Hallo,
der Hausmeister hat mir gestern einen Brief in den Briefkasten geworfen das er Morgen um 11 Uhr den Hausflur leer räumen lässt.
Mit Schuhen, Schränken und Pflanzen auf den Fensterbänken. Haben alles rein gestellt bis auf die Blumen. Ich kam heut Abend von der Arbeit und sehe die Pflanzen waren alle fort alle weggeworfen mit Pflanzenkübel.
Nu zu meiner Frage. Darf er das? Und ist das Ultimatum nicht zu kurz? Und die Planzen waren nicht alle meine, ich hatte da welche zur Pflege zu stehen von Freunden
Danke für die Antworten
Räumung von dem Hausflur
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatNu zu meiner Frage. Darf er das? :
Man hat wohl den Flur nicht gemietet, also dürfte dieser Gemeinschaftseigentum sein. Somit darf er das.
ZitatNu zu meiner Frage. Darf er das? :
Wenn man das Eigentum andere Leute rechtswidrig nutzt, dann muss man damit rechnen das der Eigentümer Müll und herrenloses Gut entsorgt oder jemanden damit beauftragt.
ZitatUnd ist das Ultimatum nicht zu kurz? :
Man spricht von einer "angemessenen Frist"
Theoretisch wären das in der Regel 14 Tage. Aber bei "Gefahr in Verzug" könnte für die Frist auch 0 sein. Kommt auf dei Situation an.
Allerdings: Wenn es für die Schränke gereicht hat, hätte es wohl auch noch für die doch wesentlich kleineren Pflanzen gereicht...
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aber auch nach nichtmal 24 Stunden Ankündigung
ZitatMan spricht von einer "angemessenen Frist" :
Theoretisch wären das in der Regel 14 Tage. Aber bei "Gefahr in Verzug" könnte für die Frist auch 0 sein. Kommt auf dei Situation an.
Allerdings: Wenn es für die Schränke gereicht hat, hätte es wohl auch noch für die doch wesentlich kleineren Pflanzen gereicht...
es war keine Gefahr da nichts in den Fluchtwegen stand
Zitates war keine Gefahr da nichts in den Fluchtwegen stand :
Woher weis man das, ein Flur ist immer ein Fluchtweg.
Zumal man hat ja einen Teil verräumt, warum wohl kam die Ankündigung, vielleicht mussten Handwerker was transportieren.
weil es ein 4 Parteien-Haus ist
Ich und meine Freundin
Ihre Mutter und der Freund
ein guter Bekannter
und einer der immer auf Arbeit ist
und weil nichts im Fluchtweg stand
aber was mich ja nu wirklich interessiert ist das mit der nichtmal 24 Stunden Ankündigung
-- Editiert von go486584-56 am 20.03.2018 20:51
Hallo
Zitat:und weil nichts im Fluchtweg stand
Ja was denn nun???Zitat:Mit Schuhen, Schränken und Pflanzen auf den Fensterbänken.
Der GESAMMTE Hausflur ist ein FLUCHTWEG!!!
ZitatJa was denn nun??? :
Der GESAMMTE Hausflur ist ein FLUCHTWEG!!!
ich weiß was ein Fluchtweg ist
aber nochmal es stand nichts im weg
aber was mich ja nu wirklich interessiert ist das mit der nichtmal 24 Stunden Ankündigung
Und die Planzen waren nicht alle meine, ich hatte da welche zur Pflege zu stehen von Freunde
und die Pflanzen standen auch nicht im Fluchtweg sondern auf dem Fenstersims
Zitatich weiß was ein Fluchtweg ist :
Ein Flur, ein Treppenhaus, schlicht alles was von der Wohungstüre ins Freie führt.
ZitatUnd die Planzen waren nicht alle meine, ich hatte da welche zur Pflege zu stehen von Freunde :
Das nennt man Pech, man stellt solche Dinge zur Aufbewahrung in der Regel in die Wohnung, nicht sonst wo hin, auch der Gehsteig wäre das Gleiche gewesen.
stellt sich mir die nächste Frage darf er es einfach weg werfen ? Da es fremdes Eigentum ist. Oder muss er es einlagern ?
Zitatich weiß was ein Fluchtweg ist :
Offenbar nicht. Sonst wüsste man, das das
Zitataber nochmal es stand nichts im weg :
nicht das einzige Kriterium ist.
Denn alles was dort steht, hat auch eine Brandlast - und hat somit in Fluchtwegen rein gar nichts zu suchen.
Und dieses "es stand nichts im Weg" ist schlicht falsch. Wenn es im Flur stand, dann steht es im Brandfalle im Weg.
Nur weil bei normaler Sicht da noch jemand problemlos vorbeigehen kann, bedeutet das nämlich nicht das bei verauchter Umgebung und Panik nicht einer darüber stolpert / dagegen rennt und dann hat man den Salat.
Rettungskräfte die dabei Leute bergen müssen "freut" es auch immer wenn da Zeug herumsteht, das blockiert.
Zitataber was mich ja nu wirklich interessiert ist das mit der nichtmal 24 Stunden Ankündigung :
Wie gesagt, die kann gerechtfertigt sein, aber man wird es gut begründen müssen, damit sie wirksam wäre.
Wenn man die Begründung kennt, kann man weitersehen.
Zitatstellt sich mir die nächste Frage darf er es einfach weg werfen ? Da es fremdes Eigentum ist. Oder muss er es einlagern ? :
Nun, alles wurde wegeräumt, nur die Pflanze nicht.
Ein starkes Indiz dafür, das es eben nicht fremdes Eigentum ist, sondern schlicht "herrenlos".
Aber auch da wird man es wieder begründen müssen und es hängt an der Güte der Begründung.
ZitatDa es fremdes Eigentum ist. Oder muss er es einlagern ? :
Es dürfte eher als herrenloses Zeugs gesehen werden, da ja ein Teil weggeräumt wurde, da kann man eben an Besitzaufgabe denken.
Sehe ich ähnlich.
Eigentlich sind die 24 Stunden zu kurz, weil man ja gar nicht sicherstellen kann, dass der Mieter den Brief rechtzeitig liest.
Dadurch, dass der Mieter die Schränke weggeräumt hat, ist aber nachgewiesen, dass der Mieter den Brief rechtzeitig gelesen hat. Wenn der Mieter der Meinung war, dass die Frist zu kurz sei, hätte der Mieter überhaupt nicht reagieren sollen. Durch die rechtzeitige Reaktion hat der Mieter quasi den Beweis geliefert, dass die Frist doch nicht zu kurz war.
Und wenn man einen Teil wegräumt (Schränke) den anderen Teil stehen lässt (Blumen) sieht es halt so aus, als ob man auf die Blumen keinen Wert legt.
Zitat:ZitatMan spricht von einer "angemessenen Frist" :
Theoretisch wären das in der Regel 14 Tage. Aber bei "Gefahr in Verzug" könnte für die Frist auch 0 sein. Kommt auf dei Situation an.
Allerdings: Wenn es für die Schränke gereicht hat, hätte es wohl auch noch für die doch wesentlich kleineren Pflanzen gereicht...
es war keine Gefahr da nichts in den Fluchtwegen stand
Wo lebst du?
FENSTER sind mögliche Fluchtwege!
Was, wenn die Feuerwehr nur dort rein kommt bei einem Brand?
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