Psychisch kranker Mieter: was tun?

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
rrrobot
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 41x hilfreich)
Psychisch kranker Mieter: was tun?

Hallo zusammen,

wir haben einen psychisch kranken Mieter (um die 80 Jahre) in unserer Wohnung wohnen, welcher total shizophren ist. Das äußert sich dadurch, dass er bei der jährlichen Ablesung der Zähler der Ablesefirma erzählt, dass irgendein Mann in seine Wohnung wolle und er deswegen auch seinen Kleiderschrank mit etlichen Ketten und Vorhängeschlössern gesichert hat.

Aktuell greift er - hin und wieder - die Nachbarn mit einem Buttermesser oder Ähnlichem an, bzw. bedroht diese damit. Er hatte auch schon mal damit gedroht sich die Kehle auszuschneiden. Das Problem ist, dass die Polizei nichts unternehmen kann solange niemand zu Schaden kommt. Die Kinder wollen ihn in der Wohnung lassen und reden sich damit raus, dass bald ein Pflegeheimplatz frei wird, worauf wir schon seit über einem Jahr warten. Letztendlich geht es den Kindern nur darum Kosten zu sparen, denn die Wohnung ist günstiger als ein Platz im Pflegeheim.

Was kann man hier machen? Kann man den Mann irgendwie zwangseinweisen? Fristlos Kündigung (wenn ja, wie formuliere ich die Kündigung genau? Gibt es hierzu eine Vorlage? Ich will nichts falsch machen, da ich mir sicher bin, dass die Kinder Widerspruch einlegen werden)? (Abmahnung gab es noch keine, nur mündlich).

Es kann doch nicht sein, dass erst etwas passieren muss, damit jemand eingreift.

Vielen Dank für euer Feedback vorab!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Schildern Sie den Fall dem Familiengericht und regen Sie an,
dass dem Herrn ein amtlicher Pfleger zur Seite gestellt wird.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der amtliche Pfleger hindert ihn freilich auch nicht daran, die Nachbarn zu bedrohen... Eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens wäre hier durchaus drin. Eine Zwangseinweisung würde die Polizei, die ja offenbar Bescheid weiß, veranlaßt haben - hat sie das nicht getan, besteht offenbar keine Möglichkeit dazu.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Zwangseinweisung wohin? Wo haben wir, außer für verurteilte Straftäter noch dauerhaft geschlossene Anstalten? Selbst große Psychatrien haben Zwangseingewiesene nur für die Dauer der Diagnose. Und in einem normalen Pflegeheim läuft der alte Herr genauso frei rum wie zu Hause.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Aktuell greift er - hin und wieder - die Nachbarn mit einem Buttermesser oder Ähnlichem an

Dann nehmt ihr ihm erst mal alle Messer weg und gebt ihm Plastiggeschirr.
Macht die Polizei.
Dieses Urteil hilft ihr dabei. OLG Karlsruhe 14 W x 9/10

Den bekommt ihr, solange keine Mietschulden bestehen nicht aus der WHG, zumindest nicht legal.
Evtl. kann der Sozialpsychiatrische Dienst ja doch helfen.

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

nun ich würde auf jeden Fall eine Abmahung schreiben. Einfach nur um den Kindern den Ernst der Lage klarzumachen.

HAT den der Mieter einen offziellen Betreuer ? Und sei es eines der Kinder.

Dann würde ich den Kindern androhnen, im Falle eines Schadens sie in Regress zu nehmen, da die Betreuung verpflichtet ist Schaden von ihm und anderen abzuwenden. Ich kenne einen ähnlichen Fall, da wollten die Kinder auch unbedingt das Geld fürs Heim sparen. Und die Mitmieter mussten es ausbaden.

Wenn er sich gerade besonders daneben benimmt, versuchen das zu filmen. Zusammen mit Zeugenprotokollen der Polizei und den Kindern zukommen lassen.

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"Chylla"

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