Räumungsfrist nach Kündigung

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
srhdtzl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Räumungsfrist nach Kündigung

Hallo,

heute habe ich die fristlose Kündigung erhalten, da ich durch die Neuaufnahme einer Ausbildung vorerst in Mietverzug geraten bin. Datiert ist die Kündigung auf den 20.11. bzw. ist das der Poststempel.
Eine Übergabe der geräumten Wohnung will mein Vermieter am 24.11. Das ist für mich logischerweise unmöglich. Ein neues Zimmer habe ich bereits gefunden, welches es mir ab Dezember möglich macht, die Schulden zu tilgen. Dieses Zimmer kann ich allerdings erst zum 1.12., frühestens 30.11. beziehen. Darüber habe ich den Vermieter schon bei der Abmahnung in Kenntnis gesetzt.
Was passiert, wenn ich nicht zur Übergabe erscheine (dies hab ich ebenfalls angekündigt) und bis 30.11. dort wohnen bleibe? Darf der Vermieter einfach in die Wohnung oder sogar das Schloss austauschen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist für mich logischerweise unmöglich. <hr size=1 noshade>

Die Bedeutung des Wortes "fristlos" ist Dir aber schon bekannt?



Glücklicherweise gibt es Richter welche dennoch eine Räumfrist bei Vermieterkündigung von 7-14 Tagen zugestehen.



Der Vermieter kann jetzt am Dienstag bei Gericht eine Räumungsklage einreichen, die Kosten trägst Du.

Es sein denn du kannst das
quote:<hr size=1 noshade>Darüber habe ich den Vermieter schon bei der Abmahnung in Kenntnis gesetzt. <hr size=1 noshade>

gerichtsfest nachweisen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
srhdtzl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir ist schon bewusst, dass ich nicht ausziehen kann, wann ich will.
Dennoch werde ich die Miete, wenn auch leider verspätet, ja auch bis Ende November zahlen.

Dass der Vermieter davon Kenntnis hatte, kann ich schriftlich nachweisen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn du dem Vermieter versichert, dass du Anfang Dezember raus bist, sind ja nur noch 8 Tage, sollte das reichen. Es würde keinen Sinn machen, wegen dieser paar Tage eine Räumungsklage einzureichen.

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