Räumungsklage, was kann mir passieren?

22. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage, was kann mir passieren?

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage und zwar ob wir eine Räumungsklage riskieren oder nicht.

Wir sind Mieter und wurden auf Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter möchte selbst einziehen, das stimmt auch, da er das Haus erst gekauft hat und schon mit den Hufen scharrt. So eine junge Familie, die mehr Platz benötigt.

Wir haben der Kündigung auch nicht widersprochen und uns selbst ein Haus gekauft.
Dieses ist aber stark renovierungsbedürftig.

Nun haben wir unseren Vermieter gefragt, ob wir die Räumungsfrist auf einen Monat später verschieben. Dem hat er zugestimmt und wir haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, den wir vorab per E-Mail bekommen haben und dem Vermieter unterschrieben per post zusenden sollten.

In dem Vertrag wurde geschrieben, dass die Eigenbedarfskündigung wirksam ist und das wir die Räumungsfrist um einen Monat nach hinten verschieben. Also dass das Mietverhältnis mit der Eigenbedarfskündigung zum 31.8. beendet ist und wir die Wohnung erst bis zum 30.09. räumen müssen. Weiterhin, dass wir auf eine weitere Räumungsfrist explizit verzichten.
Dazu steht, das §545 BGB abgedungen ist, was ja soviel bedeutet, wenn wir hier weiter wohnen bleiben, dann hat er mit dem Vertrag direkt dagegen widersprochen.
Wir haben das unterschrieben und ihm per Post zurückgeschickt. Er hatte es ebenfalls unterschrieben und uns unser Exemplar auch per Post zurückgeschickt.

Nun ist es so, dass wir unser Haus bis zum 30.09. leider nicht fertig bekommen. Es kam gerade erst der Estrich vor einer Woche und die Fenster wollen wir auch noch austauschen.
Daher haben wir den Vermieter doch nochmal gefragt, ob wir nicht nochmal um vier Wochen verlängern können.

Leider hat er das abgelehnt mit der Begründung, dass er seine Wohnung auch schon gekündigt hat und wenn wir nicht pünktlich ausziehen, dann steht er auf der Straße.

Nun überlegen wir, ob wir nicht einfach hier wohnen bleiben. Es ist ja sein Problem, wenn er schon gekündigt hat und dann auf der Straße steht.
Wie wir gelesen haben, dauert eine Räumungsklage. Es dauert mindestens vier Woche, bis die Klage überhaupt an uns verschickt wird. Bis dahin sind wir ja ausgezogen. Und da der 30.09. schon nächste Woche ist, kann er doch eh nicht mehr viel machen, oder?

Wir haben uns einen Anwalt genommen. Dieser hat dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass wir die Frsit auf den 31. Oktober setzen, da unser Haus noch nicht fertig ist.

Damit sind wir jetzt raus, richtig? Der Vermieter droht nun nämlich mit einer Räumungs- und Schadensersatzklage, sollten wir nicht am 30.09. die Schlüssel übergeben.
Aber das müssen wir ja nicht, richtig?

Für eure Hilfen wäre ich sehr dankbar!


-- Editiert von User am 22. September 2023 15:42

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164 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17565 Beiträge, 9634x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Es dauert mindestens vier Woche, bis die Klage überhaupt an uns verschickt wird.

Je nach Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts kann es auch schneller gehen.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Insbesondere wenn ein Aufhebungsvertrag vorliegt und auf eine Räumungsfrist verzichtet wurde, kann(!) es auch unerwartet schnell gehen.

Das Problem ist aber weniger die Räumung, sondern der Schadensersatz.
Wenn der Neu-Eigentümer aus seiner alten Wohnung raus muss, Sie aber die Wohnung noch nicht freigeräumt haben, dann kann der Schadensersatz beträchtliche Höhen erreichen.
Hotelkosten, Einlagerungskosten der Möbel, erhöhter Aufwand für den Umzug, weil man nicht direkt umziehen kann, sondern die Umzugsfirma 2x tätig werden muss, ...
Dazu Anwalts- und Gerichtskosten.
Rein ökonomisch könnte es billiger sein, wenn Sie die Wohnung pünktlich zum 30.9 räumen und so lange ins Hotel ziehen, bis Ihr Haus fertig ist. Wenn Sie bei der Unterzeichnung des Bauvertrags nicht gepennt haben, haftet die Baufirma ja für die verzögerte Fertigstellung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Wir haben das unterschrieben und ihm per Post zurückgeschickt. Er hatte es ebenfalls unterschrieben und uns unser Exemplar auch per Post zurückgeschickt.

Pacta sunt servanda.

Zitat (von falke_1998):
Dieser hat dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass wir die Frsit auf den 31. Oktober setzen, da unser Haus noch nicht fertig ist.

Und die einseitige Vertragsänderung begründet sich genau auf welcher Rechtslage?

Zitat (von falke_1998):
Der Vermieter droht nun nämlich mit einer Räumungs- und Schadensersatzklage, sollten wir nicht am 30.09. die Schlüssel übergeben.

Vollkommen zurecht. Sämtliche Schäden (Einlagerung von Möbeln, Logistikkosten, Hotel etc.) können zurückgefordert werden.

-- Editiert von User am 22. September 2023 16:10

-- Editiert von Moderator am 26. September 2023 20:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 132x hilfreich)

Hat der Anwalt euch nichts dazu gesagt? Komisch. Mag sein das der unterschriebene Vertrag irgendwelche unzulänglichkeiten hat. Aber eigentlich gilt: Verträge sind einzuhalten.

Wenn ihr eine gültige Vereinbarung habt, und nicht zum 30.9. ausgezogen seit, kann es aus meiner Sicht sehr teuer werden.

Wie drkabo schon schrieb. Euer Problem ist vermutlich nicht, das eine Räumung durchgezogen wird (aber garantieren wird das keiner das es nicht doch so kommt) aber die hohen Kosten die der Vermieter euch dann auferlegen kann dafür. Mir wäre das Risiko, da einen mittleren vierstelligen Betrag in wenigen Wochen zu versenken, zu groß.

Schliesslich ist es allein euer Problem das euer neues Haus nicht fertig ist. Damit es nicht zu teuer kommt, würde ich selbst nach einer Unterkunft suchen und die Möbel einlagern... das bekommt man sicher günstiger selbst hin als später die Kosten des Vermieters übernehmen zu müssen und dann das doppelte oder dreifache zahlt.

Wenn Geld keine Rolle spielt ist es sicherlich bequemer dort nicht auszuziehen. Ansosten kann man nur raten: Euer Problem (das euer Haus nicht fertig ist) solltet ihr selbst lösen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48684 Beiträge, 17153x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Wir haben der Kündigung auch nicht widersprochen


Das war im Nachhinein gesehen ein Fehler.

Ein doppelter Umzug ist nämlich ein anerkannter Härtefall, d.h. bei rechtzeitigem Widerspruch hätte der Vermieter eine Räumungsfrist bis zur Fertigstellung des neuen Hauses gewähren müssen.

Zitat (von falke_1998):
In dem Vertrag wurde geschrieben, dass die Eigenbedarfskündigung wirksam ist und das wir die Räumungsfrist um einen Monat nach hinten verschieben. Also dass das Mietverhältnis mit der Eigenbedarfskündigung zum 31.8. beendet ist und wir die Wohnung erst bis zum 30.09. räumen müssen. Weiterhin, dass wir auf eine weitere Räumungsfrist explizit verzichten.


Das war dann der nächste Fehler, denn durch den Verzicht auf die Räumungsfrist steht dem Vermieter Schadenersatz zu (§ 571 Abs. 2 BGB). Auf den könnt Ihr Euch jetzt nicht berufen.

Zitat (von falke_1998):
Damit sind wir jetzt raus, richtig?


Der Vermieter kann Euch natürlich nicht eigenhändig aus dem Haus werfen. Allerdings ist hier neben den Prozesskosten auch noch der Schadenersatz zu berücksichtigen. Es kann also richtig teuer werden, wenn Ihr nicht zum 30.09. auszieht.

Alleine die Prozesskosten können schon mehrere tausend Euro sein, selbst dann wenn es gar nicht zur Verhandlung kommt. Insgesamt kann das locker 5-stellig werden.

Zitat (von drkabo):
Je nach Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts kann es auch schneller gehen.


Dass vor dem 31.10. ein Urteil ergeht, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Und selbst wenn, dann müsste der Gerichtsvollzieher die Räumung auch noch 3 Wochen vorher ankündigen. Wenn Geld keine Rolle spielt, dann kann man also bis zum 31.10. wohnen bleiben.

-- Editiert von User am 22. September 2023 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, Geld spielt schon eine Rolle bei uns. Wir haben die Finanzierugn für das Haus gerade so bekommen.
Aber mehr als das Haus und ein Auto haben wir nicht, wir verdienen recht wenig.
Da ist ja denn eh nicht viel bei uns zu holen, oder?

Danke für die Meldungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126314 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Da ist ja denn eh nicht viel bei uns zu holen, oder?

Nun, ein Haus und ein Auto sind doch schon mal was - durchaus alles pfändbar. Wird dann in die Zwangsversteigerung gehen ...



Zitat (von hh):
Alleine die Prozesskosten können schon mehrere tausend Euro sein, selbst dann wenn es gar nicht zur Verhandlung kommt. Insgesamt kann das locker 5-stellig werden.

Richtig.
Neben den Prozesskosten kommen dann noch Kosten für Hotel, Zwischenlagerung, doppelter Transport etc. hinzu.
Insofern wäre zu prüfen, wie man die Räumung zum vereinbarten Termin hinbekommt, das dürfte unterm Strich deutlich billiger werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also unser Anwalt sagte, dass die Klage eh erst frühstens nach vier Wochen bei uns ankommt. Bis dahin sind wir ja weg und unsere neue Adresse bekommt der Vermieter nicht.

Und wenn wir vor Erreichen der Klage ausgezogen sind, sind wir ja eh fein raus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 241x hilfreich)

Was ist daran nicht zu verstehen?
Selbst wenn die Klage nicht durchgeht, bis ihr das Haus verlassen habt, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. So oder so.

Und wenn man meint, dem entgingen man, wenn man nur die neue Adresse nicht mitteilt, dann gute Nacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126314 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Also unser Anwalt sagte, dass die Klage eh erst frühstens nach vier Wochen bei uns ankommt.

Und?



Zitat (von falke_1998):
Bis dahin sind wir ja weg

Mit viel Glück



Zitat (von falke_1998):
und unsere neue Adresse bekommt der Vermieter nicht.

Wenn er nicht ganz dumm ist, weis er wie er an diese kommt. Wobei diese auch nicht nötig ist.



Zitat (von falke_1998):
Und wenn wir vor Erreichen der Klage ausgezogen sind, sind wir ja eh fein raus.

Ich frage mich, ob Du nicht ein Troll bist, denn so dumm kann doch eigentlich keiner sein?

Dann mal viel Glück ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17565 Beiträge, 9634x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Also unser Anwalt sagte, dass die Klage eh erst frühstens nach vier Wochen bei uns ankommt.

Sie wissen aber, dass für die Frage des Schadensersatzes völlig unrelevant ist, wann die Klage bei Ihnen ankommt?

Zitat:
Bis dahin sind wir ja weg und unsere neue Adresse bekommt der Vermieter nicht.

Naja, der Vermieter hat ja einige Jahre Zeit, die Adresse herauszubekommen.
Und da Sie ja Ihne neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden, wird der Vermieter sie auch herausbekommen.

Zitat (von falke_1998):
Und wenn wir vor Erreichen der Klage ausgezogen sind, sind wir ja eh fein raus.

Wer hat Ihnen denn das erzählt?
Bezüglich der Räumung mag das ja halb (aber auch nicht ganz) richtig sein - aber bezüglich des Schadensersatzes überhaupt nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich, ob Du nicht ein Troll bist, denn so dumm kann doch eigentlich keiner sein?

Gleicher Gedanke bei mir.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Also unser Anwalt sagte, dass die Klage eh erst frühstens nach vier Wochen bei uns ankommt. Bis dahin sind wir ja weg und unsere neue Adresse bekommt der Vermieter nicht.

Und wenn wir vor Erreichen der Klage ausgezogen sind, sind wir ja eh fein raus.


Wow!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39985 Beiträge, 14251x hilfreich)

Man arbeitet hier hart dran, eine richtig saftige Schadensersatzklage zu bekommen mit allen Kosten, also Anwalts- und Gerichtskosten. Das kann sehr, sehr teuer werden. Und die Haltung "ist doch deren Schuld, wenn sie zu zeitig ihre Mietwohnung kündigen," aber gleichzeitig nach schon einer Verlängerung wegen eigener Verzögerungen hier ein weiteres Entgegenkommen zu erwarten, sorry, legt doch mal Eure Maßstäbe gegenüber anderen bei Euch selbst an.

Was ich machen würde (die preiswerteste Lösung): lagert Euren Krempel ein. Kostet nicht viel, glaubt es mir mal. Mietet Euch eine Ferienwohnung oder was vergleichbares für den Zeitraum, bis Euer Haus beziehbar ist. Und - Fenster kann man auch auswechseln, wenn man schon drinne wohnt.

Man hätte den Vertrag etwas flexibler verfassen sollen, aber das ist jetzt nicht das Problem der Eigentümer, sondern Eures.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17565 Beiträge, 9634x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man hätte den Vertrag etwas flexibler verfassen sollen, aber das ist jetzt nicht das Problem der Eigentümer, sondern Eures.

Und nicht vergessen: Prüfen, ob man die Baufirma für die Verzögerung in Regress nahmen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Meldungen.

Die Vermieter haben auf das Anwaltsschreiben reagiert und eine Fristverlängerung abgelehnt. Schade.

Sie hatten angeboten, dass die Schlüsselübergabe an sie erfolgt am 30.9., aber wir unsere Möbel noch 2- maximal 3 Wochen in dem Haus belassen könnten und für die Zeit in ein Hotel gehen.

Das machen wir natürlich nicht. Die Frist die die Vermieter gesetzt haben, haben wir nun ignoriert.
Die Anwältin meint, die werden eh keine Klage einreichen.

Wir haben einmal die Kosten mit dem Gerichtskostenrechner erstellt. 5800 Euro gerichtskosten und Anwaltskosten, wenn wir vor Urteilsspruch ausziehen. Das zahlt uns ja die Rechtschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2232 Beiträge, 766x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich, ob Du nicht ein Troll bist, denn so dumm kann doch eigentlich keiner sein?
Das frage ich mich heute zum zweiten mal.

Zitat (von falke_1998):
Die Anwältin meint, die werden eh keine Klage einreichen.
Sicher, dass das eine Anwältin ist?

Zitat (von falke_1998):
Wir haben einmal die Kosten mit dem Gerichtskostenrechner erstellt. 5800 Euro gerichtskosten und Anwaltskosten, wenn wir vor Urteilsspruch ausziehen. Das zahlt uns ja die Rechtschutzversicherung.
Das wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Und den zu leistenden Schadensersatz ignorierst Du ja auch hartnäckig. :neck:

-- Editiert von Moderator am 26. September 2023 20:35

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Den ignoriere ich nicht. Aber wenn die Vermieter anbieten, dass wir unsere Möbel noch 2,3 Wochen dort belassen können, dann ziehen die ja nicht vorher um. Wenn wir vorher umziehen gibt es keinen Schadensersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39985 Beiträge, 14251x hilfreich)

Also trotz Möbel in einem Haus kann man bautechnisch doch schon vieles machen, was man aber nicht kann, wenn da noch jemand wohnt. Ich würde als Anwalt des Vermieters auch keine Kündigungsschutzklage einreichen. Ich würde eine saubere Schadensersatzklage einreichen, die sich gewaschen hat.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Für was willst du denn mich verklagen auf Schadensersatz?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8550 Beiträge, 4072x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Aber wenn die Vermieter anbieten, dass wir unsere Möbel noch 2,3 Wochen dort belassen können, dann ziehen die ja nicht vorher um.
Wie kommt man eigentlich auf so einen irrwitzigen Gedanken? Als ob die Sachen nicht in einem Raum irgendwie zusammen gestapelt werden könnten???

Zitat:
Also trotz Möbel in einem Haus kann man bautechnisch doch schon vieles machen
ich wage sogar zu sagen, dass der neue Eigentümer trotz der anderen Möbel zusammen mit seinen Möbeln einziehen kann.

Hier bietet der Eigentümer sogar an, den Schaden für Euch zu minimieren, obwohl er zu dieser Schadensminderung noch nichtmal verpflichtet wäre.

Zitat:
Das zahlt uns ja die Rechtschutzversicherung.
Von dem Gedanken würde ich mich schon mal verabschieden, bei dem Vorsatz hier wird keine Versicherung zahlen.

Zitat:
Aber mehr als das Haus und ein Auto haben wir nicht, wir verdienen recht wenig.
Da ist ja denn eh nicht viel bei uns zu holen, oder?
Bei dem verhalten, sollte man sich schonmal mit dem Gedanken anfreunden bald wieder den Status Mieter inne zu haben, denn hier tut man alles was man nur kann dafür, dass man sein eigens erworbenes Haus wieder los wird.

Bei Allem wie auf Euch zugegangen wurde, seid ihr einfach realitätsverweigernd.

Aber Euch wird die Realität wieder einfacngen, spätestens wenn ir Euer Haus wegen dieser Sache jetzt verlieren werdet.

Jetzt habt ihr noch die Möglichkeit am günstigsten bei der Sache wegzukommen, ich würde da keine SEKUND mehr verstreichen lassen und einfach nur hoffen, dass nicht schon entsprechende Schritte eingeleitet wurden...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8550 Beiträge, 4072x hilfreich)

Zitat:
Für was willst du denn mich verklagen auf Schadensersatz?
Da gibts so vieles! Die Mite die der neue Eigentümer bezahlen muss, wenn er wo anders hin zieht für ein paar Wochen. Die Kosten der Umzugsfirma von der neuen Bleibe des Eigentümer hin in sein Haus. Eventuell anfallende Mherkosten wenn der Eigentümer von seiner neuen Bleibe einen längeren Arbeitsweg hat. Ausfallkosten für Handwerker, bzw sollten die Handwerkerkosten für Arbeiten im Haus dadurch teurer werden, dann habt auch ihr diese zu übernehmen. ; Kosten beim Amt für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung usw! Da kommt einiges zusammen---

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Aber wenn die Vermieter anbieten, dass wir unsere Möbel noch 2,3 Wochen dort belassen können, dann ziehen die ja nicht vorher um.


Was für eine absurde Schlussfolgerung.
Man kann selbstverständlich schon umziehen, wenn vom Mieter noch die Plörren da sind
Man kann bzw. WIRD aber mit Sicherheit nicht schon umziehen, wenn der Mieter noch dort haust. Wer will schon mit fremden wohnen.
Aber mit Möbeln, kein Thema. Sogar sehr nett vom Vermieter.

Da ihr aber kein Stück entgegenkommt, würde ich als Vermieter hier jegliche Schritte ausschöpfen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 525x hilfreich)

Wie soll´s denn weitergehen, wenn euer Haus dann im Oktober doch wieder nicht bezugsfertig ist? Zieht ihr dann aus oder bleibt einfach, weil die Anwältin agt, dass er eh keine Klage einreichen wird und das dann Monat für Monat?
Der Vermieter bietet eiuch sogar was an, ihr wollt aber einfach nix machen und bleiben. Na dann bleibt zu hoffen, dass eure Rechtsschutz dann auch tatsächlich all eure Kosten übernimmt, die ihr gerade mutwillig herbeiführen werdet

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
falke_1998
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben dem Vermieter nun doch nochmal geantwortet.
Wir haben ihm geschreiben, dass wir die lösung, dass unsere Möbel noch im Haus verbleiben, nicht annehmen können und dass wir den Übergabetermin am 30.09. nicht einhalten können, da unser Haus ja noch nicht fertig ist.
Wir haben nochmal freundlich darum gebeten, die Frist auf den 31.10. zu verlängern, dann können wir für uns einen reibungslosen Umzug gewährleisten.

Wir möchten ja auch keinen Rechtsstreit, aber wenn der Vermieter nun meint, eine Räumungsklage einzureichen, dann sind wir darauf vorbereitet, das haben wir ihm auch noch geschrieben, vielleicht knickt er ja dadurch ein.

Wir verstehen nach wie vor nicht, warum er unsere Situation nicht verstehen kann und das WIR ja bereit sind eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39985 Beiträge, 14251x hilfreich)

Ihr versteht doch auch seine Situation nicht. Er hat seine Mietwohnung gekündigt. Ihr habt einen wirksamen Vertrag unterschrieben. Jeder Cent Schaden, der aufgrund Eures Vertragsbruchs entsteht, den kann er bei Euch geltend machen. Die Räumungsklage ist doch gar nicht Euer Problem, bzw. ein ganz untergeordnetes Problem. In Euer juristisch gesehen extrem schwachen Position sollte man etwas Flexibilität an den Tag legen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2232 Beiträge, 766x hilfreich)

Langsam glaube ich, dass Du tatsächlich kein Troll bist, soviel Mühe machen die sich normalerweise nicht.
Also bleibt nur die Variante, dass Du, nett ausgedrückt, "naiv" zu sein scheinst.

Wie @wirdwerden schon sagte, ist die Räumungsklage das kleinere Problem.
Höchstwahrscheinlich werdet ihr auch den Oktober noch im Haus verbringen.

Danach wird es allerdings teuer.
Der Käufer wird Schadensersatz einklagen und hat IMO auch hervorragende Chancen diesen zu bekommen für:
- Miete für Hotel oder ähnliches
- Kosten für Einlagerung der Möbel
- Kosten für zusätzlichen Umzug
- Rechtsanwaltskosten
- evtl. auch Nutzungsentschädigung für das unbefugte Verbleiben im Haus
- ...

Der Käufer kam Euch netterweise schon sehr entgegen. Jetzt würde ich an seiner Stelle die ganz schweren Geschütze auspacken.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von falke_1998):
Wir verstehen nach wie vor nicht, warum er unsere Situation nicht verstehen kann und das WIR ja bereit sind eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.


Ihr wollt das nicht verstehen. IHR seid nicht bereit das sehr entgegenkommende Angebot eurer Vermieter anzunehmen. IHR begeht Vertragsbruch. IHR versteht die Situation eurer Vermieter nicht, nach IHR eine Vereinbarung unterzeichnet habt an der IHR euch nicht haltet.

Ihr habt versucht mit dem Anwakt ohne Rechtsgrundlage eine Fristverlängerung zu erreichen, was nicht funktioniert hat. Also der Versuch mit einem Anwalt einzuschüchtern schlug fehl. Und mehr kann der Anwalt nicht machen.

Und jetzt glaubt ihr, wenn ihr es persönlich noch einmal versucht, wird der Vermieter umdenken? Niemals.

Und dass ihr so freundlich auf die Räumungsklage hingewiesen habt, die wird euer kleinstes Problem. Kosten kommen diesbezüglich aber auch auf euch zu, wenn alleine schon ein Abwaöt zur Beratung hinzugezogen wurde.

Ich gehe davon aus, dass schon längst ein Anwalt für euren Vermieter tätig ist und es geht für euch jetzt darum, die Kosten zu minimieren.

Die RSV tritt nicht ein, wenn die Situation mutwillig herbeigeführt wurde und das ist nachweislich der Fall. Das hätte euch euer Anwalt aber auch mitteilen können. Denn er wird euch auch beraten haben.

Der Anwalt der Vermieter hat vielleicht schon den Termin auf Wiedervorlage, wann er das Schriftstück mlt Kostenbote und Räumungsaufforderung sowie ggf. bereits entstandenen Schadensersatzansprüchen auf den Weg bringt. Dann ist der Brief Ende nächster Woche schon bei Euch.

Ab 01.10.2023 jedenfalls wird es für euch teuer. Richtig teuer. Hoher 5-stelliger Bereich ist möglich. Da wird gepfändet und euer Leben ist im Arsch.

So richtig im Arsch!

-- Editiert von User am 27. September 2023 09:16

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8550 Beiträge, 4072x hilfreich)

Zitat:
Wir verstehen nach wie vor nicht, warum er unsere Situation nicht verstehen kann
Ehrlich jetzt?

Wie lebensfremd ider ignorant bist du eigentlich? Der Eigentümer des Hauses in dem ihr gerade lebt MUSS aus seiner jetzigen Bleibe raus. Geht er dort nicht raus riskiert er eine Räumungsklage, Schadensersatz und all das was dir hier erklärt wurde, was auf Euch zukommen wird.

Zitat:
Wir haben ihm geschreiben, dass wir die lösung, dass unsere Möbel noch im Haus verbleiben, nicht annehmen können und dass wir den Übergabetermin am 30.09. nicht einhalten können, da unser Haus ja noch nicht fertig ist.
Wir haben nochmal freundlich darum gebeten, die Frist auf den 31.10. zu verlängern, dann können wir für uns einen reibungslosen Umzug gewährleisten.
Und damit habt ihr dann sogar auch noch die Beste Vorlage für einen Gerichtsprozess geliefert.

man kann eigentlich dem Beitzer des Hauses in dem ihr gerade wohnt nur gratulieren, er hat alles richtig gemacht, hat hier sogar eine Schandensminderung angeboten, obwohl er diese gar nicht hatte vornehmen müssen. Mehr Pluspunkte kann er kaum noch sammeln für den Rechtsstreit.

Zitat:
Wir möchten ja auch keinen Rechtsstreit
Diese Aussage kann man dir nicht mehr glauben, den ihr tut gerade alles schon im Vorfeld nur mögliche, diesen rechtstreit herbeizuführen und bringt sogar noch die besten Argumente vor, die Euer Gegner dann in diesem Rechtsstreit gegen Euch verwenden kann.

Zitat:
und das WIR ja bereit sind eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.
So eine Lösung kann es da nicht geben, da IMMER eine Partei hier eine übergangswohnlösung benötig und diese nunmal Geld kostet. Sobald Jemand aber Geld zahlen muss dafür ist er nicht mehr zufrieden.

Zitat:
Ab 01.10.2023 jedenfalls wird es für euch teuer. Richtig teuer. Hoher 5-stelliger Bereich ist möglich. Da wird gepfändet und euer Leben ist im Arsch.
Das ist das was falke_1998 nicht versteht. Er wird aber nächstes jahr evtl von der realität eingeholt, wenn das haus was er jetzt selber gekauft hat dann zwangsversteigert wird und er und seine Familie dann erneut umziehen müssen in eine Mietwohnung.

Nächstes Jahr wird falke_1998 kein eigenes Haus mehr haben, vielleicht dann in einer kleinen Sozialwohnung wohnen müssen. Und das Alles nur, wil er sich jetzt so quesrstellt, dass man das nicht mehr nachvollziehen kann.

Den rechtsstreit auf den sich falke_1998 angeblich vorbereitet hat, den wird er mit wehenden weissen fahnen verlieren. Sein gener bräuchte da nicht mal mehr gross einen Anwalt um das Ding zu gewinnen, soweit hat sich hier falke_1998 schon in die Sch**** geritten, aber will es einfach nicht sehen.

Mir tun eigentlich nur noch die Kinder von falke_1998 leid, denn diese werden nächstes Jahr erneut umziehen müssen und dann wohin, wo es bestzimmt nicht mehr schön ist, Sozialwohnung...





1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Mir tun eigentlich nur noch die Kinder von falke_1998 leid, denn diese werden nächstes Jahr erneut umziehen müssen und dann wohin, wo es bestzimmt nicht mehr schön ist, Sozialwohnung...


Damit man es noch klarer ausdrückt: Durch Pfändung wird Mietzahlung nicht möglich, Sozialwohnung mit Kindern muss auch erstmal gefunden werden. Also wenn alle stricke reißen, wird aus der Sozialwohnung vorerst eine Notunterkunft mit versifften Gemeinschaftsküchen- und Bädern und netten Mitbewohnern auf engem Raum.

Da wohnen auch Menschen, die man nicht immer gerne um sich hat.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35256 Beiträge, 6014x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Sozialwohnung mit Kindern muss auch erstmal gefunden werden.
Überhaupt eine Unterkunft wäre zu finden. Wie kommt man denn auf Sozialwohnung ?
Dafür wäre es zeitlich ein sehr viel längerer Weg...1.Behördenweg für einen Berechtigungsschein... 2. Suche nach SW-Vermieter...3. Das mit der Notunterkunft... ist doch etwas zu tiefschwarz gemalt.
Zitat (von Toxic_GER):
Ab 01.10.2023 jedenfalls wird es für euch teuer. Richtig teuer. Hoher 5-stelliger Bereich ist möglich. Da wird gepfändet und euer Leben ist im Arsch.
Nicht so voreilig bitte. Es könnte schlimmstenfalls...

Ich hoffe: Der TE lagert seine Möbel schnellstens günstig ein, zieht für 2-3 Wochen in eine gemietete Ferienwohnung oder zu Freunden/Familie und am 1.11. in sein Haus und werkelt dort weiter.

Zitat (von falke_1998):
Die Anwältin meint, die werden eh keine Klage einreichen.
Warum? Weil ja immer die eigenen Anwälte genau wissen, was die Gegenseite noch so alles schluckt? Und evtl. später ausspuckt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#30
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8550 Beiträge, 4072x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe: Der TE lagert seine Möbel schnellstens günstig ein, zieht für 2-3 Wochen in eine gemietete Ferienwohnung oder zu Freunden/Familie und am 1.11. in sein Haus und werkelt dort weiter.
Das bleibtz nur zu hoffen, für die ganze Familie des TE!

Natürlich ist das andere genante auch das Worst-Case-Scenario, aber wenn hier sich der Hausbesitzer melden würde und fragen würde, was er machen soll, dann würde hier wohl jeder zur Klage raten, da der Erfolg der Klage seitens des hausbesitzers sehr sehr hoch ist und die Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Risikos für den Hausbesitzer doch absolut gering ist, denn der TE ist zumindest so vermögend, dass er die Klage und deren Kosten dann übernehmen kann, wen nnicht freiwillig, dann halt duch zwangsversteigerung des neuen Hauses von falke_1998...

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