Qualifizierter Zeitmietvertrag?

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
chgr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Qualifizierter Zeitmietvertrag?

Hallo,

ich möchte mir als angehender Student eine Wohnung suchen.
Ich habe nun ein Angebot mit einem Mietvertrag, der eine Mindestmietdauer von 3 Semestern vorsieht.

Da ich eventuell nach dem 1. oder 2. Semester die Uni wechseln möchte und damit auch die Wohnung, interessiert mich nun, inwieweit ich innerhalb dieser 3 Semester kündigen kann?
Ich denke die 3 Monatige Kündigungsfrist steht mir nicht zu, da dies ein Zeitmietvertrag ist, oder?

Ich habe jedoch auch gelesen, dass für einen "qualifizierten Zeitmietvertrag" im Vertrag ein Grund für die Befristung vorliegen muss. Dies kann ich jedoch nicht finden.

Ist dies dann im Ernstfalle ein unbefristeter Mietvertrag?

Danke für alle Tipps!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Vorsicht: eine Mindestmietdauer (Vertrag ist an sich unbefristet, kann aber nicht vor einem bestimmten Termin gekündigt werden) ist kein Zeitmietvertrag. Ein befristeter Ausschluß des Kündigungsrechts ist bis zu einer Dauer von vier Jahren weiterhin ohne besonderen Grund zulässig - bitte in den entsprechenden Beitrag hier rechts am Rande schauen.

Gerade weil man während der Studienzeit manchmal kurzfristig aus den verschiedensten Gründen umziehen muß oder will, würde ich bei Mietverträgen mit so einer Klausel sehr vorsichtig sein und sie lieber nicht abschließen.

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