Provision, Vertrag zwischen Vermieter und Makler

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fellix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision, Vertrag zwischen Vermieter und Makler

Guten Tag,

bei der Wohungssuche bin ich im Internet auf ein WG-Zimmer aufmerksam geworden (Anzeige durch Privatperson, Vormieterin) und war bei dem Besichtungstermin (nur Privatpersonen anwesend). Am Ende der Vorstellung wurde mir erzählt das es jedoch einen kleinen Hacken gibt, ich müsste eine Provision an einen Makler bezahlen. Auf meine Frage warum ich eine Provision bezahlen müsste, obwohl ich kein einizges mal Kontakt mit einem Makler hatte, weder für die Vermittlung oder bei der Besichtigung, bekam ich die Antwort, dass zwischen der Vermieterin und dem Makler ein Vertrag bestünde, dass dieser für die Vermittlung zuständig wäre.

Wie sieht es rechtlich aus, wäre ich aufgrund des Vertrags zwischen Vermieterin und Makler verpflichtet die Provision zu zahlen, obwohl dieser nicht zur Vermittlung beigetragen hat.

schon mal vielen Dank für die Antworten.

Felix


-- Editiert Fellix am 29.08.2011 11:56

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Sehen wir es doch mal von der anderen Seite:

Der Makler hat einen Alleinauftrag für die Vermittlung.
Und dann schleppt die Vormieterin plötzlich hinter seinem Rücken einen Nachmieter an ....



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das ist aber grundsätzlich ein Problem zwischen Vermieterin und Makler.
Die Vermieterin kann mit dem Makler keinen Vertrag abschließen, der besagt, dass ein Dritter (hier der Mieter) provisionspflichtig ist.
Sie kann aber sehr wohl einen Vertrag mit dem Makler abschließen, in welchem sie sich verpflichtet, die Wohnung nur über ihn zu vermarkten (Alleinauftrag).
Wenn sie nun den privat geworbenen Mieter akzeptiert, macht sie sich dem Makler gegenüber schadenersatzpflichtig. Will sie das nicht, muss sie entweder den neuen Mieter davon überzeugen, dass er die Provision zahlt oder - wenn dieser sich weigert - über den Makler einen anderen Mieter suchen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das war jetzt schön zusammengefasst.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Makler berührt den Mieter nicht.

Bevor kein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist man kein Mieter.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die Fälligkeit einer Maklerprovision

würde ja den Abschluß eines Mietvertrages voraussetzen (und DEN wird es hier wohl kaum geben).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen