Räumungsklage: Kosten gering halten und Frist verl

2. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ellonie
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Räumungsklage: Kosten gering halten und Frist verl

Hallo,

Ich bin alleinerziehend mit Teenager, habe vor 1 Jahr den Job verloren und kämpfe mich trotzdem engagiert durch den Alltag. In dem ganzen Stress habe ich vor ziemlich genau 1 Jahr im Nov. und Dez. übersehen, dass die Miete nicht von meinem Konto an den Vermieter überwiesen wurde. Bei Erhalt der Kündigung habe ich sofort überwiesen. In diesem Jahr ist es mir aus Versehen nochmal passiert. Mein Vermieter sagte nichts und ich war erschrocken, als ich am 2.2. die fristlose Kündigung und Räumungsklage im Briefkasten fand. Auch diesmal habe ich die 2 ausstehenden Monatsmieten noch am selben Tag überwiesen. (Bitte macht mir keine Vorwürfe! Ich weiß, das ich einen Fehler gemacht habe. )

Der Gütetermin ist übermorgen (Do. 4.3. um 10.00 Uhr) und ich habe mächtig Schiss vor Konsequenzen, die ich nicht kenne. Kann mir hier bitte jemand helfen.

Eigentlich will ich aus der Wohnung schon seit längerem ausziehen, daher ist der "Rausschmiss" zunächst nicht sooo schlimm. Aber: ich brauche Zeit, um eine andere Wohnung zu finden, so ca. 6 Monate. Und ich will in dieser Räumungsklage-Angelegenheit so wenig Kosten wie möglich haben. Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet, habe aber einen Termin für morgen 11.00 Uhr

Was würdet Ihr nun an meiner Stelle machen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
In dem ganzen Stress habe ich vor ziemlich genau 1 Jahr im Nov. und Dez. übersehen, dass die Miete nicht von meinem Konto an den Vermieter überwiesen wurde.

Wie geht denn dass wenn doch so
Zitat:
engagiert

Entweder hat man einen Dauerauftrag, dann gehts automatisch,Deckung vorausgesetzt oder man bringt jeden Monat den die Überweisung termingerecht selbst zur Bank!
quote:
. Bei Erhalt der Kündigung habe ich sofort überwiesen.
Das war auch das Mindeste, sonst wäre bei allen Engagement nämlich schon hier Feierabend gewesen!
quote:
In diesem Jahr ist es mir aus Versehen nochmal passiert.
Aha!
quote:
Mein Vermieter sagte nichts und ich war erschrocken, als ich am 2.2. die fristlose Kündigung und Räumungsklage im Briefkasten fand. Auch diesmal habe ich die 2 ausstehenden Monatsmieten noch am selben Tag überwiesen.

Er muss auch nichts sagen!
quote:
(Bitte macht mir keine Vorwürfe! Ich weiß, das ich einen Fehler gemacht habe. )
Wer könnte bei solch engagierter Mietzahlung nur den Hauch eines Vorwurfes machen!
quote:
Eigentlich will ich aus der Wohnung schon seit längerem ausziehen, daher ist der "Rausschmiss" zunächst nicht sooo schlimm.
Na also!
quote:
Und ich will in dieser Räumungsklage-Angelegenheit so wenig Kosten wie möglich haben.
Bisher stehen die Kosten des gegnerischen RA und die Gerichtskosten zur Disposition!
quote:
Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet, habe aber einen Termin für morgen 11.00 Uhr
Ab morgen 11:00 dann auch noch die Kosten des eigenen RA
quote:
Was würdet Ihr nun an meiner Stelle machen?

So schnell wie möglich ausziehen! Mit ca. 6 Monaten wird das aber wohl nix!

-- Editiert am 02.03.2010 18:14

-- Editiert am 02.03.2010 18:15

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.03.2010 23:24:38
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ellonie
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo JollyJumper,

Deine Antwort hat streckenweise ironische Züge, was ja auch verständlich ist, weil Du meine Situation nicht genauer kennst. Deine Kommentare lassen mich zwar schmunzeln, aber eine praktische Hilfe kann ich nicht erkennen.

Klar muss ich ausziehen! Aber wie ich bereits oben geschrieben habe, ist morgen der Gerichtstermin, ein Gütetermin. Soll ich hingehen und was könnte ich retten? Oder soll ich wegbleiben und welche Vorteile hätte das für mich?

Genauer gefragt: was muss ich machen, um so wenig Kosten wie möglich zu haben?

Ellonie

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ellonie
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Verbrecher (was ein Name ! ;-),

ich muss evtl. ein paar Fakten ergänzen:
In der Kündigung steht: fristlos! Auszug innerhalb von 7 Tagen.

Wie meinst Du das mit "keine Kosten für die Räumungsklage"?
Der Gerichtstermin ist doch wegen der Räumungsklage. Fallen da keine Kosten an, wenn der Vm und ich uns einigen?

Ellonie

PS: Ich zahle IMMER meine Miete. Und selbstverständlich auch bis zum Auszug. Aber mein VM ist ein eher unangenehmer aggressiver Zeitgenosse.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Deine Antwort hat streckenweise ironische Züge,
Was anderes kann man da auch nicht schreiben außer den Hinweis mit Heiligabend.
Den Hinweis hab ich doch geschrieben: Ausziehen! So schnell wie möglich!
Der VM hat wie in Deinem anderen Fred geschrieben die rechtliche Keule nun mal auf seiner Seite! 2 mal 2 Monate Rückstand darf einfach nicht passieren!
Nach so einer Vorlage glaube ich auch nicht, dass VM bereit ist seine RA- Kosten + Gerichtskosten im Vergleich zu zahlen!
Ich würde an Deiner Stelle prüfen, ob Du nicht Deine Sachen irgendwo untergestellt bekommst (Bei Freunden/Bekannten im Keller) und mit Kind irgendwo versuchst erst mal unter zu kommen (Freund/Bekannte/Mutti/ Frauenhaus....)
Deine 6 Monte zur Suche hast Du a) nicht und b) glaube ich nicht , dass diese reichen.
Die ganze Geschichte hört sich eher so nach der Spitze des Eisbergs an, die Du hier bereit bist preis zu geben, und mit solcher Historie ist die Wohnungssuche meist besonders schwer!
Würde mal tippen dass Dein VM Dir auch nicht unbedingt eine positive Vermietrbescheinigung ausstellen wollte (und das mit Recht), die i.d.R. Voraussetzung ist für die Neuanmietung einer Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.03.2010 23:24:38
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ellonie
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo JollyJumper, hallo Verbrecher,

ja, ja, der Weihnachtstermin!! Ich weiß, ich weiß. Schon klar, dass ich das selber verursacht habe. JollyJumper, die Situation hast Du gut erkannt. Ich war gerade auf dem Weg nach oben, als mir das mit der Kündigung jetzt passierte. Zieht wieder unter! Schon Mist!!

Positive Vermieterbescheinigung, was ist das? Braucht man sowas heute, um eine Wohnung anmieten zu können? Klar, dass mein Vermieter das wohl nicht ausstellen wird. Auweia! Da hat eine nicht gezahlte Miete ja noch mehr Auswirkungen als nur Kündigung und Räumungsklage! So`n Schxxx !! Na da kann ich es mir ja schon mal unter der Brücke bequem machen. Der Sommer kommt ja bald und Teenager erleben ja auch gerne Abenteuer (draußen zelten + HA im Schneidersitz).

Hallo Verbrecher, Deine Schilderung ist gut, denn ich hatte echt keine Anhung, was da abgeht. Nun habe ich wenigsten eine Vorstellung, um was ich kämpfen muss.

Danke für Eure Ratschläge

Ellonie

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