rat, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Diesen Anwalt wirst du vermutlich selber bezahlen müssen. Aber ohne Anwalt ist die Gefahr groß, dass das Ding kolossal nach hinten losgeht. Zumindest wenn du vor einem Richter die Geschichte so schilderst wie hier.


Danke für deine Antwort. Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird. Deswegen verstehe ich auf einmal diese Aufregung nicht. Und ja dieser Brief existiert und den haben wir auch vorgelegt aber der Anwalt sagt, er ist nicht der der die Wohnung gemietet hat sondern er wird nur geduldet. Was auch immer das heißen soll??

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#15
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ist es ein 2-Familienhaus?


Nein ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien. Die restlichen Wohnung sind normal über das treppenhaus begehbar. Nur diese eine Wohnung ist mit einem Vorraum gesichert und mit der Vermieterin. Sie hat diese Wohnungen wahrscheinlich irgendwann mal "eingekauft"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@Yogi

Sicher hat der Vermieter ein Recht zu wissen an wen er vermietet, aber wenn er vermietet, dann ist die Kuh vom Eis und wenn dann der Bruder das Appartement mitbewohnt, dann hat man das - wenn evtl auch zähneknirschend - zu dulden.

@TE

Nach wie vor sehe ich das als Nebelbombe, ich persönlich würde jetzt nicht zum Anwalt laufen mit dieser Sache, zumal diese Kosten SIe erst mal selber tragen müssten (hier böte sich mal an zügigst den Mietrechtbaustein in die RS aufzunehmen ;) ), ich würde einfach darauf hinweisen, dass nicht untervermietet wird sondern, wie schon bei Abschluss des MV mitgeteilt, der Bruder mitwohnt und dieser auch ordnungsgemäß gemeldet ist, und bezüglich der "dubiosen Gestalten" um Aufklärung geben wird.

Viel Erfolg.

Ups ... @vase ... und tschüss

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird. Deswegen verstehe ich auf einmal diese Aufregung nicht. Und ja dieser Brief existiert und den haben wir auch vorgelegt aber der Anwalt sagt, er ist nicht der der die Wohnung gemietet hat sondern er wird nur geduldet.


Ist doch super. Kommunikation mit dem Anwalt einstellen, max. noch das hier hinterher schieben:
Zitat (von AltesHaus):
ch würde einfach darauf hinweisen, dass nicht untervermietet wird sondern, wie schon bei Abschluss des MV mitgeteilt, der Bruder mitwohnt und dieser auch ordnungsgemäß gemeldet ist, und bezüglich der "dubiosen Gestalten" um Aufklärung geben wird.


-- Editiert von Retels am 02.02.2017 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Stivikivi):
Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird. Deswegen verstehe ich auf einmal diese Aufregung nicht. Und ja dieser Brief existiert und den haben wir auch vorgelegt aber der Anwalt sagt, er ist nicht der der die Wohnung gemietet hat sondern er wird nur geduldet.


Ist doch super. Kommunikation mit dem Anwalt einstellen, max. noch das hier hinterher schieben:
Zitat (von AltesHaus):
ch würde einfach darauf hinweisen, dass nicht untervermietet wird sondern, wie schon bei Abschluss des MV mitgeteilt, der Bruder mitwohnt und dieser auch ordnungsgemäß gemeldet ist, und bezüglich der "dubiosen Gestalten" um Aufklärung geben wird.


-- Editiert von Retels am 02.02.2017 17:15


Danke ihr werde erstmal so verfahren. Diese "dubiosen Gestalten" werde ich dennoch mal nachgehen. Ob da was dran ist, man kann ja nie ausschließen zudem ich kaum da bin.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird.

Irgendwie tröpfeln hier nur die Informationen. Soll das heissen, dass der Bruder vor Abschluss des Mietvertrages bereits als Bewohner angekündigt wurde? Dann kann es bei den dubiosen Gestalten ja wohl kaum um den Bruder gehen. Der ist dann ja offiziell dem Vermieter als Bewohner gemeldet und beileibe nicht nur geduldet. Kann es sein, dass es um andere Personen geht?

Nimm dir mal ernsthaft das Brüderchen zur Brust und versuche herauszubekommen, was da so alles in deiner Abwesenheit abläuft. Vielleicht hat der eine WG aus der Wohnung gemacht, bietet couchsurfing an oder vermieter ein Zimmer kommerziell über airbnb. All das wäre nämlich nicht erlaubt und würde eine Kündigung durchaus rechtfertigen. Vielleicht ist auch mal ein unangekündigter Besuch in der eigenen Wohnung sinnvoll.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Stivikivi):
Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird.

Irgendwie tröpfeln hier nur die Informationen. Soll das heissen, dass der Bruder vor Abschluss des Mietvertrages bereits als Bewohner angekündigt wurde? Dann kann es bei den dubiosen Gestalten ja wohl kaum um den Bruder gehen. Der ist dann ja offiziell dem Vermieter als Bewohner gemeldet und beileibe nicht nur geduldet. Kann es sein, dass es um andere Personen geht?

Nimm dir mal ernsthaft das Brüderchen zur Brust und versuche herauszubekommen, was da so alles in deiner Abwesenheit abläuft. Vielleicht hat der eine WG aus der Wohnung gemacht, bietet couchsurfing an oder vermieter ein Zimmer kommerziell über airbnb. All das wäre nämlich nicht erlaubt und würde eine Kündigung durchaus rechtfertigen. Vielleicht ist auch mal ein unangekündigter Besuch in der eigenen Wohnung sinnvoll.


Das einzige was er mir mal gesagt hat, dass EINMAL ein Studienkollege dort geschlafen hat. Wieso auch immer wollte ich auch nicht wissen. Kann ja mal vorkommen das EIN Kumpel dort schläft. Kennt ja jeder von uns, dass ein Besuch auch mal über Nacht bleiben kann. Kenne das nur von meinem Hauptwohnsitz.

Großkettige Vermietung. Da zählt nur der Eingang des Geldes. Hier schleicht keiner rum und stellt blöde Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Das einzige was er mir mal gesagt hat, dass EINMAL ein Studienkollege dort geschlafen hat.

Besuche sind unproblematisch und erlaubt. Problematisch wird es erst, wenn die Besuche Geld bezahlen (sprich untervermietet wird), wenn die Wohnung auf irgendwelchen Plattformen angeboten wird oder wenn der Besuch dauerhaft dort lebt. Wann ein Besuch ein Bewohner wird, ist nicht ganz eindeutig definiert. Wenige Nächte sollten in der Regel noch auf einen Besuch hindeuten, 2 Monate dann eher auf einen Bewohner. Irgendwo dazwischen liegt wohl die Grenze und die hängt von den konkreten Umständen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Stivikivi):
Das einzige was er mir mal gesagt hat, dass EINMAL ein Studienkollege dort geschlafen hat.

Besuche sind unproblematisch und erlaubt. Problematisch wird es erst, wenn die Besuche Geld bezahlen (sprich untervermietet wird), wenn die Wohnung auf irgendwelchen Plattformen angeboten wird oder wenn der Besuch dauerhaft dort lebt. Wann ein Besuch ein Bewohner wird, ist nicht ganz eindeutig definiert. Wenige Nächte sollten in der Regel noch auf einen Besuch hindeuten, 2 Monate dann eher auf einen Bewohner. Irgendwo dazwischen liegt wohl die Grenze und die hängt von den konkreten Umständen ab.


Nehmen wir mal an da wohnt jetzt wirklich jemand der nicht gemeldet ist aber auch kein Untermietverhältnis besteht. Wo ist hier die Problematik? Kann doch egal sein ob da ein Tier oder ein Mensch drin haust der keine Abgaben abgibt.

Wäre ja schön wenn es untervermietet werden könnte und mein bruder Kostenfrei dort wohnen kann dem ist aber nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):
Wo ist hier die Problematik?

Ein letztes mal: Weil es nach § 540 BGB verboten ist! Wenn du möchtest, können wir hier gerne die Sinnhaftigkeit dieses Paragraphen ausdiskutieren. Das wird nur am Gesetz nichts ändern und dir bei deinem Problem nicht helfen.

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#24
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Stivikivi):
Wo ist hier die Problematik?

Ein letztes mal: Weil es nach § 540 BGB verboten ist! Wenn du möchtest, können wir hier gerne die Sinnhaftigkeit dieses Paragraphen ausdiskutieren. Das wird nur am Gesetz nichts ändern und dir bei deinem Problem nicht helfen.


Ersetzt aber dennoch nicht eine Abmahnung die hier nicht erfolgt ist. Über den Sinn und Unsinn dieser Gesetze müssen wir uns nicht unterhalten. Die meisten ergeben hier keinen Sinn.

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#25
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Langsam wirds hier echt blöd. Versteh das bitte mal, dass ein Vermieter durchaus ein Anrecht drauf hat zu wissen, wer da in seiner Wohnung wohnt. Erst mietest Du die Wohnung und wohnst da aber gar nicht, sondern Dein Bruder. Jetzt lässt der Bruder da auch noch irgendwen wohnen. Als Vermieter hat man durchaus auch Rechte und nicht nur Pflichten. Die Wohnung gehört der "alten Frau", da muss sie nicht dulden, dass irgendein Pannasskopp die Wohnung mietet für jemand anderen und derjenige dann auch noch wieder jemand anderen da wohnen lässt.
Und Vase hat es angedeutet. Gerade in der heutigen Zeit ist es einem vielleicht doppelt wichtig, wer da nun wohnt.

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#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Stivikivi):

Über den Sinn und Unsinn dieser Gesetze müssen wir uns nicht unterhalten. Die meisten ergeben hier keinen Sinn.


Evtl. von der Mieterseite aus, und auch nur in diesem jetzigen Fall, von der Vermieterseite aus gesehen, geben diese Gesetze sehr wohl einen Sinn. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

Sollte dann doch der Bruder nicht wohnen, sondern irgendwer anders, würde auch ich dazu raten einen Anwalt zu nehmen. Gesetze regeln das miteinander da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ohne Rahmenbedingungen zu agieren, und besser ist das.

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#27
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Langsam wirds hier echt blöd. Versteh das bitte mal, dass ein Vermieter durchaus ein Anrecht drauf hat zu wissen, wer da in seiner Wohnung wohnt. Erst mietest Du die Wohnung und wohnst da aber gar nicht, sondern Dein Bruder. Jetzt lässt der Bruder da auch noch irgendwen wohnen. Als Vermieter hat man durchaus auch Rechte und nicht nur Pflichten. Die Wohnung gehört der "alten Frau", da muss sie nicht dulden, dass irgendein Pannasskopp die Wohnung mietet für jemand anderen und derjenige dann auch noch wieder jemand anderen da wohnen lässt.
Und Vase hat es angedeutet. Gerade in der heutigen Zeit ist es einem vielleicht doppelt wichtig, wer da nun wohnt.


Sorry aber hast du irgendwas geraucht? Mein bruder lässt da überhaupt keinen Wohnen damit das mal klar ist. Da hat lediglich einmal jemand dort geschlafen, blühende Fantasie hast du, dass aus einmal ein dauerverhältnis wird.

Um mal deutlich zu werden. Es ist nicht meine PFLICHT meinen nebenwohnsitz zu BEWOHNEN. Pendler schon mal gehört?

Um ehrlich zu sein, ist es überhaupt nur Pflicht WOHNHAFT und GEMELDET zu sein, aber ob ich jetzt ne Wohnung habe und im Auto schlafe oder auf der Straße weil ich Lust drauf hab, geht wen was an? Muss ich also immer wenn ich schlafen will in meine WOHNUNG?

Einfach mal durchlesen und nochmal überdenken, was man schreibt. Danke.

http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/bauen-wohnen/zum-einzug-verpflichtet-wie-mieter-ihre-wohnung-nutzen-duerfen-1.1350604

-- Editiert von Stivikivi am 02.02.2017 18:21

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#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Fakten:

Einraumwohnung
Bruder darf dort nur zustimmungsfrei wohnen, wenn auch der Vermieter dort wohnt. Also zwei Personen.
Nun kommt auch noch Besuch hinzu.
(Frage dazu: wie oft, wie lange) - die Frage zielt ab in Richtung Überbelegung.

Des Weiteren: Selbst wenn eine vorherige Abmahnung erforderlich ist, was bringt Dir dies bzw. Deinem Bruder.
Die Fakten kannst Du ja nicht ändern, sprich dort dauerhaft einziehen willst Du nicht. Folglich wäre danach die fristlose Kündigung (verfasst durch den Anwalt) im Briefkasten.

Daher: das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sich auch deren Ängste anhören und berücksichtigen und eine Einigung erzielen, oder selbst kündigen um Weiterungen zuvor zu kommen. Möglicherweise erfährt man dabei Sachen, die der Bruder bisher vergessen hat zu erzählen.

Und bei allem immer im Blickwinkel haben, dass man als erster mit unlauteren Mitteln agiert hat.

Berry (der den Eindruck hat, dass hier noch nicht alles berichtet wurde)

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#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Fakten:

Einraumwohnung
Bruder darf dort nur zustimmungsfrei wohnen, wenn auch der Vermieter dort wohnt. Also zwei Personen.


Wohnen neben dem VM und den Brüdern noch mehrere im Haus, alles paletti, und die VM wusste bei Unterzeichnung des MV auch, dass Herr Bruder das Appartement mitbewohnt, so der TE, wir wollen das mal glauben, warum auch nicht.

Zitat:
Nun kommt auch noch Besuch hinzu.
(Frage dazu: wie oft, wie lange) - die Frage zielt ab in Richtung Überbelegung.


Spielt keine Rolle, ist Besuch, das muss man nicht schön finden, aber dulden.

Zitat:
Des Weiteren: Selbst wenn eine vorherige Abmahnung erforderlich ist, was bringt Dir dies bzw. Deinem Bruder.


Nun ja, wäre es Untermiete hätte vorab abgemahnt werden müssen, bevor die Kündigung ins Hause flattert.

Zitat:
Die Fakten kannst Du ja nicht ändern, sprich dort dauerhaft einziehen willst Du nicht.


Ist auch keine Pflicht, ich habe selber mal gependelt und im Ort A einen Zweitwohnsitz gehabt, während ich im Ort B meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe.

Zitat:
Folglich wäre danach die fristlose Kündigung (verfasst durch den Anwalt) im Briefkasten.


Gut möglich, aber unberechtigt.

Zitat:
Daher: das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sich auch deren Ängste anhören und berücksichtigen


das ist ein guter Vorschlag

Zitat:
und eine Einigung erzielen, oder selbst kündigen um Weiterungen zuvor zu kommen. Möglicherweise erfährt man dabei Sachen, die der Bruder bisher vergessen hat zu erzählen.


Auch wenn es eine Party gegeben hätte, wäre dies kein Grund zur Kündigung, da hätte auch vorher eine Abmahnung kommen müssen (schrieb das nicht schon der TE?)
Zitat:

Und bei allem immer im Blickwinkel haben, dass man als erster mit unlauteren Mitteln agiert hat.


Hatte ich auch erst vermutet, aber hier ist ja dann nachgebessert worden:
#14
Zitat:
Danke für deine Antwort. Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird. Deswegen verstehe ich auf einmal diese Aufregung nicht. Und ja dieser Brief existiert und den haben wir auch vorgelegt aber der Anwalt sagt, er ist nicht der der die Wohnung gemietet hat sondern er wird nur geduldet. Was auch immer das heißen soll??


Zitat:
Berry (der den Eindruck hat, dass hier noch nicht alles berichtet wurde)


Auch AltesHaus kann sich dieses Eindrucks nicht ganz erwehren, möchte aber nicht hinabgleiten, sondern mit den DIngen diskutieren, die auf dem Tisch sind.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stivikivi
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Sir Berry):
Fakten:

Einraumwohnung
Bruder darf dort nur zustimmungsfrei wohnen, wenn auch der Vermieter dort wohnt. Also zwei Personen.


Wohnen neben dem VM und den Brüdern noch mehrere im Haus, alles paletti, und die VM wusste bei Unterzeichnung des MV auch, dass Herr Bruder das Appartement mitbewohnt, so der TE, wir wollen das mal glauben, warum auch nicht.

Zitat:
Nun kommt auch noch Besuch hinzu.
(Frage dazu: wie oft, wie lange) - die Frage zielt ab in Richtung Überbelegung.


Spielt keine Rolle, ist Besuch, das muss man nicht schön finden, aber dulden.

Zitat:
Des Weiteren: Selbst wenn eine vorherige Abmahnung erforderlich ist, was bringt Dir dies bzw. Deinem Bruder.


Nun ja, wäre es Untermiete hätte vorab abgemahnt werden müssen, bevor die Kündigung ins Hause flattert.

Zitat:
Die Fakten kannst Du ja nicht ändern, sprich dort dauerhaft einziehen willst Du nicht.


Ist auch keine Pflicht, ich habe selber mal gependelt und im Ort A einen Zweitwohnsitz gehabt, während ich im Ort B meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe.

Zitat:
Folglich wäre danach die fristlose Kündigung (verfasst durch den Anwalt) im Briefkasten.


Gut möglich, aber unberechtigt.

Zitat:
Daher: das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sich auch deren Ängste anhören und berücksichtigen


das ist ein guter Vorschlag

Zitat:
und eine Einigung erzielen, oder selbst kündigen um Weiterungen zuvor zu kommen. Möglicherweise erfährt man dabei Sachen, die der Bruder bisher vergessen hat zu erzählen.


Auch wenn es eine Party gegeben hätte, wäre dies kein Grund zur Kündigung, da hätte auch vorher eine Abmahnung kommen müssen (schrieb das nicht schon der TE?)
Zitat:

Und bei allem immer im Blickwinkel haben, dass man als erster mit unlauteren Mitteln agiert hat.


Hatte ich auch erst vermutet, aber hier ist ja dann nachgebessert worden:
#14
Zitat:
Danke für deine Antwort. Mein Bruder war ja mit dabei und "durfte" sich mit auf den Brief schreiben, also wer da alles wohnen wird. Deswegen verstehe ich auf einmal diese Aufregung nicht. Und ja dieser Brief existiert und den haben wir auch vorgelegt aber der Anwalt sagt, er ist nicht der der die Wohnung gemietet hat sondern er wird nur geduldet. Was auch immer das heißen soll??


Zitat:
Berry (der den Eindruck hat, dass hier noch nicht alles berichtet wurde)


Auch AltesHaus kann sich dieses Eindrucks nicht ganz erwehren, möchte aber nicht hinabgleiten, sondern mit den DIngen diskutieren, die auf dem Tisch sind.


Jemand der mal aufmerksam gelesen und Verstanden hat. Vielen Dank!

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