Räumungsklage - Zwangsräumung

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
PiePie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage - Zwangsräumung

Hallo,

habe hier mal eine Frage. Leider besteht keine Mietrechtsschutz Versicherung und es ist auch kein Geld für einen Anwalt da.

Vor einigen Jahren trennten sich meine Schwiegereltern. Sie bewohnten zusammen ein altes Bauernhaus das 200 Jahre alt ist. Nach der Trennung zog mein Schwiegervater in das Erdgeschoss und meine Schwiegermutter bewohnte das erste Stockwerk.
Aufgrund erheblicher Mängel im Haus, wie total Ausfall der Heizung im November, defekte Haustüre durch die bei Regen Wasser eintritt, Schimmelbefall in abnormaler Weise trotz sehr regelmäßigem Lüften und und und ... wurde im November 2006 die Miete von meinen Schwiegereltern nach Androhung an den Vermieter und Fristsetzung um ca. 1/3 Gekürzt.

Aufgrund dieser Mietkürzung kündigte der Vermieter meinen Schwiegereltern im Frühjahr 2007 fristlos den Mietvertrag.

Aufgrund von Arbeitslosigkeit versuchte meine Schwiegermutter vergeblich eine neue Wohnung zu bekommen. Durch eine neue Arbeitsstelle im Oktober 2007 ging dann plötzlich alles sehr schnell. Sie bekamm eine neue Wohnung die Sie im Februar 2008 bezihen konnte. Per Einschreiben wurde der Vermieter hierrüber informiert und der Auszug meiner Schwiegermutter mitgeteilt.

Mein Schwiegervater verblieb im Haus und zahlte auch keine Miete für das Haus. Die Miete wurde bisher von meiner Schwiegermutter überwiesen. Ab Februar 2008 erhielt der Vermieter überhaupt keine Miete mehr. Nun kam es zur Räumungsklage. Das Urteil der Räumungsklage besagt, das die Räumung des Hauses bis zum 01.12.2008 vollzogen werden muss.

Weiter hat das Gericht mittels eines Gutachters die tatsächlich vorhandenen Mängel nicht anerkannt. Die monatlich 1/3 einbehaltenen Mietzahlungen wurden daher augerechnet und werden nun meinen Schwiegereltern beiden zur Hälfte belastet. Weiterhin wurden sämtliche Mietkosten von Februar bis einschliesslich Dezember aufgerechnet und BEIDEN teilen in Rechnung gestellt.

Hier die erste Frage:

Meine Schwiegermutter ist bereits zum Februar 2008 ausgezogen !! Sie ist der Kündigung des Vermieters zwar erst 1 Jahr später nachgekommen aber sie hat vorher keine Wohnung gefunden. Warum muss meine Schwiegermutter hier die Kosten ab Februar mittragen ?????
Begründung des Gerichtes, der Vermieter läßt meine Schwiegermutter nicht aus dem Mietvertrag. Aber den hat der Vermieter ja gekündigt, daher besteht ja seit Kündigung kein Mietvertrag mehr, oder sehe ich das falsch ?

Nun ist mein Schwiegervater auch zum 01.12.2008 nicht ausgezogen und am 13.01.2008 ist nun die Zwangsräumung. Im Schreiben vom Gerichtsvollzieher sind hier Kosten von bis zu 20.000 Euro ausgewiesen !!! Diese Kosten werden wiederum beiden Schwiegermutter wie Schwiegervater belastet.

WARUM wird meine Schwiegermutter mit in diese ******* reingezogen, wenn doch sie bereits ausgezogen ist und der Kündigung des Mietvertrages nachgekommen ist. Was sind das für Gesetzte ? Was kann man machen ??

Meine Schwiegermutter hat Privatinsolvenz und darf keine weiteren Schulden aufbauen, durch ihre neue Arbeit baut sie sich im Moment Stück für Stück ein neues Leben auf und ihr in Trennung lebender Mann zieht sie so in den Dreck rein, meiner Meinung aber zu unrecht !! Den sie hat alles getan und ist mit allen Ihren Sachen ausgezogen.

Leider kann meine Schwiegermutter sich keinen Anwalt leisten und hat keine Möglichkeit gegen diese Angelegenheit vorzugehen. Bereits die Prozesskostenhilfe für den Räumungsprozess, muss meine Schwiegermutter auf Heller und Pfennig zurückzahlen in Raten die sie nie aufbringen könnte. Erst durch sehr viel Schriftverkehr konnten wir die Raten auf ein mögliches runter handeln.

Über Hilfe wären wir echt froh.

Danke Euch




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Mietvertrag hätte von BEIDEN gekündigt werden müssen ! Sonst ist es eben keine wirksame Kündigung.

Wenn Deine Schwiegermutter gegenüber dem Schwiegervater unterhaltspflichtig sein sollte, (besteht die Ehe noch ?) sollte sie nun einen Anwalt nehmen.

Die Kosten der Räumungsklage, die Kosten für Beschädigungen, rückständige Miete usw. da hängt sie immer noch mit drin. Versuch mal, ob Schwiegervater Wohngeld bekommen kann.

Ggf. scheiden lassen und dann Privatinsolvenz anmelden, dann ist sie nach ca. 7 Jahren raus.



-----------------
"Chylla"

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#4
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Ihr Fall ist gar nicht so schwierig zu lösen wie Sie denken.

Zuerst sollten Sie nicht auf die vielen Vermieter hier hören, deren Antwort ist ja wohl klar. Wenn Sie mit dem Geld nicht so gesegnet sind, ist das auch keine Schande. Das geht vielen Mietern hier im Land so, da die Mieten mittlerweile inkl. NK ca. 40-50% des Einkommens verschlingen. Zu Ihrem Problem, da Sie sich keinen Anwalt leisten könne, kann ich Ihnen nur anraten, den örtlichen Mieterverein aufzusuchen. Die Experten vor Ort helfen Ihnen sicherlich für kleines Geld und schützen Sie davor, dass Sie Ihr derzeitiger VM weiter ausnimmt.

A. Meyer

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 804x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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