Räumung meiner Wohnung angedroht

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
meltman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumung meiner Wohnung angedroht

Der Sohn meines Vermieters hat mir angedroht, dass er mir meine Wohnung räumt, wenn ich auf der Arbeit bin, falls ich "ihm Ärger mache".

Ich bin weder mit der Miete noch der monatlichen Nebenkostenpauschale im Rückstand. Ich bin einem Mieterschutzverein beigetreten, weil hier schon länger wegen einen Schaden der durch meine Haftpflichtversicherung abgewickelt wurde, dicke Luft ist, da den Geschädigten die Auszahlung der Versicherung zu gering ist und ich aus eigener Tasche die selbe Summe erneut zahlen soll.

Letzte Woche bekam ich dann eine Nebenkostenabrechnung die eine Nachzahlung im mittleren 4- stelligen Bereich innerhalb von vier Wochen fordert, wobei für Gas der dreifache Betrag abgerechnet wurde, die für Wohnungen meiner Größe und Alter üblich ist. Da auch viele formelle Fehler und keine Nachweise der Rechnungen angefügt sind, wird die Mietervertretung meinen Widerspruch formulieren und ich mein Zurückhaltungsrecht in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus waren es zwei Rechnungen, eine für 2017 und eine für 2018, jetzt ist die von 2017 laut dem Mieterschutzverein verjährt und das wären ein hoher dreistelliger Betrag. Der Brief ist noch nicht unterwegs. Ich fürchte, dass wird der Sohn als "Ärger machen" verstehen, wenn er den Brief erhält. Ich habe Tiere, um die mach ich mir am meisten Sorgen, falls er durch meine Wohnung wütet, da sie aus der Wohnung flüchten könnten, ganz zu schweigen von dem Hausfriedenbruch und das er an meinen Hausrat geht. Habe ich Möglichkeiten noch davor aktiv zu werden, z.B. per einstweiliger Verfügung gegen die illegale Räumung, da die Drohung schon ausgesprochen wurde?

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar und ich bin aktiv auf Wohnungssuche.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nachweise müssen einer NK-Abrechnung nicht beigelegt werden, Sie haben aber einen Recht auf Belegeinsicht, das können und sollten Sie geltend machen, die Belege können Sie dann abfotografieren und zu Hause in Ruhe alles nachrechnen.

Bezgl. der Wohnung wechseln Sie am Di die Schlösser aus (altes Schloss aufbewahren) und dann müssen Sie cool bleiben. Wenn er Ihnen nochmals droht, bitten Sie ihn freundlich das doch alles schriftlich zu wiederholen, damit Sie die Dinge ihrem Rechtsbeistand vorlegen können ... dann wird vermutlich Ruhe sein.

Gegen eine "illegale" Räumung würde keine einstweilige Anordnugn oä helfen, wenn der Sohn will wird er es machen, aber meist ist das alles nur Geschwätz. Auf Dauer sollten Sie sich eine andere Wohnung suchen.

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#2
 Von 
meltman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte ich den Ersatzschlüssel für das ausgewechselte Schloss im Freundeskreis hinterlegen, damit der Vermieter im Notfall in die Wohnung könnte, bzw das man mir nichts kann, falls ein Notfall eintreten sollte?

Vielen Dank für ihren Rat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von meltman):
Könnte ich den Ersatzschlüssel für das ausgewechselte Schloss im Freundeskreis hinterlegen, damit der Vermieter im Notfall in die Wohnung könnte, bzw das man mir nichts kann, falls ein Notfall eintreten sollte?


Natürlich, Sie sollten bei längerer Abwesenheit dem VM sowieso eine Kontaktadresse im Fall "Gefahr in Verzug" geben.

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#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von meltman):
Könnte ich den Ersatzschlüssel für das ausgewechselte Schloss im Freundeskreis hinterlegen, damit der Vermieter im Notfall in die Wohnung könnte, bzw das man mir nichts kann, falls ein Notfall eintreten sollte?

Vielen Dank für ihren Rat


Mach Dir da mal keinen Kopf, denn wenn Du Dir die Notfälle überlegst, was kann da schon groß passieren ?

Wenn es brennt oder ein Wasserschaden bemerkt wird (d.h. es tropft schon unter Dir von der Decke) dann sind die Kosten für einer Türöffnung nur ein Tropfen auf den heißen Stein, bzw. die Feuerwehr wird eh nicht warten, bis jemand mit einem Schlüssel kommt....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von meltman):
Könnte ich den Ersatzschlüssel für das ausgewechselte Schloss im Freundeskreis hinterlegen, damit der Vermieter im Notfall in die Wohnung könnte,

Tja, und dann beschwatzt der Vermieter den Bekannten solange bis der an den Notfall glaubt und den Schlüssel herausrückt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Auch ein Notfall berechtigt den Vermieter nicht, die Wohnung zu räumen.

Der Mieter kann sich über die erlaubte Eigenmacht wieder in Wohnung kämpfen.

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