Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen in einem sehr alten Haus (meine Eltern , meine Freundinn und ich). Meine Eltern haben dort seit DDR Zeiten eine Wohnung gemietet und irgendwann vor 10 Jahren per mündlichen Absprache mit unserem Vermieter die Mitnutzung der gegenüberliegenden Wohnung vereinbart. Auch ein Mietvertrag wurde dem Vermieter angeboten. Dieser hat jedoch nie einen solchen gewollt.
Diese Räume nutzen nun seit geraumer Zeit meine Freundinn und ich.
Heute lag ein brief im Briefkasten das er uns auffordert die Wohnung zu räumen da es keinerlei Nutzungsvereinbarung mit mir oder meiner Familie gibt.
Das ganze soll bis 22.06 geschehen.
Zudem schreibt er das er bei Gericht eine Verfügung beantragt hat wegen gefahr in verzug da er nicht für unsere Sicherheit garantieren kann.
Nun meine Frage was kann ich tun? Bis zum 22.06 eine neue Wohnung finden und gleichzeitig umgezogen sein sit einfach nciht machbar. Wie sieht in solchen Fällen die Rechtslage aus?
Danke Vorab für die Antworten.
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"NICHTS BEZAHLEN WO MAN VON ABZOCKE AUSGEHEN KANN"
Räumung genutzter Räume
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wurde dafür Miete gezahlt?
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Hallo,
nein es wurde keine Miete gezahlt.
Mit dem Vermieter wurde jedoch vor nunmehr 13 Jahren die Nutzung vereinbart. Wie auch oben scon egschrieben wurde Ihm ein mietvertrag angeboten und sogar unterschriftsreif vorgelegt.
Er hatte bis gestern jedoch nei ein Interesse daran.
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"NICHTS BEZAHLEN WO MAN VON ABZOCKE AUSGEHEN KANN"
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Eine Nutzung kann jederzeit wieder entzogen werden.
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quote:
Mit dem Vermieter wurde jedoch vor nunmehr 13 Jahren die Nutzung vereinbart.
In dem langen Zeitraum müsste sich ja dann aus der Handhabung ergeben, ob das Leihe oder Miete war.
Man kann das so verstehen, dass die Miete für Wohnung 2 in der Miete für Wohnung 1 enthalten ist.
Wie wurden die NK abgerechnet? Wer hat die Schäden in der W 2 beseitigt, bezahlt wenn etwas defekt war?
Was hat sich der Vm. gedacht, gesagt, als die Wohnung übergeben wurde?
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quote:
Man kann das so verstehen, dass die Miete für Wohnung 2 in der Miete für Wohnung 1 enthalten ist.
Kann ich mir nicht vorstellen, da das ja nicht gleichzeitig passiert ist, sondern die andere Wohnung zur Nutzung erst sehr viel später überlassen wurde.
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Also Nebenkosten wurden direkt an den Versorger gezahlt da unser Vermieter mehrmals diese zwar erhalten aber nciht weitergeführt hat.
Alle Moderinisierungs- und Instandhaltungsarbeiten nciht nur in der Wohnung sondern am ganzen Haus wurden von uns auf eigene Rechnung durchgeführt. Der Vermieter kümmert sich seit nunmehr 30 jahren nicht mehr um das Haus.
Als die Wohnung übergeben wurde gab es keinerlei wiederspruch da wir auch immer gut mit unserem Vermieter auskamen. Zudem wusste der Vermieter das wir dieseWohnung nutzen und auch in welcher Art sie genutzt wurde.
Vielleicht zur Richtigstellung ich habe nciht das Ziel da jetzt noch lange wohnen zu bleiben jedoch ist es nicht möglich bei uns innerhalb von 9 Tagen eine Wohnung zu finden und umzuziehen.
Dann erkläre ihm das und vereinbare eine vernünftigere Frist.
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Wer hat denn die Wohnung übergeben? Der Vermieter?
wirdwerden
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Wirklich übergeben wurde die Wohnung. Nach dem der letzte Mieter dort ausgezogen war haben wir einfach gefragt und die Aussage bekommen das es keinerlei Problem sei die Wohnung zu nutzen.
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"NICHTS BEZAHLEN WO MAN VON ABZOCKE AUSGEHEN KANN"
Ja von wem wurde sie denn nun übergeben....
wirdwerden
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Was genau meinen Sie mit Übergeben?
Uns wurden die Räume sowie der Schlüssek der Wohnung vom Vermieter überlassen.
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