Psychopathischer Vermietersohn

22. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Khany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychopathischer Vermietersohn

Hallo ihr lieben!
Ich bin durch zufall auf euer Forum gestoßen und muss mich jetzt auch mal auslassen und um hilfe bitten.
Wir, mein Mann, ich und unser einjähriger Sohn wohnen in einem 5 Parteien Haus. Das Wohnen ist eigendlich sehr harmonisch. Freunde von uns mit ihren beiden Kindern wohnen unter uns und auch mit dem Anderen Pärchen haben wir ein gutes Verhältnis. Wenn da nicht der psycho Sohn unserer Vermieterin wäre.
Dieser Typ macht uns das Leben zu Hölle!
Unsere Freunde unter uns haben mittlerweile wegen ihm die Wohnung gekündigt.
Aber von vorne:
Letztes Jahr war alles noch recht normal. Der Typ war merkwürdig, aber wir haben normal mit ihm gesprochen, bis das Verhältnis zu unseren Freunden immer schlechter wurde. Wir redeten kaum noh mit ein ander und alles war total unterkühlt. Irgendwann haben wir uns dann mal zusammen gesetzt und uns unterhalten, was denn eigendlich los sei.
Da kam herraus, das der psycho-Nachbar uns systematisch gegeneinander ausgespielt hat. Jedem hat er etwas anderes erzählt, hauptsache wir reden nicht mehr miteinander. Mein Mann sprach ihn dann daruf an. Er stritt natürlich alles ab, behauptete mein Mann sei ein Lügner, der sich alles nur ausgedacht habe.
Und damit fing der Terror gegen uns an.
Zu Anfang war es noch harmlos, da wurde im Winter der Bewegungsmelder manipuliert, daß wir abend im dunkeln mit unseren Kindern über den Hof stolpern mussten. In der Wohnung unter uns wurde von ihm permernent in die Fenster gestarrt (auf dem Rasen, bis zum Kinderzimmer, war schon ein richtiger Trampelpfad), so daß sie tags und nachts mit zugezogenen Vorhängen in der Wohnung saßen.
Permernent wurde an der Heizung herrum gestellt. Die Tür zum Heizungsraum ist genau neben unseren Schlafzimmern, da wurde dann im Winter des Öftern die Tür sperrangelweit offen gelassen, daß wir bei jedem anspringen der Heizung senkrecht im Bett standen.
Wir setzten dann einen Brief an unseren Vermieter auf. Daraufhin war 3 Wochen ruhe. Aber dann ging es rund!
Bei unseren Freunden wurde das Telefonkabel aus der Wand gerissen und die Schrauben am rechten Vorderreifen waren auf eimal lose.
Dann wurde die Wäscheleine im Garten abgerissen.
2 Wochen Später hing auf einmal eine neue da und die Alte wird als Rankhilfe für eine Kletterpflanze aufgespannt.

Bei uns herrschte nachts um halb zwei Telefonterror. Erst als mein Mann bei ihm an die Tür klopfte und ihn anbrüllte endlich damit aufzuhören war ruhe.

Im Garten wo ich meine Wäsche immer aufhänge steht jetzt an der Hauswand in Großen Lettern "get out bitch". Ich bin die einzige die Wäsche aufhängt, meine Freundin traut sich schon gar nicht mehr.
Permernent wird bei uns in den Vorbau gepinkelt!!! (Er hat einen Separaten Eingang)
Es ist so Widerlich!!!!!!!
Da laufen 3 kleine Kinder rum 10 Monate, 1 3/4 und 2 Jahre.
Alleine der Gedanke mein Sohn schmeißt mal wieder seinen Nuckel hin und steckt ihn gleich wieder in den Mund... :kotz:

Vor zwei Tagen hing an der Wäscheleine im Garten aufeinmal ein Zettel mit unseren Namen dran:"PRIVAT EIGENTUM! Kauft euch eine Leine, dann habt ihr eine." Die Leine ist normalerweise für alle Parteien da.
Daraufhin wurde es mir zu blöd und mein Mann rief unsern Vermieter an, daß er in den nächsten Tagen vorbei kommen soll, damit dieser Terror endlich ein Ende hat.
Bis heute hat er sich nicht gerührt!

Ich weiß nicht was als nächstes passiert...
Was kann ich tun, damit er endlich aufhört?
Und vorallem: Wie wird mein Vermieter endlich wach, daß er gegen seinen Stiefsohn etwas unternehmen muss?!

Ach ja, wäre eine fristlose Kündigung der Wohnung wegen dieses Psychoterrors eigendlich gerechtfertigt?!

Danke!

Khany

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47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nein.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Doch, allerdings. Das verlangt natürlich sichere Beweise- Fotos der Schmierereien, den Zettel und vor allem den Nachweis, dass der von Dir Beschuldigte tatsächlich auch der Verursacher ist. Entweder Du beauftragst einen Detektiv oder machst es selbst über Minikameras aus dem Fachhandel. z.B. Aufnahmen der Wildpinkielei, eine Fangschaltung am Telefon etc.
Wenn Dir der Nachweis über Fotos, Videos und/oder oder Zeugen möglich ist geh damit zum Anwalt. Möglicherweise wird der ja auch dazu raten, das Ganze strafrechtlich verfolgen zu lassen, hier handelt es sich ja nicht um Kavaliersdelikte oder "nur" Mobbing.
Weiterhin wäre ja auch Interessant, inwiefern der Herr "nur" wild pinkelt oder ob hier auch eine Form des Exhibitionismus im Spiel ist und er vielleicht gern mal von den Kindern erwischt werden würde- von daher würde ich dort eher so schnell wie möglich ausziehen!

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das verlangt natürlich sichere Beweise

= also: Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Fristlose Kündigung nicht möglich... Womöglich, wenn Beweise vorhanden (Protokoll führen, Zeugen nennen), Miete mindern, oder eben halt fristgerecht kündigen. Dann wäre zwar sein Ziel erreicht, aber was soll es...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Das verlangt natürlich sichere Beweise

= also: Nein.


Und somit ist deine Antwort FALSCH, Morti. Aber das kennen wir ja nur zu gut von dir.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Weißt Du, Endu,

entweder hast Du, mal wieder, Verständnisschwierigkeiten oder Du willst, mal wieder, Leute in unnötige Kosten hetzen.

Das Geschilderte begründet keine fristlose Kündigung und selbst Susi hat ihre abweichende Grundeinstellung soweit eingeschränkt, daß eine fristlose Kündigung nicht in Frage kommt.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sollten alle diese Vorfälle zu beweisen sein, dann wäre eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Aber bevor ich mir eine entsprechende Mühe machen würde, Beweise zu sammeln und obendrein ein Prozessrisiko eingehen würde, so wäre es doch sinnvoller, die Wohnung schlichtweg sinnvoll, ordentlich mit der 3-Monatsfrist zu kündigen. Das ist sicher einfacher.

--> Lieber ordentlich fristgemäß kündigen.



@ morti: Mit deinem "nein" hast du nicht etwa der Fragestellerin gesagt, dass die Beweislage schwierig ist, du hast vielmehr - wie beabsichtigt - ausgedrückt, dass die genannten Vorfälle kein Grund für eine Kündigung wären. Und diese Antwort ist mal wieder eine Frechheit.

Übrigens: Gilt diese Einstellunjg eigentlich auch für Vermieter? Wenn der Mieter sich umgekehrt genauso verhalten würde, würdest du beim Vermieter auch ein Kündigungsrecht verneinen? Ich würde umgekehrt behaupten, dass der Vermieter ein Kündigungsrecht hätte. Aber im Gegensatz zu dir bin ich ja auch in der lage, objektiv beide Seiten zu bewerten.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Was streitet ihr denn?
Vielleicht hat die Fragestellerin ja sichere Beweise? Das wissen wir nicht-also ich jedenfalls nicht.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Im Moment gibt es noch nicht mal einen Täter.

Als Hintergrund für das Geschilderte lassen sich gleich mehrere Szenarien bilden.

Da kam herraus, das der psycho-Nachbar uns systematisch gegeneinander ausgespielt hat. Jedem hat er etwas anderes erzählt, hauptsache wir reden nicht mehr miteinander

Dazu hätte ich mal gerne ein paar Details.
Im Moment können auch die Nachbarn hinter den ganzen Aktionen stecken (oder der TE selber).

Außerdem wollen wir doch nicht vergessen, daß der Sohn nicht der Vermieter ist, oder ?



-- Editiert von Morthingale am 23.05.2008 13:00:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
entweder hast Du, mal wieder, Verständnisschwierigkeiten oder Du willst, mal wieder, Leute in unnötige Kosten hetzen.


Ich habe keine Verständnisschwierigkeiten im Gegensatz zu dir.

Ein NEIN ist die FALSCHE ANTWORT.

Eine fristlose ist sehr wohl möglich, eben WENN sich diese Vorhaltungen gerichtsfest beweisen lassen. Und genau diesen Zusatz hättest du machen und müssen und nicht, wie so oft, zu versuchen dem Fragesteller einen anderen Eindruck zu vermitteln.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Ein 'Nein' ist GEGENWÄRTIG die richtige Antwort, da sich GEGENWÄRTIG die Vorhaltungen eben NICHT gerichtsfest beweisen lassen.


...........und das weißt du ganz genau? Hast du denn Kenntniss ALLER Umstände?

Ganz sicher nicht und deshalb kann weder ein NEIN noch ein JA uneingeschränkt ausreichend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ein "JA aber" ist die richtige Antwort.

Ein "NEIN" auf alle Fälle die Falsche, weil die Fristlose eben doch unter bestimmten Umständen möglich wäre.

Also Kinders hört doch auf mit dem Quatsch. :grins: Im Prinzip sind wir ja alle der gleichen Meinung.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#16
 Von 
guest123-1662
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wohnen wir auch besser und haben als Rentner auch nicht mehr so hohe Wohnkosten.

Proll, das täuscht, denn dann mußte alle Reparaturen selbst bezahlen, kannst nix mehr mindern oder sonstige Kosten prellen.



Das Konzept 'zur Miete wohnen' ist nur noch: die schlechteste Altersvorsorge der Welt für Mieter und die Beste für Vermieter.

So ist es zwar nicht, sollte es aber sein, denn VM leisten schließlich auch fast übermenschliches, - nein nicht für sich, sondern für andere!


Bei 97% aller Schimmelschäden ist der Mieter schuld

-----------------
"Wir Vermieter raten dringendst niemals an Hartzler zu vermieten. Von VM lernen heißt siegen lernen"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wie lange der Admin wohl diesmal auf sich warten lässt? :grins:

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1662
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung, villeicht ist dem nur langweilig, dann hat er wenigstens was zu tun, nur warum das weiß er selber nicht!

Bei 97% aller Schimmelschäden ist der Mieter schuld

-----------------
"Wir Vermieter raten dringendst niemals an Hartzler zu vermieten. Von VM lernen heißt siegen lernen"

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#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Selbst wenn wir jetzt mal unterstellen, daß der Sohn (beweisbar) der "Täter" ist, bleibt es dabei, daß JA die falsche Antwort ist.

Der Sohn ist genauso Mieter wie jeder andere auch. Ein Fehlverhalten gegenüber der Hausgemeinschaft bzw. dem Hausfrieden hat der Vermieter entsprechend abzumahnen.

Was bisher tatsächlich passiert sein soll, ist doch letztendlich lächerlich; es wurde weder Leib noch Leben bedroht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimmt... Das sind bisher nur sehr lästige Vorfälle, aber sobald der Typ handgreiflich wird hat TE super Chancen, besonders wenn Zeugen anwesend sind.


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#21
 Von 
Khany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So, damit hier mal mit allen Zweifeln aufgeräumt wird:
Ich habe alles, aber auch alles fotografiert.
Auf geschrieben, wann, wo und um welche Uhrzeit was passiert ist.
So weit bin ich auch schon, daß ich alles beweisen muss.
Die Nachbarn sind es garantiert nicht!
Denn die Vorfälle passieren meist nur dann, wenn er komplett alleine im Haus ist.

Fristgerecht kündigen ist also euerer Meinung nach der beste Weg?!
Ich weiß nicht, es ist doch nach

§ 543 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jede Mietvertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Ich bin nicht der Meinung, daß mir noch 3
Monate Terror zugemutet werden können, bis ich fristgerecht ausziehen kann.
Ich weiß nicht, was dieser Typ als nächstes vorhat.
Außerdem was ist denn nun mit den Vermieter. Der hat doch auch die Pflicht, daß in seinem Haus Ruhe und Anstand herrscht. Aber dieser kommt er nicht im geringsten nach.


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien

Welche Vertragspartei hat denn was verschuldet ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der Stiefsohn/Mieter stört den Hausfrieden. Normalerweise müsste der VM diesen Mieter abmahnen, dann fristlos kündigen, wenn sein Verhalten sich nicht ändert. Da es sich jedoch um die Familie handelt wird der VM sich da schwer tun.

Nur weil man sich sicher ist, dass es der Stiefsohn ist, der den Hausfrieden stört, reicht das nicht aus und ist kein 100% Beweis... Leider!

Vielleicht wacht der VM auf, wenn die anderen Mieter die Miete mindern, weil sie sich von einem Nachbarn erheblich gestört fühlen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich glaube, es ist an der Zeit, im Eingangsposting noch einmal nachzulesen:

Letztes Jahr war alles noch recht normal. Der Typ war merkwürdig, aber wir haben normal mit ihm gesprochen,
.... Mein Mann sprach ihn dann daruf an


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meine ich auch. Lapidar ausgedruckt kann ja nicht jeder einfach fristlos kündigen, nur weil es Streit mit einem Nachbarn gibt.

P.S. Wenn ihr euch habt aufhetzen lassen von dem Typ, dann ist das euer Problem. Hätte nicht sein müssen, wenn ihr sofort miteinander gesprochen hättet.

-- Editiert von Dinsche am 24.05.2008 10:21:26

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2393
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 3x hilfreich)

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