Räumungsklage Vermieter

11. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Katchen07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage Vermieter

Hallo zusammen, meine Verzweiflung ist riesig und ich suche nach Hilfe/Anregungen.
Unser Vermieter kümmert sich überhaupt nicht um den gebrauchsfähigen Zustand der Mietsache und hat uns jetzt noch eine Räumungsklage angehängt. Die alte desolate Heizung ist im Winter 22 regelmäßig ausgefallen von Jan bis April. Darauf haben wir mit Ankündigung die Miete gekürzt. Die Dachfenster sind undicht, auch das haben wir 21 angezeigt. Der Balkon/Holz wurde uns 10/21 gesperrt aufgrund einer Bruchstelle. Rep. erfolgte 11/23. Ein nicht verursachter Wasserschaden ist 2/24 entstanden, abgebaute Toilette und entnommene Fliesen bis heute nicht wieder angebracht.
Trotz Anwalt und Nachweisen/Dokumentationen haben wir eine Räumungsklage erhalten, vorher natürlich eine Kündigung.
Der Vermieter hat durch seinen Anwalt folgendes aufsetzen lassen:
Die Heizung war in Ordnung und die Mietminderung nicht gerechtfertigt. Von den Fenstern hätte er nichts gewusst, daher haben wir keine Rep ermöglicht und die Fenster müssten aufgrund unseres angeblichen Fehlverhaltens ausgewechselt werden. Die Trochnungsmaßnahmen nach dem Wasserschaden hätten wir torpediert , da wir die lautstarke Anlage über Nacht abgestellt haben. Den Heizungsraum hat er 3/22 zugeschlossen, da wir die Heizung manipuliert hätten. Weiterhin hat sich herausgestellt, das wir keine 250 qm haben, sondern 42 qm weniger. Hier steht dem Mieter eine Rückforderung der überzahlten Miete zu.
Das Gericht beschränkt sich auf die jeweiligen Anwaltsschreiben der Anwälte und macht sich nicht die Mühe die realen Tatsachen zu sehen. Stattdessen soll unbedingt ein Vergleich her, damit die Akte geschlossen werden kann. Ich habe noch nie so einen verlogenen Vermieter erlebt und kann nicht glauben, das er damit durchkommt. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht Unterstützung geben, wie man solchen Vermietern die Stirn bietet. Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen, sollen aber ausziehen. Alles unfassbar. LG




25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42119 Beiträge, 14678x hilfreich)

Die Richter sitzen nicht auf der Planstelle eines Sherlock Homes. Da wird nichts ermittelt. Basis sind die Sachvorträge der Parteien. Da gibt es Spielregeln, die Dir zwar nicht bekannt sein müssen, den Anwälten auf beiden Seiten schon. Und es wird die Sachvorträge mit allen beweiserheblichen Anträgen überprüfen.

Nur, wenn man so verstritten ist, so viele Mängel da sind, warum sucht man sich nicht etwas anderes?

wirdwerden

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Das Gericht beschränkt sich auf die jeweiligen Anwaltsschreiben


Statt was zu machen?

Zitat (von Katchen07):
Stattdessen soll unbedingt ein Vergleich he


Was wünschenswert für alle Parteien inkl. der Anwälte (wg der Gebühren) wäre, das ist doch nichts verwerfliches.

Ihr habt doch einen Anwalt, was sagt der denn so?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128766 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Das Gericht beschränkt sich auf die jeweiligen Anwaltsschreiben der Anwälte

Richtig, das ist seine Ausgabe - was soll es denn Deiner Vorstellung nach sonst machen?



Zitat (von Katchen07):
und macht sich nicht die Mühe die realen Tatsachen zu sehen.

Die die juristisch relevanten realen Tatsachen finden sich in den jeweiligen Schreiben der Anwälte.



Zitat (von Katchen07):
wie man solchen Vermietern die Stirn bietet.

Welche Beweise hat man denn, um die Argumente des Vermieters zu entkräften?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2046 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Unser Vermieter kümmert sich überhaupt nicht um den gebrauchsfähigen Zustand der Mietsache und hat uns jetzt noch eine Räumungsklage angehängt.


Zitat (von Katchen07):
Ich habe noch nie so einen verlogenen Vermieter erlebt und kann nicht glauben, das er damit durchkommt.


Zitat (von Katchen07):
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht Unterstützung geben, wie man solchen Vermietern die Stirn bietet.


Eure Verzweiflung ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Das Haus hat zahlreiche Mängel und dazu kommt ein Vermieter, der sich um nichts kümmert...was ist denn unter diesen Umständen so erstrebenswert für euch, da wohnen zu bleiben?

Ich wäre froh, aus dieser Bruchbude rauszukommen und diesen Vermieter los zu sein.

-- Editiert von User am 11. August 2024 12:31

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39654 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Trotz Anwalt
Dann wird euer Anwalt auch weiter für euch tätig sein. ODER?
Zitat (von Katchen07):
Das Gericht beschränkt sich auf die jeweiligen Anwaltsschreiben der Anwälte und macht sich nicht die Mühe die realen Tatsachen zu sehen.
Soll das Gericht bei euch einen Ortstermin ansetzen oder was stellst du dir vor?
Zitat (von Katchen07):
Stattdessen soll unbedingt ein Vergleich her, damit die Akte geschlossen werden kann.
Euer Anwalt wird einschätzen, ob der Vergleich annehmbar ist oder nicht.
Wieso sollte es ein Forum wissen?

Zitat (von Katchen07):
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht Unterstützung geben, wie man solchen Vermietern die Stirn bietet.
Ich habe keine solchen Erfahrungen gemacht--- aber ihr habt einen Anwalt. WAS also meint dieser?
Zitat (von Katchen07):
Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen, sollen aber ausziehen. Alles unfassbar. LG
Wenn der Vermieter lügt und ihr völlig unschuldig seid, wir euer Anwalt dazu etwas äußern...Wie viele Vermieter habt ihr schon erlebt?

WAS besagt eigentlich der Vergleichsvorschlag?
Und zu wann will der Vermieter die Räumung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18983 Beiträge, 10240x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
wie man solchen Vermietern die Stirn bietet.

Indem der eigene Anwalt nicht nur "Anwaltsschreiben" schreibt, sondern auch Beweise mitliefert / anbietet.
Im Zivilprozess (wozu auch Mietrecht gehört) sucht das Gericht nicht nach Beweisen, sondern beide Seiten (Mieter und Vermieter) müssen die Beweise selbst bringen. Das Gericht schaut (erstmal) "nur" die Beweise an, die gebracht werden. Das ist völlig normal.

Ihr habt nicht die volle Miete gezahlt, das kann der Vermieter mit Kontoauszügen beweisen.
Jetzt muss euer Anwalt den Beweis bringen, dass die Mietminderung berechtigt war.
Umgekehrt muss der Vermieter den Beweis bringen, dass ihr den Schaden selbst verursacht habt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42119 Beiträge, 14678x hilfreich)

Noch in Ergänzung: das Gericht ist verpflichtet, zu schauen, ob eine gütliche Einigung ohne Urteil möglich ist. Dieser Verpflichtung ist das Gericht offensichtlich nachkommen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Katchen07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gericht kann sich doch nicht nur darauf festlegen, was die Anwälte schreiben, sondern muss sich zB in einer Anhörung ein umfangreiches Bild verschaffen. Wozu ist denn sonst ein Gericht da? Eine Anhörung gab es bis jetzt nicht, nur das Thema Vergleich. An dieser Stelle frage ich mich ernsthaft, was das Gericht für einen Sinn macht, wenn letztlich dem verlogenen Vermieter geglaubt wird obwohl zahlreiche Papiere eingereicht wurden, die das Gegenteil beweisen. Was stellt das denn für einen Sinn dar? Natürlich hat man irgendwann die Schnauze voll von diesem Vermieter und sucht sich was neues, aber wo bleibt das Recht des Mieters?
Justizia ist blind. So ist es dann wohl

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42119 Beiträge, 14678x hilfreich)

Du kannst offensichtlich das prozessuale Vorgehen eines Gerichts überhaupt nicht einschätzen. Ein Gericht hat neutral zu sein. Es ist verpflichtet, den sinnvollen Beweisanträgen beider Seiten nachzugehen. Nicht mehr und nicht weniger.

So, ein Gerichtsverfahren ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Mal ganz grob: erster Abschnitt bis zur ersten mündlichen Verhandlung. In der wird ausgetestet, ob eine Einigung möglich ist, es werden die Anträge gestellt. Mehr passiert da in der Regel nicht. Nunmehr, wenn keine Einigung zustande kommt, wird geschaut, wie dem Verfahren Fortgang gegeben wird. Wenn entsprechende Anträge da sind, wird Beweis erhoben, soweit der Vortrag streitig ist und die Beweise Aufklärung bieten können. Ansonsten greifen die Beweisregeln. Wer etwas behauptet, ohne es beweisen zu können, der ist in der Regel beweispflichtig geblieben.

Im Augenblick verstehe ich Deine Empörung nicht so ganz. Es gibt nun mal Spielregeln, die sind einzuhalten.

wirdwerden

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6789 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat:
Das Gericht kann sich doch nicht nur darauf festlegen, was die Anwälte schreiben, sondern muss sich zB in einer Anhörung ein umfangreiches Bild verschaffen

Das ist komplett falschh, wie schon "wirdwerden" erklärt hat.
In Verwaltugsgerichtssachen und Strafverfahren mag dies anders sein. In Zivilklagen gilt die ZPO und dort gilt der Beibringungsgrundsatz. Danach haben die Partei den Sachverhalt und die Beweise dafür selbst beizubringen.
Das Gericht bewertet diese, führt aber keine eigenen Ermittlungen durch.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128766 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Das Gericht kann sich doch nicht nur darauf festlegen, was die Anwälte schreiben

Doch.
Ab dem Landgericht sind sogar nur noch die Äußerungen der Anwälte relevant, da dort Anwaltspflicht herrscht.



Zitat (von Katchen07):
sondern muss sich zB in einer Anhörung ein umfangreiches Bild verschaffen

Anhörungen können auch schriftlich erfolgen.



Zitat (von Katchen07):
Was stellt das denn für einen Sinn dar?

Die Nachweise müssen "zur Überzeugung des Gerichtes" gereichen um zu Beweisen erhoben zu weren. Tun sie das nicht, hat man Pech gehabt und der Punkt geht an die Gegenseite.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18983 Beiträge, 10240x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Das Gericht kann sich doch nicht nur darauf festlegen, was die Anwälte schreiben, sondern muss sich zB in einer Anhörung ein umfangreiches Bild verschaffen.

Warum nicht?
Gute Anwälte sollten ihre Schriftstücke so hinbekommen, dass es in einer Anhörung gar nichts mehr zu sagen ist, weil alle Argumente bereits schriftlich ausgetauscht wurden. Eine mündliche Anhörung ist dann eigentlich überflüssig. Wenn in einer mündlichen Anhörung plötzlich neue Aspekte auftauchen, die im Schriftverkehr vorher kein Thema waren, dann wirft das eigentlich ein schlechtes Licht auf den eigenen Anwalt.

Zitat (von Katchen07):
An dieser Stelle frage ich mich ernsthaft, was das Gericht für einen Sinn macht, wenn letztlich dem verlogenen Vermieter geglaubt wird

Warum denken Sie, dass dem Vermieter geglaubt wird?
Bis jetzt ist das Verfahren doch in der Phase, in der Argumente ausgetauscht werden.
Außerdem geht es im Zivilprozess nicht um Glauben und Glaubwürdigkeit, sondern um Beweise.
Wer etwas behauptet, muss den Beweis für die Behauptung bringen können. Wer einen Beweis nicht bringen kann, obwohl er es müsste, verliert.
Sie werden also den Beweis bringen müssen, dass die Mietminderung berechtigt ist. Das Gericht wird nicht Ihre Glaubwürdigkeit beurteilen, sondern das Gericht wird beurteilen, ob die vorgelegten Beweise ausreichen. (Was "gefühlt" natürlich auf das gleiche hinaus läuft: Wenn Ihre Beweise ausreichen, stehen Sie als glaubwürdig da, wenn Ihre Beweise nicht ausreichen, stehen Sie als unglaubwürdig da.) Das weiß Ihr Anwalt aber alles.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Katchen07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Offensichtlich kennen sich einige Leute mit Gerichtsverfahren gut aus, was bei mir nicht der Fall ist. Ich hätte nicht in dieses Forum geschrieben wenn ich das alles im Detail wissen würde. Man gewinnt den Eindruck, das wir vielleicht nicht den richtigen Anwalt haben und ich noch einmal selbst aktiv werden muss. Eine detaillierte Aufstellung mit entsprechenden Belegen an den Richter wäre dann wohl sinnvoll. Wird das denn berücksichtigt oder eher nicht, weil es nicht vom Anwalt kommt ?
Hier soll mit einem Lügengerüst des Vermieters unser zu Hause uns unter den Füßen weggezogen werden , und die das einzige was ich hier lese ….. so läuft das nun mal. Macht das ganze gerade nicht besser

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#14
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Offensichtlich kennen sich einige Leute mit Gerichtsverfahren gut aus, was bei mir nicht der Fall ist.


Ja, Du kennst Dich mit den ganz normalen Abläufen von Gerichtsverfahren nicht aus, das merkt man. Deswegen scheinst Du auch immer noch nicht verstanden zu haben, dass diese Aussage von Dir zu 100% falsch ist:

Zitat (von Katchen07):
Hier soll mit einem Lügengerüst des Vermieters unser zu Hause uns unter den Füßen weggezogen werden , und die das einzige was ich hier lese ….. so läuft das nun mal.


Das hat niemand gesagt und so ist das auch nicht. Ich habe aber den Eindruck, dass Du gerade allein von der Tatsache, dass der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht hat, derart emotionalisiert bist, dass Du den Kopf verlierst.

Insofern, erstmal tief durchatmen.

Zitat (von Katchen07):
Man gewinnt den Eindruck, das wir vielleicht nicht den richtigen Anwalt haben


Das kann man nachdem, was Du geschrieben hast, gar nicht beurteilen. Ich habe beruflich regelmäßig mit Anwälten zu tun. Die Schreiben nicht von Anfang an in absolut jedes Schreiben ganze Romane. Die haben oft eine Strategie dahinter, warum sie manche Sachen nicht von Anfang an dem Gericht (und damit zwangsläufig der Gegenseite!!!) mitteilen. Damit erreicht man, dass die Gegenseite nicht alles weiß, was man beweisen kann, und eventuell Fehler macht. Das kann in einer tatsächlichen Verhandlung sehr hilfreich sein.

Zitat (von Katchen07):
Eine detaillierte Aufstellung mit entsprechenden Belegen an den Richter wäre dann wohl sinnvoll.


Absolut, nur eben nicht VOR einer tatsächlichen Verhandlung.

Aber bevor es eine Verhandlung gibt, schaut das Gericht grob über den Fall rüber, ob er überhaupt zulässig ist. Du darfst z.B. niemanden verklagen, weil er seinen Vertrag als Sklave nicht erfüllt. So ein Vertrag wäre sittenwidrig und die Klage würde vom Gericht abgelehnt werden.

Wenn die Klage grundsätzlich zulässig ist, werden beide Seiten aufgefordert, ihre Argumente dem Gericht vorzulegen. An diesem Punkt der Abläufe sind die Schreiben meist noch relativ kurz, 2-4 Seiten, ggf. 1-2 Anlagen. Stell Dir das ein bisschen wie Pokern vor. Jeder Anwalt versucht den anderen glauben zu lassen, dass er ein geniales Blatt auf der Hand hat, auch wenn er das gar nicht hat, oder er versucht es eben auch so aussehen zu lassen, als wenn er ein schlechtes Blatt hätte, damit der andere sich ggf. überreizt.

Davon gibt es so ca. 2-3 Schreiben jeder Seite, ggf. mit weiteren Argumenten, Belegen, oder schlicht Erläuterungen, wenn etwas falsch verstanden wurde. So ist einfach der formale Ablauf. Das sagt meist noch gar nichts darüber aus, wem das Gericht mehr glaubt.

Wenn diese Phase abgeschlossen ist, dann fragt das Gericht, ob nicht ein Vergleich möglich wäre. Manchmal schlägt das auch eine der beiden Parteien selbst vor. Und oft ist ein Vergleich möglich. Manchmal aber auch nicht. An diesem Punkt seid ihr. Wenn ihr keinen Vergleich wollt, dann lehnt ihr den Vorschlag des Gerichts ab.

Wenn kein Vergleich möglich ist, dann folgt eine Verhandlung. Das wird dann bei euch auch passieren. Und dafür hat sich euer Anwalt möglicherweise bereits was in der Hinterhand gehalten, um den Gegner zu überraschen. Um beim Pokern zu bleiben: ab diesem Zeitpunkt will man sehen. Solche Schreiben sind dann meist schon deutlich länger, ich habe bereits etliche in der Hand gehabt, die 20-40 Seiten lang waren. Und das sind nur ganz einfache Prozesse, keine komplizierten Mordanklangen oder so. Aber am besten fragt ihr euren Anwalt einfach mal solche Sachen, wenn ihr sie nicht versteht. Oder ihr fragt einen zweiten Anwalt um seine Meinung.

Zitat (von Katchen07):
Die alte desolate Heizung ist im Winter 22 regelmäßig ausgefallen von Jan bis April. Darauf haben wir mit Ankündigung die Miete gekürzt. Die Dachfenster sind undicht, auch das haben wir 21 angezeigt. Der Balkon/Holz wurde uns 10/21 gesperrt aufgrund einer Bruchstelle. Rep. erfolgte 11/23. Ein nicht verursachter Wasserschaden ist 2/24 entstanden, abgebaute Toilette und entnommene Fliesen bis heute nicht wieder angebracht.


Wenn das alles so stimmt und ihr das auch beweisen könnt (mit Schreiben, die ihr dem Vermieter geschickt hab; mit Fotos; Telefonnotizen; Schreiben des Vermieters an euch; etc.), und die Mietminderung in angemessener Höhe erfolgte, dann habt ihr meiner Meinung nach eigentlich keinen Grund, euch Sorgen zu machen und solltet die Räumungsklage abwehren können.

Zitat (von Katchen07):
Hier soll mit einem Lügengerüst des Vermieters


Und wenn das auch stimmt, dann kann der Vermieter für seine Behauptungen keine Beweise haben oder er müsste sie fälschen.

Ob das alles so stimmt, wie Du schreibst, ob Du wichtige Sachen vergessen hast, was genau Du beweisen kannst, das kann ich nicht beurteilen. Bei entsprechender Änderung des Sachverhalts kann sich auch meine Meinung um die eigene Achse drehen :wink:

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#15
 Von 
guest-12307.12.2024 14:44:16
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Zum grundsätzlichen Ablauf wurde schon einiges geschrieben. Deshalb nur ein paar Anmerkungen aus eigener Erfahrung:

1. Es gibt leider – wie im gewöhnlichen Leben – Menschen, die hemmungslose Lügner sind und mit unverschämten Unterstellungen operieren, um ihre Ziele zu erreichen. Diese haben zunächst auch einen taktischen Vorteil, weil sie sich ja nicht an Moralregeln gebunden fühlen. Ob sie damit dann durchkommen, ist eine andere Frage. Das muss man leider so zur Kenntnis nehmen.

2. Wer so einen Vermieter hat, sollte sich fragen, ob er den Mietvertrag mit ihm überhaupt langfristig fortsetzen will. Weiterer Ärger ist dann meist vorprogrammiert. Die Wohnungssuche ist heutzutage schwierig. Trotzdem sollte man sich in so einer Situation überlegen, die Wohnung (mit genügendem zeitlichen Vorlauf) zu wechseln, allein schon um seine Nerven zu schonen. Möglicherweise springt dann auch noch eine gute Abfindung heraus, wenn die Position des Vermieters doch nicht so gut ist, wie er annimmt.

3. Das Gericht wird natürlich einen Vergleich anstreben. Erstens, weil es verpflichtet ist, eine gütliche Einigung zu fördern. Zweitens, weil ein Vergleich dem Richter viel weniger Arbeit bereitet als ein zu begründendes Urteil. Und Gerichte sind heutzutage chronisch überlastet.

4. Wie man taktisch am besten beim Verhandeln vorgeht, sollte ein guter Anwalt wissen: wann man welche Vorschläge macht und was man verlangen kann.

5. Von eigenen Schreiben ans Gericht kann man nur abraten. Man muss hier koordiniert vorgehen und nicht noch dem eigenen Anwalt öffentlich „in die Parade fallen". Also solche taktischen Aspekte bitte intern mit dem eigenen Anwalt offen besprechen.

Viel Erfolg!

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128766 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Eine detaillierte Aufstellung mit entsprechenden Belegen an den Richter wäre dann wohl sinnvoll. Wird das denn berücksichtigt oder eher nicht, weil es nicht vom Anwalt kommt ?

Kommt darauf an, vor welchen Gericht man steht.

Der Anwalt wird es wohl in jeden Falle berücksichtigen und wegen der Sabotage seiner Strategie höchstvermutlich seine Arbeit weitgehend einstellen bzw. das Mandat komplett kündigen.



Zitat (von Katchen07):
Man gewinnt den Eindruck, das wir vielleicht nicht den richtigen Anwalt haben

Da kann man dann durchaus mal von fachkundiger Stelle drüber schauen lassen, ob da keine groben Schnitzer drin sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Katchen07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke zunächst für die vielen Informationen/Argumente, jedoch könnt ihr mir glauben, das es keinen Grund gibt mir dieses Szenario auszudenken. Und das ich mit dem Ablauf des Gerichtes nicht vertraut wie manch anderer hier, ist keine Schande. Spricht wohl eher dafür, das ich mich unschuldig durchs Leben bewege. Natürlich ist das alles mit vielen Emotionen und Ängsten gekoppelt und leider auch mit Unsicherheit.
Wir haben von der Heizung monatelang, bis der Raum abgeschlossen wurde, täglich Aufnahmen gemacht. Der Vermieter hat uns selbst aufgefordert die Heizung wieder anzuschalten wenn sie wieder aus ist. Jetzt ist ihm eingefallen, das er den Raum verschlossen hat weil wir die Heizung manipuliert hätten. Was völliger Unsinn ist. Von den Fenstern gibt es auch Aufnahmen usw.
Unser Anwalt hat jetzt den Vorschlag unterbreitet, das wir einem Vergleich bis 12/25 zustimmen sollten, somit hätten wir aufgrund der Wohnungsmarktlage Zeit uns was neues zu suchen. Weiterhin will er die reguläre Kündigungsfrist auf 1 Monat reduzieren, so das wir also zügig reagieren können wenn wir ein neues Haus gefunden haben. Zusätzlich will er alle Forderungen gegen uns aushandeln. Der Vermieter fordert ja die Mietminderung von uns.
Hat das alles noch mit RECHT zu tun oder ist das hier ein Wettstreit auf einer Spielwiese? Der Vermieter kann hier die größten Lügen erzählen, läßt jetzt plötzlich Gutachten erstellen, die beweisen sollen, das die Heizung problemlos funktioniert hat. Komischerweise handelt es sich hier um einen Familienclan, die die Heizung und den Trocknungsprozess vom Wasserschaden betreut haben. Das nenne ich Vetternwirtschaft, zumal das keine Gutachten sind, sondern Zettel mit nem Dreizeiler. Ich bin über das alles enorm verärgert und verstehe die Vorgehensweise vom Gericht nicht. Wenn die Temp Anzeige bei der Heizung auf null Grad ist , dann kann man wohl kaum von einer funktionierenden Heizung sprechen. Vor Monaten hat er uns geschlagene 6 Tage im kalten sitzen lassen, weil angeblich das Heizöl aus dem Einfüllstutzen abgesaugt worden ist. Eine Notration von 1000 l zu kaufen wäre möglich gewesen. Und so kommt eins nach dem anderen und da soll man keine Emotionen haben ? Leute, das kann es doch einfach nicht geben und diesem Vermieter wird noch recht gegeben ? Da stimmt doch was an dem Rechtssystem nicht. Ehrlich mal

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128766 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Wenn die Temp Anzeige bei der Heizung auf null Grad ist , dann kann man wohl kaum von einer funktionierenden Heizung sprechen.

Aber sicher doch.

Ich hoffe das eure Beweise eine validere Basis haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6789 Beiträge, 2375x hilfreich)

Wenn man sich zur Hilfe ineinem Gerictsverfahren eines Anwalts bedient, sollte man dessen Vorchläge schon ernst nehmen oder den Anwalt wechseln.

Zitat:
Hat das alles noch mit RECHT zu tun oder ist das hier ein Wettstreit auf einer Spielwiese? Der Vermieter kann hier die größten Lügen erzählen, läßt jetzt plötzlich Gutachten erstellen, die beweisen sollen, das die Heizung problemlos funktioniert hat. Komischerweise handelt es sich hier um einen Familienclan, die die Heizung und den Trocknungsprozess vom Wasserschaden betreut haben. Das nenne ich Vetternwirtschaft, zumal das keine Gutachten sind, sondern Zettel mit nem Dreizeiler. Ich bin über das alles enorm verärgert und verstehe die Vorgehensweise vom Gericht nicht. Wenn die Temp Anzeige bei der Heizung auf null Grad ist , dann kann man wohl kaum von einer funktionierenden Heizung sprechen. Vor Monaten hat er uns geschlagene 6 Tage im kalten sitzen lassen, weil angeblich das Heizöl aus dem Einfüllstutzen abgesaugt worden ist. Eine Notration von 1000 l zu kaufen wäre möglich gewesen. Und so kommt eins nach dem anderen und da soll man keine Emotionen haben ? Leute, das kann es doch einfach nicht geben und diesem Vermieter wird noch recht gegeben ? Da stimmt doch was an dem Rechtssystem nicht. Ehrlich mal

Das sind alles Themen welche mitdem Anwalt erörtertwerden müssen,wenn sie es nicht schon waren.

Aber vermutlich hat der Anwalt seinen Vorschlag ja auch begründet und Ihnen die Schwachstellen Ihrer Argumentation oder Ihrer Beweisführung genannt.


-- Editiert von User am 12. August 2024 19:15

Signatur:

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39654 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Was völliger Unsinn ist.
Behauptet ihr. Der Vermieter was anderes. Wem soll der Richtende Glauben schenken? Dem Lautesten?
Zitat (von Katchen07):
Unser Anwalt hat jetzt den Vorschlag unterbreitet, das wir einem Vergleich bis 12/25 zustimmen sollten,
Nicht schlecht.
Zitat (von Katchen07):
Hat das alles noch mit RECHT zu tun oder ist das hier ein Wettstreit auf einer Spielwiese?
Dein Anwalt handelt rechtens und versucht, einen für euch vorteilhaften Vergleich zu bekommen. Statt Räumung sofort ca. 1,5 Jahre Aufschub zwecks Wohnungssuche.
Statt weiterhin wie ein Rohrspatz zu schimpfen und alle außer euch für Lügner und Betrüger zu halten, solltet ihr hoffen, dass der Vermieter auf den Vergleich eingeht, ihn annimmt.
Lange Zeit zum Suchen hättet ihr und weg von diesem *Clan* und raus aus diesem Loch kann euch nur Vorteile bringen.
Zitat (von Katchen07):
Ich bin über das alles enorm verärgert und verstehe die Vorgehensweise vom Gericht nicht.
Die scheint aber bisher o.k. zu sein.
Zitat (von Katchen07):
Da stimmt doch was an dem Rechtssystem nicht. Ehrlich mal
Emotionen kannst du gern haben, aber vor Gericht und mit einer Räumungsklage auf dem Tisch sollte man lieber nochmal schauen, wo die Emotionen weniger schadensträchtig aufschlagen.
Zitat (von Katchen07):
Hier steht dem Mieter eine Rückforderung der überzahlten Miete zu.
Je nachdem, wie lange ihr die Miete für 250 qm gezahlt habt, kann nun für 208 qm *zurückgerechnet*, mit der Mietminderung aufgerechnet oder sonst wie kompensiert werden. Evtl. kriegt ihr sogar was raus...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
guest-12307.12.2024 14:44:16
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn man sich selbst immer anständig und ehrlich verhalten hat, geht es einem natürlich „gegen den Strich", wenn man mit einem besonders „cleveren" Exemplar von Vermieter zu tun hat, der keine Hemmungen kennt, Lügen, Unterstellungen und Tatsachenverdrehungen zu verbreiten.

Hier sollte man einfach nur das Beste aus der Situation, wie sie nun einmal ist, herauszuschlagen versuchen. Bei Gericht bekommt man (alter Spruch) halt nicht unbedingt Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Ein moralischer Sieg („dem hab’ ich's aber gezeigt!") hilft einem letztlich nicht weiter, denn der nächste Ärger wartet wahrscheinlich schon. Und eigensüchtige/verlogene Menschen ändern zu wollen, indem man ihnen ihr Unrecht klarmacht – diesen Gedanken sollte man lieber vergessen.

Eine Mietvertragsaufhebung zu Ende 2025 heißt, daß man fast 1 1/2 Jahre Zeit hat. Das ist für einen Aufhebungsvertrag eigentlich eine ziemlich lange Zeit und nicht schlecht. Eine kurzfristige eigene Kündigungsmöglichkeit sollte immer vorhanden sein, damit man frei handeln kann, und sie ist vom Anwalt auch vorgesehen. Ein Monat Frist hierfür ist meiner Meinung nach in Ordnung, schneller kann man vermutlich sowieso nicht handeln. Darauf achten, daß zu jedem Termin und nicht nur zum Monatsende gekündigt werden kann.

Sämtliche Vermieterforderungen sollten im Vergleich berücksichtigt bzw. für erledigt erklärt werden, was offenbar auch vorgesehen ist.

Weiterhin auch an eventuelle Schönheitsreparaturen denken (ggf. Verzicht des Vermieters darauf, falls man dazu verpflichtet ist). Gut wäre auch, wenn man beim Auszug gleich die volle Mietkaution erstattet bekommt. Im Idealfall sieht es so aus, daß mit Auszug und Wohnungsrückgabe alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind, dann kann man einen Schlußstrich ziehen.

Was ich vermisse: eine angemessene Abfindung für die Aufgabe der Wohnung. Der Umzug mit dem ganzen Drum und Dran kostet schließlich nicht wenig.

Auch an die anfallenden beträchtlichen Gerichts- und Anwaltskosten denken und in die Forderung einbeziehen. Es muss klar sein, wer welche Kosten tragen soll.

Was die Konditionen eines Aufhebungsvertrages angeht, ist das in der Tat ein reines Pokerspiel. Da sollte man nicht zimperlich sein. Hier optimale Konditionen herauszuhandeln, ist Aufgabe eines guten Anwalts, der alle einschlägigen Tricks und Taktiken beherrschen sollte.

Und was die ganze Empörung über das Verhalten des Vermieters betrifft, ein pragmatischer Rat: solche Leute vergisst man am besten so schnell wie möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7370 Beiträge, 1673x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, wenn man so verstritten ist, so viele Mängel da sind, warum sucht man sich nicht etwas anderes?

Angesichts des Wohnungsmangels in vielen Gegenden Deutschlands kann das schwierig bis praktisch unmöglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18983 Beiträge, 10240x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
. Man gewinnt den Eindruck, das wir vielleicht nicht den richtigen Anwalt haben und ich noch einmal selbst aktiv werden muss. Eine detaillierte Aufstellung mit entsprechenden Belegen an den Richter wäre dann wohl sinnvoll. Wird das denn berücksichtigt oder eher nicht, weil es nicht vom Anwalt kommt ?

Auf gar keinen Fall irgendwelche eigenmächtigen Aktionen starten.
Das ist ein gefundenes Fressen für den Anwalt des Vermieters, wenn er sieht, das Mieter und Anwalt des Mieters nicht an einem Strang ziehen.
Dazu wirkt das gegenüber dem Gericht unprofessionell. Und Ihr Anwalt wird hinschmeißen.

Ihr Anwalt ist verpflichtet sich anzustrengen, das Bestmögliche für Sie herauszuholen.
Das Bestmögliche kann auch ein Vergleich sein.
Um zu erkennen, dass ein dauerhafter Verbleib in der Wohnung nicht das Bestmögliche ist, muss man kein Hellseher sein. Gestern war es die Heizung, heute ist es der Wasserschaden. Für morgen und übermorgen wird sich der Vermieter neue Bösartigkeiten einfallen lassen. Selbst wenn Sie in dem laufenden Verfahren einen 100%-Sieg erringen: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass dann Ruhe herrschen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#24
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von Katchen07):
Leute, das kann es doch einfach nicht geben und diesem Vermieter wird noch recht gegeben ? Da stimmt doch was an dem Rechtssystem nicht.


Wie oft wurde Dir das hier bereits erklärt, dass noch niemandem vom Gericht recht gegeben wurde? Was genau verstehst Du daran denn nicht?!?

Wenn Du Dich Deinem Anwalt und dem Gericht gegenüber so verhältst, wie Du Dich hier im Forum gibst, dann schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen eventuellen Prozess verlierst, als ziemlich hoch ein. Sogar dann, wenn Du eigentlich im Recht bist. Und zwar einzig und allein, weil Du Dich aufführst wie jemand, der manisch ist. Das reduziert zumindest Deine Glaubwürdigkeit, wahrscheinlich machst Du auch noch unzählige formelle Fehler, wenn Du selbst was machst, dass es dann auch daran scheitern kann.

Ich kann Deinen Anwalt inzwischen sehr gut verstehen. Mit solchen Mandanten wie Dir ist ein Vergleich immer einem Prozess vorzuziehen. Einen Prozess ruinierst Du am Ende durch eigene Unfähigkeit/Unbelehrbarkeit und stehst dann noch schlechter dar als mit dem angestrebten Vergleich...

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42119 Beiträge, 14678x hilfreich)

eh, es scheint sich hier um ein recht großes und damit auch teures Mietobjekt zu handeln, um keine Sozialwohnung. In dem Bereich gibt es doch ausreichend Projekte. Das mit der neuen Wohnung dürfte zu lösen sein.

Wenn man die Spielregeln, die in einem Zivilverfahren zu beachten sind, weder kennt noch kennen will, weil das dem eigenen Weltbild schaden könnte, seinem eigenen Anwalt in den Rücken fallen will, dann muss man sich über Ergebnisse, die einem nicht gefallen, nicht wundern.

Wir befinden uns in einem laufenden Verfahren; das Ergebnis ist nicht absehbar, weil es eben für so Verfahren feste Spielregeln gibt, die sogar für verlogene Vermieter und problematische Mieter gelten. Nur eines ist absehbar: mit Beendigung dieses Verfahrens ist die Beziehung Vermieter/Mieter nicht saniert. Es wird weiter gehen. Der Rechtsfrieden, dessen Herstellung ja der Sinn eines solchen Rechtsstreits ist, wird nicht erreicht werden. Deshalb ist der vom Gesetz ohnehin vorgesehene Vorschlag einer schnellen Einigung im Sinne aller Beteiligten. So einfach ist das.

wirdwerden

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