Hallo,
ich bewohne im Moment ein 1.-Zimmerappartment mit ca. 23m² und bin im 8.Monat schwanger. Bisher habe ich auch leider noch keine neue Wohnung finden können. Mir wurde zwar mehrfach von Wohnungsamt und Beratungsstelle gesagt, das ich wegen der Geburt eines Kindes nicht aus der Wohnung hinausgeworfen werden kann.
Nun habe ich aber auch erfahren, das Vermieter die Möglichkeit haben die Wohnung wegen Überbelegung zu kündigen, was ja der Fall ist. Das Appartementhaus wird von Einzelpersonen bewohnt, Kinder gibt es hier keine.
In meinen Mietvertrag steht auch eindeutig, das nur eine(!) Person die Wohnung bewohnen darf.
Welches Recht ist hier vorrangig: das des Vermieters wegen Überbelegung zu räumen, oder das Recht mit Kind nicht hinausgeworfen zu werden? Muß ich mit der Räumung rechnen.
grüße
susanne
Räumungsklage wegen Nachwuchs?!
10. Juli 2002
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Frage vom 10. Juli 2002 | 15:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage wegen Nachwuchs?!
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#1
Antwort vom 10. Juli 2002 | 18:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist für den Vermieter ein Kündigungsgrund, wenn die Wohnung überbelegt ist, das ist eindeutig. Das dürfte aber in diesem speziellen Fall nicht gegeben sein, denn wieviel Platz nimmt ein Neugeborenes Baby schon weg? Du bist ja sowieso auf der Suche nach einer größeren Wohnung, das wird also kein Dauerzustand bleiben. Allein schon aus sozialen Aspekten wird kein Richter einer Räumungsklage stattgeben.
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