Provision/Nachmietersuche

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
uniden
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision/Nachmietersuche

Guten Tag,

folgender Sachverhalt. Mieter einigt sich mit Vermieter darauf das Mieter einen Nachmieter sucht und somit früher aus dem Mietvertrag rauskommt.
Bedingung von Vermieter ist das die Maklerin mit den Nachmieter Auswählen darf. Schriftlich wurde von meiner Seite aus nie die Maklerin beauftragt. Ich habe die Anzeige im Internet geschaltet und Personen "aussortiert" und zur Besichtigung eingeladen.
Als ich passende Nachmieter hatte habe ich diese der Maklerin per Mail vorgestellt und einen dann persönlich getroffen.
Nun ist der neue Mietvertrag unterschrieben und Wohnungsübergabe am Wochenende.
Der Vermieter will nun das ich die Provision von einer Kaltmiete (480€) an die Maklerin für bezahle.
Diese macht den Mietvertrag und die Wohnungsübergabe.
Im Mietvertrag steht eine Klausel das bei einem Auszug vor 2 Jahren ab Mietbeginn die Kaution für die Provision einbehalten wird.
Ist es rechtens das der Vermieter nun von mir Verlangt die Provision zu bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von uniden am 24.10.2016 17:01

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10570 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Im Mietvertrag steht eine Klausel das bei einem Auszug vor 2 Jahren ab Mietbeginn die Kaution für die Provision einbehalten wird.

Die Klausel ist wegen § 555 BGB unwirksam.

Zitat (von uniden):
Nun ist der neue Mietvertrag unterschrieben und Wohnungsübergabe am Wochenende.

Das ist schonmal gut. Gibt es einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zwischen dir und dem Vermieter? Irgendwie passt die Aussage aber nicht zu
Zitat (von uniden):
Diese macht den Mietvertrag
Was stimmt denn nun? Neuer Mietvertrag bereits abgeschlossen, deiner aufgehoben oder alles bisher in der Schwebe?

Hintergrund der Fragen: Die Klausel ist wie gesagt unwirksam, weil sie eine Vertragsstrafe darstellt. Wirksam wäre es jedoch, wenn der Vermieter nur dann einen Aufhebungsvertrag mit dir unterschreibt, wenn du die Zahlung leistest. Von daher ist es von zentraler Bedeutung, ob ihr noch in den Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag seid oder ob dieser bereits beschlossen wurde. Wenn der Vermieter bereits einen neuen Mietvertrag mit den Nachmietern abgeschlossen hat, dann ist sein Verhandlungsspielraum vermutlich releativ klein. Denn dann haben die Nachmieter Anspruch auf die Wohnung ab Mietvertragsbeginn.

Ist jedoch auch deren Vertrag noch nicht unterschrieben, dann kann er noch wirksam verhandeln und versuchen, dir die Forderung aufs Auge zu drücken. Es ist dann an dir zu entscheiden, ob du die Forderung zahlen willst oder nicht. Wenn nicht, wird der Vermieter möglicherweise dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Und dann müsstest du bis zum regulären Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Ist es rechtens das der Vermieter nun von mir Verlangt die Provision zu bezahlen?


Nein.

ABER der Vermiete muß dich nicht früher aus dem Vertrag entlassen oder den Mietvertrag mit dem Nachmieter vor Ende deiner Kündigungsfrist abschließen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
uniden
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und beginnt am 1.11. Normalerweise würde mein Mietervertrag bis zum 1.12 laufen aber da ich einen Nachmieter gefunden habe kann ich ab dem 1.11 ausziehen und die neuen Mieter einziehen.
Ich hatte meinen Vertrag ganz normal per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten gekündigt einer spezieller Aufhebungsvertrag wurde nicht gemacht.

Gruß

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10570 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und beginnt am 1.11.

Dann muss der Vermieter die neuen Mieter am 1.11. in die Wohnung lassen. Zumindest dann, wenn die neuen Mieter darauf bestehen und es keine auflösende Bedingung im Mietvertrag gibt.

Zitat (von uniden):
Ich hatte meinen Vertrag ganz normal per Einschreiben mit einer Frist von drei Monaten gekündigt einer spezieller Aufhebungsvertrag wurde nicht gemacht.

Der Vermieter wird sich nach dem bisherigen Verlauf darauf verlassen können, dass du einen Aufhebungsvertrag mit ihm machen willst. Aber er durfte nicht davon ausgehen, dass du noch eine Nettomiete extra bezahlst. Wenn er darauf besteht, dann gibst du die Wohnung halt am 1.12. zurück. Du müsstest dann die aktuell vom Vermieter eh geforderte Kaltmiete und die Nebenkosten zahlen. Du verlierst also nur die Nebenkosten. Der Vermieter verliert dagegen vermutlich wesentlich mehr. Denn die Nachmieter können ihm richtig Stress machen. Schadensersatzforderungen, fristlose Kündigung und das ganze Programm.

Du musst es dir überlegen. Es ist eine Verhandlung und deine Position ist meiner Meinung nach nicht schlecht. Sieh nur zu, dass du vor/bei Übergabe einen vom Vermieter und dir unterschriebenen schriftlichen Auflösungsvertrag in der Hand hast. Die Maklerin ist zum Abschluss eines solchen Vertrages nämlich im Zweifel nicht berechtigt. Und ich würde wetten, dass der Vermieter jede mündliche Abmachung bei der Kautionsabrechnung vergessen hat und die Kaution nicht vollständig zurückzahlt.

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#5
 Von 
uniden
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Der Vermieter wird bei der Wohnungsübergabe nicht dabei sein und befindet sich derzeit im Ausland.
Somit könnte das mit dem Aufhebungsvertrag kompliziert werden.
Er hat mir geschrieben das entweder ich die Maklerin direkt bezahle und er zahlt die Kaution komplett an mich aus oder er bezahlt die Maklerin und ich bekomme nur die hälfte der Kaution zurück.
Wie soll ich darauf eingehen?
Sollte ich eurer Meinung nach ein Aufhebungsvertrag machen und dann nichts bezahlen?


Gruß



-- Editiert von uniden am 24.10.2016 20:28

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10570 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Er hat mir geschrieben das entweder ich die Maklerin direkt bezahle und er zahlt die Kaution komplett an mich aus oder er bezahlt die Maklerin und ich bekomme nur die hälfte der Kaution zurück.
Wie soll ich darauf eingehen?

Wenn du die Wohnung an die Maklerin so übergibst, könnte (nicht muss) man das als konkludente Annahme des Angebotes vom Vermieter interpretieren. Und dann wird es schwierig werden, die Kaution vollständig zurückzubekommen.

War denn irgendwann mal von dieser Forderung die Rede? Ansonsten würde ich persönlich dem Vermieter mitteilen, dass die Wohnung nur dann am Wochenende übergeben wird, wenn er vorher bestätigt, dass das Mietverhältnis zum 30.11. aufgehoben wird und dass du diese Maklerkosten nicht übernehmen muss. Dann kann man sehen, wie er regiert.

Ich sollte dazu sagen, dass dies meine persönliche Meinung ist. Das ist eine Verhandlung und ich persönlich hätte absolut kein Interesse daran, mir hier die Pistole auf die Brust setzen zu lassen. Wenn nie von dieser Forderung die Rede war, dann ist es unfair, plötzlich kurz vor der Übergabe damit um die Ecke zu kommen.

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#7
 Von 
uniden
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war die Rede davon das man der Maklerin was geben muss(wurde kein genauer Betrag genannt) das sie den Mietvertrag macht weil der Vermieter nicht da ist. Allerdings alles nur mündlich am Telefon.
Dass die Maklerin dafür eine Kaltmiete berechnet, und ich diese komplett bezahlen muss, war nie die Rede.

Habe mir überlegt das ich dem Vermieter ein Angebot mache das ich bereit bin hundert Euro zu übernehmen damit die Sache vom Tisch ist. Wenn er darauf nicht eingeht muss ich mir wohl Hilfe bei einem Anwalt holen.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10570 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Wenn er darauf nicht eingeht muss ich mir wohl Hilfe bei einem Anwalt holen.

Den zahlst du selber und ob sich das lohnt?

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#9
 Von 
uniden
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was soll ich machen? In dem Fall, dass er nicht auf mein Angebot eingeht das ich 100€ übernehme und die Sache vom Tisch ist, behält er wahrscheinlich die Hälfte von der Kaution zum begleichen der Provision ein und die andere zahlt er mir dann aus.
Oder wie siehst du/ihr das?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10570 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von uniden):
Aber was soll ich machen?

Ich nehme mal an, du bist erwachsen. Du musst selber entscheiden und selber rechnen. Eine anwaltliche Erstberatung kann um die 200 Euro kosten. Das wird sich für die Streitsumme meiner Meinung nach nicht lohnen.



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