Psychoterror von geistig kranken Vermieterin

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz496767-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychoterror von geistig kranken Vermieterin

Meine Vermieterin hat die Polizei gerufen und behauptet, dass ich ihr ins Gesicht geschlagen hätte. Da sie mit im Haus wohnt wurde ich aus meiner Wohnung entfernt und bekam ein Wohnungsverbot für 14 Tage. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, weil die Behauptung nicht bewiesen und an meiner Vermieterin keine Blessuren gefunden wurden. Ein Arzt wurde von der Polizei herbeigeholt und die haben mir auch geglaubt. Nun werde ich von ihrem Lebenspartner bedroht, üble Nachrede über mich und immer wieder behauptet, ich wäre brutal ihr gegenüber.Nun schlafe ich seit Monaten bei meiner Mutter auf dem Fussboden um dem Psychoterror zu endgehen und finde keine andere Wohnung. In der Zwischenzeit war diese Vermieterin in meiner Wohnung schnüffeln und es verschwinden immer wieder Kleinigkeiten, wie Haarschampoo und so weiter, um mich mürbe zu machen. Fristlose Kündigungen waren fruchtlos, da nicht rechtens. Kfz wird zerkratzt usw. Ich bin Frührentner und bekomme ergänzende Hilfe zum Leben. Das heisst, das Amt zahlt meine Miete.Ich kann also nicht so einfach ausziehen, zumal eine Wohnung zu bekommen heutzutage verdammt schwierig geworden ist. Wie kann ich mir wo Hilfe holen? Mietervereine kommen nicht in Frage, denn wenn ich dort jetzt einsteige gelten nur Fälle ab dem Zeitpunkt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

-- Editiert von amz496767-12 am 02.08.2018 00:10

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zuerst mal sollten Sie zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen, Sie müssen Ihre Bedürftigkeit allerdings nachweisen. Damit können Sie sich für eine Zuzahlung in Höhe von etwa 15€ beim Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Vermieterin wenigstens etwas in die Schranken zu weisen. Vielleicht reicht ja schon ein anwaltliches Schreiben, um ihr Angst einzujagen.

Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Wohnungstüre wechseln. Das Schloss aufbewahren und nach dem Umzug wieder einbauen! Damit bleibt Ihr Shampoo auch da, wo Sie es hingestellt haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.829 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen