Hallo
C.ist aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Da die Wohnung vorher gestrichen war und es im Mietvertrag steht,wurde die Wohnung von C.selber gestrichen.
Der Vermieter wollte nicht,dass sie die Farbe kauft.
Das hat er gemacht und natürlich eine hochwertige Farbe genommen.
Mündlich wurde vorher vereinbart,das sie die Kosten übernimmt.
Da es zu Problemen kommt nach dem Auszug weil er Forderungen stellt,wie
Ersatz bzw.Geld für eine Couch
Die Wohnung war möbiliert
Die Möbel gebraucht
Ersatz für einen Schrank der repariert wurde,aber angeblich kaputt war
Er hat die Möbel entsorgt ohne dass C.davon wusste,da sie schon draussen war und er den Schlüssel hatte
Dann will er Geld für eine komplette Schliessanlage weil im Mietvertrag steht 2 Schlüssel hat sie erhalten,was sie leider unterschrieben hat,was ihr Fehler war.
Der eine Schlüssel ist nicht da weil sie ihn nie hatte.
Im Gegenteil er hatte immer einen,falls sie nicht da ist und er wegen Unwetter oder so rein muss.
Nun hat sie die Schäden der Versicherung gemeldet.
Er hat aber keinerlei Rechnungen.
Die Versicherung lässt sich Zeit was verständlich ist.
Kaution hat der Vermieter noch
Nun will er mal endlich die Farbe bezahlt haben.
Darf er dass?
Oder besser: muss C.sie zahlen oder kann sie auf Verrechnung mit Kaution bestehen?
Herzlichen Dank für die Antworten
Probleme nach Auszug Mietwohnung
3. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2023 | 21:21
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 13x hilfreich)
Probleme nach Auszug Mietwohnung
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#1
Antwort vom 3. August 2023 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatDarf er dass? :
Klar.
Zitatkann sie auf Verrechnung mit Kaution bestehen? :
Ja, kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann man, will man, darf man, ist man vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage erkennbar ist und sogar das Gegenteil vertraglich vereinbart wurde, tendieren die Erfolgsaussichten allerdings gegen 0.
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