Räumungsklage gegen zwei Mieter

4. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
blabla61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Räumungsklage gegen zwei Mieter

Hallo,

mein Vermieter hat gegen mich und meine Ex-Lebensgefährtin eine Räumungsklage beantragt. Ich habe dann gegen die Klage Widerspruch eingelegt, und gesagt die Begründung würde in Kürze folgen.

Meine Ex-Lebensgefährtin hat nichts getan dagegen.

Nun kam gestern ein Brief vom Amtsgericht, dass nun Versäumnisurteil ergangen sei und meine Ex-Lebensgefährtin verurteilt sei, die Räumung, die Kosten und die Mietschulden zu tragen.

Von mir stand da gar nichts mehr drin.

Bedeutet das jetzt, dass ich aus der Sache einfach so raus bin ??? Dass meine Freundin alles zahlen muss und ich nichts ?

Dass die Wohnung zu räumen ist, das ist schon klar. Ich habe ja auch eine neue Wohnung zum 15. April und wäre da sowieso rausgegangen.

Heisst das, ich kann jetzt einfach gehen und meine Freundin bleibt sozusagen mit allen Kosten erstmal sitzen ?

Ich muss dazu noch erklären, dass ich meinen Teil der Miete immer gezahlt habe. Nur sie nicht, doch das hat den Vermieter nicht interessiert, er hatte Klage gegen uns beide eingereicht. Daher wäre es eigentlich schon gerecht so. Aber glauben kann ich es noch nicht so ganz, dass ich so ein Glück haben sollte.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
Ich muss dazu noch erklären, dass ich meinen Teil der Miete immer gezahlt habe. Nur sie nicht, doch das hat den Vermieter nicht interessiert, er hatte Klage gegen uns beide eingereicht.


Wenn Ihr beide als Mieter im Vertrag steht ist das auch korrekt so.

Der Vermieter kann sich dann quasi eine Person aussuchen bei der er die Schulden eintreibt.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
mein Vermieter hat gegen mich und meine Ex-Lebensgefährtin eine Räumungsklage beantragt. Ich habe dann gegen die Klage Widerspruch eingelegt, und gesagt die Begründung würde in Kürze folgen.

Meine Ex-Lebensgefährtin hat nichts getan dagegen.

Nun kam gestern ein Brief vom Amtsgericht, dass nun Versäumnisurteil ergangen sei und meine Ex-Lebensgefährtin verurteilt sei, die Räumung, die Kosten und die Mietschulden zu tragen.


Steht Ihr Beide im Mietvertrag oder nur Deine Ex? Wenn nur Deine Ex, vergiß den Rest, dann bist Du vermutlich aus der Nr. raus.

Wenn Ihr Beide:

Dann verstehe ich was nicht. Dein Vermieter hat eine Räumungsklage gegen Euch Beide beantragt.

Stand in der Klageschrift irgendwas von einem Termin (z.B. früher erster Termin)?

Wenn Du gegen die Klage Widerspruch eingelegt hast, hast Du auch um Terminverlegung gebeten und ist dem auch entsprochen worden?

Wenn ein Versäumnisurteil ergangen ist, hat offensichtlich ein Termin stattgefunden: Ist von Euch da keiner hingegangen oder hat einen RA geschickt?

Möglicherweise hat Deine Ex Ihre Urteilsbegründung schon vor Dir bekommen und Dein Brief kommt später? Auch wenn im Rubikon nur der Name Deiner Ex steht, steht das wirklich nichts von Beklagte zu 1 und Beklagter zu 2?

Ob Du da mit einem einfachen Widerspruch aus der Nummer raus bist, weiß ich natürlich nicht. Jedoch fürchte ich, dass Ihr Beide in der Haftung seid.

Zitat:
Der Vermieter kann sich dann quasi eine Person aussuchen bei der er die Schulden eintreibt.


Ich dachte, erst nach dem Titel gegen Beide kann der Vermieter sich den Gläubiger aussuchen.

So (= nur die Ex zahlt) wäre es halt gerecht, weil der TE ja seinen Teil gezahlt hat. Doch wenn die Ex nicht zahlungsfähig ist, fängt der Vermieter wieder von vorne an.


-- Editiert von Ver am 04.04.2015 16:22

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#3
 Von 
blabla61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das war mir schon klar, dass das korrekt war vom Vermieter.

Aber heisst das Urteil nun, dass das Gericht sich nun für meine Freundin entschieden hat zum bezahlen, oder muss ich da noch mit was rechnen ?


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blabla61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch in dem Urteil steht etwas von Beklagter 1 und Beklagter 2.

Beklagter 1 bin ich
Beklagter 2 meine Ex.

Da steht :

die Beklagte zu 2 wird als Gesamtschuldner verurteilt, die Wohnung ..... zu räumen usw. und in geräumten Zustand an den Kläger zu übergeben.

Die Beklagte zu 2 wird als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger .... Euro nebst Zinsen... zu bezahlen.

die Beklagte zu 2 hat als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreites zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Wenn da nix zu Beklagter zu 1 steht, bist Du aus der Nummer tatsächlich raus. Natürlich ohne Gewehr ;) . Steht da nix, was Du in Bezug auf die Räumung machen sollst?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blabla61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, da steht sonst gar nichts.

Versteh ich zwar nicht so ganz die Sache, aber für mich wäre das ja gut.

Dann pack ich meine Sachen und bin weg. Kann es gar nicht glauben. :banana:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von blabla61):
Nein, da steht sonst gar nichts. Versteh ich zwar nicht so ganz die Sache, aber für mich wäre das ja gut. Dann pack ich meine Sachen und bin weg. Kann es gar nicht glauben.


Herzlichen Glückwunsch zu diesem Richter. So ganz verstehe ich es auch nicht, wenn es sich aufklärt, bitte hier einstellen.

Ich würde noch einmal zur Sicherheit den Rechtspfleger (der schreibt meistens das Urteil) anrufen und es mir noch einmal bestätigen lassen. Die sind immer ganz nett zu "normalen" Bürgern. Oder an machen Gerichten gibt es eine Rechtsauskunftsstelle.....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Eventuell hat es ja mit dem Inhalt des Widerspruch zu tun, das man sich auf die Ex konzentriert hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell hat es ja mit dem Inhalt des Widerspruch zu tun, das man sich auf die Ex konzentriert hat?


Das wäre natürlich möglich. Vielleicht hat auch die Ex mehr Geld, es ist mehr zu holen ;-).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blabla61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, Geld hat sie nicht. Das ist es ja was ich nicht verstehe, von mir wäre vielleicht was zu holen gewesen. Aber wie gesagt, ich habe ja auch am Anfang fleissig gezahlt.

Aber vielleicht hat der Richter einfach Mitleid mit mir gehabt, weil sie mich so über den Tisch gezogen hat. Einfach von Anfang an nichts bezahlt. Ich hab versucht die Kosten zu tragen, habs aber dann irgendwann einfach nicht mehr geschafft. Sie ist einfach zu einem anderen gezogen, und hat sich nie wieder um die Wohnung oder Mietvertrag gekümmert. Hat eben auch nicht auf die Klage reagiert.

Naja, jetzt mal abwarten. Ich zieh jetzt erstmal um, zum Glück muss ich mich jetzt nicht mehr darum kümmern, wohin mit ihren Möbeln und Sachen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von blabla61):
Nein, Geld hat sie nicht. Das ist es ja was ich nicht verstehe, von mir wäre vielleicht was zu holen gewesen. Aber wie gesagt, ich habe ja auch am Anfang fleissig gezahlt.
Aber vielleicht hat der Richter einfach Mitleid mit mir gehabt, weil sie mich so über den Tisch gezogen hat. Einfach von Anfang an nichts bezahlt. Ich hab versucht die Kosten zu tragen, habs aber dann irgendwann einfach nicht mehr geschafft. Sie ist einfach zu einem anderen gezogen, und hat sich nie wieder um die Wohnung oder Mietvertrag gekümmert. Hat eben auch nicht auf die Klage reagiert.
Naja, jetzt mal abwarten. Ich zieh jetzt erstmal um, zum Glück muss ich mich jetzt nicht mehr darum kümmern, wohin mit ihren Möbeln und Sachen.


Es ist natürlich die Frage, was passiert, wenn die Ex ihre Vogel-Strauß-Strategie weiterfortführt und die Möbel einfach da läßt wo sie stehen? Könnte dann "blabla61" doch noch herangezogen werden?

Was kann er dagegen tun? Wie kann er sich für den Fall absichern oder ist das aufgrund es Urteils gleich ausgeschlossen?

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