Räumungsklage WG nach Auszug

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kahlb09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage WG nach Auszug

Hallo liebe Leser und Unterstützer,

ich hätte eine Frage zur folgenden Situation:

Person A und Person B haben vor zwei Jahren eine WG gegründet. Beide sind Hauptmieter. :bang:
Nach einigen Problemen beantragte Person A eine Entlassung aus dem Vertrag. Dies wurde von Person B unterschrieben und bei der Wohnungsgesellschaft eingereicht. In diesem offiziellen Formular der Gesellschaft wurde die neue Adresse von Person A mitgeteilt.

Person B bestätigte Person A mündlich, dass alles geklappt habe und eine Nachmieterin, Person C eingezogen sei. Person A erhielt keine Briefe oder Antworten auf die neue Adresse.

10 Monate später erhielt Person A eine Räumungsklage. Es stellte sich heraus, dass sie offensichtlich noch Teil des Vertrags ist. Der gesamte Schriftverkehr lief über die alte Adresse an Person B, welche die Infos nicht weiterleitete.

Wie ich hier im Forum bereits gelesen habe, ist dies rechtens, da es von Vermieterseite aus nie eine schriftliche Bestätigung der Vertragsaufhebung gab und Person A in gleicher Weise für Mietschulden von Person B haftet.

Person A hat sich rechtlich beraten lassen und will die Räumung akzeptieren und notfalls auch die Mietrückstände von Person B begleichen + evtl. anfallende Räumungskosten. Insbesondere, da Person B offensichtlich nicht in der Lage ist, zu zahlen.

Person B jedoch, die weiterhin in der Wohnung mit Person C lebt, weigert sich und wird Widerspruch einlegen, wodurch die Kosten enorm steigen können. Bisher geht es um Rückstände von ca. 2000 Euro.

Kann Person A Person B auf irgendeine Weise dazu bringen, auszuziehen bzw. die Räumung zu akzeptieren, ohne dass es zu einem mehrjährigen Verfahren kommt? Oder sollte Person A das aktuelle Verfahren mit dem Vermieter abwarten, zahlen und im Anschluss gegen Person B klagen, um das Geld wieder zu bekommen?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort und Hilfe. Falls ich etwas nicht richtig beachtet haben sollte, bitte ich um einen Hinweis. Bin zum ersten Mal in diesem Forum gelandet, welches bereits jetzt von großem Nutzen war...tolle Seite auf jeden Fall!

Grüße
kahlb

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Kahlb09):
Person B jedoch, die weiterhin in der Wohnung mit Person C lebt,

Wie steht denn Person C dazu das sie demnächst zwangsweise ausziehen muss?



Zitat (von Kahlb09):
Kann Person A Person B auf irgendeine Weise dazu bringen, auszuziehen bzw. die Räumung zu akzeptieren,

Miteinander reden dürfte zwecklos sein?
Dann Wohnung gemeinsam mit B kündigen und den B bei Verweigerung notfalls auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kahlb09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie steht denn Person C dazu das sie demnächst zwangsweise ausziehen muss?


Von Person C ist bisher praktisch nichts bekannt. Es besteht auch kein Kontakt zwischen A und C.


Zitat (von Harry van Sell):
Miteinander reden dürfte zwecklos sein?
Dann Wohnung gemeinsam mit B kündigen und den B bei Verweigerung notfalls auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.


Leider zwecklos, ja. Es wurde nur kurz Kontakt hergestellt, indem von B mitgeteilt wurde, dass er Widerspruch eingelegt hat.

Bestünde die Gefahr, dass B daraufhin A verklagt, da A die ganze Zeit über offiziell noch als Mieter im Vertrag stand, jedoch dachte er sei raus und seitdem keine Miete bezahlt hat (ca. 10 Monate lang)? C wohnt seitdem anscheinend ohne Wissen des Vermieters in der Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mal ne Frage nebenbei .... warum wurde Räumungsklage eingereicht? Wer zahlt da denn die Miete nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kahlb09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
warum wurde Räumungsklage eingereicht? Wer zahlt da denn die Miete nicht?


Gute Frage. Laut der Wohnungsgesellschaft wurden von Person B (und auf dem Papier damit auch von Person A) 2,5 Monatsmieten nicht gezahlt. Er behauptet jedoch, das stimme nicht, nur eine Monatsmiete fehle, daher werde er Widerspruch einlegen und weiter in der Wohnung verbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Jo und nun denken Sie mal nach ... ich würde hier zu einem Anwalt raten und zwar dringend! Der kann sie im Laufe des Verfahrens, das wäre optimal, aus dem Mietvertrag schaufeln, oder aber sie vor weiterem größeren Schaden schützen. Alleine werden sie das nicht schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Kahlb09):
10 Monate später erhielt Person A eine Räumungsklage.
Das ist so meiner Meinung nach nicht zulässig, wird im Endeffekt aber wohl nicht viel bringen.

Hintergrund: A wohnt dort nachweisbar nicht mehr. Vor einer Räumungsklage steht die fristlose Kündigung. Wenn A noch Vertragspartner wäre, dann müsste A die auch zugestellt werden. Eine Zustellung in der Mietwohnung ist nicht ausreichend, weil A da nicht mehr wohnt. Von daher wurde der Mietvertrag A gegenüber noch nicht wirksam gekündigt, wenn keine Zustellung der Kündigung an A erfolgt.

Ich weiß jedoch nicht, ob dieser Ansatz zu etwas sinnvollem führt. Denn die Mietschulden gehen dadurch nicht weg. Und A hat durchaus ein Interesse daran, dass die Vermieterkündigung wirksam ist, denn sonst läuft der Mietvertrag und dadurch die Haftung von A immer weiter. Maximal um die aktuellen Gerichtskosten könnte A damit herumkommen. Aber da B die Räumung ablehnt, entstehen dann halt neue in gleicher Höhe. Die Argumentation würde B also maximal Zeit bringen und A dadurch mehr Schulden.

Für A sollte das Ziel sein herauszufinden, ob der Vermieter damals an die Wohnadresse ein Schreiben mit der Entlassung von A aus dem Mietvertrag geschickt hat. Dazu wäre Kommunikation mit B erforderlich. Wenn B das ablehnt, würde ich ebenfalls direkt zu einem Anwalt raten. Dessen Aufgabe ist es dann, dem ganzen möglichst schnell ein Ende zu bereiten. Kosten wird das dann eh eine Menge.

PS: Irgendwann kommt der Punkt an dem A sich überlegen muss, ob er diese Kosten von B einklagen kann und will. Dabei kommt es nicht nur auf die aktuelle finanzielle Situation von B sondern auch auf die Aussichten an, dass B irgendwann zurückzahlen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Kahlb09):
Von Person C ist bisher praktisch nichts bekannt.

Also auch dem Vermieter nicht?



Zitat (von cauchy):
Ich weiß jedoch nicht, ob dieser Ansatz zu etwas sinnvollem führt.

Naja, es geht zurück auf Anfang, sprich der Mangel wird durch Vornahme einer korrekten Zustellung geheilt.
Aber alle Probleme bleiben und die Kosten steigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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