Hallo! Ich habe hier schon mehrfach Beiträge durchstöbert, wo es darum ging, in welchem Reinheitsgrad man die Wohnungt bei Auszug hinterlassen muss, allerdings scheint das von dem was im Mietvertrag steht, abzuhängen.
Bei mir steht:
Zitat:1. Die Mieträume einschließlich Fenster und Böden sind dem Vermieter sorgfältig gereinigt und mit allen Schlüsseln zu übergeben..
Ich weiß nicht, ob das der Definiton von Besenrein enstpricht. Ich habe eine zwei 2ZW Wohnung mit ca 60m² Wohnfläche bewohnt. Der Vermieter dreht wegen allem durch, zuletzt meinte der Vermieter, seine Putzfrau würde (leere Räume) 20-25 Stunden brauchen. Es gibt keinen besonderen Verschmutzungsgrad. Wenn die Fenster sauber sind und die Böden gesaugt wurden und es sonst keine groben Verschmutzungen gibt, kann der Vermieter dann noch mehr verlangen? Er wollte z.B. dass ich die Außenfassade des Geländers der Terrasse reinige und solche Späße. In seiner Welt, muss die Wohnung blitzen und gold funkeln nachdem ich raus bin...
-- Editiert von Acryl am 25.11.2019 12:19
-- Editiert von Acryl am 25.11.2019 12:20
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