Räumungsklage - Welche rechtlichen Mittel habe ich, um das Haus frei zu bekommen?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Eigentümer007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage - Welche rechtlichen Mittel habe ich, um das Haus frei zu bekommen?

Mein verstorbener Onkel hat mir sein 2 Familienhaus vermacht. In der 2. Wohnung lebt unentgeltlich eine polnische Putzfrau, die sich um ihn während seiner Krankheit gekümmert hat. Nach seinem Tode habe ich der Frau 4 Monate Zeit gegeben sich etwas neues zu suchen und habe sie weiterhin kostenfrei dort leben lassen. Nun kommt der Tag des vereinbarten Auszuges, aber sie hat angeblich noch nichts gefunden und möchte weiterhin dort wohnen. Es besteht kein Mietvertrag. Wir haben nur eine schriftliche Vereinbarung, dass sie zum Tage x ausziehen soll. Welche rechtlichen Mittel habe ich, um das Haus frei zu bekommen? Wer trägt die Kosten dafür?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... punkt 1 wäre doch, ihr einen mietvertrag zu geben ab datum x, jedenfalls, wenn nicht andere gründe gegeben sind, weswegen du sie nicht dort wohnen haben willst.

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#2
 Von 
Eigentümer007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte das ganze Haus verkaufen, und dies ist bekanntlich leichter, wenn kein aktueller Mieter dort wohnt.

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Dann mach es ganz einfach: Wenn der Tag gekommen ist, und die Dame ist noch im Haus, dann teile ihre unmissverständlich mit, dass sie innerhalb z.B. einer Stunde ihre Sachen packen und sich verabschieden soll.

Punkt aus Fertig.

Zu Verabschiedung flüsterst du ihr ein *Dowidzienia*(Auf Wiedersehen) ins Ohr....

Grüsse

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#4
 Von 
Eigentümer007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man hierfür die Polizei zu Hilfe holen?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du hast schon die richtige Überschrift gewählt.

Wenn die Dame nicht freiwillig auszieht, dann ist eine Räumungsklage erforderlich.

Die Kosten muss die Dame zahlen, wenn sie zur Räumung verurteilt wird. Du musst die Kosten aber zunächst verauslagen und es ist dann Dein problem, wie Du das Geld von der Dame eintreibst.

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, die Polizei kann man nicht zur Hilfe holen.

Ist irgendwann ein Räumungstitel erwirkt, hilft Dir der Gerichtsvollzieher bei der Durchsetzung (natürlich gegen Bares, was wie schon geschrieben wurde von Dir vorzustrecken ist).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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