Probleme mit dem Vermieterin

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493399-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit dem Vermieterin

Hallo, also ich Schilder euch mal die Situation, mein Freud seine mum und ich wohnen in einer zwei Stock Wohnung. Problem Nummer ein der Durchlauferhitzer im Bade Zimmer ist kaputt und tropft und dadurch schimmelt die Wand. Problem Nummer 2 vor einigen Tagen hat es Übels geregnet und wir hört auf einmal das es auf den Speicher regnet und der Speicher Unterwasser stand. Problem Nummer 3 im Ober geschosss ist in 3 Zimmer und ein Flur eine Heizung verbaut also Mega kalt und davon mal abgesehen von den Fenstern fang ich erst gar nicht an wie alt sie sind.
So jetzt zum Problem was wir haben, wir rufen unsere Vermieterin ständig an das wir diese mengel haben ob sie mal vorbei kommt oder sowas. Nein die nette Frau ignoriert alles Anrufe Nachrichten. Wir wissen langsam echt nicht was wir machen sollen.

Danke für Tipps und Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Habt Ihr die Mängel nachweisbar, d.h. zum Beispiel per Einschreiben gemeldet?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb493399-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben alles ihr auch per foto geschickt keine antwort

-- Editiert von fb493399-63 am 19.06.2018 21:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Es wird von "wohnen" geschrieben, was fehlt ist die Grundlage.
Habt ihr einen Mietvertrag, wer.
Zahlt ihr Miete, wer ?
Ist "die Vermieterin" die Eigentümerin ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Der nicht funktionierende Durchlauferhitzer im Bad und das Reinregnen in die WOhnung könnt ihr bemängeln und die Beseitung des Mangels vom Vermieter fordern. Wie hh schon geschrieben hat, am besten per Einschreiben und der Setzung einer Frist.

Dass im OG nur 1 Heizkörper vorhanden ist und die Fenster alt sind, ist dagegen ein Zustand, in dem ihr die Wohnung freiwillig angemietet habt.

0x Hilfreiche Antwort

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