Guten Morgen zusammen,
ich habe hier vor ein paar Wochen eine Frage zu den vorhandenen Stühlen in meiner Wohnung eine Frage gestellt. Diese sind laut Mietvertrag inkl. der EBK verliehen und unentgeltlich dem Mieter überlassen.
Ich habe nach meinem Post meine Vermieterin über den Schaden informiert.
Leider gab es von Ihr keine Antwort darauf.
Nun ist es so, dass ich aus persönlichen Gründen in eine andere Wohnung ziehen werde. Gekündigt wurde bereits. Auszug wäre in 2 Monaten.
Die Kündigung wurde natürlich bestätigt, aber über die Stühle verlor die VM kein einziges Wort.
Könnte Sie rein theoretisch jetzt noch oder zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beendigung des Mietverhältnis darauf zurückkommen und eventuell Schadensersatz dafür verlangen?
Mietverein ist bei dem ganzen Thema da leider überhaupt nicht hilfreich.
Ich danke für Antworten.
Liebe Grüße
RE: Normale Abnutzungen der Stühle?
1. Februar 2025
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Frage vom 1. Februar 2025 | 03:15
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
RE: Normale Abnutzungen der Stühle?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2025 | 09:29
Von
Status: Lehrling (1501 Beiträge, 259x hilfreich)
ZitatKönnte Sie rein theoretisch jetzt noch oder zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beendigung des Mietverhältnis darauf zurückkommen und eventuell Schadensersatz dafür verlangen? :
HVS würde jetzt sagen: klar verlangen kann man ja alles, aber...
Warum soll sich an der damaligen Antwort jetzt was geändert haben?
Hab's nur kurz überflogen und da war doch der Tenor dass die Klausel ungültig ist.
Und zusätzlich handelt es sich um normale Abnutzung (ja, ich habe auch so Kunstlederstühle, deren Bezug mittlerweile auseinanderbröckelt. Ist bei Kunstleder üblich)
#2
Antwort vom 1. Februar 2025 | 12:01
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHab's nur kurz überflogen und da war doch der Tenor dass die Klausel ungültig ist. :
Die Sache ist, dass der Mietverein der meinung ist, die Klausel wäre rechtens, da nicht nur Verleih in der Klausel steht, sondern auch für die Entgeltliche Nutzung überlassen.
Hab halt bisschen Schiss, das da was kommen könnte und Finanziell wäre ein Rechtsstreit gerade nicht optimal.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Februar 2025 | 12:03
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)
ZitatKönnte Sie rein theoretisch jetzt noch oder zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beendigung des Mietverhältnis darauf zurückkommen und eventuell Schadensersatz dafür verlangen? :
Ich prognostiziere einen Kauf von neuen Stühlen und den Abzug des Kaufpreises von der Kaution nach dem Ende des Mietverhältnis.
#4
Antwort vom 1. Februar 2025 | 13:21
Von
Status: Lehrling (1078 Beiträge, 126x hilfreich)
Letztendlich dürfte es jetzt (bei Auszug) doch egal sein ob die Stühle nur "unentgeltlich überlassen" oder Teil der Mietsache waren.
Wenn der Mangel an den Stühlen durch normale Abnutzung entstanden ist dann braucht der Mieter nichts zu zahlen, wenn der Schaden jedoch durch unsachgemäße Behandlung von Mieter zu verantworten ist dann muss der Mieter für die Kosten aufkommen.
In keinem Fall jedoch muss jedoch für die Anschaffungskosten neuer Stühle bezahlen, es wäre der Zeitwert zu ersetzten.
PS: Der in der anderen Frage angesprochene Lederschaden deutet jedoch eher auch einen ganz normale altersbedingte Abnutzung hin!
-- Editiert von User am 1. Februar 2025 13:22
#5
Antwort vom 2. Februar 2025 | 14:32
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)
Zitatn keinem Fall jedoch muss jedoch für die Anschaffungskosten neuer Stühle bezahlen, es wäre der Zeitwert zu ersetzten. :
Wenn die Stühle zum sitzen nicht mehr taugen, muss der Mieter wieder 2 Stühle hinstellen, die zum sitzen tauglich sind.
#6
Antwort vom 2. Februar 2025 | 16:37
Von
Status: Gelehrter (10470 Beiträge, 4641x hilfreich)
Nein, ganz sicher nicht. Dafür gibt es ziemlich sicher keinen Rechtsgrund.ZitatWenn die Stühle zum sitzen nicht mehr taugen, muss der Mieter wieder 2 Stühle hinstellen, die zum sitzen tauglich sind. :
#7
Antwort vom 2. Februar 2025 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)
ZitatWenn die Stühle zum sitzen nicht mehr taugen, muss der Mieter wieder 2 Stühle hinstellen, die zum sitzen tauglich sind. :
Das ist einfach nur Blödsinn.
#8
Antwort vom 3. Februar 2025 | 04:41
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)
ZitatDas ist einfach nur Blödsinn. :
Nicht unbedingt. Ich betone wenn
Angenommen, die Stühle wurden einwandfrei an den Mieter übergeben, bei Rückgabe fehlt die Lehne von den Stühlen o.ä. Also verliert der Stuhl seine Sitzfähigkeit.
Die Vermieterin hätte in diesem Fall Anspruch auf 2 Stühle mit Sitzfähigkeit. Müssen ja nicht neu sein. Naturalrestitution
Andere User sehen das anders. Alles OK.
itzfähigkeit
#9
Antwort vom 3. Februar 2025 | 06:50
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 97x hilfreich)
ZitatWenn die Stühle zum sitzen nicht mehr taugen, muss der Mieter wieder 2 Stühle hinstellen, die zum sitzen tauglich sind. :
Spinnen wir den Gedanken doch mal weiter. Der Mieter sammelt 2 Stühle vom Sperrmüll und stellt die in die Küche. Man kann drauf sitzen, aber die sind voller Flecken, wackeln und halten geschätzt noch ein Kleinkind mit 20kg aus. Und dann ist der Mieter fein raus. Oder könnte es sein, dass das vielleicht so doch nicht richtig ist? Was, wenn die Vermieterin damit nicht einverstanden ist sondern gerne was Vergleichbares hätte, was auch vorher schon vorhanden war? Verstehst Du das Problem bei Deiner Aussage?
ZitatNaturalrestitution :
Ja, das gibt es. Aber das entscheidet nicht der Mieter, was die Vermieterin als Naturalrestitution zu akzeptieren hat. Das entscheidet die Vermieterin. Wenn die Abnutzung der besagten Stühle also über das hinausgeht, was durch eine vertragsgemäße Nutzung abgedeckt ist, dann stellt die Vermieterin 2 neue Stühle hin und kann anschließend vom Mieter den Zeitwert der alten Stühle fordern. 2 komplett neue Stühle auf Kosten des Mieters gibt es aber überhaupt nicht. Nicht mal wenn:
ZitatAngenommen, die Stühle wurden einwandfrei an den Mieter übergeben, bei Rückgabe fehlt die Lehne von den Stühlen o.ä. :
Wie das hier in diesem Fall einzuschätzen ist, hat Gerd61 in #4 meiner Meinung nach sehr gut beschrieben.
ZitatAndere User sehen das anders. Alles OK. :
Was siehst Du denn jetzt explizit anders als alle anderen hier, dass Dich zu Deiner komplett abweichenden Einschätzung bringt?
#10
Antwort vom 3. Februar 2025 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41021x hilfreich)
ZitatAngenommen, die Stühle wurden einwandfrei an den Mieter übergeben, bei Rückgabe fehlt die Lehne von den Stühlen o.ä. :
Man kann natürlich versuchen noch mit der Brechstange was hinzuklöppeln, anstatt beim Sachverhalt zu bleiben.
Aber selbst das hilft hier nicht
ZitatDie Vermieterin hätte in diesem Fall Anspruch auf 2 Stühle mit Sitzfähigkeit. :
Nein, hat sie nicht, da dazu die Rechtsgrundlage fehlt (siehe § 249 Abs. 1 BGB).
ZitatNaturalrestitution :
"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Wenn man Worte verwendet, sollte man zuvor auch deren Bedeutung verstanden haben. Hat man sie nicht verstanden, hilft auch keine Fettschrift ...
#11
Antwort vom 3. Februar 2025 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (37084 Beiträge, 6235x hilfreich)
Du wirst den Schiss aushalten müssen, bis die Übergabe an den VM erfolgt. Wir kennen deinen VM nicht.ZitatHab halt bisschen Schiss, das da was kommen könnte :
Man kann in deinen anderen Beiträgen nachlesen, was du in dem knappen Jahr schon alles versucht hast...
Du bist erst im Frühjahr 24 eingezogen, da gab es bereits die Stühle--- die waren offenbar nicht neu. Denn schon im September 24 gab das Kunstleder seinen Geist auf.
Zum Auszug wirst du die *alten* Stühle aus dem Keller holen, an den Tisch stellen--- und abwarten, was wird.
Eine Mietminderung hast du kürzlich hier auch erfragt, aber wohl nicht *durchgezogen*, oder?
Melde dich doch wieder, wenn es Diskussion wegen der Stühle mit dem VM gibt.
Es muss längst kein Rechtsstreit draus werden.
#12
Antwort vom 3. Februar 2025 | 14:05
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine Mietminderung hast du kürzlich hier auch erfragt, aber wohl nicht *durchgezogen*, oder? :
Doch wurde durchgezogen.
Heizkörper wurde danach repariert. Manchmal hilft wohl harter Nachdruck..
Miete wurde aber nicht gekürzt, da man sich relativ schnell den Problemen gewidmet hat.
Der VM ist leider dafür bekannt (zahlreiche negative Google-Rezensionen), sich nicht bei Problemen zu melden oder irgendwas zu ändern. Hat man leider zum Einzug nicht für voll genommen... Deswegen schnell wieder ausziehen.
Mal sehen, ich werde hier das Ergebnis mitteilen.
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