Folgender Fall:
Mieter M erhält seine Betriebskosten-Abrechnung 2009 am 11.02.2010 zugestellt mit der Bitte die zu zahlende Nachzahlung bis zum 28.02.2010 auf das Konto der Vermieters zu leisten. Bereits am 12.02.2010 teilt der Mieter seinem Vermieter mit, dass er die Abrechnung prüfen möchte, da die Abrechnung nicht in allen Positionen nachvollziehbar sei und bittet daher der Vermieter, vorerst von weiteren Mahnmaßnahmen abzusehen.
Wie lange darf der Mieter "prüfen"?
Ab wann kann der Vermieter sich zwecks Zahlung wieder mit dem Mieter in Verbindung setzen und kommt der Mieter automatisch mit dem Zahlungsziel 28.02.2010 in Verzug oder wird der Verzug durch das Schreiben des Mieters an den Vermieter außer Kraft gesetzt?
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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."
-- Editiert am 13.02.2010 12:40
Prüfungsdauer einer BK-Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
In welcher Form will der Mieter denn prüfen ?
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Gute Frage!
Das weiß ich auch nicht. Mieter hat keine Einsicht in die Belege verlangt.
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"Scientia potentia est.
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Dann ist er spätestens nach vier Wochen in Verzug.
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Danke!
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"Scientia potentia est.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und wenn der Mieter die Kopie der Unterlagen zukommen läßt, wie lange darf er
dann prüfen ?
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"28c7h49T"
Bis zu 12 Monaten nach Erhalt der NK-Abrechnung (aber zahlen muß er vorher).
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