Hallo
folgendes Problem. Jemand mietet in einem Gewerbeobjekt eine Fläche zur Lagerung an. Auf dieser Fläche stehen vom Vormieter noch Gegenstände, welche vom jetzigen Mieter geduldet werden, da nicht die ganze Fläche benötigt wurde. Der Vormieter hat noch weitere Flächen im Gebäude angemietet. Nun erhielt der Mieter die Kündigung. Dem Vormieter wurde ebenfalls gekündigt.
Der Mieter hat alle seine Sachen von der Fläche geräumt. Die des Vormieters stehen weiterhin dort.
Wem werden die Kosten einer Räumung der noch vorhandenen Sachen in Rechnung gestellt. Dem Mieter oder dem Vormieter?
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Kosten einer Räumung
13. Januar 2011
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Frage vom 13. Januar 2011 | 18:31
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 60x hilfreich)
Kosten einer Räumung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2011 | 19:05
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 17x hilfreich)
Eine Ganz böse Frage!
Der Vormieter ist aus dem Vertrag raus und wenn der Mieter nicht bemängelt hat, das der Vormieter die Halle nicht räumt, darf der Vermieter davon ausgehen, das die zurück gelassenen Gegenstände dem letzten Mieter gehören.
Der Mieter hat es ja auch geduldet, weil er nicht den ganzen Platz braucht!
Es bleibt dem letzten Mieter eigendlich nur die Möglichkeit, dem Vormierter Druck zu machen, das er seinen Kram entfernt, weil einfach so beseitigen, vor allem ohne Fristsetzung, geht nicht!
Aber eventuell weiß ja jemand noch einen besseren Rat.
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