Räumungsklage - können wir durch zahlen der Rückstände den Termin umgehen?

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)
Räumungsklage - können wir durch zahlen der Rückstände den Termin umgehen?

Hallo Gemeinde, durch MIetrückstände bekam ich vor 1 Woche einen Mahnbescheid, und heute kam gleich die Räumungsklage, vom Gericht.
Ich soll mich innerhalb von 2 Wochen dazu äußern? Was schreibe ich da,?
Hab keine Geld, kann nicht zahlen. Das Sozialamt ist schon eingeschaltet,
aber da warte ich noch auf eine Nachricht, ob die Rückstände übernommen
werden. Termin ist dann irgendwann im Mai. Ist dann endgültig Schluss, oder
können wir durch zahlen der Rückstände den Termin umgehen? Dann müßte
ich irgendwie das Geld aufbringen. Wer kennt sich damit aus, und welche
Kosten sind damit verbunden, dort stand etwas von 12 Monatsmieten, da wäre
ja der wahnsinn. Es sind ca. 1,5 Monatsmieten offen.

Gruss Magier

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#2
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo, Gemeinde,
das Schreiben kam vom Gericht, nicht vom Gerichtsvollzieher.
Was mich davon abhält, die wirtschaftliche Lage, Finanazkrise, Bank, etc.
habe sonst keinen der mir gleich mal über 700,-€ rüberreicht.

Was wäre wenn ich sofort den Rückstand zahlen würde? mit dem Schreiben?

Lieben Gruss Magier

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#3
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#6
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Doch, die Kündigung kam schon im Februar, hatte die Janaurmiete etwas spät bezahlt. Bin dann sofort zum Sozialamt, da ja auch schon der Februar offen stand, und als Selbständiger sieht es momentan etwas mau aus. Dann kam der März, ich zahlte die MIete, aber für Januar standen noch die hälte aus und der Februar, jetzt kam der Mahnbescheid und gleich danach der Anhörungstermin vor Gericht, oder ist das schon der Klagetermin? Und kann mir einer sagen, was passiert wenn ich den Rückstand aufbringe und noch zahle, oder wenn das Sozialamt zahlt. Ist dann wieder Ruhe, oder?

LG Magier

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#7
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

wird auch keine interessieren, das ich hier mit Frau und KInd wohne, oder? wollte ich nur erwähnt haben. Der Vermieter ist eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft.

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#8
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#9
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Hier steht auf Grund des Rückstandes, wurde das MIetverhältnis am 05.02.09
gemäß § 543 BGB fristlos gekündigt, gleichzeitig wurde einer Fortsetzung des
Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ausdrücklich widersprochen.....usw.

Das schreiben das heute kam, war Termin zur Güteverhandlung nach § 278 ZPO und früher erster termin zur mündlichen Verhandlung.....
wollen die mich nun raus haben, oder soll ich nur die Mietschulden zahlen und ich darf weiter wohnen. Kann in 5-6 Monaten wieder losgehn.

Oder such ich mir schon mal was anderes, wenn man mal auf dem kicker ist.
Mir macht das auch kein spass, ist halt so. Ich seh das ganz nüchtern.

LG Magier

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Fragesteller,

1. Durch vollständige Zahlung der Mietrückstände können Sie die Räumungsklage abwenden.

2. zu prüfen wäre, ob die Räumungsklage überhaupt zulässig ist, dazu müsste nämlich der mietrückstand 2 monate betragen. Soweit ich den beitrag verstanden habe, geht es nur um 1,5 Monatsmieten, oder irre ich da?

3. Sie müssen an das Gericht nur schreiben, dass sie sich gegen die klage verteidigen wollen. Das reicht erstmal. Natürlich wäre es aber auch sinnig, eine weitergehende Begründung zu schreiben.

4. Machen Sie dem Sozialamt Druck und erzäheln Sie denen, dass es eine Räumungsklage gibt. Es gibt die Möglichkeit ihnen für die Mietrückstände ein Darlehen zu gewähren, welches auch zügig zur verfügung gestellt wird.


Wenn Sie sich also etwas reinhängen, dann lässt sich die sache vielleicht noch aus der welt bringen.

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#13
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke, solche Antworten mag ich, na also, wenn jeder so schreiben würde.

zu2. Nein es sind keine 2 volle Monate, ein Monat und ca. 200, ist noch nicht mal 1,5 Monate. Ja es gab leider schon in der Vergangenheit immer wieder diese Unregelmäßigkeiten, irgendwo hängt es dann immer, entweder die Miete, oder sonstwas. Alles ist wichtig, es war halt in der letzten Zeit nicht so easy mit dem Einkommen, wegen Finanzkrise. NOchmal danke an alle, lieben Gruss und vergellts Gott.( Ja ich tue mein Bestes, wegen sozialamt und so)

Magier

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Mir fehlt hier auch die Kündigung. Ohne Kündigung keine Räumungsklage.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann man einmal innerhalb von 2 Jahren durch Zahlung rückgängig machen.
## Wer kennt sich damit aus, und welche
Kosten sind damit verbunden, dort stand etwas von 12 Monatsmieten, da wäre
ja der wahnsinn.##
Der Streitwert bemisst sich an der Jahresnettomiete, daher wahrscheinlich die Rede von den 12 Monatsmieten.

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wobei dies aber nicht bedeutet, dass die Kosten 12 Monatsmieten betragen, sondern dass 12 Monatsmieten als Grundlage für die eigentliche berechnung herangezogen werden. Es zählt übrigens die Nettomiete.


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#17
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#18
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

(Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach § 569 (3) 2. Satz 1 BGB unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist).

was soll dies bitte heissen, es wurde mir schon öfters in der Vergangenheit gekündigt wegen offener Forderungen, also hat es nun keinen Zweck, oder was ist das Ansinnen des Vermieters. Es sind jetzt noch 1,3 Monate offen, wenn ich jetzt am 01.04. nicht sofort die April MIete zahle, da erst am 5. oder 6. Geld am Konto ist, bin ich natürlich wieder mit 2,3 Mieten im Rückstand. Ob man denn in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht etwas feingespür haben sollte, und nicht jeden MIeter gleich vor die Tür setzt. Ich hoffe nie, das es mal so einen trifft der solche Dinge schreibt oder an seine Mieter schickt.

LG Magier

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#20
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Alles ist wichtig, es war halt in der letzten Zeit nicht so easy mit dem Einkommen, wegen Finanzkrise.

Die Finazkrise ist ja zur Zeit bekannter Maßen an fast allem schuld, wahrscheinlich auch am WETTER! :???:
Ich gehe mal davon aus, dass Du Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder aus selbständiger Arbeit hast.
Vielleich kannst Du uns das ja mal genauer erklären, inbesondere was Du dagegen unternommen hast. Die Finanzkrise scheint bei Deiner extensiven Kündigungshistorie ja schon viel länger zu existieren!
Möglich wäre doch:
Mehr arbeiten, Nebenjob suchen, unnütze Verträge (z.B. Handy) kündigen, Konsum einschränken, etc.
Oder war die Miete dabei immer das unwichtigste Thema und vor allem am einfachsten zu einzusparen!

quote:
Der Vermieter ist eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft.

quote:
Ob man denn in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht etwas feingespür haben sollte, und nicht jeden MIeter gleich vor die Tür setzt. Ich hoffe nie, das es mal so einen trifft der solche Dinge schreibt oder an seine Mieter schickt.

Was ja nicht heiß dass die Gesellschaft nicht auch wirtschaftlich arbeiten muss, Gehälter für Personal bezahlen, Betriebskosten an Versorger, Heizöl und Gas für die Heizung, Instandhaltung, etc....

In welcher Welt lebst Du eigentlich ?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#22
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Leute, habe mit der Räumungsklage einen Gütetermin vor Gericht
bekommen im Mai 09. Wer hilft mir, und kann sagen, was an so einem Termin
geschieht, und für was dieser genutzt wird. Einmal vom Vermieter, und auch vom MIeter. BItte sachliche Antworten.

Gruss Magier

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Magier01
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo , dann steht schon von vornherein fest, das ich ausziehe? Oder ?

Und das ist gütlich, na ja, ich dachte ich kann weiter wohnen und zahl die Miete weiter, oder? Ansonsten müßte ja das Sozialamt einspringen.

Oder ich schau schon mal nach ner anderen Wohnung, wie lange hat man Zeit, 3 Monate, ich bin selbständig und dauernd ausser Haus.

LG Magier


PS. Oder kann mir einer sagen, das es schon andere Entscheidungen gab.

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