Hallo Leute,
ich stecke in großen Schwierigkeiten.
Mietvertrag: 3 Hauptmieter ohne WG Klausel o.ä.
Im Mai diesen Jahres gab es eine Außerordentliche Kündigung der Wohnung (Mietschulden) worauf hin eigentlich ein Mitbewohner reagiert haben sollte und das angeblich geklärt hat. Als ich aufgrund von Misstrauen im August dann (aufgrund erneuten Nichtzahlungen) der Hausverwaltung schrieb, erläuterten diese mir, dass bereits eine Räumungsklage
unterwegs sei und wir weiterhin einen Außenstand haben. Den habe ich dann kurzerhand auf Empfehlung des "gegnerischen" Anwalts ausgeglichen, sodass die außerordentliche Kündigung erstmal nichtig ist, die fristgerechte allerdings weiterhin anerkannt wird.
(1) Bezieht sich die fristgerechte Kündigung nun auf den Mai oder bleiben Klauseln die im Mietvertrag vereinbart worden, wie etwa Mindestvertragslaufzeit bis 31.12. dennoch bestehen, sodass frühstens zum 31.12. gekündigt werden kann? Die Hausverwaltung hat uns eine "Nachfrist" bis 15.9. gegeben - allerdings halte ich die - in Berlin - für extrem kurz und wie gesagt, die eigentliche Frist wäre bis 31.12.
Ich konnte auf die schnelle auch eine neue Wohnung ab 1.10. ergattern, die Mitbewohner hingegen wissen nicht wohin.
(2) Sollten die MB nicht rechtzeitig ausziehen, bin ich gesamtschuldnerisch mit dran. Welche Rechte habe ich bezüglich der eigenständigen Räumung von deren Zimmer? Darf ich deren Sachen für bestimmte Zeit zwischenlagern um von der hohen Miete/Nutzungsentschädigung auf eine deutlich kleinere Lagermiete zu gehen?
Mal sehen, was ihr dazu sagt.
Räumungsklage - abgewehrt - kein Auszug der MB
13. August 2019
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Frage vom 13. August 2019 | 13:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage - abgewehrt - kein Auszug der MB
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#1
Antwort vom 13. August 2019 | 14:05
Von
Status: Unbeschreiblich (38461 Beiträge, 14007x hilfreich)
Ich rätsele etwas. Wenn Ihr alle einzelne Mietverträge habt, dann hast Du doch mit den anderen gar nichts zu tun. Dann kündigst Du fristgerecht und gut ist.
wirdwerden
#2
Antwort vom 13. August 2019 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gibt nur 1 Mietvertrag mit 3 Hauptmietern
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#3
Antwort vom 13. August 2019 | 14:50
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:die fristgerechte allerdings weiterhin anerkannt wird.
Warte! Ihr habt die Vermieterkündigung anerkannt?
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