Hallo,
ich habe zum 31.07.2002 meine Wohnung gekündigt. Da es mit dem Hausverwalter seit einiger Zeit Unregelmäßigkeiten gibt, befürchte ich meine Mietkaution nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu erhalten.
Es gibt keine Mietrückstände/Nebenkostenforderungen im Gegenteil ich warte immer noch auf die Auszahlung einer BK-Gutschrift.
Der Renovierungspflicht komme ich lt. Mietvertrag auch nach .
Kann der Hausverwalter in jedem Fall die "Überlegungs"-Frist von 6 Monaten ausschöpfen??
Wenn der Hausverwalter bei der Übergabe im Übergabeprotokoll keine Beanstandungen festhält, muß er dann nicht die Kaution zurückgeben??
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus
berger
Rückgabe der Mietkaution
5. Juni 2002
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Frage vom 5. Juni 2002 | 20:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe der Mietkaution
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#1
Antwort vom 6. Juni 2002 | 14:26
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Wohl, nein. Eine letztendliche Abrechnung der Nebenkosten ist dem VM in der Regel bei Auszug nicht möglich. Die Rechtssprechung hat den VM eine maximale Frist zur Bezifferung etwaiger Restansprüche von 6 Monaten eingeräumt.
Von daher könnte allenfalls eine Abschlagszahlung gefordert werden, wenn in der Vergangenheit nur Rückzahlungen der Nebenkosten anfielen und ansonsten keine Streitpunkte vorliegen. Klagen würde ich darauf jedoch nicht, da solche Verfahren länger brauchen als der Ablauf der 6-Monatsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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