Räumung einer Mietwohnung ohne Titel durch den Vermieter

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nachtfalter32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumung einer Mietwohnung ohne Titel durch den Vermieter


Hallo zusammen,

wir beabsichtigen die Wohnung unseres 'Mietnomaden' ohne Titel zu räumen:

Hintergrund:
- der Mieter zahlt nicht die Miete
- der Mieter hat immer noch nicht die Kaution gezahlt
- der Mieter hat uns persönlich bedroht
- der Mieter hat uns mitgeteilt, dass er die Kaution niemals zahlen wird obwohl er zu Beginn des Mietverhältnisses uns versichert hat die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen

Jetzt unsere Frage:
1. Hat von Ihnen jemand dies schon einmal erlebt bzw. hat es genauso gemacht wie wir es beabsichtigen und
2. Wenn jemand von Ihnen eine Räumung ohne Titel durchgeführt hat, was ist Ihnen dann passiert (Anzeigen und gerichtliche Anordnungen usw.)

Vielen Dank für Ihre Antworten

Nachtrag:
Der Mieter hat von bereits die fristlose Kündigung erhalten und hätte eigentlich gestern ausziehen müssen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist natürlich übel... Auf jeden Fall sollten Sie SOFORT Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Vielleicht (wahrscheinlich sogar) haben die Mieter das schon öfters gemacht.

Ohne Titel räumen geht leider trotzdem nicht, sonst machen Sie sich selbst strafbar, und das wollen Sie ja sicher nicht.

Sie müssen eine Räumungsklage bei Gericht erwirken. Dazu bedient man sich am besten eines Anwalts. Dieser kann auch das gericht bitten, einen möglichst frühen Termin zur Verhandlung anzusetzen, damit das alles nicht zu lange dauert. nach dem urteil müssen sie das Urteil durch den gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Nutzen Sie hierzu unbedingt das sogenannte 'berlinder Modell', damit die sache billig bleibt.

Tun Sie nichts unüberlegt oder eingenmächtig, auch wenn Ihnen das am liebsten wäre, aber damit kommen Sie in Teufels Küche. Echte Mietnomaden kennen im Zweifel Ihre rechte und würden sich mit einer Anzeige wehren.

Ich empfehle Ihnen daher dringend, einen Anwalt aufzusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachtfalter32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich versuche schon seit Tagen meinen Vater (er ist der Vermieter) davon zu überzeugen doch den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Es handelt sich in unserem Fall um ein 2-Familienhaus mit zwei Parteien (EG und OG). Zusätzlich wohnen wir in einem zweiten Haus auf dem selben Grundstück.
Die Mieter im OG zahlen immer und sind sehr zuverlässige und respektable Leute. Leider hat der Mieter im EG es bereits geschafft, dass die Mieter im OG ausziehen wollen, sollte der Mieter im EG nicht verschwinden.

Mein Vater ist der Ansicht, dass die Räumung ohne Titel der einzigste Weg ist den Mieter im EG loszuwerden.

Falls Sie noch weitere Argumente zu diesem Thema haben, teilen Sie diese bitte mit.

Vielleicht kann ich meinen Vater dann doch noch abhalten diesen, dank der deutschen Mietgesetze, illegalen Weg ein zu schlagen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

wenn er ohne Titel geräumt wird, kann er sich mit Hilfe der Polizei wieder Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen. Was hat Ihr Vater dann gewonnen?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ihr vater würde sich selbst nur unglücklich machen. Diese Mieter sind es doch nicht wert, sich selbst strafbar zu machen.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, dass ist der einzigst sinnvolle Weg. Natürlich dauern Räumungsklagen seine Zeit, aber ich habe es auch schon erlebt, dass in 6-8 Wochen die ganze sache einschließlich Räumung über den Tisch ist. Das ist zwar nicht ganz representativ, aber wenn das gericht mitspielt, geht das alles..



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Blocki,

Wenn dein Vater dies noch nie gemacht hat und auch keiner beigewohnt hat

Wie kommst Du darauf, daß Nachtfalter adoptiert ist ?

(Hätte Dich garnicht für so bibelfest gehalten).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Häh ?




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Du bist also nicht bibelfest.

(Obwohl das meiner Meinung nach in der Juristerei, zumindest früher, auch so bezeichnet wurde).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

och.. eigentlich halte mich durchaus für bibelfest... ;) ich kann nur deine Gedankengänge grad nicht nachvollziehen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn der Vater es noch nie gemacht und auch noch keiner beigewohnt hat, wie ist dann eigentlich Nachtfalter entstanden (künstliche Befruchtung jetzt mal außen vor gelassen) ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

aaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhh

Jo, is klar...

Also bei dir im kopf ist offensichtlich wirklich einiges etwas verquert... ;)

:crazy:



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich habe nur den wörtlichen Text zitiert.

(Schätze nun mal die präzise Sprache).

('Beleidigende', aber gleichwohl unangreifbare, Schriftsätze sind mein Spezialgebiet).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Mit Räumungsklage dauert es ja ewig und kostet. Was kostet es, einen Umzugswagen zu mieten, mit 3 Packern die Wohnung räumen und 10 km weiter in der Pampa abladen? Eine Ordnungsstrafe zahlen? Schloß wechseln?
Kommt man so nicht günstiger weg?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Warum kann man das Mietrecht eigentlich nicht dem Hotelgewerbe angleichen ?

Dort packen sie dir auch die Koffer und setzen dich vor die Tür.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da erlangt man auch keinen (ausschließlichen) Gewahrsam am Hotelzimmer... :)


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann muß genau das dringend geändert werden.

keinen (ausschließlichen) Gewahrsam am Hotelzimmer

Wegen der Zimmermädchen ?



-- Editiert von Morthingale am 10.02.2008 21:11:45

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

ans andere Ende der Republik

Dominikanische ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Würde mich auch mal interessieren. Ich würde so eine Zwangsräumung ohne mit der Wimper zu zucken durchführen. Auch ohne Titel. Leider zahlen alle Mieter immer pünktlich, so dass ich da keinerlei Erfahrungen habe.

Ein Geschäftspartner hat mal einen geräumt und musste soweit ich ihm das abkaufen konnte 5000 Euro Strafe zahlen. Die sollte es einem Wert sein.

Mal eine Frage zum "Berliner Modell". Ich habe auf einige Gebäude eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die sind nicht gerade günstig (pro Haus um die 1000 Euro pro Jahr).

Wenn man sich der Versicherung gegenüber verpflichtet, eine Räumung nach dem "Berliner Modell" durchzuführen ist dann was bezüglich der Prämien zu machen ?.

Bitte keine off-topics mehr. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Nachtfalter, schreib mich doch mal unter

det11@gmx.de

an :-))

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Wo, in der Apotheke?
Ich zahle für jede WHG ca. 46.-€ p.a.
Was hat das Berliner Modell damit zu tun?

Die Höhe der Prämie hängt damit zusammen, wieviel Ertrag die Wohnungen jeweils bringen. Größere Wohnung -> Mehr Beitrag.

Manche meiner Wohnungen sind über 130 Quadratmeter gross und die kriegt man nicht für 46 Euro pro Jahr versichert.

Und wenn man viele grosse Wohnungen pro Haus hat --> noch mehr Beitrag. Eigentlich ganz simpel.

Das "Berliner Modell". Tja, wie hängt das damit zusammen. Meine Vermieterrechtsschutzversicherung steht laut den AGBs für die Vorauszahlung an den Gerichtsvollzieher ein.

Also : Sie würde die Hohen Kosten für Einlagerung etc. übernehmen und sie dann vom Mieter wieder einklagen.

Wäre dieses "Berliner Modell" tragfähige Grundlage und ich würde mich verpflichten es zu nutzen, dann wäre das Risiko der Versicherung die viel höhere Vorauszahlung an den Gerichtsvollzieher, die sich ohne das Berliner Modell ergibt nicht mehr da.

Es könnte sich somit eventuell auch was an den Prämien zum Guten wenden, da die Kosten pro Räumung (also pro Schadensfall) für die Versicherung geringer wären.




0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

hmmm... ist die HUK-Versicherung..


Hatte so pro forma mal einen Vergleich im Internet angestellt, aber da gaben sich die verschiedenen Versicherungen untereinander nicht so sehr viel im Bezug auf die Beitragshöhe und weil ich bei der HUK alles mögliche versichert hatte und den Tarif für öffentlichen Dienst habe, dachte ich dass sei günstig...

Vielleicht habe ich auch einfach nicht genügend Wohnungen oder so um einen anderen Tarif zu kriegen. Insgesamt habe ich von allen Wohnungen aber auch nur 23 versichert.

Lernt man immer was dazu. Muss ich vielleicht mehr suchen, weil die Prämien sind schon recht üppig im Jahr...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch klar bin ich Mitglied bei Haus und Grund.

Hatte die Werbung der HDI im Heft von Haus und Grund gesehen. Ich hatte sogar extra auf der Geschäftsstelle bei uns nachgefragt.

Aber leider ist unser Verein in meiner Stadt nicht so aktiv und die hatten keinerlei Ahnung davon.

Ich habe mir das mit der HDI aber schon vorgemrkt um mal nachzufragen.

Bin nur durch diverse Renovierungsaktionen noch nicht dazu gekommen.

Werde ich dann mal nachholen (müssen).

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Räumung auf offiziellem Wege ist sehr langwierig und auf jeden Fall sehr teuer. Wenn eine Mutter mit Kindern drin wohnt, noch längerwieriger und teurer. Mit Mietverlust, solange die Nomaden noch mietfrei drin wohnen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc. etc. sind ruck zuck 10.000,00 € zusammen, und das ist sicherlich die Untergrenze. Und sei Dir sicher: das Geld siehst Du nie wieder. Den Gerichtstitel (auch wenn 30 Jahre gültig), kannst Du Dir an die Wand nageln. Und wie sieht es während dieser Zeit aus mit Deinem Nervenkostüm?? Ich kenne das alles. Bin das Vermieten so leid!!
Frage: Lieber ein Schrecken ohne Ende, oder ein Ende mit Schrecken??

Deinen Vater kann ich verstehen.
Manchmal macht es Sinn, auf die (erfahreneren) Eltern zu hören...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
sind ruck zuck 10.000,00 € zusammen, und das ist sicherlich die Untergrenze


Unsinn. Erstens braucht man bei einer Räumungsklage keinen Anwalt, denn bei einer derart eindeutigen rechtslage geht das auch ohne. Und mit dem Berliner Modell kostet das Räumen auch nicht viel, da man ja keinen Transporter und keine Lagerung von Möbeln mehr bezahlen muss.

Und wenn das gericht kein schriftliches Vorferfaren macht, sondern einen frühen ersten termin ansetzt, dann dauert das auch bei gericht nicht lange.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12