Räumungsklage / Minderjähriges Kind

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Räumungsklage / Minderjähriges Kind

Ist es eigentlich zutreffend, dass ein Vermieter einen Mieter, der keine Miete mehr zahlt und/oder die Bude verwüstet, nicht per Räumungsklage rauskriegt, wenn der Mieter ein oder mehr minderjährige Kinder hat, die in seinem Haushalt leben?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Den Theorien einiger hier zu Folge

==> ist der Mieter ein Koenig,
==> und der Vermieter nur sein Hausmeister ...

und das lebenslaenglich ... oder bis der Mieter freiwillig mal auszieht.

Bin gespannt auf die anderen Beitraege, aber als Vermieter sehe ich es so:
==> Das minderjaehrige Kind ist in keiner guten Obhut wenn die Eltern nicht zahlen ... , daher erstmal Jugendamt benachrichtigen.

Davon abgesehen hat der Vermieter etliche Moeglichkeiten, waehrend der Mieter _hoechstens_ nicht zahlen kann ... ; ich wuerde nicht drauf wetten, dass beim durchschnittlichen Vermieter eine Strategie a la
==> "mit Kindern kostenlos wohnen"
lange gutgeht.

Nach 2 verlorenen Instanzen hast Du 5stellig Schulden, und der Vermieter hat Dir die Sanierung der Wohnung noch extra obendrauf gepackt ...
==> Da nuetzt auch PKH nix ... .


-- Editiert Koenig Arthur am 09.10.2013 14:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ist es eigentlich zutreffend, dass ein Vermieter einen Mieter, der keine Miete mehr zahlt und/oder die Bude verwüstet, nicht per Räumungsklage rauskriegt, wenn der Mieter ein oder mehr minderjährige Kinder hat, die in seinem Haushalt leben?


Nein.

Außerdem halte ich es für einen Fall fürs Jugendamt, wenn ein minderjähriges Kind in einer verwüsteten Wohnung leben muß.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Fragestellung erinnert mich an die häufige Frage im Strafrechtsforum a la "Ich wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, habe aber ein Kind. Muss ich trotzdem in Haft?"

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Ein Bekannter wurde bereits 2 mal geräumt... einmal hatte er Glück u. ist in einer Gemeindewohnung unter gekommen, ein anderes mal in einer Notunterkunft.

Beim ersten mal hatte er ein Kind, beim zweiten mal war das zweite unterwegs u. als das 3. in der Mache war, wurde der Strom abgestellt. Die Kinder leben immer noch bei ihren Eltern - Ich weiß jedoch nicht ob irgendjemand as Jugendamt informiert hatte!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Auf letzteres kommt es ja wohl an, oder glaubst Du, die Mitarbeiter des Jugendamtes haben eine Glaskugel, unter deren Zuhilfenahme problematische Familien identifiziert werden?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Nach 2 nicht gezahlten Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen und Räumungsklage einreichen. Sie sollten einen Kredit aufnehmen, sich Geld bei Freunden/Familie leihen oder ein Amt aufsuchen, welches die Mietschulden evtl. übernimmt.

Normalerweise wird bei Räumung wg. Nichtzahlung der Miete oftmals kein Räumungsaufschub gewährt, ich würde dies aber wegen der Kinder beantragen.

Alles Weitere siehe hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_zverzug.htm

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