Räumungsklage vom Gericht erhalten

12. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620460-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage vom Gericht erhalten

Hallo,
ich habe weder Mietschulden noch sonst irgendwelche Probleme mit meinem Vermieter. Mein Vermieter wollte einfach pauschal und willkürlich die Miete erhöhen. Daraufhin habe ich ihn bei mir eingeladen und auf einige Missstände und Mängel hingewiesen. Das gröste Problem ist Schimmel. Daraufhin ist der Vermieter ohne eine Abmahnung zu verfassen zum Anwalt, woraufhin dieser eine kostenpflichtige Abmahnung verfasst hat. Es kam zu fristlosen Kündigung und Nun zur Räumungsklage. Der Vermieter beschuldigt uns nicht richtig zu Lüften/Heizen. Ich bin der Meinung das sind Gebäudemängel. In der Räumungsklage geht es um 12*Nettomiete plus die gegnerischen Anwaltskosten. Beides zusammen ca.10.000€. Meine größte Sorge ist, dass auch meine Volljährigen Kinder das selbe Schreiben vom Gericht erhalten haben wie ich (Räumungsklage). Ich habe Angst, dass falls ich den Prozess verlieren sollte, meine volljährigen Kinder alle Kosten tragen müssen. Diese haben aber kein Mietvertrag unterzeichnet und wurden auch nicht in der ersten Abmahnung vom Anwalt erwähnt. Können diese finanziell Belangt werden oder geht es nur darum, dass auch die die Wohnung verlassen müssen, falls ich verlieren sollte.

Das Geld für einen Anwalt haben ich leider nicht.

Wie seht ihr das?

Vielen herzlichen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go620460-5):
. Können diese finanziell Belangt werden oder geht es nur darum, dass auch die die Wohnung verlassen müssen, falls ich verlieren sollte.

Kommt ganz darauf an, was in der Klageschrift steht und - viel wichtiger - was später im Urteil steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4537 Beiträge, 545x hilfreich)

Nimm dir einen Anwalt! Dein Problem kann kein Forum lösen und bitte reagiere schnell, es sind Fristen zu beachten!

Wenn du kein Geld hast, dann wird der Anwalt PKH beantragen, das sollte bei Terminvereinbarung erwähnt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zu den Kindern: Eine sinnvolle Räumungsklage wird immer alle aktuellen Bewohner der Wohnung als Beklagte haben. Das macht auch Sinn, weil ansonsten bei erfolgreicher Klage die nicht in der Räumungsklage aufgeführten Bewohner nicht geräumt werden dürfen. Haften tun bei einer erfolgreichen Räumungsklage in der Regel alle Beklagten gemeinschaftlich. Der Vermieter könnte sich die kompletten Kosten von einem der Beklagten wiederholen. Ob ein Bewohner mit im Hauptmietvertrag steht oder nicht ist irrelevant.

Die Kinder können vermutlich einer Haftung entgehen, wenn sie nicht mehr in der Wohnung wohnen. Das sollte dann aber bitte ein Rechtsanwalt beurteilen, zu dem ich hier auch raten möchte.

1x Hilfreiche Antwort

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