Hallo!
Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung und planen eine Renovierung. In allen Räumen (auch an Decke) ist Rauhfaser angebracht, die sich teils ablöst. Wir vermuten, dass ein Farbanstrich dieses Problem verstärken wird bzw. die Tapete nicht mehr streichfähig ist. Wir möchten die Tapete also abnehmen und entweder neu tapezieren oder (wäre uns lieber) glatt verputzen.
Wir haben nun probeweise ein kleines Stück Tapete entfernt und mussten feststellen, dass der darunterliegende Putz komplett bröselig und uneben ist, an der Tapete hängen bleibt und vermutlich nicht ohne weiteres erneut tapeziert werden kann.
Ist der Vermieter
hier in der Pflicht den Putz in stand zu setzen? Auch wenn wir eventuell keine erneute Tapete auftragen, sondern nach Glättung die Wände nur streichen, bzw. vorher fachgemäß vorbeireiten und dann streichen lassen?
Zur Wohnung: Altbau vor 1918, sehr hohe Decken und wirklich überall samt Decken tapeziert.
Putzschäden unter Tapete / wer haftet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWir vermuten, :
Vermutungen sind immer eine schlechte Basis.
Zitatdie sich teils ablöst. :
Muss man sich wie genau vorstellen? Kleine Ecken, große Flächen, ... ?
ZitatIst der Vermieter hier in der Pflicht den Putz in stand zu setzen? :
Bröseliger Putz ist grundsätzlich erst mal eine Sache des Vermieters.
Eventuell hängen die Probleme auch zusammen.
Wir können ja vorerst nur vermuten, dass ein Farbanstrich nicht haften wird und wollen deswegen vorsorglich die Tapete abnehmen. Soweit sehe ich da kein Problem, da wir hierzu ja berechtigt sind, nach Mietvertrag auch verpflichtet (Klauseln sind gültig, haben es beim Mieterbund überprüfen lassen).
Zitatdie sich teils ablöst. :
Muss man sich wie genau vorstellen? Kleine Ecken, große Flächen, ... ?
An der Decke lösen sich die Bahnen zu 60-70% an den Rändern/ zwischen den einzelnen Bahnen. An den Übergängen von Decke zur Wand ebenso.
An den Wänden sind so ca 30- 40% Ablösungserscheinungen (zwischen den Bahnen).
Unsere Sorge ist, die gesamte Tapete abzunehmen und nicht neu tapezieren oder verputzen zu können, weil der Untergrund das nicht hält. Wenn jedoch der Vermieter dafür zuständig ist, wäre es eine andere Sache.
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Für den Untergrund/Putz ist klar der Vermieter zuständig.
Schönheitsreparaturen müssen allerdings fachgerecht ausgeführt werden - dazu gehört eine Untergrund-Beurteilung/Putzprobe sowie eine sachgerechte Untergrund-Behandlung
https://www.maleranstrich.de/untergrundpr%C3%BCfung-1/putzuntergr%C3%BCnde-ohne-anstrich-und-tapete-pr%C3%BCfen/
Ich würde erstmal hinter einem größeren Schrank probehalber die Tapete entfernen und prüfen, ob hier tatsächlich der Putz mangelhaft ist.
Sich lösende Tapete kann z.B. auch an nicht-fachgerechter Tapezierung oder zu hoher Raumluftfeuchte liegen oder einfach weil schon zu viele Farbaufträge drauf sind.
Aber natürlich kann Putz auch "verbraucht" sein - nicht mehr haftfähig, sandend - da "rettet" i.d.R. eine entsprechende Behandlung.
Erst wenn der Putz nicht mehr durch entsprechende Behandlung "gerettet" werden kann oder zu verbraucht ist, ist der Vermieter in der Pflicht.
Wie alt ist denn die Wohnung? wie alt der Putz? welcher Putz (Kalk oder Gips?)
Aber - dir scheint auch eine bauliche Änderung im Kopf herumzuspucken
wenn ich dich richtig verstehe, dann beabsichtigst du einen zum Tapezieren vorgesehenen Putz nicht wieder zu tapezieren sondern mit einem Oberflächenputz zu versehen.
Da musst du natürlich deinen Vermieter fragen
Ich halte davon bei Mietwohnungen überhaupt nichts
> Mieter wechseln, jeder schlägt mal irgendwo Nägel rein oder setzt Dübel, durch die Ausbesserungen sieht so eine Putzoberfläche nach wenigen Jahren aus "wie Hund", da die Ausbesserungen eben nicht unter einer Tapete verschwinden
> d.h. Oberflächenputz muss auch öfter mal erneuert werden! das ist wesentlich aufwändiger und teurer als ab und an mal neue Tapeten
Im Zweifel bist du bei solchen Veränderungen bei Mietende rückbaupflichtig!
hier werden gleich beide Punkte angesprochen
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-auf-Schadensregulierung-nach-Mieter-Auszug--f212535.html
Danke @Lollle.
Das ist schon sehr hilfreich.
Die Tapete war schon bei Einzug an den Wänden, wir können nicht beurteilen ob das alles fachgerecht ausgeführt wurde oder ob der Putz das Problem ist.
Oberflächenputz statt Tapete möchten wir nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters anbringen. Ansonsten bleibt es bei einer neuen Tapete.
Die Wohnung ist in einem Haus, das vor 1918 erbaut wurde. Genaues Jahr ist nicht bekannt. Berliner Altbau. Der Putz ist grau/braun, sehr grob, sandig und zerfällt quasi bei der kleinsten Berührung. Das jedoch nur an einer kleinen Stelle, die wir probeweise von Tapete befreit haben. Ich kann nicht beurteilen wie der Rest aussehen wird.
Richtig.ZitatOberflächenputz statt Tapete möchten wir nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters anbringen. :
Auch richtig.ZitatAnsonsten bleibt es bei einer neuen Tapete. :
In beiden Fällen empfehle ich:
Teilt dem Vermieter mit, was ihr vorhabt und was ihr jetzt *vorgefunden habt*. Bittet ihn um Ortsbesichtigung und Entscheidung.
Ich meine, hier ist vorbeugen besser als Heulen...
Wenn sich die Tapeten ablösen und der Putz darunter "bröselig" ist, dann dürfte das eher eine Vermietersache sein! Das fällt auch nicht unter regelmäßiger Schönheitsreparaturen. Durch die gewöhnliche Nutzung einer Wohnung fällt nach zwei Jahren die Tapete nicht von der Wand.
Also scheinen hier eher allgemeine Baumängel oder eine "ungewöhnliche" Nutzung der Wohnung vorzuliegen. Wenn ihr also nicht regelmäßig eure Wohnung in ein Dampfbad verwandelt dürfte hier ein Baumangel vorliegen.
Ich würde also auf keinen Fall mit den Arbeiten beginnen sondern den Vermieter über den Zustand informieren. Dann muss man schauen ob man zu einer verständigen Lösung kommt.
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