Räumungsklage, Güterverhandlung, Einigungsgebühr rechtmäßig ?

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Behem74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage, Güterverhandlung, Einigungsgebühr rechtmäßig ?

Hallo,
nachdem ich bei Wohngift Problemen den Mietvertrag kündigte, fand ich in der Zeit keine neue Wohnung.
Es kam zur Räumungsklage.
Es kam zur Güteverhandlung.

Es wurde dort vereinbart, Auszug bis Ende diesen Monats mit Vergünstigungen, wie der verzicht auf die Anwaltskosten der Gegenseite, oder Auszug bis Ende nächsten Monat ohne Vergünstigungen
Ich schaffte es dann aber doch nicht wie angenommen, sondern nur zum nächsten Monat.

Die Anwaltsgebühren, die 50/50 geteilt werden sollen hat die Gegenseite jetzt aber auch mächtig angesetzt.
Vor der Güteverhandlung waren es noch 600,- Anwaltskosten
Jetzt voneinmal 1600,- Euro Prozesskostenaufstellung der Gegenseite, mit inkl. Termingebühr usw., aber vorallem was mich rießig nervt.
Eine Einigunsgebühr von ca. 400,- dabei, nach RVG § 1003 oder so ähnlich.

Ich las jetzt aber im Internet , dass eine Einigungsgebühr nur dann verlangt werden kann, wenn der Anwalt maßgeblich den Vergleich erwirkte. Die Güteverhandlung dauerte 5 Minuten und endete mit einem Vergleich, den die Richterin vorschlug, und ich gleich einwilligte, die Gegenseite auch

Aber in der Sache habe ich meinen Fehler selbst erkannt, und das kam nicht durch die Anwältin.

Ich habe Widerspruch eingelegt, gegen die Kostenstellung.
Dann bekam ich aber Antwort. Das Gericht schreibt dort die Prozesskosten der gegenseite wären korrekt berechnet, ich solle meinen Einspruch zurück ziehen.

Das war Montag vor zwei Wochen. Was passiert jetzt wenn ich heute nichts einwerfe.. Geht die Sache dann vor Gericht ? mit weiteren Kosten ? Ist die Einigungsgebühr doch gerechtfertigt ?

Die Kosten sind so schon erheblich, weil ich zum späteren Termin auszog, kommen noch einige Sachen dazu wie Boden den ich teilweise abnahm, als ich nach Schimmel oä. suchte und die Güteverhandlung schlägt auch nochmal mit 500,- Euro. drauf.

Danke und Gruß

-- Editiert von Behem74 am 11.04.2022 11:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Behem74):
Was passiert jetzt wenn ich heute nichts einwerfe.

Kommt ganz darauf an, was man nicht einwirft.



Zitat (von Behem74):
Das Gericht schreibt dort die Prozesskosten der gegenseite wären korrekt berechnet, ich solle meinen Einspruch zurück ziehen.

Das sit sehr nett.
Man sollte überlegen, diese freundlichen Hinweis nicht zu ignorieren.



Zitat (von Behem74):
Geht die Sache dann vor Gericht ?[/quote
Sie ist bereits vor Gericht.



Zitat (von Behem74):
mit weiteren Kosten ?

Ja.



Zitat (von Behem74):
Ist die Einigungsgebühr doch gerechtfertigt ?

Ich lese hier nichts, was sie nicht gerechtfertigt erscheinen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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