Hallo, folgende Situation:
Person A wohnt seit 11Jahren bei Person B zur Miete.
Mietverhältnis ist gekündigt.
Im Mietvertrag steht u.A. " die Wohnung ist neu renoviert übergeben worden und ist in diesem Zustand zurückzugeben"..weiter steht drin ".. der Mieter hat innerhalb des Fristenplanes Schönheitsreparaturen durchzuführen (Küche,Bad,Dusche alle 3jahre)Wohnzimmer, Schlafzimmer alle 5JAhre"...
Weiter steht drin "Bei Auszug ist im Fristenplan zurückzurechnen, die Schönheitsreparaturen welche zuletzt getätigt wurden, für jedes vergangene Jahr seit der letzten Renovierung ist 20% der Renovierungskosten zu übernehmen.
Der Vermieter fordert nun noch den Austausch einer defekten Scheibe, allerdings war diese schon bei dem Einzug defekt, ein Übergabeprotokoll von damals besteht nicht.
Der Mieter fordert Erneuerung des Teppichs, obwohl dieser keine ungewöhnlichen Gebrauchsspuren trägt, nur auf Grund der Tatsache , dass eine Katze (wie abgesprochen) gehalten wurden.
Gespräche mit dem Vermieter führen nur zu Drohungen, Beleidigungen etc.
1. Laut Mieterschutzbund ist eine Renovierung nicht nötig, da diese Vereinbarung zwischenzeitlich nicht mehr geltend sind,korrekt?
2.Kann der Vermieter den Austausch der Scheibe fordern?
3.Muss der Teppich getauscht werden?
Da der Vermieter immer wieder mir rechtlichen Schritten droht, ist es sinnvoll folgende Dinge zu erwähnen:?
- Anstiftung zum Versicherungsbetrug
- Beleidigung und Rufmord
- Einbruch in den Kellerraum und Verkleinerung von diesem (dabei ging einiges vom Mieter zu Bruch)
- falsche Angabe der QM-Zahl (könnte ja passieren aber die richtige qm-Zahl taucht in einer Nebenkostenabrechnung auf..also vorsätzlich falsche qm-zahl angegeben und zu hohe Miete kassiert)
- ständiges Einsehen der Wohnung durch die Fenster
- alle Reparaturen in der Wohnung wurden nach Feierabend von Schwarzarbeitern erledigt
- im ganzen Haus liegen offene Kabel
- hin und wieder Strom und Wasser ohne Vorankündigung abgestellt, aus unerfindlichen Gründen
- Im Hausflur eine Toilette und Dusche installiert für Mieter einer Außengarage, die Wasserkosten laufen über die Wasseruhr des Mieters
- Im Keller wurde eine defekte Gefriertruhe angeschlossen an den Gemeinschaftsstrom,daher verteuerte sich dieser von 50Euro pro Mietpartei auf 185Euro
Was kann der Vermieter wirklich durchsetzen und was kann man von den Mietmängeln dagegensetzen?
Kann die Wohnung einfach ohne Renovierung in einem bewohnbaren Zustand übergeben werden, letzte Renovierung liegt 4Jahre zurück, alle Wände sind weiß oder in leichten dezenten Farben gestrichen, der Teppich sieht unbenutzt aus..
Danke fürs Lesen und die Hilfe
Grüße
-- Editiert PeterHansen44 am 20.09.2011 16:45
Probleme mit Vermieter
20. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2011 | 16:42
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. September 2011 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:
ist es sinnvoll folgende Dinge zu erwähnen:?
Sofern du für all diese Behauptungen auch gerichtsfeste Beweise hast, könnte man darüber nachdenken.
Ansonsten kann es für dich recht teuer werden ...
quote:
obwohl dieser keine ungewöhnlichen Gebrauchsspuren trägt,
Sofern keinen Schäden vorliegen, sehe ich keinen Grund dafür.
quote:
Der Vermieter fordert nun noch den Austausch einer defekten Scheibe, allerdings war diese schon bei dem Einzug defekt,
11 Jahre mit einer kaputten Scheibe? Naja ...
Desweiteren wärst du auch hier in der Beweispflicht für die Behauptung.
quote:
Laut Mieterschutzbund ist eine Renovierung nicht nötig, da diese Vereinbarung zwischenzeitlich nicht mehr geltend sind,korrekt?
Das könnte man beurteilen wenn man nicht nur Fragmente kennt sondern die genaue Klausel im Wortlaut.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.961
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten