Guten Morgen!
ich habe folgendes Problem:
Mein Vermieter hat mir gekündigt wegen Mietrückständen(3Monate).
Da ich noch keine Wohnung gefunden habe und nicht ausgezogen bin,hat er Räumungsklage gegen mich erhoben.Vor 2 Wochen erging
Versäumnisurteil gegen mich.
Eine Räumungsfrist erging aus
dem Urteil nicht.
Ich werde die Wohnung zum
am 30.05.08 nun selbst räumen.
Mein Vermieter hat mir jetzt
dennoch per Brief mitgeteilt,
daß wenn am kommenden Freitag
den 25.05.08 die Wohnung nicht geräumt ist sollte,er am selben Tag die Wohnung zwangsräumen lässt.
Jetzt meine Frage hierzu:
Kann mein Vermieter die
Wohnung so kurzfristig
räumen lassen?So viel ich
weiss geht das nur mit Hilfe
eines Gerichtsvollzieher's?
Muss ich nicht vorher
benachrichtigt werden wann
die Räumung bevorsteht?
Ich habe bis heute keine
Benachrichtigung erhalten.
Oder kann mein Vermieter die
Wohnung eigenmächtig räumen
lassen?Die Räumung würde
ca.4.000,- Euro kosten,was
mein Vermieter mir ebenfalls
im Schreiben mitgeteilt hatte.
mfg nicklas
Räumungsklage-Zwangsräumung
--- editiert vom Admin
dann muss ich also eventuell
doch damit rechnen daß mich mein Vermieter
am Freitag vor die Tür setzt??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
@ Eichhörnchen2,
Bei fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gibt es regelmäßig keine gerichtlich zuerkannte Räumungsfrist. Diese entsteht in der Praxis erst durch die vom Gerichtsvollzieher gesetzten Fristen.
habe mit meinem Vermieter nochmal gesprochen,
er hat noch keinen Räumungsauftrag erteilt
und gibt mir nun doch eine Frist bis zum
30.04.08 um die Wohnung selbst zu räumen.
Werde meine Möbel bei Freunden unterstellen.
Ich habe von der Gerichtsvollzieherstelle
erfahren,daß eine Zwangsräumung nur ein Gerichtsvollzieher ausführen kann,und ich rechtzeitig vorher über den Zeitpunkt der Räumung informiert worden währe.
So schnell landet eben keiner auf der Straße!
übrigens an @Eichhörnchen2
Du wirst damit in D nicht allein gelassen, aber Du musst halt selber Deinen 'ARSCH' bewegen. Auch wenn es nur ein ganz kleines bisschen ist!
Bitte bei mal bei Posting's auch unteres beachten!!
Bitte behandelt andere Forumsmitglieder so, wie man Kofi Annan, den Papst, den Dalai Lama oder den Bundespräsidenten behandeln würde: mit Respekt, Anstand und Höflichkeit.
die haben auch keine Mietrückstände
Werter nicklas68 haben Sie auch schon eine Übereinkunft mit Ihrem Vermieter getroffen, wie und wann Sie ihre Schulden abbezahlen dürfen?
Ihr Vermieter hätte auch stur nach Gesetz handeln können, dann wäre es für Sie um einige Tausend Euro teurer gekommen.
Wovon wollen Sie denn ihre zukünftigen Mieten bezahlen?
@nicklas
wenn du
deinen arsch auf dem hals bewegt hättest, hättest du auf die beiden schreiben seitens des sozialamtes reagiert und deine probleme wären jetzt kleiner.
bei eingehender räumungsklage schreibt das gesetz vor, dass d. sozialamt wohnungslosigkeit verhindern soll und der beklagte angeschrieben wird.
nur damit keine mißverständnisse aufkommen: ich bin mieter, konnte selbst meine miete mal nicht zahlen,weil ich krank war. bin aber von der sekunde an, in der das klar wurde von amt zu amt getinglt, bis die zuständigkeit geklärt war.
es kotzt mich an, dass leute nicht zahlen und dann in foren auf benimmregeln hinweisen.
weißt du
was gutes benehmen ist?
den vermieter nicht zu prellen.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 22.04.2008 18:53:46
Und jetzt?
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