Räumung - was kommen da jetzt für Kosten auf mich zu?

6. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schnubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumung - was kommen da jetzt für Kosten auf mich zu?

Hallo, ich bin nue hier und habe mir gedacht: Evtl kann dir ja hier jemand Informationen zukommen lassen.
Ich wurde aussordentlich gekündigt weil ich meine Miete nciht bezahlen konnte. Ich suchte das Gespräch mit dem Vermieter, allerdings ließ sich dieser nicht erweichen. So kam es wie es kommen musste: Räumungsklage, dieser wurde stattgegeben, dann flatterte mir der Termin zur Zwangsräumung ins Haus.
Ich bin daraufhin sofort ausgezogen und habe die Wohnung fast komplett geleert. (Couchgarnitur ist noch drin)
Da ich den Vermieter icht mehr erreichen konnte, habe ich die Schlüssel in seinen Briefkasten geschmissen, zusammen mit einem Brief. Nun ist der Termin der Zwangsräumung abgelaufen und ich wollte nunmal wissen was da jetzt für Kosten auf mich zukommen, also Spedition, GV usw.

Vielen Dank im voraus!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Schnubbi,

damit der Gerichtsvollzieher eine Räumung durchführt, muss der Gläubiger/Vermieter einen Vorschuss leisten, der die maximal anfallenden Kosten deckt. Dieser Kostenvorschuss ist z.B. abhängig von der Wohnungsgröße. Als Anhaltswert rechne ich mit 1.000 EUR + 1.000 EUR pro Zimmer.

Nach der Räumung ermittelt dann der Gerichtsvollzieher die tatsächlich angefallenen Kosten und stattet den zuviel bezahlten Betrag zurück. Das Problem ist dabei, dass erhebliche Kosten anfallen auch wenn es nichts mehr zu räumen gab, da der Räumungstrupp eben bestellt wurde und bezahlt werden muss.

Wenn ich Deine Zeilen richtig interpretiere, dann wurdest Du zur Räumung verurtelt. In diesem Fall kann der Gläubiger die Vollstreckungskosten (z.B. Räumung) gegen Dich geltend machen.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
Schnubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die rasche Antwort.
Ja du hast recht, ich bin verurteilt worden. Die Wohnung war bzw. ist eine 2 Zimmerwohnung, wie gesagt es steht nur eine Couchgarnitur in der Wohnung. Das heißt ich müsste 2000 Euro bezahlen wenn ich dich richtig verstanden habe?

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Rein aus Neugierde : Wie kann man es soweit kommen lassen?

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#4
 Von 
Schnubbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja sagen wir mal so: Einerseits natürlich pure Dummheit, das gebe ich zu, andereseits hatte ich private Probleme die mich immer wieder zurückgeworfen haben (Trennung, Tod des Vaters) alles in allem ein richtig schlimmes Jahr für mich :-(

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#5
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Schnubbi,

ja, ich würde die Kosten grob bei ca. 2.000 EUR sehen. (Weiss das aber nur aus der Theorie, bei mir ist es bisher nicht soweit gekommen)

Gruss, JoKu

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich bin bei 4.500€, bisher, ich weiss es aus der Praxis.

Daher ist mein Respekt vor diesen Personen nicht allzu gross.

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#7
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

@det11
hat sich `ne Ratte eingenistet - verjag se!!! Drück dir die Daumen, kenn` das.

Das sich viele Vermieter bei solchen Summen nicht mehr erweichen lassen ist ja wohl verständlich. Hat ja auch nicht jeder`en Geld*******r - und selbst wenn...

Ihr schadet mit solchen Aktionen anderen ungemein!
Trennung, Tod in der Familie des Vermieters sind doch auch für Mieter keine Gründe irgendwelche Miseren zu ertragen, wobei hier der finanzielle Ruin für sie nicht mal an erster Stelle steht.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Es sind ja nicht nur die Räumungskosten, die auf Dich zukommen.

Du bist zur Räumung verurteilt worden, daher wird es auch Anwalts- und Gerichtskosten geben. Das können alleine mehrere tausend Euro sein.

Wegen der Räumungskosten kannst Du noch Glück haben, dass der Vermieter das Ganze rechtzeitig abgeblasen hat und somit keine nennenswerte Kosten aus dieser Ecke anfallen.

Das kommt etwas darauf an, wieviel Zeit zwischen Schlüsselabgabe und Räumungstermin noch lag.

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