Mein verstorbener Onkel hat mir sein 2 Familienhaus vermacht. In der 2. Wohnung lebt unentgeltlich eine polnische Putzfrau, die sich um ihn während seiner Krankheit gekümmert hat. Nach seinem Tode habe ich der Frau 4 Monate Zeit gegeben sich etwas neues zu suchen und habe sie weiterhin kostenfrei dort leben lassen. Nun kommt der Tag des vereinbarten Auszuges, aber sie hat angeblich noch nichts gefunden und möchte weiterhin dort wohnen. Es besteht kein Mietvertrag. Wir haben nur eine schriftliche Vereinbarung, dass sie zum Tage x ausziehen soll. Welche rechtlichen Mittel habe ich, um das Haus frei zu bekommen? Wer trägt die Kosten dafür?
Räumungsklage - Welche rechtlichen Mittel habe ich, um das Haus frei zu bekommen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
... punkt 1 wäre doch, ihr einen mietvertrag zu geben ab datum x, jedenfalls, wenn nicht andere gründe gegeben sind, weswegen du sie nicht dort wohnen haben willst.
Ich möchte das ganze Haus verkaufen, und dies ist bekanntlich leichter, wenn kein aktueller Mieter dort wohnt.
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Dann mach es ganz einfach: Wenn der Tag gekommen ist, und die Dame ist noch im Haus, dann teile ihre unmissverständlich mit, dass sie innerhalb z.B. einer Stunde ihre Sachen packen und sich verabschieden soll.
Punkt aus Fertig.
Zu Verabschiedung flüsterst du ihr ein *Dowidzienia*(Auf Wiedersehen) ins Ohr....
Grüsse
Kann man hierfür die Polizei zu Hilfe holen?
Du hast schon die richtige Überschrift gewählt.
Wenn die Dame nicht freiwillig auszieht, dann ist eine Räumungsklage erforderlich.
Die Kosten muss die Dame zahlen, wenn sie zur Räumung verurteilt wird. Du musst die Kosten aber zunächst verauslagen und es ist dann Dein problem, wie Du das Geld von der Dame eintreibst.
Nein, die Polizei kann man nicht zur Hilfe holen.
Ist irgendwann ein Räumungstitel erwirkt, hilft Dir der Gerichtsvollzieher bei der Durchsetzung (natürlich gegen Bares, was wie schon geschrieben wurde von Dir vorzustrecken ist).
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